Rede von
Karl
Gengler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Die Aufgaben des Bundesministeriums für Wohnungsbau bestehen in der Planung, Förderung und Lenkung des Wohnungsbau-, des Siedlungswesens und der Wohnungswirtschaft, ferner
des Technischen auf dem Gebiete der Raumordnung und des Städtebaues und der Behandlung aller mit seinen Arbeitsgebieten zusammenhängenden technischen Fragen. Die Arbeitsgebiete sind mit den Ländern abgegrenzt worden. Die große Bedeutung des Wohnungsbaus in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht gebietet engste Zusammenarbeit von Bund und Ländern ohne jede Kompetenzdifferenzen sowie eine echte Gemeinschaftsarbeit aller im Wohnungsbau und der Wohnungswirtschaft in Betracht kommenden öffentlichen und privaten Kreise. Der Ausschuß legt auf diese Zusammenarbeit ganz besonderen Wert.
Das Bundesministerium für Wohnungsbau hat neben einer allgemeinen Abteilung für Verwaltung, Personalien, Organisation, Haushalts- Kassen- und Rechnungswesen folgende Abteilungen. Erstens: Wohnungsbau- und Siedlungswesen, Wohnungswirtschaft, zweitens: Raumordnung, Städtebau und technische Fragen.
An Einnahmen aus Architektengebühren beim „Amt Bundeszone" sind in Kap. 1 Tit. 10 90 000 DM vorgesehen. Die Ausgaben des Ministeriums beziffern sich auf 1 032 100 DM, somit ergibt sich ein Zuschußbedarf von 942 100 DM. Von den Ausgaben entfallen auf persönliche Verwaltungskosten 412 100 DM,, auf sächliche und allgemeine Ausgaben 510 000 DM, auf einmalige Ausgaben 110 000 DM. In dem Betrag für allgemeine Ausgaben ist u. a. ein Betrag von 300 000 DM für Forschungsaufträge und zur Förderung des Wohnungs- und Siedlungswesens im zentralen Aufgabenbereich enthalten, ferner in Tit. 32 neu 89 000 DM für persönliche und sächliche Verwaltungsausgaben beim „Amt Bundeszone". Die Einnahmeposition bei diesem Amt mit 90 000 DM habe ich bereits genannt.
Der Personalbestand gliedert sich in 27 Beamte, darunter 1 Ministerialdirektor, 2 Ministerialdirigenten und 6 Ministerialräte. Die beantragte Stelle eines Staatssekretärs in Besoldungsgruppe B 2 wurde durch Mehrheitsbeschluß des Ausschusses in eine Ministerialdirektorstelle in Besoldungsgruppe B 4 umgewandelt. Weiterhin werden nach den Beschlüssen des Ausschusses 53 Angestellte und 6 Arbeiter angefordert. Der Personalbestand beträgt insgesamt demnach 86.
Der Ausschuß kam zur Auffassung, daß der Haushaltsplan des Bundesministeriums für den Wohnungsbau sehr sparsam aufgestellt ist. Aus den'. Willen zu noch größerer Sparsamkeit wurden dennoch einige Stellen im Vorschlag des Ministeriums gestrichen oder niedriger eingestuft. Ich beziehe mich hierzu auf die verteilte Übersicht zu den Drucksachen Nr. 670 bis Nr. 682 Seite 20 bis 22.
Bei dieser Gelegenheit, meine Damen und Herren, darf ich wohl unser aller Freude darüber Ausdruck geben, daß der Ausschuß des Bundestags für Wiederaufbau und Wohnungswesen in einer vorgestern — am Mittwoch — bis gestern — Donnerstag — frühmorgens 4 Uhr dauernden Sitzung das Wohnungsbaugesetz mit dem Ministerium im großen und ganzen durchberaten hat und, wie wir vernommen haben, zu einem einmütigen Beschluß gekommen ist.
Dies ist für die Sache des Wohnungsbaus selbst wie für die Arbeit des Bundesministeriums für Wohnungswesen ein recht gutes Beginnen, von dem wir nun im ganzen Bundesgebiet die größte Bauinitiative und ein solidarisches Zusammenarbeiten
erwarten. Es zeugt auch für die sachliche Arbeit in
diesem Hause in einer hochbedeutsamen Aufgabe.
Namens des Ausschusses beantrage ich Zustimmung zu dem Ausschußantrag auf Drucksache Nr. 678.