Rede:
ID0106608500

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 78
    1. für: 5
    2. die: 5
    3. den: 3
    4. des: 3
    5. Ich: 2
    6. Herrn: 2
    7. Berichterstatter: 2
    8. kommen: 2
    9. Antrag: 2
    10. bitte: 2
    11. zu: 2
    12. —: 2
    13. der: 2
    14. Minuten: 2
    15. ich: 2
    16. das: 2
    17. danke: 1
    18. dem: 1
    19. seine: 1
    20. Ausführungen.Wir: 1
    21. zur: 1
    22. Abstimmung.: 1
    23. Wer: 1
    24. Drucksache: 1
    25. Nr.: 1
    26. 945: 1
    27. ist,: 1
    28. ich,: 1
    29. Hand: 1
    30. erheben.: 1
    31. -: 1
    32. Danke!: 1
    33. um: 1
    34. Gegenprobe.: 1
    35. Mit: 1
    36. zweifelsfreier: 1
    37. Mehrheit: 1
    38. angenommen.Damit: 1
    39. wir: 1
    40. Punkt: 1
    41. 13:Beratung: 1
    42. Mündlichen: 1
    43. Berichts: 1
    44. Ausschusses: 1
    45. Wirtschaftspolitik: 1
    46. über: 1
    47. Fraktion: 1
    48. SPD: 1
    49. betreffend: 1
    50. Umlegung: 1
    51. von: 1
    52. Grundsteuererhöhungen: 1
    53. auf: 1
    54. Mieter: 1
    55. Der: 1
    56. Ältestenrat: 1
    57. empfiehlt: 1
    58. folgende: 1
    59. Zeiteinteilung:: 1
    60. 10: 1
    61. Berichterstattung,: 1
    62. 60: 1
    63. Aussprache.: 1
    64. Darf: 1
    65. insoweit: 1
    66. Einverständnis: 1
    67. Hauses: 1
    68. feststellen?: 1
    69. Das: 1
    70. Haus: 1
    71. ist: 1
    72. einverstanden.Dann: 1
    73. erteile: 1
    74. Abgeordneten: 1
    75. Dr.: 1
    76. Preusker: 1
    77. als: 1
    78. Wort.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Juni 1950 2411 66. Sitzung Bonn, Freitag, den 2. Juni 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 2412D, 2439A, D Anfrage Nr. 77 der Abg. Strauß, Dr. Jaeger u. Gen. betr. Relombardierung der zwischen der Bundesbahn und der bayerischen Staatsregierung getroffenen Abkommen Drucksachen Nr. 933 und 1005) . . . 2412D Anfrage Nr. 79 der Fraktion der SPD betr. Gewährung von Blindengeldern an Zivilblinde (Drucksachen Nr. 950 und 994) . 2413A Zur Tagesordnung 2413A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über das Ersuchen des Landesministers der Justiz von Schleswig-Holstein vom 8. Mai 1950 betr. Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Schröter (Drucksache Nr. 989) 2413A, 2447D Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter . 2413B Gengler (CDU) 2415B Interpellation der Abgeordneten Leddin, Bazille, Diel, Geritzmann, Frau Dr. Hubert, Frau Schanzenbach, Pohle und Fraktion der SPD betr. Einstellung von Schwerbeschädigten (Drucksache Nr. 862) . . . 2415D Leddin (SPD), Interpellant 2415D Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 2416C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewerbesteuer für die Zeit vom 21. Juni bis 31. Dezember 1948 und für das Kalenderjahr 1949 (Drucksache Nr. 944) . 2417A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Richterwahlgesetzes (Drucksache Nr. 955) 2417A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des GüterfernverkehrsÄnderungsgesetzes (Drucksache Nr. 956) . 2417B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Senkung der Tabaksteuer für Zigarren (Drucksachen Nr. 940 und 856) 2417B Eickhoff (DP), Berichterstatter . . 