Rede von
Dr.
Michael
Horlacher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seien wir in dieser Frage möglichst einig; denn es ist nicht bloß eine bayerische Frage, sondern es ist eine deutsche Frage.
Der Durst der Germanen war eine gesamtdeutsche Angelegenheit,
und deswegen darf die Frage nicht einseitig behandelt werden. Wenn's nach meinem Gefühl ginge, würde ich zu den Abänderungsanträgen sagen, daß man überhaupt keine Biersteuer haben darf, sondern je nach dem Maß, daß der Biertrinker vertragen kann, einen Bonus für Biertrinken gewähren soll.
Daraus ersehen Sie, daß ich eine ganz andere agitatorische Wirkung für notwendig erachten würde.
Das Bier steht nun aber im Mittelpunkt nicht bloß der Brauereien und der Biertrinker, sondern auch des Fiskus. Die Damen und Herren wissen, daß, als die Biersteuer noch Sache der Länder war, eine tragende Säule des bayerischen Staatshaushalts das Aufkommen aus dem Malzaufschlag oder aus der Biersteuer gewesen ist. Die Dinge müssen infolgedessen mit dem nötigen Abmaß behandelt werden. Ich bin dem Herrn Finanzminister sehr dankbar dafür, daß er die Biersteuersenkungsvorlage gebracht hat, eine der vernünftigsten Vorlagen, die er eingebracht hat,
und ich möchte nicht, daß der gute Wille, den er da gezeigt hat, etwa verschoben wird; denn ich darf daran erinnern, daß der Ausgangspunkt der CDU/CSU-Anträge der war, diese Biersteuersenkung vorzubereiten. Dann ist die Sache weitergegangen. Dabei wurde uns ein Antrag abgelehnt, die Biersteuer in Bayern auf Grund eigener Gesetze
zu regeln. Die Damen und Herren von der SPD haben ja damals Gelegenheit gehabt, ihre föderalistische Gesinnung in höchstem Ausmaß zu beweisen; aber das ist seinerzeit ausgeblieben. Jetzt ist ein Antrag übriggeblieben, der nach meiner Überzeugung auch in der Form nicht tragbar ist, weil er gesetzestechnisch nicht vollendet ist.
— Machen wir keine schlechten Witze, Herr Kollege Strauß.
— Nein, das kommt auch gar nicht in Frage. Der Antrag ist gesetzestechnisch nicht vollendet, weil ja die Ausgleichsabgabe dazugehören würde. Man muß nämlich die Dinge in Beziehung zum Gesamtsteuergebiet der Westzonen bringen und kann nicht einseitig in einem Land die Biersteuer senken, sondern muß wegen der Übergangsabgabe beim Übergang in das andere Gebiet, in dem andere Steuersätze gelten, gleichzeitig Bestimmungen treffen.
— Dann müßte das in dem Antrag anders gefaßt werden. Nach meiner Überzeugung kann der Antrag so nicht laufen.
Der wesentliche Gesichtspunkt, von dem die Vorlage ausgeht, ist der, daß der Wunsch der Bevölkerung nach einer Bierpreissenkung endlich erfüllt wird. Wir müssen dabei möglichst rasch zum Ziel kommen. Deswegen haben wir unseren Antrag eingebracht. Ich habe das mit mehreren Freunden und mit Zustimmung der CDU/CSU-Fraktion getan. Dadurch soll der Finanzminister ermächtigt werden, ab 1. August die Stundungen der Biersteuer insoweit in Kraft treten zu lassen, als es dem künftigen Biersteuergesetz entspricht. Das bedeutet, daß das Biersteuergesetz praktisch am 1. August zur Wirksamkeit gebracht wird. Das halte ich für viel vernünftiger, als Abänderungsanträge zu stellen, die nur wieder eine Verzögerung des Inkrafttretens der Bierpreissenkung herbeiführen.
Wir haben also das Ziel im Auge, die Bierpreissenkung möglichst bald in Kraft treten zu lassen. Deswegen wollen wir auch den § 2 dahin ändern, daß das Biersteuergesetz mit Wirkung vom 1. August 1950 in Kraft tritt. Ich glaube, darauf kommt es entscheidend an.
Die anderen vorliegenden Anträge — ich muß das sagen — wirken doch stark agitatorisch, weil sie in letzter Minute kommen.
