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ID0106108000

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    Deutscher Bundestag. — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1950 2221 61. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2221 D Zur Tagesordnung 2222 A Fortsetzung der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Sofortmaßnahmen zur Behebung der Not der arbeits-, berufs- und heimatlosen Jugend (Drucksachen Nr. 751 und 355) 2222 B Berlin (SPD) . . . . . . . 2222 C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 2224 B Dr. Preiß (FDP) 2225 C Farke (DP) 2227 D Ribbeheger (Z) 2228 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Weizenabkommen (Drucksache Nr. 892) 2222 B, 2229 A Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2229 A Schreiben des Abg. Dr. Ott betr. Hospitierung bei der Fraktion der WAV . 2230 D Erste Beratung des von, den Abgeordneten Dr. Falkner, Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Besold und Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Art. 131 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 845) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Falkner, Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Seelos und Fraktion der Bayernpartei betreffend Art. 131 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 824) 2231 A Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 2231 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abgeordneten Ollenhauer und Genossen betr. Flüchtlingsausgleich (Drucksachen Nr. 841, 626 und 74) 2231 D Pfender (CDU), Berichterstatter 2231 D Stech (SPD) . . . . . . . 2233 A Donhausen (BP) 2234 A Tichi (WAV) 2234 C Krause (Z) 2235 C Müller (Offenbach) (KPD) . 2236 B Höfler (CDU) 2237 A Dr. Richter (Niedersachsen) (DRP) 2237 D Strauß (CSU) 2238 C Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 2239 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Senkung der Tabaksteuer für Zigarren (Drucksache Nr. 856) 2222 B, 2231 C, 2240 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . 2241A, 2246 C, 2248 C Neuburger (CDU) . . . . . . 2241 D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . . 2242 C Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 2243 C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 2244 C Seuffert (SPD) 2245 B Ewers (DP) 2247 A Dr. Bertram (Z) 2248 A Loritz (WAV) . . . . . . . 2249 A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksachen Nr. 849, 770 und 630) 2231 C, 2249 C Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter . . . 2249 C 2252 C Mertins (SPD) 2251 A Nächste Sitzung . . . . . . . . 2252 D Die Sitzung wird um 14 Uhr 37 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Arthur Mertins