2417B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen betr. Senkung der Tabak-, Kaffee- und Teesteuer (Drucksachen Nr. 964, 865, 868, 885, 538, 800, 877) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Besold und Fraktion der Bayernpartei betr. Tabakbesteuerung (Drucksache Nr. 927) 2418B Scharnberg (CDU), Berichterstatter 2418B Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antrag- steller 2419B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2419D Herbig (SPD) 2420D Dr. Wellhausen (FDP) 2421D Kohl (Stuttgart) (KPD) 2421B Dr. Bertram (Z) 2422D Dr. Besold (BP) 2423B Dr. Richter (Niedersachsen) (DRP) 2424A Dr. Leuchtgens (DRP) 2424B Ewers (DP) 2424C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten betr. Besatzungslasten (Drucksachen Nr. 962, 8, 120, 148 und 201) in Verbindung mit dem Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Abgeltung von Besatzungsleistungen und Besatzungsschäden (Drucksachen Nr. 997 und 667) 2413A, 2425B Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter 2425C Erler (SPD), Berichterstatter . . . . 2427B Dr. Seelos (BP) 2427D Euler (FDP) 2431C Dr. Brill (SPD) 2433A Krause (Z) 2435B Kemper (CDU) 2435D Dr. Wuermeling (CDU) (zur Geschäftsordnung 2436C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens über den Antrag der Abgeordneten Dr. Decker, Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Baumgartner, Dr. Seelos und Fraktion der Bayernpartei betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung der Fälschung von Nahrungs- und Genußmitteln (Drucksachen Nr. 903 und 663) 2437A Ehren (CDU): als Berichterstatter 2437A als Abgeordneter 2438D Dr. Decker (BP) 2437D Arnholz (SPD) 2438A Unterbrechung der Sitzung . 2439A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films über den Antrag der Abgeordneten Dr. Richter und Genossen betr. Vorlage eines Bundespressegesetzes (Drucksachen Nr. 934 und 560) 2439A Brunner (SPD), Berichterstatter . 2439B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abgeordneten Paschek und Genossen betr. Hilfe für die Korbmacherindustrie in Oberfranken (Drucksache Nr. 945 und 763) 2439D Etzel (Duisburg) (CDU), Berichterstatter 2440A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftpolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Umlegung von Grundsteuererhöhungen auf die Mieter (Drucksachen Nr. 946 und 772) 2441C Dr. Preusker (FDP) : als Berichterstatter 2441C als Abgeordneter 2444B Klabunde (SPD) 2442B, 2446D Paul (Düsseldorf) (KPD) 2443D Dr. Miessner (DRP) 2444D Etzel (Duisburg) (CDU) 2445B Ewers (DP) 2447A Kunze (CDU) 2447C Frau Thiele (KPD) 2429B Dr. Wahl (CDU) 2431A Erklärung nach § 85 der Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität des Abg Schröter 2447D Ritzel (SPD) 2447D Kunze (CDU) 2448C Dr. Arndt (SPD) 2448D Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 967) . . . 2449C Nächste Sitzung 2449C Die Sitzung wird um 9 Uhr 41 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Franz Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Der Antrag der Abgeordneten Paschek und anderer lautete:
    Die Bundesregierung wird ersucht, im Einvernehmen mit der Bayerischen Staatsregierung Mittel und Wege zu suchen, um der in größter Notlage sich befindenden Korbindustrie in Oberfranken zu helfen. Das politische und soziale Gefüge sowie das Wirtschaftsleben dieses Notstandsgebietes sind derart bedroht, daß nur noch umfassende Hilfsmaßnahmen des Bundes die Gefahr eines Zusammenbruchs abwenden können.
    Der Ausschuß hat nach eingehender Beratung dieses Antrags die Annahme des folgenden Antrags empfohlen:
    Der Bundestag wolle beschließen,
    den Antrag der Abgeordneten Paschek und Genossen betreffend Hilfe für die Korbmacherindustrie in Oberfranken — Nr. 763 der Drucksachen — mit Rücksicht darauf, daß
    1. nach Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums Verhandlungen mit der bayerischen Staatsregierung in dieser Sache aufgenommen sind,
    2. die Bundesregierung grundsätzlich Maßnahmen für Notstandsgebiete prüft und über einen interministeriellen Ausschuß eingeleitet hat,
    3. konkrete Vorschläge von den Antragstellern nicht gemacht worden sind,
    als erledigt zu erklären.
