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ID0107704400

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    Deutscher Bundestag — 77. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juli 1950 2743 77. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. Juli 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2744C, 2777C Genesung des Abg. Bettgenhäuser . . . 2744C Anfrage Nr. 91 der Fraktion der SPD betr. Flaggen bei der Bundesbahn (Nr.—? und 1178 der Drucksachen) 2744D Änderung im Vorsitz der Gruppe Deutsche Reichspartei 2744D Genesung der Abg. Frau Dr. Gröwel . . 2744D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Preusker, Dr. Hoffmann, Dr. Dr. Höpker-Aschoff, Dr. Reif, Dr. Oellers u. Gen. betr. Einsparung von 150 Millionen DM Zinsen seitens des Bundes, der Bundesbahn und der Bundespost durch Umwandlung bisher verzinslicher Ausgleichsforderungen zugunsten der Bank deutscher Länder in eine unverzinsliche Bundesschuld (Nr. 1040 der Drucksachen) 2744D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Berichterstatter 2745A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2746A Scharnberg (CDU) 2746D Seuffert (SPD) 2746D Beratung der Interpellation der Abg. Lübke, Dr. Frey, Struve, Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. betr. Zollbegünstigungsgesetz (Nr. 1081 der Drucksachen) 2746D Lübke (CDU), Interpellant 2746D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 274'7C Dr. Kneipp (FDP) 2748D Kriedemann (SPD) 2749C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Finanzierung des Baues von Hochseeschiffen (Nr. 952 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Darlehen zum Bau und Erwerb von Handelsschiffen (Nr. 1018 der Drucksachen) 2749D Meyer (Bremen) (SPD), Interpellant 2750A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 2751A Gundelach (KPD) 2754A Dr. Bucerius (CDU) 2754D Rademacher (FDP) 2755D Wehner (SPD) 2756C Walter (DP) 2757D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Biersteuergesetzes (Nr. 1054 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1122 der Drucksachen) 2758C Dr. Hasemann (FDP), Berichterstatter 2758D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 2760B Seuffert (SPD) 2760D Loritz (WAV) 2762A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2762D, 2768D Dr. Horlacher (CSU) 2764C Dr. Wellhausen (FDP) 2766A Wönner (SPD) 2767A Strauß (CSU) 2'767D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Finanzverwaltung (Nr. 1146, 697 und 888 der Drucksachen) . 2769D Dr. Spiecker, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen, Berichterstatter 2769D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Goetzendorff u. Gen. betr. Gablonzer Waren (Nr. 1117 und 884 der Drucksachen) 2771A, 2777C Spies (CSU), Berichterstatter . . . . 2771A Goetzendorff (DRP-Hosp.) (persönliche Bemerkung) 2777C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Umsatzsteuer für die Verbände der freien Wohlfahrtspflege (Nr. 1124 und 262 der Drucksachen) . . 2744D, 2771D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Schmidt (Bayern) u. Gen. betr. Erlaß oder Ermäßigung der, Grunderwerbsteuer (Nr. 1125 und 887 der Drucksachen) . 2771D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Goetzendorff u. Gen. betr. Notopfer für Heimatvertriebene (Nr. 1126 und 882 der Drucksachen) 2771D Dr. Hasemann (FDP), Berichterstatter 2771D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, BP, DP, WAV und Zentrum betr. Änderung des § 105 der vorläufigen Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Nr. 1150 der Drucksachen) 2772A Gengler (CDU), Antragsteller 2772A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Entsendung der Mitglieder des Vermittlungsausschusses (Nr. 1157 der Drucksachen) 2772B Kiesinger (CDU), Antragsteller . . 2772C Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Übungen der britischen Besatzungstruppen im Raum der Lüneburger Heide (Nr. 1114 der Drucksachen) 2773A Matthes (DP), Antragsteller . . . 2773A Schoettle (SPD) (zur Geschäftsordnung) 2775A Beratung des Antrags der Abg. Strauß, Dr. Jaeger u. Gen. betr. Entschädigung der durch Angehörige der Besatzungsmächte durch Körperverletzung mit und ohne Todesfolge geschädigten Personen (Nr. 1119 der Drucksachen) 2775A Strauß (CSU), Antragsteller . 2775B, 2777A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2776A Frau Meyer-Laule (SPD) 2776B Nächste Sitzung 2777C Die Sitzung wird um 14 Uhr 43 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Darf ich zu den gestellten Abänderungsanträgen Stellung nehmen!
    Zunächst darf ich auf den Grundgedanken des Gesetzesvorschlages verweisen, über den Sie jetzt zu beraten und abzustimmen haben. Es ist der Gedanke gewesen, ein Lebensmittel, das für den einfachen Mann; für die breitesten Massen bestimmt ist, durch eine Steuersenkung zu verbilligen, den Absatz dieses Lebensmittels zu steigern und diese Steuersenkung in einem Rahmen zu halten, daß die Länder, denen das Erträgnis dieser Steuer zufließt, einen etwaigen Steuerausfall, der vorübergehend eintreten würde, tragen können.
    Um dieses Ziel zu erreichen, war es selbstverständlich nötig, Verhandlungen zu führen, und zwar erstens mit den Ländern, die ja die Bezieher der Steuererträge sind und die die Verantwortung dafür haben, daß ihre Haushaltsvoranschläge durch dieses neue Gesetz und die Änderung der Tarife nicht zu stark beeinflußt werden. Zweitens mußte mit den Wirtschaftsverbänden verhandelt werden, um sicherzustellen, daß zusätzlich zu der Steuersenkung auch über ihren Rahmen hinaus eine Preisermäßigung erzielt wird, und zwar in einem Umfange, daß man damit rechnen kann, diese Preisermäßigung werde den Verbrauch steigern und den Steuerausfall, mit dem man in der ersten Zeit rech-