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Berichterstatter hat schon darauf hingewiesen, daß mein Kollege Dr. Arndt in der 54. Sitzung dieses Hohen Hauses die Bedenken der Sozialdemokratischen Partei gegen den vorliegenden Gesetzentwurf zur Sprache gebracht und die Zurückverweisung an den 23. und 11. Ausschuß zu gemeinsamer Beratung beantragt hat. Die Mehrheit dieses Hauses hat dann so beschlossen und dadurch auch dokumentiert, daß bei der Beratung dieses Gesetzentwurfes Schwierigkeiten aller Art aufgetaucht sind.
    Nach der Meinung meiner Fraktion bestehen diese Schwierigkeiten hauptsachlich auf drei Gebieten. Wir sind der Meinung, daß eine ordnungsmäßige Erledigung der strittigen Fragen in Finanz- und Steuersachen auf jeden Fall eine zwingende Notwendigkeit ist. Wir haben den betrüblichen Zustand zu verzeichnen, daß wir in der britischen und auch in der französischen Zone — in der britischen Zone seit Mitte 1948, in der französischen seit 1945 — keine Rechtsbeschwerdeinstanz in Finanz-und Steuersachen haben. Dadurch wächst die Ge- fahr der verschiedenartigen Gesetzesauslegung und der Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung auf dem Gebiete der Finanzen und Steuern. Wir begrüßen daher jede Initiative auf diesem Gebiet.
    Wir sind aber der Meinung, daß diese Initiative am verkehrten Ende eingesetzt hat. -Die richtige Reihenfolge der Abwicklung dieser Dinge wäre doch die gewesen, daß zunächst einmal ein Gesetz über die Bundesfinanzverwaltung von dem Hohen Hause verabschiedet worden wäre. Dieses Gesetz liegt dem Hohen Hause vor. Es fehlt aber das Gesetz über die Finanzgerichtsbarkeit im allgemeinen. Es ist angekündigt worden, und es soll schließlich die Bestimmungen dieses Gesetzes über den Bundesfinanzhof aufnehmen. Darin liegt eine der großen Schwierigkeiten, daß wir das Gesetz, das in der' Reihenfolge eigentlich am Schlusse steht und an der Stelle behandelt werden sollte, nun vorwegnehmen müssen.
    Eine zweite Schwierigkeit, auf die meine Fraktion hinzuweisen hat, ist, daß in diesem Gesetz über den Bundesfinanzhof von einem Richterwahlausschuß gesprochen worden ist, der nach Art. 95 Abs. 3 des Grundgesetzes durch ein Richterwahlgesetz eigentlich erst eingerichtet werden soll. Die einheitliche Regelung der Richterwahl für alle oberen Bundesgerichte halten wir für eine Angelegenheit, die diesem Gesetz eigentlich vorauszugehen hätte. Es liegt nämlich sonst die Gefahr der Präjudizierung dieses Richterwahlgesetzes vor. Wir begrüßen es daher, daß mit § 8 a des jetzt durch den Ausschuß neu gefaßten Gesetzes eine Zwischenlösung gefunden worden ist.
    Die letzte Schwierigkeit, auf die ich hinweisen möchte, besteht im § 3, und zwar ist diese Schwierigkeit noch nicht einmal in der Ausschußberatung ausgemerzt worden. Es liegen uns zwei Fassungen vor, wie es der Herr Berichterstatter hier auch bereits bekanntgegeben hat. In der Fassung des 23. Ausschusses, des Rechtsäusschusses, wird der Bundesfinanzhof gewissermaßen zu einer Domäne der Nur- und Volljuristen gemacht. Wir werden diesem Antrag nicht folgen und unsere Stimme für den Antrag des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen abgeben, der hier — vielleicht zum erstenmal in der Geschichte der oberen Gerichte — etwas Fortschrittliches enthält, und zwar dahingehend, daß auch das fachlich versierte — ich betone ausdrücklich: das fachlich versierte — Laientum die Möglichkeit hat, in diesem oberen Gericht mitzuwirken. In diesem oberen Gericht sind tatsächlich nicht nur reine Rechtsfragen zu entscheiden, sondern es muß von den Richtern an diesem oberen Gericht auch verlangt werden, daß sie entweder alle oder wenigstens einige von ihnen auf dem Gebiete der Wirtschaft im allgemeinen und vor allen Dingen auf dem des Bilanzwesens auch genauer Bescheid wissen. Wir halten das für unerläßlich und werden daher dem Antrag des 11. Ausschusses zustimmen.
    Wir haben mit Interesse festgestellt, daß die Mitglieder der CDU im Rechtsausschuß für den Antrag des Rechtsausschusses und im Finanzausschuß fur den Antrag des Finanzausschusses gestimmt haben. Ich möchte wünschen, daß die Mitglieder der CDU im Rechtsausschuß sich in der Zwischenzeit zu der Meinung ihrer Kollegen des Finanzausschusses bekehrt haben, damit wir diesen bescheidenen Fortschritt wenigstens einmal in Gesetzesform festlegen können.
    Zum Schluß möchte ich der Hoffnung Ausdruck geben, daß die Bundesregierung das Richterwahlgesetz dem Hohen Hause möglichst schnell vorlegt. Ich erinnere daran, daß ein Entwurf der SPD für dieses Richterwahlgesetz schon seit Monaten vorliegt. Die Regierung sollte sich unserer Meinung nach etwas beeilen, damit nicht noch weitere Schwierigkeiten dieser Art bei anderen Gesetzen oder bei der Einrichtung anderer oberer Bundesgerichte auftreten.
    Darüber hinaus bitten wir um die schnelle Vorlegung des Gesetzes über die allgemeine Finanzgerichtsbarkeit, damit dieses Gesetz über den Bundesfinanzhof dort eingereiht werden kann und damit endlich einmal der Beschwerdeweg durchgängig von unten bis oben gegeben ist. Unsere Wünsche bezüglich dieses Gesetzes über den Bundesfinanzhof sind nicht restlos erfüllt worden. Aber da wir die schnelle Verabschiedung des Gesetzes und die baldige Einrichtung eines solchen oberen Gerichtes für unbedingt notwendig halten, werden
    2252 Deutscher Bundestag. — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1950

