Rede:
ID0107402200

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    Vokabeln: 7
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. - 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Juli 1950 2663 74, Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. Juli 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 2664A, 2686C Schreiben des Bundeskanzlers Dr. Adenauer betr. Erholungsurlaub und Vertretung durch Bundesminister Blücher 2664A Erhöhung der Zahl der Schriftführer . . 2664A Anfrage Nr. 70 der Fraktion der DP betr. Hilfe für die Handwerksbetriebe in Schleswig-Holstein und Niedersachsen (Drucksachen Nr. 866 und 1142) 2664B Interpellation der Abg. Dr. Arndt. Zinn, Freidhof und Fraktion der SPD betr. Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für das Kurhessische Kupfer-SchieferBergwerk in Sontra (Nr. 1027 der Drucksachen) 2664B, 2685D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts (Nr. 1100 der Drucksachen) 2664B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrieb jugendgefährdender Schriften (Nr. 1101 der Drucksachen) . . . 2664C Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 2664C Kemmer (CSU) 2666B Hennig (SPD) 2667B Farke (DP) 2669A Gaul (FDP) 2669B Frau Thiele (KPD) 2670B Freiherr von Aretin (BP) 2671C Ribbeheger (Z) 2672B Dr. Vogel (CDU) 2673A Zur Geschäftsordnung: 011enhauer (SPD) 2673D Mayer (Stuttgart) (FDP) 2674B Frau Dr. Weber (Essen) (CDU) . . 2674B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Einwirkung von Kriegssachschäden an Gebäuden auf Miet- und Pachtverhältnisse (Nr. 507 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verf assungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1105 der Drucksachen) 2674D Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Berichterstatter 2675A Meyer (Bremen) (SPD) . . . 2676B, 2677C Dr. Brönner (CDU) 2677A Ewers (DP) 2677B Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Vereinigung des Zahnärzte- und Dentistenberufes (Nr. 1091 der Drucksachen) 2678B Dr. Hammer (FDP), Antragsteller . . 2678C Beratung des Antrags der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Vorlage einer Denkschrift über außerdeutsche Maßnahmen zur Förderung der Landwirtschaft (Nr 1092 der Drucksachen) 2679A Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 2679A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Hilfsmaßnahmen für die Bundesbahn (Nr. 1106 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Rümmele, Rademacher, Ahrens, Donhauser u. Gen. betr. Auftragserteilung der Deutschen Bundesbahn an die deutsche WaggonIndustrie (Nr. 1108 der Drucksachen) und mit der Beratung des Antrags der Abg. Rümmele, Rademacher, Ahrens, Donhauser u. Gen. betr. Auftragserteilung der Deutschen Bundesbahn an die deutsche LokomotivIndustrie (Nr. 1109 der Drucksachen) . . 2679C Rümmele (CSU), Antragsteller . . . 2679D Dr. Bleiß (SPD), Antragsteller . . . . 2680D Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 2682B Rademacher (FDP) 2684D Nächste Sitzung 2686C Die Sitzung wird um 14 Uhr 40 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Freiherr Anton von Aretin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man beim Betreten eines Zeitungskiosks den Plunder sieht, verspürt hoffentlich jeder von uns den klaren Wunsch in sich, daß mit diesen Machwerken ein Ende gemacht wird. Wenn man aber das Gesetz des Herrn Bundesinnenministers liest, dann kommen einem Bedenken, ob dieses Gesetz die richtige Waffe ist, um gegen diese Machwerke aufzutreten.
    Es steht einmal fest, daß der, der nach dem Obszönen Sehnsucht hat, danach giert, sich auch über die Schranken dieses Gesetzes hinaus in den Besitz dieser Schriften setzen wird. Es steht darüber hinaus fest, daß jede Form staatlicher Sittenkritik — und dies wird in diesem Fall bestimmt oft sehr nahe daran hinkommen — nicht ohne Regel abgehen wird. Eine solche Regel aber ist unerfreulich, sie wird vielleicht verflachend und am Ende manchmal albern sein. Wenn Sie mit diesem Gedanken an das Gesetz herangehen, wenn Sie daneben die Rechtsgrundlage betrachten müssen, auf der dieses Gesetz aufgebaut wird, dann fragt sich, ob man nicht mit anderen Maßnahmen einen wirklich wirksamen Schutz der Jugend erreichen könnte. Es steht fest, und der Parlamentarische Rat hat sich geplagt festzustellen, daß eine Zensur nicht stattfindet; in diesem Zusammenhang hat der Parlamentarische Rat ferner wörtlich folgendes festgelegt:
    Diese Rechte finden ihre Schranken bei der Gesetzgebung für die Jugend.
    Wollte der Parlamentarische Rat — diese Frage muß aufgeworfen werden — nicht vielleicht auch bei der Jugend die Zensur vermieden haben? Dieser Wortlaut unserer Verfassung erscheint mir einigermaßen bedenklich, und derjenige, für den verfassungsrechtliche Normen keine juristischen Zwirnsfäden sind, wird sich mit diesen Problemen auseinanderzusetzen haben.
    Der Bund behauptet seine Zuständigkeit auf Grund der Fürsorge, die ihm in Art. 74, Abschnitt VII des Grundgesetzes, eingeräumt ist. Ich kenne eine Jugendfürsorge repressiver Art, ein Jugendgericht, die Jugendfürsorge, die Fürsorgeerziehung, ich kenne eine wirtschaftliche Fürsorge für die Jugend.

