Rede:
ID0105805400

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Metadaten
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    Vokabeln: 7
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    6. Abgeordnete: 1
    7. Renner.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. - 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1950 2127 58. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. April 1950 Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Schönauer . . . 2129A Geschäftliche Mitteilungen . . . . . . 2129B Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen über Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes 2129C Versorgung der Familienangehörigen von Kriegsgefangenen und Internierten . . . . . . . . 2129C Haushaltsgesetz 1949 und Vorläufige Haushaltsordnung (Drucksache Nr. 839) 2129C Zustimmung des Bundesrats zu der Geschäftsordnung für den Vermittlungsausschuß des Bundestages und des Bundesrates gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes 2129C Verlangen des Bundesrats auf Einberufung des Vermittlungsausschusses nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes zur Beratung des Gesetzentwurfs über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Drucksache 'Nr. 840) 2129C Schreiben des Rates der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland über die vorläufige Nichtgenehmigung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftssteuergesetzes (Drucksache Nr. 854) 2129C Schreiben des Bundeskanzlers über den . Stand der Neuordnung des Paßwesen (Drucksache Nr. 850) 2129D Anfrage Nr. 31 der Abg. Dr. Wuermeling und Gen. betr. Vermehrung der Arbeitslosigkeit in der Natursteinindustrie (Drucksachen Nr. 408 und 812) . . . . 2129D Anfrage Nr. 60 der Abg. Rademacher und Gen. betr. Schulspeisungsprogramm (Drucksachen Nr. 669 und 833) . . . . 2129D Anfrage Nr. 61 der Fraktion der BP betr. Einfuhr von Kakaopulver und Schokoladeerzeugnissen (Drucksachen Nr. 705 und 834) 2129D Anfrage Nr. 62 der Abg. Dr. Frey und Gen. betr. Milchverwendung bei Schulspeisungen (Drucksachen Nr. 714 u. 835) 2129D Anfrage Nr. 64 der Abg. Stücklen, Strauß, Dr. Solleder, Naegel u. Gen. betr. Neubeschilderung der Kraftfahrzeuge (Drucksachen Nr. 795 und 826) . . . . 2129D Anfrage Nr. 67 der Fraktion der FDP betr. Bundesautobahnen (Drucksachen Nr. 819 und 829) . . . . . . . . . 2130A Zur Tagesordnung: Antrag der Fraktion der SPD betr. Verlegung von Dienststellen des Bundes nach Berlin (Drucksachen Nr. 825 und 508) 2130A Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes . zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 (Drucksache Nr. 650) . . 2130A Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 2130B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jaeger, Kemmer, Stücklen und Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Unzulässigkeit von Doppelmandaten (Drucksache Nr. 724) 2130D Dr. Jaeger (CSU), Antragsteller . . 2130D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (DrucksacheNr. 801) . . . . . 2132A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs (Drucksache Nr. 802) 2132A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Drucksachen Nr. 846 und 814) 2132B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 2132B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 2133A Dr. Pünder (CDU) 2134B Renner (KPD) 2135A Erler (SPD) 2135D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Drucksachen Nr. 831 und 631) 2136C, 2144A Höfler (CDU), Berichterstatter . . 2136D Arndgen (CDU): zur Geschäftsordnung 2138B als Berichterstatter 2144A als Abgeordneter 2149A Löfflad (WAV) 2144B Frau Arnold (Z) 2144C Parzinger (BP) 2145B Renner (KPD) 2145D Mende (FDP) 2146C Pohle (SPD) 2148A Dr. Richter (DRP) 2148D Frau Kalinke (DP) 2149C Dr. Jaeger (CSU) . . . . . . . 2150A Dr.-Ing. Decker (BP) (zur Geschäftsordnung) _ 2150B Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 2151B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP beantragten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soforthilfegesetzes (Drucksachen Nr. 798 neu und 261) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Probst, Kunze, Schütz und Gen. betr. Durchführungsverordnung zu § 36 des Soforthilfegesetzes (Drucksachen Nr. 776 und 167) 2138C Farke (DP), Berichterstatter 2138D, 2139B Priebe (SPD) 2139C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 2140A, 2143B Dr. Glasmeyer (Z) . . . . . . . 2140D Kunze (CDU) 2141B, 2143C Frau Dr. Probst (CDU) 2142A Matzner (SPD) 2142B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Abgeordneten Tichi und Gen. betr. Krankenfürsorge der Sofort-HilfeEmpfänger (Drucksachen Nr. 738 u. 119) 2151C Schüttler (CDU), Berichterstatter . 2151C C Tichi (WAV) 2152B Kinat (SPD). . . . . . . 2152D Interfraktioneller Antrag betr. Oberweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 836) . . 2153B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über Verwendungsordnung der ERP-Zuwendungen (Drucksache Nr. 661) 2153B Kalbitzer (SPD), Antragsteller . . 2153C Blücher, Bundesminister für Angelegenheiten des Marshallplans . . 2154B Dr. Pünder (CDU) 2154D Rische (KPD) 2154D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage eines Bundesversorgungsgesetzes für die Kriegsopfer (Drucksache Nr. 686) 2155C Renner (KPD), Antragsteller 2155D, 2158A Geritzmann (SPD) 2156D Dr. Arndgen (CDU) . . . . . . 2157B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . 2157C Nächste Sitzung 2158C Die Sitzung wird um 14 Uhr 37 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Sepp Parzinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Bayernpartei begrüßt den endgültigen Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer auf der Drucksache Nr. 831 mit den Beschlüssen des 26. Ausschusses aufs wärmste. Leider haben wir die Pflicht, in diesem Fall etwas Grundsätzliches zu bemängeln, und zwar heißt es in § 2:
    Heimkehrer im Sinne des § 1 Absätze 1 und 3, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im Bundesgebiet Aufenthalt nehmen, erhalten ein Entlassungsgeld von 100 Deutschen Mark.
