Rede von
Sepp
Parzinger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Bayernpartei begrüßt den endgültigen Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer auf der Drucksache Nr. 831 mit den Beschlüssen des 26. Ausschusses aufs wärmste. Leider haben wir die Pflicht, in diesem Fall etwas Grundsätzliches zu bemängeln, und zwar heißt es in § 2:
Heimkehrer im Sinne des § 1 Absätze 1 und 3, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im Bundesgebiet Aufenthalt nehmen, erhalten ein Entlassungsgeld von 100 Deutschen Mark.
Ich darf dem Hohen Hause _einmal sagen — weil
man doch immer sagt: was wollt ihr denn, wir
sind doch alle Deutsche! —, daß auch im Lande
Bayern gute Deutsche leben. Im Lande Bayern
bekommt ein Heimkehrer eine Entlassungsbeihilfe
von 150 DM, eine Bekleidungsbeihilfe für bedürftige Heimkehrer bis zu zwei Hemden, zwei Unterhosen, einen Anzug, einen Mantel, zwei Paar Socken, ein Paar Schuhe und einen Hut, Heilfürsorge nach dem KB-Leistungsgesetz im Rahmen der Kassenleistungen, außerdem einmalige Zahnsanierung, um seine Kaufähigkeit sicherzustellen. Nicht versicherte Heimkehrer erhalten für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit täglich 2,50 DM bis 2,25 DM; Erholungsfürsorge für erholungsbedürftige Heimkehrer bis zu 6 Wochen in 42 Heimen der karitativen Verbände, Beitrag des Staates 4 DM je Heimkehrer und Monat für allgemein ärtzliche Überwachung, 2 DM je Heimkehrer und Monat für kulturelle Betreuung, bevorzugte Einbeziehung der Heimkehrer in die Arbeitslosenunterstützung, Errechnung aus einem Mindesteinkommen von wöchentlich 42 DM, Nichtanrechnung des Einkommens von Angehörigen, Befreiung von der Meldepflicht beim Arbeitsamt für die ersten sechs Wochen und für die Zeit des Erholungsaufenthalts usw.
Man hat auch noch in den Jahren um 1944 gerade von Berlin aus gebrüllt: Der Dank des Vaterlandes ist dir gewiß! Wenn das steuerschwache Land Bayer c 150 DM für den Heimkehrer leisten kann, dann dürfte es eine grundsätzliche Frage des Bundes sein, gerade dieser sozialen Art des Landes Bayern grundsätzlich beizupflichten, wenn wir nun in unserem Antrag Drucksache Nr. 719 verlangen:
Der Bundestag wolle beschließen:
Abschnitt I § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Heimkehrer im Sinne des § i Absatz i und 3, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im Bundesgebiet Aufenthalt nehmen, erhalten ein Entlassungsgeld von 150 DM.
Wir bitten daher das Hohe Haus ganz
dringend, dem Antrag der Bayernpartei zu-
stimmen zu wollen.