    (Zuruf von der CDU: Es gibt auch eine Vorsorge!)

    Aber eine präventive Jugendfürsorge ist bisher den
    Staatsrechtlern offenbar entgangen. Es ist eine neue


    (Freiherr von Aretin)

    Schöpfung dieses Gesetzes, mit einer präventiven Jugendfürsorge neuester Art die Verfassung erweitern zu wollen.

    (Abg. Frau Dr. Weber: Sie verstehen nichts von Jugendfürsorge!)

    Wir wollen festhalten, daß die „Konferenz der Justizminister" vom 31. 3. bis 2. 4. 1950 in Rothenburg unter dem Vorsitz Ihres Parteifreundes Dr. Josef Müller, Herr Kollege Strauß, festgestellt hat, daß die Schund- und Schmutzliteratur zu bekämpfen ist und deshalb ein eigenes Referat bei den Generalstaatsanwaltschaften errichtet hat, ein Referat, das gerade in München vorzüglich zu arbeiten und zu wirken beginnt. Es scheint mir also unnötig, daß man einen umfangreichen Behördenapparat aufzieht und dadurch ernste Bedenken rechtlicher Art hervorruft, um einen Erfolg zu erreichen, den unsere Väter bereits bei Schaffung des Strafgesetzbuches im Auge hatten und der in der Strafrechtsnovelle von 1900 voll zur Geltung gekommen ist, indem § 184a eingefügt worden ist. Hier wäre vielleicht am ehesten die Möglichkeit gegeben, die Lücke des Gesetzes auszufüllen. Mit diesem Gesetz greifen wir den Verkehrten an. Strafbar müßte nicht derjenige sein, der die Zeitungen, Zeitschriften und Magazine aushängt, sondern strafbar müßte derjenige sein, der sie schreibt und der als Verleger Millionengewinne damit erzielt.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Das geht leider nach der Verfassung nicht!)

    Es gilt also, in erster Linie hier zu erwägen, wie man diesen Personenkreis zu strafen hat. Mit diesem Gesetz schaffen wir nur eine vom Steuerzahler bezahlte Reklame für Literatur unerfreulichen Charakters.

    (Zuruf von der CDU: Das ist nicht wahr!)

    Meine Damen und Herren! Jeder Vernünftige sieht wahrscheinlich ein, daß hier Maßnahmen ergriffen werden müssen, die anders als dieses Gesetz auszusehen haben, das hier heute vorgelegt worden ist. Meine Freunde und ich stellen uns bedingungslos auch hinter diese Forderung der Allgemeinheit, die im Gesetz zugrunde gelegt wird, sie fürchten nur aus prinzipiellen und rechtlichen Gründen, daß dieser Weg schwer gangbar ist und wenig Erfolg haben wird; sie werden aber durch ihre Mitarbeit im Ausschuß zeigen, welcher Weg ihnen richtiger erscheint, um das uns allen vorschwebende Ziel zu erreichen.

