Rede von
Gerhard
Ribbeheger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, der Verlauf der Diskussion um dieses Gesetz hat gezeigt, daß die überwiegende Mehrheit dieses Bundestages darin übereinstimmt, daß Schmutz und Schund vorhanden ist. Ich glaube auch, daß wir darüber einer Meinung sind, daß die Verleger, wenn sie aus hemmungsloser Gewinnsucht solche Schmutz- und Schundliteratur vertreiben, in irgendeiner Form gefaßt und gesetzlich belangt werden müßten. Ich bin auch der Auffassung, daß, wenn man Wasser trinken will, man sich nicht auf einer Straße in eine Pfütze zu legen braucht, um das Wasser da zu trinken. Man braucht auch nicht Wasser zu trinken aus einem Glase, von dessen fettigem Rand schon mehrere Lippen getrunken haben.
Ich glaube, es ist notwendig, hier ganz klar herauszustellen, daß doch dieses Gesetz keinen anderen
Zweck verfolgen kann, als die Jugend vor Gefährdung zu bewahren. Wenn das in Art. 5 Abs. 2 des Grundgesetzes bereits festgelegt ist, dann sollten wir von diesem Recht und von diesem Grundgesetz Gebrauch machen. Ich bin der Auffassung, es braucht nicht in eine Grundsatzdiskussion hineinzukommen; aber wenn hier soviel davon gesprochen worden ist, daß wir erst die wirtschaftlichen, sozialen und soziologischen Voraussetzungen schaffen sollten, damit überhaupt ein vernünftiges, erträgliches Leben für die jungen Menschen gesichert wird, dann möchte ich doch der Auffassung sein, daß dieses Gesetz ja kein Ersatz dafür sein kann und sein soll, daß wir für die jungen Menschen nicht das Notwendigste tun können. Ich darf daran erinnern, daß wir gerade hier an dieser Stelle, allerdings fast vor leeren Bänken, einen Bericht über den Umfang der Arbeitslosigkeit, der Heimatlosigkeit und der Berufslosigkeit unserer Jugend zur Kenntnis genommen haben. Ich glaube, wir wollen doch in diesen Dingen konform gehen; das eine muß das andere ergänzen.
Wenn Herr Farke gesagt hat, daß er analog dem Film eine Selbstkontrolle wünscht, dann möchte ich sagen: wenn diese Verleger und diese Buchhändler bis zur Stunde nicht in der Lage gewesen sind, ein solches Organ zu stellen und einzurichten, dann ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, daß auf diesem Gebiet in irgendeiner Form solche Maßnahmen getroffen werden.
Wir sind auch der Auffassung, daß ein gesunder Geist nur einem gesunden Körper innewohnen kann. Das schließt aber nicht aus, daß, wenn wir für das seelische Wohl sorgen wollen und sorgen, wir nach der anderen Seite nichts tun können und nichts getan haben. Dieses Gesetz soll unserer Jugend das deutlich werden lassen, damit die Jugend nicht von vornherein in eine falsche Stellung hineingerät und nicht gegenüber der Wirklichkeit des Lebens eine unwirkliche Haltung und Empfindung bekommt. Ich bin der Auffassung, alles, was den jungen Menschen eine falsche Vorstellung von der Wirklichkeit des Daseins und der Wirklichkeit des Lebens vermitteln könnte, sollte man durch ein solches subsidiäres Gesetz in irgendeiner Form zu verhindern suchen.
Wenn wir unserer Jugend die Werte der Gemeinschaft, der Kameradschaft usw. geben wollen, sollten wir gerade unter Kameradschaft niemals irgendeine erotische Kameraderie verstehen wollen und verstehen können. Wir wollen ihr die wirklichen ethischen Werte vermitteln. Aus diesem Grunde ist es notwendig, daß, solange wir keine anderen Möglichkeiten haben, hier vom Bundestag aus der Jugend auch nach der geistigen und pädagogischen Seite hin geholfen wird.
In diesem Sinne bin ich der Auffassung, die mein Vorredner Kemmer bereits zum Ausdruck gebracht hat, daß wir in den einzelnen Ausschüssen sehr eingehend über die Methodik und auch über das Verfahren zu sprechen haben werden. Ich bin aber glücklich, festzustellen, daß wir uns im Prinzip einig sind. Hinsichtlich des Verfahrens und der Methodik werden wir uns noch in den einzelnen Ausschüssen unterhalten.