Rede:
ID0105805200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. - 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1950 2127 58. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. April 1950 Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Schönauer . . . 2129A Geschäftliche Mitteilungen . . . . . . 2129B Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen über Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes 2129C Versorgung der Familienangehörigen von Kriegsgefangenen und Internierten . . . . . . . . 2129C Haushaltsgesetz 1949 und Vorläufige Haushaltsordnung (Drucksache Nr. 839) 2129C Zustimmung des Bundesrats zu der Geschäftsordnung für den Vermittlungsausschuß des Bundestages und des Bundesrates gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes 2129C Verlangen des Bundesrats auf Einberufung des Vermittlungsausschusses nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes zur Beratung des Gesetzentwurfs über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Drucksache 'Nr. 840) 2129C Schreiben des Rates der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland über die vorläufige Nichtgenehmigung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftssteuergesetzes (Drucksache Nr. 854) 2129C Schreiben des Bundeskanzlers über den . Stand der Neuordnung des Paßwesen (Drucksache Nr. 850) 2129D Anfrage Nr. 31 der Abg. Dr. Wuermeling und Gen. betr. Vermehrung der Arbeitslosigkeit in der Natursteinindustrie (Drucksachen Nr. 408 und 812) . . . . 2129D Anfrage Nr. 60 der Abg. Rademacher und Gen. betr. Schulspeisungsprogramm (Drucksachen Nr. 669 und 833) . . . . 2129D Anfrage Nr. 61 der Fraktion der BP betr. Einfuhr von Kakaopulver und Schokoladeerzeugnissen (Drucksachen Nr. 705 und 834) 2129D Anfrage Nr. 62 der Abg. Dr. Frey und Gen. betr. Milchverwendung bei Schulspeisungen (Drucksachen Nr. 714 u. 835) 2129D Anfrage Nr. 64 der Abg. Stücklen, Strauß, Dr. Solleder, Naegel u. Gen. betr. Neubeschilderung der Kraftfahrzeuge (Drucksachen Nr. 795 und 826) . . . . 2129D Anfrage Nr. 67 der Fraktion der FDP betr. Bundesautobahnen (Drucksachen Nr. 819 und 829) . . . . . . . . . 2130A Zur Tagesordnung: Antrag der Fraktion der SPD betr. Verlegung von Dienststellen des Bundes nach Berlin (Drucksachen Nr. 825 und 508) 2130A Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes . zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 (Drucksache Nr. 650) . . 2130A Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 2130B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jaeger, Kemmer, Stücklen und Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Unzulässigkeit von Doppelmandaten (Drucksache Nr. 724) 2130D Dr. Jaeger (CSU), Antragsteller . . 2130D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (DrucksacheNr. 801) . . . . . 2132A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs (Drucksache Nr. 802) 2132A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Drucksachen Nr. 846 und 814) 2132B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 2132B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 2133A Dr. Pünder (CDU) 2134B Renner (KPD) 2135A Erler (SPD) 2135D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Drucksachen Nr. 831 und 631) 2136C, 2144A Höfler (CDU), Berichterstatter . . 2136D Arndgen (CDU): zur Geschäftsordnung 2138B als Berichterstatter 2144A als Abgeordneter 2149A Löfflad (WAV) 2144B Frau Arnold (Z) 2144C Parzinger (BP) 2145B Renner (KPD) 2145D Mende (FDP) 2146C Pohle (SPD) 2148A Dr. Richter (DRP) 2148D Frau Kalinke (DP) 2149C Dr. Jaeger (CSU) . . . . . . . 2150A Dr.-Ing. Decker (BP) (zur Geschäftsordnung) _ 2150B Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 2151B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP beantragten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soforthilfegesetzes (Drucksachen Nr. 798 neu und 261) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Probst, Kunze, Schütz und Gen. betr. Durchführungsverordnung zu § 36 des Soforthilfegesetzes (Drucksachen Nr. 776 und 167) 2138C Farke (DP), Berichterstatter 2138D, 2139B Priebe (SPD) 2139C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 2140A, 2143B Dr. Glasmeyer (Z) . . . . . . . 2140D Kunze (CDU) 2141B, 2143C Frau Dr. Probst (CDU) 2142A Matzner (SPD) 2142B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Abgeordneten Tichi und Gen. betr. Krankenfürsorge der Sofort-HilfeEmpfänger (Drucksachen Nr. 738 u. 119) 2151C Schüttler (CDU), Berichterstatter . 2151C C Tichi (WAV) 2152B Kinat (SPD). . . . . . . 2152D Interfraktioneller Antrag betr. Oberweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 836) . . 2153B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über Verwendungsordnung der ERP-Zuwendungen (Drucksache Nr. 661) 2153B Kalbitzer (SPD), Antragsteller . . 2153C Blücher, Bundesminister für Angelegenheiten des Marshallplans . . 2154B Dr. Pünder (CDU) 2154D Rische (KPD) 2154D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage eines Bundesversorgungsgesetzes für die Kriegsopfer (Drucksache Nr. 686) 2155C Renner (KPD), Antragsteller 2155D, 2158A Geritzmann (SPD) 2156D Dr. Arndgen (CDU) . . . . . . 2157B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . 2157C Nächste Sitzung 2158C Die Sitzung wird um 14 Uhr 37 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Arnold. Fünf Minuten!


