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ID0105803300

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    Deutscher Bundestag. - 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1950 2127 58. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. April 1950 Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Schönauer . . . 2129A Geschäftliche Mitteilungen . . . . . . 2129B Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen über Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes 2129C Versorgung der Familienangehörigen von Kriegsgefangenen und Internierten . . . . . . . . 2129C Haushaltsgesetz 1949 und Vorläufige Haushaltsordnung (Drucksache Nr. 839) 2129C Zustimmung des Bundesrats zu der Geschäftsordnung für den Vermittlungsausschuß des Bundestages und des Bundesrates gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes 2129C Verlangen des Bundesrats auf Einberufung des Vermittlungsausschusses nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes zur Beratung des Gesetzentwurfs über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Drucksache 'Nr. 840) 2129C Schreiben des Rates der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland über die vorläufige Nichtgenehmigung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftssteuergesetzes (Drucksache Nr. 854) 2129C Schreiben des Bundeskanzlers über den . Stand der Neuordnung des Paßwesen (Drucksache Nr. 850) 2129D Anfrage Nr. 31 der Abg. Dr. Wuermeling und Gen. betr. Vermehrung der Arbeitslosigkeit in der Natursteinindustrie (Drucksachen Nr. 408 und 812) . . . . 2129D Anfrage Nr. 60 der Abg. Rademacher und Gen. betr. Schulspeisungsprogramm (Drucksachen Nr. 669 und 833) . . . . 2129D Anfrage Nr. 61 der Fraktion der BP betr. Einfuhr von Kakaopulver und Schokoladeerzeugnissen (Drucksachen Nr. 705 und 834) 2129D Anfrage Nr. 62 der Abg. Dr. Frey und Gen. betr. Milchverwendung bei Schulspeisungen (Drucksachen Nr. 714 u. 835) 2129D Anfrage Nr. 64 der Abg. Stücklen, Strauß, Dr. Solleder, Naegel u. Gen. betr. Neubeschilderung der Kraftfahrzeuge (Drucksachen Nr. 795 und 826) . . . . 2129D Anfrage Nr. 67 der Fraktion der FDP betr. Bundesautobahnen (Drucksachen Nr. 819 und 829) . . . . . . . . . 2130A Zur Tagesordnung: Antrag der Fraktion der SPD betr. Verlegung von Dienststellen des Bundes nach Berlin (Drucksachen Nr. 825 und 508) 2130A Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes . zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 (Drucksache Nr. 650) . . 2130A Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 2130B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jaeger, Kemmer, Stücklen und Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Unzulässigkeit von Doppelmandaten (Drucksache Nr. 724) 2130D Dr. Jaeger (CSU), Antragsteller . . 2130D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (DrucksacheNr. 801) . . . . . 2132A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs (Drucksache Nr. 802) 2132A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Drucksachen Nr. 846 und 814) 2132B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 2132B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 2133A Dr. Pünder (CDU) 2134B Renner (KPD) 2135A Erler (SPD) 2135D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Drucksachen Nr. 831 und 631) 2136C, 2144A Höfler (CDU), Berichterstatter . . 2136D Arndgen (CDU): zur Geschäftsordnung 2138B als Berichterstatter 2144A als Abgeordneter 2149A Löfflad (WAV) 2144B Frau Arnold (Z) 2144C Parzinger (BP) 2145B Renner (KPD) 2145D Mende (FDP) 2146C Pohle (SPD) 2148A Dr. Richter (DRP) 2148D Frau Kalinke (DP) 2149C Dr. Jaeger (CSU) . . . . . . . 2150A Dr.-Ing. Decker (BP) (zur Geschäftsordnung) _ 2150B Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 2151B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP beantragten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soforthilfegesetzes (Drucksachen Nr. 798 neu und 261) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Probst, Kunze, Schütz und Gen. betr. Durchführungsverordnung zu § 36 des Soforthilfegesetzes (Drucksachen Nr. 776 und 167) 2138C Farke (DP), Berichterstatter 2138D, 2139B Priebe (SPD) 2139C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 2140A, 2143B Dr. Glasmeyer (Z) . . . . . . . 2140D Kunze (CDU) 2141B, 2143C Frau Dr. Probst (CDU) 2142A Matzner (SPD) 2142B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Abgeordneten Tichi und Gen. betr. Krankenfürsorge der Sofort-HilfeEmpfänger (Drucksachen Nr. 738 u. 119) 2151C Schüttler (CDU), Berichterstatter . 2151C C Tichi (WAV) 2152B Kinat (SPD). . . . . . . 2152D Interfraktioneller Antrag betr. Oberweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 836) . . 2153B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über Verwendungsordnung der ERP-Zuwendungen (Drucksache Nr. 661) 2153B Kalbitzer (SPD), Antragsteller . . 2153C Blücher, Bundesminister für Angelegenheiten des Marshallplans . . 2154B Dr. Pünder (CDU) 2154D Rische (KPD) 2154D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage eines Bundesversorgungsgesetzes für die Kriegsopfer (Drucksache Nr. 686) 2155C Renner (KPD), Antragsteller 2155D, 2158A Geritzmann (SPD) 2156D Dr. Arndgen (CDU) . . . . . . 2157B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . 2157C Nächste Sitzung 2158C Die Sitzung wird um 14 Uhr 37 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Moritz-Ernst Priebe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Soforthilfegesetz, das seinerzeit vom Wirtschaftsrat beschlossen worden ist, führt den Namen „Gesetz zur Milderung dringender sozialer Notstände".