    (Beifall bei der BP.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Ribbeheger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerhard Ribbeheger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, der Verlauf der Diskussion um dieses Gesetz hat gezeigt, daß die überwiegende Mehrheit dieses Bundestages darin übereinstimmt, daß Schmutz und Schund vorhanden ist. Ich glaube auch, daß wir darüber einer Meinung sind, daß die Verleger, wenn sie aus hemmungsloser Gewinnsucht solche Schmutz- und Schundliteratur vertreiben, in irgendeiner Form gefaßt und gesetzlich belangt werden müßten. Ich bin auch der Auffassung, daß, wenn man Wasser trinken will, man sich nicht auf einer Straße in eine Pfütze zu legen braucht, um das Wasser da zu trinken. Man braucht auch nicht Wasser zu trinken aus einem Glase, von dessen fettigem Rand schon mehrere Lippen getrunken haben.
    Ich glaube, es ist notwendig, hier ganz klar herauszustellen, daß doch dieses Gesetz keinen anderen
    Zweck verfolgen kann, als die Jugend vor Gefährdung zu bewahren. Wenn das in Art. 5 Abs. 2 des Grundgesetzes bereits festgelegt ist, dann sollten wir von diesem Recht und von diesem Grundgesetz Gebrauch machen. Ich bin der Auffassung, es braucht nicht in eine Grundsatzdiskussion hineinzukommen; aber wenn hier soviel davon gesprochen worden ist, daß wir erst die wirtschaftlichen, sozialen und soziologischen Voraussetzungen schaffen sollten, damit überhaupt ein vernünftiges, erträgliches Leben für die jungen Menschen gesichert wird, dann möchte ich doch der Auffassung sein, daß dieses Gesetz ja kein Ersatz dafür sein kann und sein soll, daß wir für die jungen Menschen nicht das Notwendigste tun können. Ich darf daran erinnern, daß wir gerade hier an dieser Stelle, allerdings fast vor leeren Bänken, einen Bericht über den Umfang der Arbeitslosigkeit, der Heimatlosigkeit und der Berufslosigkeit unserer Jugend zur Kenntnis genommen haben. Ich glaube, wir wollen doch in diesen Dingen konform gehen; das eine muß das andere ergänzen.
    Wenn Herr Farke gesagt hat, daß er analog dem Film eine Selbstkontrolle wünscht, dann möchte ich sagen: wenn diese Verleger und diese Buchhändler bis zur Stunde nicht in der Lage gewesen sind, ein solches Organ zu stellen und einzurichten, dann ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, daß auf diesem Gebiet in irgendeiner Form solche Maßnahmen getroffen werden.

    (Beifall in der Mitte.)

    Wir sind auch der Auffassung, daß ein gesunder Geist nur einem gesunden Körper innewohnen kann. Das schließt aber nicht aus, daß, wenn wir für das seelische Wohl sorgen wollen und sorgen, wir nach der anderen Seite nichts tun können und nichts getan haben. Dieses Gesetz soll unserer Jugend das deutlich werden lassen, damit die Jugend nicht von vornherein in eine falsche Stellung hineingerät und nicht gegenüber der Wirklichkeit des Lebens eine unwirkliche Haltung und Empfindung bekommt. Ich bin der Auffassung, alles, was den jungen Menschen eine falsche Vorstellung von der Wirklichkeit des Daseins und der Wirklichkeit des Lebens vermitteln könnte, sollte man durch ein solches subsidiäres Gesetz in irgendeiner Form zu verhindern suchen.

    (Abg. Frau Dr. Weber [Essen]: Sehr richtig!) Wenn wir unserer Jugend die Werte der Gemeinschaft, der Kameradschaft usw. geben wollen, sollten wir gerade unter Kameradschaft niemals irgendeine erotische Kameraderie verstehen wollen und verstehen können. Wir wollen ihr die wirklichen ethischen Werte vermitteln. Aus diesem Grunde ist es notwendig, daß, solange wir keine anderen Möglichkeiten haben, hier vom Bundestag aus der Jugend auch nach der geistigen und pädagogischen Seite hin geholfen wird.

    In diesem Sinne bin ich der Auffassung, die mein Vorredner Kemmer bereits zum Ausdruck gebracht hat, daß wir in den einzelnen Ausschüssen sehr eingehend über die Methodik und auch über das Verfahren zu sprechen haben werden. Ich bin aber glücklich, festzustellen, daß wir uns im Prinzip einig sind. Hinsichtlich des Verfahrens und der Methodik werden wir uns noch in den einzelnen Ausschüssen unterhalten.

    (Beifall in der Mitte.)