Rede von Thea Arnold
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Meine Herren und Damen! Es liegt uns hier ein Gesetz vor, das von fast allen Mitgliedern dreier Ausschüsse mit peinlicher Gewissenhaftigkeit und mit großem Verständnis für die seelische und materielle Not der Heimkehrer geschaffen wurde, und wir haben nur den Wunsch, daß auch die Heimkehrer mit diesem Gesetz in etwa zufrieden sein mögen. Es ist fast als ein Sondergesetz zu betrachten, das wegen der unendlichen Leiden, die die Heimkehrer ertragen mußten, diese teils über die allgemeinen Bestimmungen der sozialen Gesetzgebung hinaus berücksichtigt hat. Möge es auch von diesem Hohen Hause so gewürdigt werden und möglichst ohne große Debatten und ohne Anträge, die vielleicht doch nicht die Billigung des Bundesrates erhalten und die Inkraftsetzung des Gesetzes nur noch weiter verzögern würden, verabschiedet werden.
Eines möchten wir aber diesem Gesetz doch mit auf den Weg geben, nämlich dies, daß in der Praxis die Bürokratie den Heimkehrern gegenüber nicht allzu kleinlich vorgeht und ihnen nicht allzu große Schwierigkeiten bereitet, insbesondere bei Übergang in die Heimat. Das ist bisher leider sehr häufig geschehen. Vor allem muß der Heimkehrer schon im Ausgangslager genauestens über seine Rechte und über die Unterstützungen ins Bild gesetzt werden, die er beanspruchen kann. Bei fast allen Heimkehrern herrschte darüber bisher große Unwissenheit. Es geht nicht an, daß die Heimkehrer nunmehr noch von einer Behörde zur anderen gejagt werden, ihre Bemühungen aber erfolglos bleiben, weil die Behörden vor lauter Bürokratismus aus ihrem Labyrinth selbst nicht mehr herausfinden. Es ist vorgekommen, daß nach der Erstuntersuchung durch den AOK-Arzt die Genehmigung zur Be-


(Frau Arnold)

handlung durch den Heimatarzt bei diesem erst nach Monaten eingetroffen ist. Ich kenne einen Fall, in welchem ein Heimkehrer, der Ende Januar vom AOK-Arzt untersucht war, Anfang April noch keine Nachricht darüber hatte, ob die Weiterbehandlung durch den Heimatarzt erfolgen könne. Es handelte sich da um eine Bauchoperation; der Mann hatte in Rußland überschwere Lasten heben müssen. Im Verlauf der langen Wartezeit hatte er an seinem alten Arbeitsplatz wieder Arbeit bekommen. Nachdem er die Arbeit aufgenommen hatte, mußte er sich nun, erst so spät, der Operation unterziehen und seine Arbeit wieder für Wochen verlassen, was natürlich zu Unannehmlichkeiten sowohl beim Arbeitgeber als auch bei dem Heimkehrer selber führte. Stellenweise wurde sogar noch die Ausfüllung der Entnazifizierungsbogen verlangt. Man könnte doch meinen, daß dies wohl recht überflüssig war, denn einen Heimkehrer, der beinahe 5 Jahre in russischer Gefangenschaft war, kann man doch wohl als entnazifiziert betrachten.