    (Abg. Rische: Das wollten die Mlilitärgouverneure so!)

    Die Sozialdemokratie hat in diesem Gesetz von jeher nur einen recht unzulänglichen Versuch gesehen, soziale Notstände zu mildern. Wenn wir nun die Oppositionspartei wären, als die man uns gern hinzustellen pflegt, so sollten wir jede Gelegenheit benutzen, Anträge zu unterstützen, die alle weiteren Rentenzahlungen ohne Anrechnung auf die Unterhaltshilfe fordern. Wir tun es nicht, weil wir die finanzielle Lage des Bundes und vor allen Dingen auch der Soforthilfe kennen. Wir wissen, daß man mit 70 DM im Monat kein menschenwürdiges Leben führen kann. Wir wissen, daß diejenigen, die keinerlei Reserven an vollen Möbelschränken und vollen Wäschetruhen, an Hausrat usw. besitzen, mit diesem Betrag von 70 DM nicht die Anschaffungen machen können, die sie brauchen. Wir wissen darüber hinaus, daß es sich um Menschen handelt, die nicht in der Lage sind, durch zusätzliche Arbeit weiteren Verdienst zu haben, und bedauern außerordentlich, daß es uns nicht möglich ist, einer restlosen Auszahlung aller Renten- und sonstigen Leistungen, zum Beispiel Leistungen aus dem KB-Leistungsgesetz, zustimmen zu können. Solange noch eine große Zahl von Soforthilfeempfängern auf Auszahlung der Hausratshilfe warten muß und denjenigen gegenüber benachteiligt wird, die diese Hausratshilfe schon erhalten haben, solange der Mangel an Mitteln zu äußerster Sparsamkeit zwingt, können wir nicht anders, als dem Ausschußantrag zuzustimmen. Wenn wir etwas anderes täten, würden wir darüber hinaus innerhalb des Kreises der Unterhaltshilfeempfänger aus der Soforthilfe eine bestimmte Gruppe bevorzugen. Wir würden diejenigen, die Ansprüche auf Renten haben, in einem nicht zu verantwortenden Maße gegenüber den anderen Soforthilfeempfängern hervorheben. Wir können infolgedessen nur immer wieder fordern, daß das von der Regierung zugesagte Lastenausgleichsgesetz so bald wie möglich dem Hohen Haus vorgelegt wird und daß durch dieses Lastenausgleichsgesetz erhöhte Leistungen für alle Unterhaltshilfeempfänger bereitgestellt werden.
    Naturgemäß wird sich nach wie vor der Abgabepflichtige, insbesondere der Kleinbesitzer, über die Lasten beklagen, die das Soforthilfegesetz ihm auferlegt. Aber die rein menschlichen Gründe, die uns veranlassen sollten, an die Hilfebedürftigen zu denken, die uns außerdem zwin-


    (Priebe)