    Der Antrag, der hier vorgelegt worden ist, hat einmal wieder das Problem Notstandsgebiet angesprochen. Dieses Problem ist bereits in früheren Anträgen behandelt worden. Ich darf an den Antrag betreffend bayerisches Notstandsgebiet — schon Drucksache Nr. 24 —, den Antrag betreffend Notstandsgebiet Schleswig-Holstein, Drucksache Nr. 80, und einige andere Anträge erinnern. Außerdem häufen sich in jüngster Vergangenheit eine Anzahl von Anträgen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, die eine unmittelbare Unterstützung durch den Bund erbitten.
    Der Bundestag hat am 18. Januar 1950 einen Antrag angenommen, welcher der Bundesregierung auferlegt hat,
    1. dem Bundestag alsbald einen Gesetzentwurf vorzulegen, wodurch für die Notlage der Grenzgebiete, insbesondere der sogenannten „roten Zone", die durch den Krieg und die Nachkriegszeit mehr als andere Gebietsteile unseres Vaterlandes gelitten haben, und denen bisher aus Landesmitteln nicht ausreichend geholfen werden konnte, Abhilfe geschaffen wird;
    2. Mittel zur Bildung eines Grenzlandfonds in den Haushalt des Bundes einzustellen, um der Notlage der Grenzlandgebiete allgemein zu steuern.
    In dieser Situation erschien es dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik wesentlich, einmal die grundsätzliche Frage aufzuwerfen, unter welchen Voraussetzungen denn solche Anträge überhaupt gestellt werden können, und darüber hinaus die Frage zu prüfen: Was kann, wenn die Anträge angenommen worden sind, möglicherweise an Hilfe zur Verfügung gestellt werden?
    Die bisherige Sach- und Rechtslage auf diesem l Gebiet ist außerordentlich unbefriedigend. Es gibt keine Definition des Begriffes „Notstandsgebiet", und selbst wenn irgendein Ausschuß erklärt hat, ein bestimmtes Gebiet sei Notstandsgebiet, so sind doch keine Haushaltsmittel da, einem solchen Notstand abzuhelfen. Wir waren daher der Meinung, daß dieser Zustand abgeändert werden muß. Wir waren aber gleichzeitig der Auffassung, daß hier nur solche Notstände berücksichtigt werden dürfen, die lediglich mit Hilfe des Bundes behoben werden können. Es kann sich nicht darum handeln, so weite Gebiete einzuschließen, daß die zur Verfügung stehende Hilfe praktisch niemandem mehr eine wirkliche Hilfe sein kann. Aus diesem Grunde haben wir, wie gesagt, die Frage grundsätzlich aufgeworfen und haben dabei folgendes festgestellt:
    Bei der Bundesregierung ist in Ausführung der wiederholt gestellten Anträge inzwischen ein interministerieller Ausschuß gebildet worden, der in zwei Sitzungen getagt hat, um dieses Problem einmal einer Klärung zuzuführen. Die Herren sind am 29. März 1950 und zuletzt am 9. Mai 1950 zusammengekommen. Dabei zeigte sich als vordringliche Aufgabe, eine Klärung des Begriffs „Notstandsgebiet" überhaupt herbeizuführen. Was ist Notstandsgebiet? Darüber gibt es unter Umständen sehr verschiedene Auffassungen. Der interministerielle Ausschuß war der Meinung, daß hier vier Gebietsgruppen in Frage kommen. Bei der ersten Gruppe handelt es sich um überwiegend landwirtschaftliche Gebiete, die Flüchtlinge aufnehmen mußten, ohne diesen Flüchtlingen Erwerbsmöglichkeiten bieten zu können. Die zweite Gruppe besteht aus solchen Gebieten, deren Existenzgrundlage auf Rüstungsbetrieben oder sonstigen Industrien beruhte, die nach der Kapitulation weggefallen sind. Zur dritten Gruppe gehören Gebiete, die durch Kriegszerstörungen derart gelitten haben, daß eine Beseitigung der Kriegsschäden weder mit kommunalen noch mit Landesmitteln möglich ist. Als letzte Gruppe sind schließlich die Grenzlandgebiete zu nennen, deren besondere Lage eine individuelle Unterstützung durch den Bund von Fall zu Fall erforderlich macht, wobei diese Unterstützung sich sehr oft über die rein wirtschaftliche Ebene hinaus auf das kulturelle Gebiet beziehen muß.
