Rede:
ID0107706900

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    Vokabeln: 6
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    5. Herr: 1
    6. Bundesfinanzminister.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 77. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juli 1950 2743 77. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. Juli 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2744C, 2777C Genesung des Abg. Bettgenhäuser . . . 2744C Anfrage Nr. 91 der Fraktion der SPD betr. Flaggen bei der Bundesbahn (Nr.—? und 1178 der Drucksachen) 2744D Änderung im Vorsitz der Gruppe Deutsche Reichspartei 2744D Genesung der Abg. Frau Dr. Gröwel . . 2744D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Preusker, Dr. Hoffmann, Dr. Dr. Höpker-Aschoff, Dr. Reif, Dr. Oellers u. Gen. betr. Einsparung von 150 Millionen DM Zinsen seitens des Bundes, der Bundesbahn und der Bundespost durch Umwandlung bisher verzinslicher Ausgleichsforderungen zugunsten der Bank deutscher Länder in eine unverzinsliche Bundesschuld (Nr. 1040 der Drucksachen) 2744D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Berichterstatter 2745A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2746A Scharnberg (CDU) 2746D Seuffert (SPD) 2746D Beratung der Interpellation der Abg. Lübke, Dr. Frey, Struve, Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. betr. Zollbegünstigungsgesetz (Nr. 1081 der Drucksachen) 2746D Lübke (CDU), Interpellant 2746D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 274'7C Dr. Kneipp (FDP) 2748D Kriedemann (SPD) 2749C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Finanzierung des Baues von Hochseeschiffen (Nr. 952 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Darlehen zum Bau und Erwerb von Handelsschiffen (Nr. 1018 der Drucksachen) 2749D Meyer (Bremen) (SPD), Interpellant 2750A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 2751A Gundelach (KPD) 2754A Dr. Bucerius (CDU) 2754D Rademacher (FDP) 2755D Wehner (SPD) 2756C Walter (DP) 2757D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Biersteuergesetzes (Nr. 1054 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1122 der Drucksachen) 2758C Dr. Hasemann (FDP), Berichterstatter 2758D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 2760B Seuffert (SPD) 2760D Loritz (WAV) 2762A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2762D, 2768D Dr. Horlacher (CSU) 2764C Dr. Wellhausen (FDP) 2766A Wönner (SPD) 2767A Strauß (CSU) 2'767D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Finanzverwaltung (Nr. 1146, 697 und 888 der Drucksachen) . 2769D Dr. Spiecker, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen, Berichterstatter 2769D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Goetzendorff u. Gen. betr. Gablonzer Waren (Nr. 1117 und 884 der Drucksachen) 2771A, 2777C Spies (CSU), Berichterstatter . . . . 2771A Goetzendorff (DRP-Hosp.) (persönliche Bemerkung) 2777C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Umsatzsteuer für die Verbände der freien Wohlfahrtspflege (Nr. 1124 und 262 der Drucksachen) . . 2744D, 2771D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Schmidt (Bayern) u. Gen. betr. Erlaß oder Ermäßigung der, Grunderwerbsteuer (Nr. 1125 und 887 der Drucksachen) . 2771D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Goetzendorff u. Gen. betr. Notopfer für Heimatvertriebene (Nr. 1126 und 882 der Drucksachen) 2771D Dr. Hasemann (FDP), Berichterstatter 2771D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, BP, DP, WAV und Zentrum betr. Änderung des § 105 der vorläufigen Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Nr. 1150 der Drucksachen) 2772A Gengler (CDU), Antragsteller 2772A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Entsendung der Mitglieder des Vermittlungsausschusses (Nr. 1157 der Drucksachen) 2772B Kiesinger (CDU), Antragsteller . . 2772C Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Übungen der britischen Besatzungstruppen im Raum der Lüneburger Heide (Nr. 1114 der Drucksachen) 2773A Matthes (DP), Antragsteller . . . 2773A Schoettle (SPD) (zur Geschäftsordnung) 2775A Beratung des Antrags der Abg. Strauß, Dr. Jaeger u. Gen. betr. Entschädigung der durch Angehörige der Besatzungsmächte durch Körperverletzung mit und ohne Todesfolge geschädigten Personen (Nr. 1119 der Drucksachen) 2775A Strauß (CSU), Antragsteller . 2775B, 2777A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2776A Frau Meyer-Laule (SPD) 2776B Nächste Sitzung 2777C Die Sitzung wird um 14 Uhr 43 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag Drucksache Nr. 119 versucht, einem Notstand abzuhelfen, durch den im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland immerhin einige Tausende von Menschen unverschuldet in oft sehr bittere Not gekommen sind. Es haben sich, was verständlich ist, im Laufe der Besatzungszeit seit dem Mai 1945 einige Tausend Fälle, Verkehrsunfälle und andere Ereignisse zugetragen, bei denen deutsche Staatsangehörige durch Angehörige der Besatzungsmächte ohne eigene Schuld mit oder ohne Todesfolge geschädigt worden sind. Es gibt auch eine ganze Reihe von Personen, die durch solche Unfälle und Ereignisse vollinvalide und arbeitsunfähig geworden sind.