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    nen müßte, zum großen Teil ausgleichen und damit das ganze Gesetz in seiner wirtschaftlichen Wirkung für die Länder erträglich machen. Diese Verhandlungen haben Zeit beansprucht, und in der Öffentlichkeit ist schon Klage erhoben und gefragt worden, ob das Biersteuergesetz und die Senkung der Tarife nicht für diesen Sommer bereits zu spät kommen.
    Das Gesetz ist in dem Ausschuß allen Parteien, auch denen, die heute Abänderungsanträge gestellt haben, zur Debatte gestellt gewesen, und in den Ausschüssen — das darf ich feststellen — sind Abänderungsanträge, die damals in Ruhe hätten debattiert werden können, nicht gestellt worden.

    (Sehr richtig! bei den Regierungsparteien.)

    Diese Abänderungsanträge kommen nun heute in der letzten Stunde.

    (Hört! Hört! bei den Regierungsparteien.)

    Die Abänderungsanträge sind in ihrer Wirkung so einschneidend und überschreiten die Grenzen, die einem Gesetz — auch in der Abschätzung der Ausgeglichenheit der volkswirtschaftlichen Wirkungen — gezogen sind, vielleicht mehr, als sich die Antragssteller selbst bewußt sind. Es wäre nicht günstig, wenn so wesentliche Änderungen eines Gesetzentwurfes, ohne daß die Gelegenheit von Ausschußberatungen und eines Erwägens der Gründe für und wider genützt worden ist, in der letzten Stunde jeweils rasch und vielleicht vorschnell zum Beschluß erhoben würden.

    (Abg. Dr. Baumgartner: Weil wir gesehen haben, daß Sie plötzlich Geld gehabt haben, Herr Finanzminister, für die Subventionen!)

    — Herr Dr. Baumgartner, stören Sie mich nicht!

    (Heiterkeit.)