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt von all den zum Teil haarsträubenden Dingen, die man darüber gehört hat wie die Heimkehrer durch diesen Behördenapparat an der Eingangsstelle zur Heimat behandelt wurden. Das Zentrum ersucht nun die Bundesregierung, den Länderregierungen zu empfehlen, die zuständigen Behörden zu veranlassen, den Heimkehrern Richtlinien in die Hand zu geben, woraus genau zu ersehen ist, welche Ansprüche sie stellen können und an welche Stellen sie sich zu wenden haben, um alle Formalitäten auf dem schnellsten Wege zu erledigen. Es ist auch erforderlich, diese Bürostellen mit einem Heimkehrer als Sachberater zu besetzen, der sich vielleicht besser in die seelische Situation und in die materielle Lage des Heimkehrers hineindenken kann. Es würde dann so mancher Fehlgriff und auch manches Fehlurteil unterbleiben. Wichtiger als alle Paragraphenreiterei ist, diesen armen Menschen das Einreihen in den Arbeitsprozeß zu erleichtern und ihnen dadurch noch etwas Freude für ihr Leben zurückzugeben.
Die Zentrumsfraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben.

(Beifall beim Zentrum.) Vizepräsident Dr. Schäfer: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Parzinger.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Sepp Parzinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Bayernpartei begrüßt den endgültigen Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer auf der Drucksache Nr. 831 mit den Beschlüssen des 26. Ausschusses aufs wärmste. Leider haben wir die Pflicht, in diesem Fall etwas Grundsätzliches zu bemängeln, und zwar heißt es in § 2:
    Heimkehrer im Sinne des § 1 Absätze 1 und 3, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im Bundesgebiet Aufenthalt nehmen, erhalten ein Entlassungsgeld von 100 Deutschen Mark.
    Ich darf dem Hohen Hause _einmal sagen — weil
    man doch immer sagt: was wollt ihr denn, wir
    sind doch alle Deutsche! —, daß auch im Lande
    Bayern gute Deutsche leben. Im Lande Bayern
    bekommt ein Heimkehrer eine Entlassungsbeihilfe
    von 150 DM, eine Bekleidungsbeihilfe für bedürftige Heimkehrer bis zu zwei Hemden, zwei Unterhosen, einen Anzug, einen Mantel, zwei Paar Socken, ein Paar Schuhe und einen Hut, Heilfürsorge nach dem KB-Leistungsgesetz im Rahmen der Kassenleistungen, außerdem einmalige Zahnsanierung, um seine Kaufähigkeit sicherzustellen. Nicht versicherte Heimkehrer erhalten für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit täglich 2,50 DM bis 2,25 DM; Erholungsfürsorge für erholungsbedürftige Heimkehrer bis zu 6 Wochen in 42 Heimen der karitativen Verbände, Beitrag des Staates 4 DM je Heimkehrer und Monat für allgemein ärtzliche Überwachung, 2 DM je Heimkehrer und Monat für kulturelle Betreuung, bevorzugte Einbeziehung der Heimkehrer in die Arbeitslosenunterstützung, Errechnung aus einem Mindesteinkommen von wöchentlich 42 DM, Nichtanrechnung des Einkommens von Angehörigen, Befreiung von der Meldepflicht beim Arbeitsamt für die ersten sechs Wochen und für die Zeit des Erholungsaufenthalts usw.
    Man hat auch noch in den Jahren um 1944 gerade von Berlin aus gebrüllt: Der Dank des Vaterlandes ist dir gewiß! Wenn das steuerschwache Land Bayer c 150 DM für den Heimkehrer leisten kann, dann dürfte es eine grundsätzliche Frage des Bundes sein, gerade dieser sozialen Art des Landes Bayern grundsätzlich beizupflichten, wenn wir nun in unserem Antrag Drucksache Nr. 719 verlangen:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Abschnitt I § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
    Heimkehrer im Sinne des § i Absatz i und 3, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im Bundesgebiet Aufenthalt nehmen, erhalten ein Entlassungsgeld von 150 DM.
    Wir bitten daher das Hohe Haus ganz
    dringend, dem Antrag der Bayernpartei zu-
    stimmen zu wollen.