Es wäre genügend Gelegenheit gewesen, die Anträge vorher einzubringen. Dann hätte sich der Finanzminister in den Verhandlungen mit den Beteiligten darauf einstellen können. Jetzt sind aber die Verhandlungen mit den Beteiligten, die monatelang gedauert haben, soweit abgeschlossen, daß die neuen Bierpreise für Nord und Süd schon in den Zeitungen zu finden sind, so daß also jetzt nur noch der Wille dahintergesetzt werden muß, diese Steuersenkung und damit die Bierpreissenkung sobald wie möglich in Kraft treten zu lassen. Die Bevölkerung wird das dann schon anerkennen; denn die Senkung von bisher 24 bis 27 DM pro Hektoliter auf 12 bis 15 DM stellt doch eine wesentliche Senkung dar. Außerdem müssen wir auch auf andere Faktoren Rücksicht nehmen — das darf ich hier nur leise andeuten —, damit wir keine Schwierigkeiten bekommen und die Biersteuersenkung und damit
die Bierpreissenkung sobald wie möglich in Kraft treten kann. Das ist der einzige Gesichtspunkt von praktischer Bedeutung.
Deswegen stelle ich namens der CDU/CSU-Fraktion den Antrag — und ich glaube, daß sich dem andere Parteien anschließen werden —, die Abänderungsanträge heute dem Ausschuß in dem Sinne zu überweisen, daß sie als Abänderungsanträge zu dem vom Bundestag angenommenen Biersteuersenkungsgesetz aufzufassen sind, so daß die Verabschiedung des Gesetzes nicht gefährdet wird. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen mag sich dann mit diesen Abänderungsanträgen zu dem Biersteuergesetz befassen.
Das ist das eine, was ich sagen wollte. Dann möchte ich aber auch noch auf folgendes hinweisen. Ich bitte Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, unter allen Umständen zu bedenken, daß man, wenn man vom Bier redet, auch ein bißchen was davon verstehen muß.
Das Bier ist im Süden gewiß ein Nahrungsmittel; aber es trägt auch zur Gehirnbelebung verzagter Leute bei.
Deswegen ist der Alkohol ein wichtiger Bestandteil des menschlichen Lebens, wenn er in mäßiger Form genossen wird.
Von diesem Gesichtspunkt ausgehend sind wir der Meinung, daß auf a 11 e Verhältnisse Rücksicht genommen werden muß;
und da muß ich Ihnen sagen, daß Sie von den Hausbrauern nichts verstehen. Die Hausbrauer sind nämlich eine besondere Spezies. Da handelt es sich um alte Rechte. Ich habe das im Ausschuß eingehend ausgeführt. Lassen Sie den armen Bäuerlein ihren Haustrunk! In Württemberg haben sie etwas anderes: da haben sie den Most. Die Verhältnisse sind überall verschieden. In Bayern ist immer auf die besonderen Verhältnisse Rücksicht genommen worden. Man soll die im Grundbuch eingetragenen Rechte respektieren. Deswegen habe ich die herzliche Bitte an Sie, diesen Bestimmungen des Gesetzentwurfs in dieser Form zuzustimmen.
Dem Herrn Kollegen Loritz würde ich empfehlen, sich ein Polster hintenhin machen zu lassen, damit er sich wieder vor der bayerischen Bevölkerung sehen lassen kann;
denn es versetzt jedem Münchener, jedem Bayern einen Dolchstoß ins Herz, wenn an den Salvator herangegangen wird. Die bayerische Bevölkerung freut sich schon das ganze Jahr über darauf, bis er am Josefstag wieder zum Ausschank kommt. Und ebenso ist es mit dem Oktoberfestbier.
— Herr Kollege Loritz, vom Biertrinken verstehen Sie auch so wenig wie von der Milchwirtschaft.
Ich bin also der Meinung, daß Sie den Vorschlag, der vom Ausschuß gekommen ist, und unseren Antrag auf Stundung der Biersteuer und Änderung des Zeitpunktes für das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. August 1950 annehmen sollten. Verweisen Sie im übrigen die Abänderungsanträge als Änderungsanträge zu diesem Gesetz an den Ausschuß. Wenn das gesetzestechnisch nicht geht, dann bin ich der Meinung, meine Damen und Herren, daß wir den
Mut aufbringen müssen, die Agitationsanträge abzulehnen.
Die Damen und Herren haben dann noch Gelegenheit, diese Anträge erneut einzubringen; und dann können sie im Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen beraten werden.