    Ich darf nun auf die einzelnen Abänderungsanträge eingehen. Ich darf zunächst zu den Abänderungsanträgen einen Grundgedanken wieder hervorstellen. Alle Abänderungsanträge haben die große Gefahr, daß der Gesetzentwurf überhaupt nicht oder zumindest sehr verspätet in Kraft tritt.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Es handelt sich um eine Steuer, deren Ertrag den Ländern zufließt. Es handelt sich um eine Steuer, bei der die letzte Entscheidung loyalerweise in der Hand der Länder liegen muß. Mit den beteiligten Ländern ist bisher verhandelt worden, und der ganze Gesetzentwurf entspricht den Wünschen, die die Länder, auch das hauptbeteiligte Bierland Bayern, ausgesprochen haben. Wenn nun über die Länder hinweg plötzlich Änderungen erfolgen, ist es loyal, daß mit den Ländern neuerdings verhandelt werden muß. Und ich kann bei allen Abänderungsanträgen sagen: ich habe den Eindruck, daß es den Ländern unmöglich sein wird, diesen Abänderungsanträgen zuzustimmen, was zur Folge haben würde, daß das Gesetz, wenn überhaupt, sehr verspätet in Kraft tritt.
    Zu den einzelnen Änderungen darf ich folgendes sagen. In Drucksache Nr. 1183 ist die Frage der Hausbrauer angeschnitten worden. Die Frage der Hausbrauer ist meiner Überzeugung nach eine örtlich begrenzte, ausgesprochen bayerische Angelegenheit. Es ist eine Angelegenheit, die nach den örtlichen landsmannschaftlichen Verhältnissen zu erwägen und zu prüfen ist, eine Angelegenheit, die aus einem alten Recht und aus alten Gewohnheiten stammt. Ich glaube, es wäre nicht Sache dieses hohen Hauses, ohne genaue Kenntnis in die Verhältnisse eines Landes einzugreifen und gegen den Wunsch des Landes alte Rechte und alte Gewohnheiten zu beseitigen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ich möchte daher schon aus diesen Überlegungen
    bitten, es bei dem zu belassen, was das beteiligte
    Land auf diesem Gebiete dringend gewünscht hat.

    (Zuruf links: Dringend?)

    — Dringend gewünscht hat!
    Was nun den Antrag, § 3 des Biersteuergesetzes abzuändern, betrifft, so darf ich einmal eines erwähnen: Es scheint mir nicht richtig, wenn man annimmt, daß die Beschränkung dieses Antrages auf Vollbier mit einem Stammwürzegehalt von nicht mehr als 1,5 % praktisch bedeuten würde, daß es sich nur um eine bayerische Angelegenheit handelt, weil nur in Bayern dieses Bier üblich sei. Meiner Unterrichtung nach ist das nicht richtig. Meiner Unterrichtung nach spielt das Bier mit diesem Stammwürzegehalt in anderen Ländern auch eine ausschlaggebende Rolle.
    Und nun zum Grundsätzlichen, meine Herren! Über die Frage, ob die Biersteuergesetzgebung in die Hand der Länder gelegt werden kann, ist in diesem Hause, wenn ich mich recht erinnere, bereits dreimal abgestimmt worden, und die Mehrheit des Hauses hat dreimal diesen Gedanken abgelehnt, und zwar aus einer sehr naheliegenden Erwägung. Es ist unmöglich, daß in einem Wirtschaftsgebiet, in dem die Wirtschaftszweige und die wirtschaftlichen Einzelbetriebe miteinander in Konkurrenz stehen — Dortmunder Bier wird in Bayern und bayerisches Bier wird in Dortmund getrunken —, der friedliche Wettbewerb der einzelnen Betriebe, durch eine verschiedenartige Steuergesetzgebung gestört wird.
    Es ist der Grundsatz jeder Steuergesetzgebung, ein Grundsatz, den ich auch, nebenbei bemerkt, dem Ausland gegenüber vertrete, wenn Bevorzugungen für Ausländer im deutschen Steuerrecht verlangt werden, daß die Steuergesetzgebung nicht den einen Wettbewerber zuungunsten des andern Wettbewerbers begünstigen darf. Das ist nicht Aufgabe der Steuergesetzgebung.

    (Abg. Dr. Dr. Höpker-Aschoff: Sehr richtig!)