    Man ist dabei der Meinung gewesen, daß man irgendwelche' bestimmten Tatbestände, umreißen muß, und hat dann als quantitative Merkmale zur Beurteilung des Notstandes folgende Tatbestände zur Diskussion gestellt: Zunächst einmal Arbeitslosigkeit, wenn nämlich der Bundesdurchschnitt um ein bestimmtes Maß überschritten wird; dann Wohnraumbelegung, wenn auch hier der Bundesdurchschnitt um ein bestimmtes Maß überschritten wird; und schließlich Zerstörungen, wenn diese im Bundesdurchschnitt ein bestimmtes Maß überschreiten. Weiter ist die Steuerkraft in Betracht gezogen worden, wenn der Bundesdurchschnitt um ein bestimmtes Maß unterschritten wird, und das Einkommen pro Kopf der Bevölkerung, wenn dieses um ein bestimmtes Maß unterschritten wird.
    Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Auftrag erhalten, in Zusammenarbeit mit den übrigen Ministerien einen statistisch erfaßbaren Begriff „Notstandsgebiet" auszuarbeiten. Dabei hat man Richtlinien vorgelegt, die ich wegen der Kürze der Zeit jetzt nicht im einzelnen vorlesen kann, welche


    (Etzel [Duisburg])

    aber diese grundsätzlichen Fragen, die ich eben andeutete, berücksichtigen. Man ist weiter dazu gekommen, vorerst einmal einen Musterbericht zu erstellen mit einem bestimmten Sanierungsprogramm, ausgehend von einem Gebiet, welches in ganz besonderem Maße notleidend ist, um so zu gewissen bestimmten Grundsätzen zu kommen. Diese Musterbeschreibung wird zur Zeit von einigen Herren der zuständigen Ministerien ausgearbeitet, und wir haben die Hoffnung, daß uns dieser Bericht in Kürze vorgelegt .werden kann.
    Ich habe Ihnen das, meine sehr geehrten Damen und Herren, vorgetragen, um Ihnen darzutun, daß die Bundesregierung dabei ist, den Tatbestand zu klären. Die Frage, wie dann die Mittel haushaltsmäßig zur Verfügung gestellt werden können und sollen, wäre an zweiter Stelle zu prüfen. Ich darf noch darauf hinweisen, daß auch die Landesregierungen gebeten sind, einmal ihre Meinung über diesen Begriff darzulegen. Ist der Begriff einmal umrissen, dann sollen die Landesregierungen um Mitteilung gebeten werden, welches Ausmaß die Ansprüche auf der Grundlage eines solchen Begriffes unter Umständen annehmen werden, da wir ja alle wissen, daß die Möglichkeiten einer Bundeshilfe selbstverständlich begrenzt sind.
    Ich glaube also, daß wir nach der grundsätzlichen Seite hin zunächst einmal die Arbeiten dieses interministeriellen Ausschusses, die sehr vielversprechend sind, abwarten müssen, daß wir darin aber in die Lage versetzt sein werden, diesen vielseitigen Asprüchen ein entsprechendes Fundament und eine entsprechende Begrenzung zu geben.