    gen müßten, die schreiende Not, die unter den Kriegsvertriebenen und Bombengeschädigten herrscht, zu sehen, führen uns dazu, auch von dieser Stelle aus zu fordern, daß die Leistungen für die Soforthilfe nach Möglichkeit und so rasch wie möglich aufgebracht werden. Nicht zuletzt aber glaube ich darauf hinweisen zu müssen, daß in den Flüchtlingsländern wie Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern ein wachsender Radikalismus um sich greifen wird und nicht zuletzt unter den Unterhaltshilfeempfängern um sich greifen wird, wenn wir nicht so rasch wie möglich das erhöhen können, was wir ihnen zur Verfügung zu stellen bereit sein sollten. Meine Fraktion wird also dem Antrage des Ausschusses zustimmen und bittet die Mitglieder des Hohen Hauses, auch ihrerseits durch ihre Zustimmung dem Antrag zur Annahme zu verhelfen.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kohl. 8 Minuten!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Kohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Wir haben schon einige Male über die Frage der Änderung des Soforthilfegesetzes gesprochen, weil das Soforthilfegesetz in seiner jetzigen Fassung eine ganze Reihe sozialer Härten in sich birgt, die durch eine Änderung des Gesetzes beseitigt werden könnten. Dem dient auch letzten Endes unser Antrag, den wir bereits am 2. Dezember eingebracht haben und in dem wir nicht nur eine Änderung des § 36 verlangen, sondern darüber hinaus eine Reihe weiterer Änderungen, die vor allem in der Frage der Beschaffung der Mittel eine entscheidende Rolle gespielt und auch in der Frage der sozialen Bedeutung gerade des § 36 ihren Ausdruck gefunden hätten. Nach den letzten Beratungen im Ausschuß für Lastenausgleich kam ziemlich unverblümt zum Ausdruck, daß man sich nicht der Illusion hingeben solle, daß bereits in diesem 'Jahr, so wie von dem Herrn Finanzminister Schaffer versprochen worden ist, der endgultige Lastenausgleich verabschiedet werden könne, sondern man sagte dort mit aller Offenheit, daß vor dem nächsten Jahre mit der Verabschiedung dieses Gesetzes nicht zu rechnen sei. Wir mussen also dabei feststellen, daß der gegenwärtige unhaltbare Zustand, den das Soforthilfegesetz in seiner jetzigen materiellen und sozialen Fassung aufzeigt, noch sehr lange Zeit bestehen bleiben wird, und wir sind der Auflassung, daß eine Änderung in dieser Form, wie sie dieser neue Gesetzesvorschlag vorsieht, nicht ganz den Bedingungen entspricht, die eigentlich nach unserer Auffassung notwendig sind.
    Meine Damen und Herren, es ist doch wirklich sinnlos, in diesem Hause über die Lebenshaltung zu reden, die vor allem bei dem vom Soforthilfegesetz erfaßten Kreis besonders kraß in Erscheinung tritt. Bei den Mitteln, die diesen Menschen zur Verfügung stehen, ist die Lebenshaltung so niedrig, daß es auf längere Zeit nicht mehr verantwortet werden kann. Wenn dieses Gesetz an sich jetzt in seiner Staffelung nur für Körperbeschadigte und Unfallrentenbezieher eine gewisse Erleichterung bringt, so ist auch diese Staffelung absolut unzulänglich, well sie den tatsächlich gezahlten Renten für diese betroffenen Kreise, ich möchte einmal sagen: wirklich nicht gerecht wird. Wir sind vielmehr der Meinung, daß entsprechend unserem Antrag, den wir eingereicht haben, der Zustand entscheidend gebessert werden könnte. Wir verlangen, daß die Anspruchsberechtigten auf Unterhaltsbeihilfe, die von der öffentlichen Fürsorge unterstützt werden oder die eine Rente, eine Pension oder ein Ruhegeld beziehen, die ihnen zustehenden Leistungen erhalten.
    Warum kamen wir zu dieser Auffassung, daß die Renten nicht angerechnet werden können? Ich glaube, jeder, der im Sozialversicherungswesen einigermaßen Bescheid weiß, wird feststellen müssen, daß der Bezug der Rente einen Rechtsanspruch der Bezieher voraussetzt, den man nach meiner Auffassung mit einem solchen Gesetz nicht einfach beseitigen kann. Die Bezieher von Renten haben einen Rechtsanspruch, und wenn wir ihn hiermit beseitigen, dann, glaube ich, bedeutet das eine Praxis, die man im allgemeinen geschäftlichen Leben mit einem anderen Ausdruck belegen würde. Wir haben als Gesetzgeber vor allen Dingen darauf zu achten, daß auch rein versicherungsmathematisch der Zustand des Rechtsanspruchs auf Renten nicht geändert wird. Wenn ich beispielsweise einmal ein altes Ehepaar annehme, bei dem die Voraussetzungen des § 31 des Soforthilfegesetzes erfüllt sind und bei dem der Mann gegenwärtig eine Invalidenrente von 67,80 Mark und zusätzlich noch einen Unterstützunsbetrag von 19 Mark und eine Mietbeihilfe von 21,80 Mark, also ein Gesamteinkommen von 108,60 Mark bezieht, so wird nach der Berechnung des § 36 des Soforthilfegesetzes der Zustand dahingehend geändert, daß der Mann nicht mehr wie bisher als Rentenbezieher 108,60 Mark erhält, sondern nur noch 100 Mark pro Monat, also praktisch um über 8 Mark geschädigt ist.
    Meine Damen und Herren! Wir sind der Meinung, daß die Aufbringung der Mittel gerade für diesen Kreis in einer Reihe von Anträgen, die von uns zu dieser Frage gestellt worden sind, sichergestellt ist. Aber wir sind auf der anderen Seite auch der Auffassung, daß man in einer Reihe von Landtagen - ich erinnere nur an Nordrhein-Westfalen — in der Frage der Zahlung von Militärpensionen absolut nicht kleinlich gewesen ist und dort weit über den allgemein üblichen Rahmen von 160 DM im Monat bei diesem betroffenen Personenkreis hinausgegangen ist. Wir vertreten hier ganz bewußt die Auffassung, auch in unserem Antrage, daß eine Anrechnung der Renten, Pensionsbezüge sowie des Ruhegeldes nur dann stattfindet, wenn diese Bezüge den Betrag von 160 DM monatlich übersteigen.
    Wir wollen also auch hier eine Gleichheit, und ich glaube, daß es in Ihrer Hand liegt, zu beweisen, daß Sie den Kreis der Soforthilfeempfänger genau so günstig behandeln wollen wie den Kreis, der es wirklich auf Grund seiner Vergangenheit nicht verdient hat, mehr als 160 DM im Monat zu erhalten.

    (Beifall bei der KPD.)