    Nun sind in der DVO zum Währungsumstellungsgesetz die Unfallversicherungen, auch soweit die Festsetzungen schon vor dem 20. 6. 1948 erfolgten, so gehandhabt worden, daß die Unfallrenten nach dem 20. 6. 1948 in D-Mark ausgezahlt worden sind. Nach dem amerikanischen Recht wurde die Entschädigung dieser Unfälle in sogenannten Claims Commissions so gehandhabt, daß die betreffenden geschädigten Personen nicht eine laufende Rente, die von R-Mark auf den gleichen DM-Betrag umgestellt wurde, erhielten, sondern daß sie eine einmalige Kapitalabfindung nach Festsetzung durch diese Claims Commissions bekamen, deren Höhe bei Vollinvalidität zwischen 10 000 und 30 000 RM lag. Nach dem 20. 6. 1948 ist dann diese einmalige Kapitalabfindung auf einen außerordentlich geringen Betrag, nämlich auf 6,5 % der ursprünglichen
    Summe in D-Mark zusammengeschmolzen, und die Betreffenden sind in bittere Not geraten.
    Wir stehen auf dem Standpunkt, daß die Unfallversicherungsentschädigungen gemäß dem Währungsumstellungsgesetz, ganz gleichgültig, ob die Unfälle durch deutsche Schuld oder durch die Schuld von Besatzungsangehörigen verursacht worden sind, da diese Unfälle Rentenansprüche darstellen, auf D-Mark umzustellen sind.
    Ich kann mich auch dem Standpunkt derjenigen nicht anschließen, die die Frage der Entschädigung davon abhängig machen, ob der Entschädigungsanspruch mit dem Unfall oder mit der Festsetzung eintritt. Nach amerikanischer ebenso wie nach englischer Auffassung tritt der Schadenersatzanspruch mit dem Unfall auf, nach deutschem Recht dagegen mit der Festsetzung des Schadens. Dazu kommen aber die Bestimmungen des dritten Währungsgesetzes, des sogenannten Umstellungsgesetzes, nach dem Renten — in diesem Fall also Unfallrenten — im Verhältnis 1 zu 1 von R-Mark auf D-Mark umzustellen sind.
    Ich habe hier einige sehr tragische Fälle in persönlicher Erinnerung. So ist ein Arbeiter, der auf dem Fahrrad an einem amerikanischen Posten vorbeifuhr, von diesem ohne Grund erschossen worden. Die Familie lebt in bitterer Not. Sie hat im Jahre 1947 eine Abfindung in Höhe von etwa 10 000 RM erhalten. Ich habe noch zwei Fälle in Erinnerung, in denen Menschen, die durch einen Verkehrsunfall vollinvalide geworden sind, eine Entschädigung von etwa 20 000 RM erhalten haben, die heute nur noch knapp 1500 DM darstellen. Sie erhalten heute keine weitere Rente und keine weitere Unterstützung, obwohl sie, wenn der Unfall durch Deutsche verursacht worden wäre, eine Rente in entsprechend hohem Umfange heute in D-Mark erhalten würden.