    Wenn nach diesem Grundsatz ein Ausgleich geschaffen werden soll — und jedes Land wird das Bedürfnis haben, sich gegen einen steuerlichen Vorteil zu schützen, der im Wettbewerb den Betrieben eines anderen Landes gegeben wird —, dann kommen wir wieder zu dem, was wir früher einmal hatten und was kein wünschenswerter Zustand ist: zu Ausgleichsabgaben unter den verschiedenen Ländern, zu einer Art verschiedener Zollsysteme innerhalb des deutschen Bundesgebietes.
    Ich kann Sie versichern, meine Damen und Herren, daß die Länder selbst das nicht mehr wünschen und daß die Länder selbst infolgedessen Bedenken dagegen hätten, wenn auf einem solchen Gebiet eine verschiedene Steuergesetzgebung innerhalb der einzelnen Länderwirtschaftsgebiete im deutschen Bund herrschen würde. Dieses Bedenken gilt also nicht nur gegen den Antrag Drucksache Nr. 1183, sondern es gilt genau so gegen den Eventualantrag auf Drucksache Nr. 1192.
    Meine Damen und Herren, ich möchte aber wegen der Steuersätze, die hier genannt sind, noch auf folgendes hinweisen. Ich habe schon erwähnt, daß der Grundgedanke des Regierungsentwurfs gewesen ist, über die Steuersenkung hinaus eine Preisermäßigung zu sichern. Diese Sicherung der Preisermäßigung ist mit dem Regierungsentwurf verbunden. Mit den Abänderungsanträgen ist eine


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    solche Sicherung der Preisermäßigung nicht verbunden. Es wäre die Gefahr vorhanden, daß nur die Steuer gesenkt wird, daß die Steuersenkung nur dem beteiligten Erzeuger zugute kommt und der Verbraucher keinen Vorteil davon hat, und das kann heute in unserer Haushaltslage und unserer volkswirtschaftlichen Situation nicht der Sinn einer Gesetzgebung sein, die die Verbrauchsteuer ermäßigen will. Der Sinn einer solchen Gesetzgebung muß immer sein, den breiten Massen, dem Verbraucher, und nicht einem einzelnen Wirtschaftszweig einen Vorteil zu verschaffen.

    (Zustimmung in der Mitte und rechts. — Hört! Hört! bei. der SPD.)

    Ich muß also auch aus diesem Grunde gegen die Abänderungsanträge Bedenken erheben.
    Ich erhebe auch insbesondere gegen den Abänderungsantrag Drucksache Nr. 1184 Bedenken, der unterschrieben ist „Loritz und Fraktion". Es ist in allen Dingen, auch beim Bier, eine große deutsche Tugend, Maß zu halten.

    (Heiterkeit.)

    Es scheint mir, daß das Maß — nicht „die Maß" —,

    (Abg. Schoettle: Hauptsache ist, daß die Maß voll ist! — erneute Heiterkeit)

    daß das Maß auch bei diesem Antrag nach zwei Seiten hin nicht gehalten ist. Der neue Tarif, der hier vorgeschlagen wird, würde einen Ausfall an Steuern zur Folge haben, ohne daß unmittelbar der Vorteil für den Verbraucher, die darüber hinausgehende Preisermäßigung, gesichert wäre. Wenn der Antrag angenommen wird, ist damit zu rechnen, daß wohl die jetzt vereinbarte Preissenkung, aber keine Preissenkung darüber hinaus für den Verbraucher erfolgt. Sicherungsmaßnahmen liegen nicht vor. Der reine Steuerausfall, der hier in Frage käme, würde für die Länder 150 Millionen DM jährlich bedeuten.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Hört! Hört!)

    Einen solchen Ausfall können die Länder nicht tragen, und ich halte es für ausgeschlossen, daß die Länder die Verantwortung dafür durch Zustimmung zu einer solchen Änderung des Gesetzes im Bundesrat übernehmen und ihre Haushaltslage damit vor der Welt günstiger darstellen, als sie in Wirklichkeit ist. Das Maß ist hier weit überschritten.
    Das Maß ist ebenso in dem zweiten Teil des Antrages bei Starkbier überschritten,

    (Zuruf des Abg. Loritz)

    wo an Stelle des Zuschlags von 50%, der nach der jetzigen Gesetzgebung vorgesehen ist, ein Zuschlag von 125 % beantragt wird.

