Rede von
Dr.
Franz Josef
Strauß
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Antrag der Bayernpartei auf Drucksache Nr. 781 geht wohl auf den Grundsatz zurück, daß zwischen den Heimatvertriebenen und Bombengeschädigten — die Kriegsbeschädigten will ich hier nicht mit hereinnehmen, Herr Dr. Decker, das ist eine grundsätzlich andere Gruppe; es ist vorhin hier von den Kriegsbeschädigten gesprochen worden; diese Gruppe aus dem Arbeitsministerium herauszunehmen, erschien mir verwaltungsmäßig und versorgungsmäßig als nicht zweckentsprechend —, daß zwischen den Gruppen der Kriegsgeschädigten, der Heimatvertriebenen und der Bombengeschädigten weitgehend gemeinsame Interessen -bestehen und sie deshalb auch weitgehend ' gemeinsam in ein und derselben verwaltungsmäßigen Betreuung zusammengefaßt werden können.
Nur ist hier auch wieder die gleiche Überlegung anzustellen, die, glaube ich, damals auch von der Bayernpartei gegen das Heimatvertriebenen-Ministerium angestellt wurde, eine Überlegung, die auch von weiten anderen Kreisen damals vorgenommen wurde, ob man nämlich damit, daß man ein Ministerium für einen bestimmten Personenkreis schafft, wirklich auch diesem Personenkreis dient, ob man damit nicht sogar die wirkliche aktive Arbeit der Verwaltung für diesen
Personenkreis behindert. Wir haben uns damals anders entschieden und das Ministerium für Angelegenheiten der Heimatvertriebenen gegründet. Wir haben dieser Gründung zugestimmt, weil dieser Personenkreis über die Interessen der Bombengeschädigten hinaus eine besondere — lassen Sie mich das Wort einmal sagen — nationale Aufgabe für uns darstellt.
Wenn wir heute wieder diese Frage eines Ministeriums für die Angelegenheiten aller kriegsgeschädigten Personen aufgreifen, dann, glaube ich, muß das auch mal von der verwaltungsmäßigen Seite, nicht allein von der haushaltsmäßigen Seite aus geprüft werden. Es muß ja wohl in absehbarer Zeit einmal ein Kriegsschädengesetz, wie wir es nach dem ersten Weltkrieg gehabt haben, kommen. Dann ist die Frage: Ist das zweckmäßigerweise in einem solchen Ministerium unterzubringen, oder bleibt es nicht besser bei den Ministerien, die normalerweise ohnehin mit der Ausarbeitung dieser Gesetze befaßt sind?
Ich bitte deshalb, durchaus dem Vorschlag des Herrn Kollegen Dr. Nöll von der Nahmer zuzustimmen, daß wir diesen Antrag Ziffer 1 den beiden genannten Ausschüssen überweisen, um diese Frage sachgemäß zu prüfen. Vielleicht kann auch noch ein weiterer Ausschuß, der Ausschuß für die innere Verwaltung, zur Prüfung mit einbezogen werden.
Für das abgelaufene Haushaltsjahr glaube ich, daß eine solche rückwirkende Umbenennung — sie würde ohnehin hier keine Mehrheit finden — zwecklos wäre. Für das neue Haushaltsjahr muß man diese Frage einmal von allen notwendigen Seiten her überprüfen.