    Was wir mit diesem Antrag erreichen wollen, ist lediglich, in Verhandlungen mit der Hohen Kommission zu erwirken, daß erstens eine bundeseinheitliche Regelung erfolgt und zweitens die Entschädigung solcher Unfälle, gleichgültig, ob sie vor dem 20. Juni 1948 oder nach dem 20. Juni 1948 erfolgt sind, gleichgültig, ob die Schadensfestsetzung vor oder nach dem 20. Juni 1948 erfolgt ist, nicht in Form einmaliger Reichsmark-Kapitalabfindungen erfolgt, sondern in Form von Renten, die von Reichsmark in gleicher Höhe auf D-Mark umgestellt werden. Offen bleibt dabei dann die Tatsache, ob eine Kapitalisierung dieser Renten und eine einmalige Abfindung in DM möglich ist.
    Mir ist aus der Presse bekanntgeworden, daß die Besatzungsmächte ein Gesetz vorbereiten, in dem die Rechtsansprüche der durch die Besatzung geschädigten und beschädigten Personen geregelt werden sollen. Ich kenne den Inhalt des Gesetzes nicht. Wenn der Inhalt dieses Gesetzes dem Wunsche und dem Ziele des vorliegenden Antrags gleichkommt, ist der Zweck ohnehin erfüllt. Sollte es nicht der Fall sein, wird die Bundesregierung ersucht, in Verhandlungen mit der Hohen Kommission eine Regelung zu erwirken, wonach das Unfallrecht einheitlich gehandhabt wird, gleichgültig ob die Ursache auf deutscher Seite oder auf der Seite der Besatzungsmächte liegt, um bei einigen Tausenden von Menschen einem unerträglichen Zustand abzuhelfen, was der alleinige Zweck dieses Antrages ist.

    (Bravo! bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Entschädigung für Besatzungsschäden im amerikanischen Besatzungsgebiet ist durch das vom Oberbefehlshaber der USA-Truppen in Europa erlassene Zirkular Nr. 57 vom 27. Februar 1949 geregelt. Nach diesem Zirkular werden die Vergütungen für alle Schäden, die sich vor dem 21. Juni 1948 ereignet haben, in Reichsmark festgesetzt und, in Deutsche Mark umgerechnet, im Verhältnis 10 zu 1 ausgezahlt. Die amerikanische Besatzungsmacht beurteilt die gegen sie gerichteten Schadensersatzansprüche nach ihrem eigenen Recht und hat in dem Zirkular zur Entscheidung über diese Ansprüche besondere Dienststellen — Claims Office Teams — eingesetzt, die bei Entschädigungen für körperverletzte Personen mit oder ohne Todesfolge im allgemeinen Kapitalabfindungen gewähren. Wir haben mit den Besatzungsmächten bereits seit längerer Zeit verhandelt. Der Unterausschuß für Besatzungskosten der Alliierten Hohen Kommission hat das Bundesministerium der Finanzen wissen lassen, daß die Alliierte Hohe Kommission ein für alle Zonen einheitliches Gesetz zu erlassen beabsichtigt, daß aber die Ermächtigung zum Erlaß eines deutschen Gesetzes zur Regelung dieses Gegenstandes, das im Entwurf bereits im Bundesministerium der Finanzen vorbereitet worden war und eine Entschädigung der in Rede stehenden Fälle im Verhältnis 1 zu 1 vorsah, nicht erteilt werden würde.

    (Hört! Hört! rechts.)

    Nach einer Mitteilung der Besatzungsmächte sollen nach dem alliierten Gesetz Geldentschädigungen in Fällen, die den Tod oder eine dauernde Behinderung zur Folge hatten, auf der Grundlage des Verhältnisses 1 zu 1 gezahlt werden. Deutsche Sachverständige sind von den Alliierten zu dem in Vorbereitung befindlichen Gesetz bisher nicht gehört warden. Es wird aber versucht werden, die amerikanische Besatzungsmacht zu veranlassen, Renten anstelle von Kapitalabfindungen zu gewähren, wie das in den anderen Zonen geschieht, da sich bei den Kapitalabfindungen häufig Schwierigkeiten ergeben.