    Diese Feststellungen haben nun in bezug auf den konkreten Antrag, der ja nur die Korbmacherindustrie in Oberfranken betrifft, den Wirtschaftsausschuß davon überzeugt, daß generelle Maßnahmen für eine gesetzliche Regelung und anschließend wohl auch für eine haushaltsmäßige Erledigung in greifbare Nähe gerückt sind. Hierin haben wir die erste Grundlage dafür gefunden, das Hohe Haus zu bitten, den Antrag der Kollegen Paschek und Genossen für erledigt zu erklären.
    Zu dem Antrag selbst darf ich aber noch ergänzend hinzufügen, daß die Bundesregierung im Ausschuß erklärt hat, sie habe sich mit der bayerischen Staatsregierung in Verbindung gesetzt und Verhandlungen aufgenommen, um genaue Feststellungen über das Ausmaß und die Ursachen der Notlage der Korbmacherindustrie in Oberfranken zu treffen. Angesichts dieser Sachlage war der Ausschuß übereinstimmend der Meinung, daß zunächst einmal die Frage nach den Ursachen dieser Notlage im einzelnen in Richtung auf die zu treffenden Maßnahmen untersucht werden müsse, ehe eine Entscheidung über Subventionen gefällt werden könne. Die Verhandlungen darüber sind, wie gesagt, eingeleitet. Der Ausschuß hat allerdings -- und das muß ich pflichtgemäß hier auch vortragen — mit Bedauern festgestellt, daß die Herren Antragsteller selbst über Ursachen und Mittel zur Abhilfe nichts Konkretes gesagt haben, und war der Meinung, daß es für die Behandlung solcher Anträge vorteilhafter wäre, wenn gleichzeitig mit dem Antrag konkrete Vorschläge über die Möglichkeiten einer Behebung der Notlage eingereicht würden, statt daß man das Finden des Weges zur Abhilfe dem Parlament oder dem entsprechenden Ausschuß überläßt.
    Insgesamt gesehen sind wir daher zu dem Ergebnis gekommen, das ich eingangs bereits dargelegt habe.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für den Antrag Drucksache Nr. 945 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit zweifelsfreier Mehrheit angenommen.
Damit kommen wir zu Punkt 13:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Umlegung von Grundsteuererhöhungen auf die Mieter (Drucksachen Nr. 946 und 772).
Der Ältestenrat empfiehlt folgende Zeiteinteilung: 10 Minuten für die Berichterstattung, 60 Minuten für die Aussprache. Darf ich insoweit das Einverständnis des Hauses feststellen? — Das Haus ist einverstanden.
Dann erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Preusker als Berichterstatter das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Bei dem Antrag der SPD, Drucksache Nr. 772, handelt es sich um die Forderung an die Bundesregierung, die Anordnung Nr. 72/49 der Verwaltung für Wirtschaft vom 6. 9. 1949 aufzuheben, nach der eine Abwälzung von Gebührenmehrbelastungen und Grundsteuererhöhungen auf die Mieter unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen wurde, nämlich einmal unter der Voraussetzung, daß durch die Grundsteuererhöhung tatsächlich eine Mieterhöhung um mehr als 1 % herauskommt, und zum zweiten, daß diese Mieterhöhung im Wege der Vereinbarung mit dem Mieter zustande kommt. Im anderen Fall war der Vermieter auf die Mietaufhebungsklage verwiesen.
    Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik ist für die Behandlung dieses Antrags der SPD-Fraktion federführend gewesen. Gleichzeitig war aber auch der Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungsbau damit befaßt. Beide Ausschüsse haben sich dem Antrag und den vorgebrachten Argumenten der SPD-Fraktion nicht anschließen können und sind mit Mehrheit zu dem Beschluß gelangt, diesen Antrag der SPD-Fraktion zur Ablehnung zu empfehlen. Dabei ist in beiden Ausschüssen einmal die Überlegung maßgebend gewesen, daß auch bereits nach dem ersten Weltkrieg in dem Zeitraum der Zwangsbewirtschaftung der Wohnungen nach dem Reichsmietengesetz bis 1937 die Weiterwälzung der Grundsteuererhöhung zulässig gewesen ist; insofern wurde also durch die Anordnung Nr. 72/49 nur der Zustand wiederhergestellt, der auch bereits in der Zeit vorher bestanden hat und nur für den Zeitraum von 1937 bis zum Erlaß dieser Anordnung der VfW aus anderen Gründen unterbrochen war.