    (Zuruf von der WAV: Das ist derselbe Satz wie nachher!)

    Das würde zur Folge haben, daß die Steuer — nach den Sätzen des Gesetzentwurfes — bereits in der niedrigsten Stufe von 18 DM auf 27,50 DM gesteigert werden würde.

    (Zuruf des Abg. Loritz.)

    Das wäre eine Prohibitivsteuer. Das würde zur Folge haben, daß Starkbier für die breiten Massen praktisch überhaupt nicht in Frage kommt und infolgedessen wohl in der Herstellung überhaupt zurückgedrängt und wahrscheinlich eingestellt werden würde.

    (Erneuter Zuruf des Abg. Loritz.)

    Das würde zur Folge haben, mein lieber Herr Loritz, daß jeder Verdacht, der Ihnen in diesem Hause vielleicht fälschlich vorgeworfen wird, mit dem Antrag seien wahlagitatorische Absichten verbunden, vollkommen schwindet; denn wenn Sie bei der nächsten bayerischen Landtagswahl in München als der Mörder des Starkbieres Wahlreden halten würden, dann würden Sie ja keine Erfolge erzielen.

    (Große Heiterkeit und Beifall bei den. Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren! Ich wünsche und bitte, daß der Gesetzentwurf, den die Regierung Ihnen vorgelegt hat, möglichst rasch verabschiedet wird. Ich hätte gewünscht, daß er früher als heute, am 19. Juli, hätte verabschiedet werden können.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ich möchte bitten, alles zu tun, um diesen Gesetzentwurf beschleunigt in Kraft treten zu lassen, und ich muß die Überzeugung aussprechen, daß alle Abänderungsanträge zum wenigsten eine sehr starke Verzögerung des Gesetzentwurfs zur Folge hätten. Das hätte vermieden werden können, wenn die Abänderungsanträge im Ausschuß gestellt worden wären, und es könnte jetzt noch vermieden werden, wenn die Antragsteller ihre Anträge nicht mit dem Gesetz verbinden, sondern sich vorbehalten, sie später als selbständige Anträge einzubringen. Ich bitte Sie also, den Gesetzentwurf möglichst heute und möglichst unverändert anzunehmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Horlacher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Michael Horlacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seien wir in dieser Frage möglichst einig; denn es ist nicht bloß eine bayerische Frage, sondern es ist eine deutsche Frage.

    (Heiterkeit.)

    Der Durst der Germanen war eine gesamtdeutsche Angelegenheit,

    (erneute Heiterkeit)

    und deswegen darf die Frage nicht einseitig behandelt werden. Wenn's nach meinem Gefühl ginge, würde ich zu den Abänderungsanträgen sagen, daß man überhaupt keine Biersteuer haben darf, sondern je nach dem Maß, daß der Biertrinker vertragen kann, einen Bonus für Biertrinken gewähren soll.

    (Heiterkeit.)

    Daraus ersehen Sie, daß ich eine ganz andere agitatorische Wirkung für notwendig erachten würde.

    (Erneute Heiterkeit.)

    Das Bier steht nun aber im Mittelpunkt nicht bloß der Brauereien und der Biertrinker, sondern auch des Fiskus. Die Damen und Herren wissen, daß, als die Biersteuer noch Sache der Länder war, eine tragende Säule des bayerischen Staatshaushalts das Aufkommen aus dem Malzaufschlag oder aus der Biersteuer gewesen ist. Die Dinge müssen infolgedessen mit dem nötigen Abmaß behandelt werden. Ich bin dem Herrn Finanzminister sehr dankbar dafür, daß er die Biersteuersenkungsvorlage gebracht hat, eine der vernünftigsten Vorlagen, die er eingebracht hat,