    Ich darf dem Hohen Hause _einmal sagen — weil
    man doch immer sagt: was wollt ihr denn, wir
    sind doch alle Deutsche! —, daß auch im Lande
    Bayern gute Deutsche leben. Im Lande Bayern
    bekommt ein Heimkehrer eine Entlassungsbeihilfe
    von 150 DM, eine Bekleidungsbeihilfe für bedürftige Heimkehrer bis zu zwei Hemden, zwei Unterhosen, einen Anzug, einen Mantel, zwei Paar Socken, ein Paar Schuhe und einen Hut, Heilfürsorge nach dem KB-Leistungsgesetz im Rahmen der Kassenleistungen, außerdem einmalige Zahnsanierung, um seine Kaufähigkeit sicherzustellen. Nicht versicherte Heimkehrer erhalten für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit täglich 2,50 DM bis 2,25 DM; Erholungsfürsorge für erholungsbedürftige Heimkehrer bis zu 6 Wochen in 42 Heimen der karitativen Verbände, Beitrag des Staates 4 DM je Heimkehrer und Monat für allgemein ärtzliche Überwachung, 2 DM je Heimkehrer und Monat für kulturelle Betreuung, bevorzugte Einbeziehung der Heimkehrer in die Arbeitslosenunterstützung, Errechnung aus einem Mindesteinkommen von wöchentlich 42 DM, Nichtanrechnung des Einkommens von Angehörigen, Befreiung von der Meldepflicht beim Arbeitsamt für die ersten sechs Wochen und für die Zeit des Erholungsaufenthalts usw.
    Man hat auch noch in den Jahren um 1944 gerade von Berlin aus gebrüllt: Der Dank des Vaterlandes ist dir gewiß! Wenn das steuerschwache Land Bayer c 150 DM für den Heimkehrer leisten kann, dann dürfte es eine grundsätzliche Frage des Bundes sein, gerade dieser sozialen Art des Landes Bayern grundsätzlich beizupflichten, wenn wir nun in unserem Antrag Drucksache Nr. 719 verlangen:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Abschnitt I § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
    Heimkehrer im Sinne des § i Absatz i und 3, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im Bundesgebiet Aufenthalt nehmen, erhalten ein Entlassungsgeld von 150 DM.
    Wir bitten daher das Hohe Haus ganz
    dringend, dem Antrag der Bayernpartei zu-
    stimmen zu wollen.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Renner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz ist die Abgeltung einer Ehrenpflicht des deutschen Volkes gegenüber den Kriegsgefangenen, hat hier der Herr Berichterstatter gesagt. Um Illusionen zu zerstören, einige grundsätzliche Feststellungen.
    Das Gesetz ändert an der seit Jahren auf Länderbasis bestehenden Regelung in keiner Beziehung auch nur etwas in positivem Sinne. Deutlicher gesagt: das Gesetz stellt sogar in entscheidenden Punkten eine Verschlechterung der bisherigen, in gewissen Ländern gegebenen Leistungen dar. Das einzige Positive an dem Gesetz ist, daß die Länder als Lastenträger abgelöst werden und daß der Bund die Lasten übernimmt.
