Rede von
Fritz
Schäffer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Entschädigung für Besatzungsschäden im amerikanischen Besatzungsgebiet ist durch das vom Oberbefehlshaber der USA-Truppen in Europa erlassene Zirkular Nr. 57 vom 27. Februar 1949 geregelt. Nach diesem Zirkular werden die Vergütungen für alle Schäden, die sich vor dem 21. Juni 1948 ereignet haben, in Reichsmark festgesetzt und, in Deutsche Mark umgerechnet, im Verhältnis 10 zu 1 ausgezahlt. Die amerikanische Besatzungsmacht beurteilt die gegen sie gerichteten Schadensersatzansprüche nach ihrem eigenen Recht und hat in dem Zirkular zur Entscheidung über diese Ansprüche besondere Dienststellen — Claims Office Teams — eingesetzt, die bei Entschädigungen für körperverletzte Personen mit oder ohne Todesfolge im allgemeinen Kapitalabfindungen gewähren. Wir haben mit den Besatzungsmächten bereits seit längerer Zeit verhandelt. Der Unterausschuß für Besatzungskosten der Alliierten Hohen Kommission hat das Bundesministerium der Finanzen wissen lassen, daß die Alliierte Hohe Kommission ein für alle Zonen einheitliches Gesetz zu erlassen beabsichtigt, daß aber die Ermächtigung zum Erlaß eines deutschen Gesetzes zur Regelung dieses Gegenstandes, das im Entwurf bereits im Bundesministerium der Finanzen vorbereitet worden war und eine Entschädigung der in Rede stehenden Fälle im Verhältnis 1 zu 1 vorsah, nicht erteilt werden würde.
Nach einer Mitteilung der Besatzungsmächte sollen nach dem alliierten Gesetz Geldentschädigungen in Fällen, die den Tod oder eine dauernde Behinderung zur Folge hatten, auf der Grundlage des Verhältnisses 1 zu 1 gezahlt werden. Deutsche Sachverständige sind von den Alliierten zu dem in Vorbereitung befindlichen Gesetz bisher nicht gehört warden. Es wird aber versucht werden, die amerikanische Besatzungsmacht zu veranlassen, Renten anstelle von Kapitalabfindungen zu gewähren, wie das in den anderen Zonen geschieht, da sich bei den Kapitalabfindungen häufig Schwierigkeiten ergeben.