    Zum zweiten war materiell von ausschlaggebender Bedeutung für die Mehrheitsbildung in beiden Ausschüssen, daß nach den Angaben, die vom Wirtschaftsministerium vorgelegt worden sind, die Unkostenbelastung des Hausbesitzes gegenüber 1939 im Durchschnitt etwa um 15 % gewachsen ist und daß man bei der anerkannt vorhandenen Unrentabilität des gesamten Hausbesitzes, namentlich des Althausbesitzes, diesem nicht allein die Tragung der gesamten Mehrlasten zumuten kann. Es kam


    (Dr. Preusker)

    hinzu, daß beide Ausschüsse berücksichtigen mußten, daß namentlich die Althausmieter sich in einer relativ bevorzugten Lage gegenüber den vielen Neuhausmietern befinden, da ihre Mieten gegenüber der Zeit vor dem Kriege praktisch unverändert geblieben sind, also nicht in dem Ausmaß der Unkostenbelastung erhöht wurden. Sie liegen überhaupt im Niveau erheblich niedriger, als die Neuhausmieten liegen, so daß bereits eine erhebliche Begünstigung vorliegt, die durch die Aufhebung der Anordnung der VfW noch weiter zu Lasten des Hausbesitzes vergrößert würde.
    Dritter wesentlicher Punkt für die Meinungsbildung beider Ausschüsse war' die Erwägung, daß auch in den Fällen, in denen tatsächlich ein unbelasteter und nicht durch Umstellungsgrundschulden gegenwärtig belasteter Hausbesitz vorliegt, die Abwälzung nicht zumutbar sei; einmal mit Rücksicht auf die allgemeine Kostenlage, zum zweiten aber auch mit Rücksicht auf den Lastenausgleich, da man ja die Substanz für den Lastenausgleich und die Aufbringung der Lasten und Abgaben für den Lastenausgleich nicht in dieser Weise zusätzlich schmälern und gefährden dürfe.
    Schließlich ist auch noch daran gedacht worden, daß das ganze Problem nur dadurch entstehen konnte, weil nach 1945 die Länder ihre Gemeinden angewiesen haben, die Grundsteuer heraufzusetzen. Teilweise haben sie diese Anweisung sogar mit der Ankündigung verbunden, daß Überweisungen an die Gemeinden im Wege des Finanzausgleichs nur dann erfolgen würden, wenn zuvor die Höchstsätze der Grundsteuer ausgeschöpft worden wären. Es entsteht die Frage, wie dem einzelnen Staatsbürger die Güte und mehr oder weniger große Sparsamkeit der öffentlichen Verwaltung überhaupt noch vor Augen geführt werden könne, wenn er die Auswirkungen solcher steuerlichen Maßnahmen auch im allergeringsten nicht mehr zu spüren bekäme. Also auch diese erzieherische Wirkung, an die man bei dem Erlaß Nr. 72/49 mit in erster Linie gedacht hatte, indem den Gemeinden nahegelegt wurde, die Grundsteuererhöhungen bis zum 31. 3. 50 wieder rückgängig zu machen, um eben den Zwang zu einer Mieterhöhung nicht entstehen zu lassen, hat bei den Überlegungen der Ausschüsse eine Rolle gespielt.
    Dementsprechend möchte ich Sie als Berichterstatter des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen und des Ausschusses für Wirtschaftspolitik zusammenfassend bitten, entsprechend dem Antrag Drucksache Nr. 946 den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Umlegung von Grundsteuererhöhungen auf die Mieter — Nr. 772 der Drucksachen — abzulehnen.