    Wir haben von dem Vertreter der Bayernpartei soeben gehört, was das Land Bayern bisher auf dem Gebiet der Betreuung der Kriegsgefangenen geleistet hat. Dort wird ein Entlassugsgeld in Höhe von 150 DM gegeben. Das Land Hamburg und andere Länder zahlen bisher bereits 300 DM Übergangsbeihilfe. Nach der hier vorgelegten Regelung soll das Entlassungsgeld auf 100 DM festgelegt werden. Unter den Protestierenden — ich hätte beinahe gesagt:


    (Renner)

    unter den Protestanten — befindet sich in diesem Falle auch der Herr Kollege Dr. Horlacher; er ist im Augenblick nicht im Hause, aber ich vermute, daß er sich von seinem Finanzminister und Fraktionskollegen in diesem Falle bei der Abstimmung wird vergewaltigen lassen.
    Unsere Stellungnahme zu dem Gesetz haben wir bei der ersten Beratung hier dargetan. Ich wiederhole noch einmal die von der Mehrheit in den Ausschüssen und im Plenum abgelehnten Anträge, die wir Kommunisten gestellt haben. Wir haben verlangt, daß ein Entlassungsgeld in der Höhe von 200 DM gegeben wird. Wir hatten verlangt, daß die Übergangsbeihilfe in der Höhe von 300 DM gegeben wird, und zwar in bar. Wir hatten verlangt, daß diese Übergangsbeihilfe unabhängig vom Vorhandensein der Bedürftigkeit gegeben wird. Wir hatten verlangt, daß diese Beihilfe nicht rückerstattungspflichtig gemacht werden darf. Alle diese Anträge sind abgelehnt worden.
    Wir haben im großen und ganzen gesagt, daß dieses Gesetz weiße Salbe in die Augen der Heimkehrer bedeutet. Darf ich dafür einige Beispiele anführen. Da steht z. B., daß bei der Wohnungszuteilung die Heimkehrer mit ihren Familien bevorzugt zu berücksichtigen sind. Eine ähnliche Bestimmung gibt es seit Jahr und Tag für die politisch Geschädigten. Wo wohnen sie? In Kellerlöchern, in Elendswohnungen zum größten Teil! Was kaufe ich mir für eine derart nichtssagende Bestimmung in einem Gesetz? Sicherung des früheren Arbeitsverhältnisses! Schön und gut. Was nützt eine solche Bestimmung einem Heimkehrer, wenn sein alter Arbeitsplatz nicht mehr existiert? Bevorzugte Arbeitsplatzzuteilung! Die Arbeitsämter sollen den Heimkehrern bevorzugt Arbeit zuteilen. Bei beinahe zwei Millionen Erwerbslosen, die wir im Augenblick haben, soll mir einer erklären, was sich ein Heimkehrer auf Grund dieser laxen Bestimmung in diesem Gesetz kaufen kann! Die Ausbildungsbeihilfe ist sogar in diesem Gesetz ausdrücklich nur als Kann-Bestimmung festgelegt. Wo ich nur hinpacke: vage, nichtssagende Bestimmungen, größtenteils hinter den derzeitigen Leistungen zurückbleibende Aufwendungen für diesen Personenkreis.
    Wir haben in den Ausschüssen und im Plenum — und damit komme ich auf den einzigen als positiv anzusprechenden neuen Punkt in diesem Gesetz — verlangt, daß die Basis für die Berechnung der Arbeitslosenunterstützung, die heute auf einem angenommenen Arbeitsentgelt von 45 DM pro Woche beruht, erhöht werden muß. Wir haben mit Rücksicht auf die Tatsache, daß ja auch, wenn ein Anspruch auf höhere Alu besteht, dieser Anspruch nur bis zum Höchstprozentsatz von 80 vom Hundert gewährt zu werden braucht, verlangt — und ich wiederhole das heute noch einmal —, daß das Arbeitsentgelt, das die Basis für die Berechnung der Arbeitslosenfürsorge darstellt, auf 55 DM erhöht werden soll. Aber das wurde abgelehnt.
    Ich fasse zusammen. Wir haben unsere grundsätzliche Kritik an diesem Gesetz ehrlich und klar zum Ausdruck gebracht. Alle unsere Bestrebungen, das Gesetz in positivem Sinne zu ändern, d. h. zu verbessern, sind im Plenum bzw. in den Ausschüssen abgelehnt worden. Wir
    machen die Kriegsgefangenen ausdrücklich darauf aufmerksam, daß das Gesetz nichts, überhaupt nichts wesentlich Neues gegenüber den bisherigen Regelungen enthält.
    Ich erkläre zum Abschluß, daß wir dem Gesetz zwar zustimmen werden, daß wir aber unsern Kampf mit Hilfe der von Ihnen als politisches Instrument mißbrauchten Kriegsgefangenen weiter fortsetzen werden, mit dem Ziel, eine ausreichende Fürsorge für die Heimkehrer durchzusetzen.