    (Heiterkeit)

    und ich möchte nicht, daß der gute Wille, den er da gezeigt hat, etwa verschoben wird; denn ich darf daran erinnern, daß der Ausgangspunkt der CDU/CSU-Anträge der war, diese Biersteuersenkung vorzubereiten. Dann ist die Sache weitergegangen. Dabei wurde uns ein Antrag abgelehnt, die Biersteuer in Bayern auf Grund eigener Gesetze


    (Dr. Horlacher)

    zu regeln. Die Damen und Herren von der SPD haben ja damals Gelegenheit gehabt, ihre föderalistische Gesinnung in höchstem Ausmaß zu beweisen; aber das ist seinerzeit ausgeblieben. Jetzt ist ein Antrag übriggeblieben, der nach meiner Überzeugung auch in der Form nicht tragbar ist, weil er gesetzestechnisch nicht vollendet ist.

    (Zuruf des Abg. Strauß.)

    — Machen wir keine schlechten Witze, Herr Kollege Strauß.

    (Abg. Schoettle: Ihr habt wohl ein Patent auf Föderalismus!)

    — Nein, das kommt auch gar nicht in Frage. Der Antrag ist gesetzestechnisch nicht vollendet, weil ja die Ausgleichsabgabe dazugehören würde. Man muß nämlich die Dinge in Beziehung zum Gesamtsteuergebiet der Westzonen bringen und kann nicht einseitig in einem Land die Biersteuer senken, sondern muß wegen der Übergangsabgabe beim Übergang in das andere Gebiet, in dem andere Steuersätze gelten, gleichzeitig Bestimmungen treffen.

    (Abg. Dr. Baumgartner: Die Ausgleichsabgaben werden durch die Länder festgesetzt!)

    — Dann müßte das in dem Antrag anders gefaßt werden. Nach meiner Überzeugung kann der Antrag so nicht laufen.
    Der wesentliche Gesichtspunkt, von dem die Vorlage ausgeht, ist der, daß der Wunsch der Bevölkerung nach einer Bierpreissenkung endlich erfüllt wird. Wir müssen dabei möglichst rasch zum Ziel kommen. Deswegen haben wir unseren Antrag eingebracht. Ich habe das mit mehreren Freunden und mit Zustimmung der CDU/CSU-Fraktion getan. Dadurch soll der Finanzminister ermächtigt werden, ab 1. August die Stundungen der Biersteuer insoweit in Kraft treten zu lassen, als es dem künftigen Biersteuergesetz entspricht. Das bedeutet, daß das Biersteuergesetz praktisch am 1. August zur Wirksamkeit gebracht wird. Das halte ich für viel vernünftiger, als Abänderungsanträge zu stellen, die nur wieder eine Verzögerung des Inkrafttretens der Bierpreissenkung herbeiführen.
    Wir haben also das Ziel im Auge, die Bierpreissenkung möglichst bald in Kraft treten zu lassen. Deswegen wollen wir auch den § 2 dahin ändern, daß das Biersteuergesetz mit Wirkung vom 1. August 1950 in Kraft tritt. Ich glaube, darauf kommt es entscheidend an.
    Die anderen vorliegenden Anträge — ich muß das sagen — wirken doch stark agitatorisch, weil sie in letzter Minute kommen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Es wäre genügend Gelegenheit gewesen, die Anträge vorher einzubringen. Dann hätte sich der Finanzminister in den Verhandlungen mit den Beteiligten darauf einstellen können. Jetzt sind aber die Verhandlungen mit den Beteiligten, die monatelang gedauert haben, soweit abgeschlossen, daß die neuen Bierpreise für Nord und Süd schon in den Zeitungen zu finden sind, so daß also jetzt nur noch der Wille dahintergesetzt werden muß, diese Steuersenkung und damit die Bierpreissenkung sobald wie möglich in Kraft treten zu lassen. Die Bevölkerung wird das dann schon anerkennen; denn die Senkung von bisher 24 bis 27 DM pro Hektoliter auf 12 bis 15 DM stellt doch eine wesentliche Senkung dar. Außerdem müssen wir auch auf andere Faktoren Rücksicht nehmen — das darf ich hier nur leise andeuten —, damit wir keine Schwierigkeiten bekommen und die Biersteuersenkung und damit
    die Bierpreissenkung sobald wie möglich in Kraft treten kann. Das ist der einzige Gesichtspunkt von praktischer Bedeutung.
    Deswegen stelle ich namens der CDU/CSU-Fraktion den Antrag — und ich glaube, daß sich dem andere Parteien anschließen werden —, die Abänderungsanträge heute dem Ausschuß in dem Sinne zu überweisen, daß sie als Abänderungsanträge zu dem vom Bundestag angenommenen Biersteuersenkungsgesetz aufzufassen sind, so daß die Verabschiedung des Gesetzes nicht gefährdet wird. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen mag sich dann mit diesen Abänderungsanträgen zu dem Biersteuergesetz befassen.
    Das ist das eine, was ich sagen wollte. Dann möchte ich aber auch noch auf folgendes hinweisen. Ich bitte Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, unter allen Umständen zu bedenken, daß man, wenn man vom Bier redet, auch ein bißchen was davon verstehen muß.