    (Mertins)

    wir diesem Gesetzentwurf unsere Zustimmung geben.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe daher die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe auf in der Fassung der Beschlüsse des 23. und des 11. Ausschusses: § 1, — § 2. — Da sich kein Widerspruch erhoben hat, sind diese Paragraphen angenommen.
Wir kommen zu § 3. Die Absätze 1 und 2 kann ich wohl als angenommen erklären. —
Bei Abs. 3 besteht ein Unterschied in der Fassung der Beschlüsse des 11. Ausschusses und des 23. Ausschusses. Es ist nicht ganz leicht, in diesem Augenblick zu entscheiden, welche Fassung als die weitergehende anzusehen ist. Ich nehme aber an, daß die Fassung des Rechtsausschusses .die weitergehende ist,

(Zustimmung)

weil sie in der sachlichen Beschränkung eigentlich am weitesten geht. Ich stelle also diesen Antrag zuerst zur Abstimmung.

(Abg. Dr. von Brentano: Antrag des 23. Ausschusses!)

- Das ist der Antrag des 23. Ausschusses, des Rechtsausschusses; also auf Seite 4 der Vorlage. Wer für diese Fassung des 23. Ausschusses ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Meine Damen und Herren, unter diesen Umständen ist über die Mehrheit keine Klarheit zu bekommen. Wir müssen also eine Abstimmung durch Hammelsprung vornehmen.
Ich bitte diejenigen, die für den Antrag sind, durch die Ja-Tür, die dagegen sind, durch die Nein-Tür, und diejenigen, die sich der Stimme enthalten, durch die Mitteltür hereinzukommen. Ich bitte die Damen und Herren Schriftführer, sich an den Türen zur Auszählung aufzuhalten.

(Die Abgeordneten verlassen den Saal.)

Ich bitte, mit der Zählung zu beginnen.

(Der Wiedereintritt und die Zählung erfolgen.)

Die Auszählung ist beendet. Ich bitte, die Türen zu schließen.

(Pause.)

Meine Damen und Herren, das Abstimmungsergebnis: abgegeben sind 117 Ja-Stimmen, 179 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen. Damit ist der Beschluß des 23. Ausschusses abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr ab über den Beschluß des 11. Ausschusses. Ich bitte diejenigen, die
dafür sind, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. § 3 Abs. 3 ist in dieser Form angenommen.
Ich rufe nunmehr auf § 3 Abs. 4, — § 4, —§ 5,—§6,—§ 7,—§ 8,—§8a,—§ 9,§ 10, — Einleitung und Überschrift. Da keine Abänderungsanträge vorliegen, kann ich die aufgerufenen Paragraphen wohl für angenommen erklären.
Wir kommen nunmehr zur Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die für Annahme des Gesetzes in der soeben beschlossenen Fassung in seiner Gesamtheit sind, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das Gesetz ist mit überwiegender Mehrheit angenommen und damit verabschiedet.

(Zuruf des Abg. Dr. Dr. Höpker-Aschoff.) Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Dr. Höpker-Aschoff!


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Höpker-Aschoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Ich habe vorhin schon darauf hingewiesen, daß in § i des Gesetzes von „Oberfinanzpräsidium" die Rede ist, daß wir aber im Ausschuß bei der Beschlußfassung über das Finanzverwaltungsgesetz das Wort „Oberfinanzpräsidium" durch das Wort „Oberfinanzdirektion" ersetzt haben. Für den Fall, daß das Plenum in der nächsten Woche bei der Verabschiedung des Finanzverwaltungsgesetzes das billigen sollte, müßte in diesem Gesetz in § 1 das Wort „Oberfinanzpräsidium" durch das Wort „Oberfinanzdirektion" ersetzt werden. Ich glaube, wir können über diese Schwierigkeit dadurch hinwegkommen, daß wir die Regierung ermächtigen, bei der Ausführung des Gesetzes je nach dem Ausfall der Beschlüsse in der nächsten Woche das Wort „Oberfinanzpräsidium" durch das Wort „Oberfinanzdirektion" zu ersetzen.