    (Heiterkeit und lebhafte Zurufe.)

    Das Bier ist im Süden gewiß ein Nahrungsmittel; aber es trägt auch zur Gehirnbelebung verzagter Leute bei.

    (Erneute Heiterkeit.)

    Deswegen ist der Alkohol ein wichtiger Bestandteil des menschlichen Lebens, wenn er in mäßiger Form genossen wird.
    Von diesem Gesichtspunkt ausgehend sind wir der Meinung, daß auf a 11 e Verhältnisse Rücksicht genommen werden muß;

    (Zuruf des Abg. Loritz)

    und da muß ich Ihnen sagen, daß Sie von den Hausbrauern nichts verstehen. Die Hausbrauer sind nämlich eine besondere Spezies. Da handelt es sich um alte Rechte. Ich habe das im Ausschuß eingehend ausgeführt. Lassen Sie den armen Bäuerlein ihren Haustrunk! In Württemberg haben sie etwas anderes: da haben sie den Most. Die Verhältnisse sind überall verschieden. In Bayern ist immer auf die besonderen Verhältnisse Rücksicht genommen worden. Man soll die im Grundbuch eingetragenen Rechte respektieren. Deswegen habe ich die herzliche Bitte an Sie, diesen Bestimmungen des Gesetzentwurfs in dieser Form zuzustimmen.
    Dem Herrn Kollegen Loritz würde ich empfehlen, sich ein Polster hintenhin machen zu lassen, damit er sich wieder vor der bayerischen Bevölkerung sehen lassen kann;

    (große Heiterkeit)

    denn es versetzt jedem Münchener, jedem Bayern einen Dolchstoß ins Herz, wenn an den Salvator herangegangen wird. Die bayerische Bevölkerung freut sich schon das ganze Jahr über darauf, bis er am Josefstag wieder zum Ausschank kommt. Und ebenso ist es mit dem Oktoberfestbier.

    (Zuruf des Abg. Loritz.)

    — Herr Kollege Loritz, vom Biertrinken verstehen Sie auch so wenig wie von der Milchwirtschaft.

    (Erneute große Heiterkeit. — Zurufe von der WAV.)

    Ich bin also der Meinung, daß Sie den Vorschlag, der vom Ausschuß gekommen ist, und unseren Antrag auf Stundung der Biersteuer und Änderung des Zeitpunktes für das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. August 1950 annehmen sollten. Verweisen Sie im übrigen die Abänderungsanträge als Änderungsanträge zu diesem Gesetz an den Ausschuß. Wenn das gesetzestechnisch nicht geht, dann bin ich der Meinung, meine Damen und Herren, daß wir den


    (Dr. Horlacher)

    Mut aufbringen müssen, die Agitationsanträge abzulehnen.

    (Abg. Euler: Gott sei Dank!)

    Die Damen und Herren haben dann noch Gelegenheit, diese Anträge erneut einzubringen; und dann können sie im Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen beraten werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)