Meine Damen und Herren! Ich möchte die uns in wenigen Tagen bevorstehende Debatte über das Wohnungsbaugesetz, über das ja der Berichterstatter zutreffend erwähnt hat, daß eine Einigung im Ausschuß erzielt ist, nicht zu einem Teil vorwegnehmen, sondern mir für den vorgesehenen Termin - ich glaube, es ist der Dienstag — vorbehalten. Wenn ich also den Punkt nicht würdige, so bedeutet das nicht etwa eine verhaltene Kritik, sondern lediglich die Konzentration auf das hier gestellte Thema: die Aufgaben des Wohnungsbauministeriums.
Sie wissen ja, daß dieses Ministerium ursprünglich einen viel umfassenderen Namen hatte, der wohl auch eine umfassendere Aufgabenstellung andeuten sollte; denn man sprach ja außer von dem Wohnungsbau vom Wiederaufbau allgemein. Das Ministerium wäre damit fast in der Gefahr gewesen, ein Überministerium zu werden. Denn welche Aufgabe kann man nicht als eine Wiederaufbauaufgabe definieren? Insofern ist die Konzentration wahrscheinlich verwaltungsmäßig vorteilhaft.
Der Aufbau, den das Ministerium inzwischen gefunden hat, stand ja nicht von Anfang an fest. Wir haben erlebt, daß erst in einem späteren Termin der Wohnungsbau in Bonn, die Sonderaufgaben für die Bundeshauptstadt in das Aufgabengebiet des Wohnungsbauministeriums einbezogen worden sind. Ich habe allerdings den Eindruck, daß sie da in gewissem Umfange noch einen Fremdkörper darstellen, nicht so sehr in prinzipieller Hinsicht, als vielmehr in Hinsicht auf die Eingliederung in das Ministerium selbst.
Ein anderes Problem, auf das ich Ihre Aufmerksamkeit lenken möchte, ist die Tatsache, daß wir entscheiden müssen, ob und inwieweit dieses Ministerium ein technisches Ministerium ist oder wenigstens sein soll. Sie kennen die Entwicklung früherer Jahre, in denen die Ministerien teilweise dazu gekommen waren, außerordentlich umfassende technische Aufgaben zu übernehmen. Wir glauben, daß es richtig ist, wenn sich das Wohnungsbauministerium auf die prinzipiellen Fragen allgemein und auch in der Technik konzentriert, um nicht die Gefahr zu laufen, ein technisches Ministerium zu werden, was das Verhältnis Bund und Länder leicht ungünstig beeinflussen könnte.
Der Herr Bundeswohnungbauminister hat ja ursprünglich die Absicht gehabt, mit einem sehr kleinen Apparat zu arbeiten; er arbeitet noch mit einem verhältnismäßig recht kleinen, dessen Umfang allerdings über den nach seinen damaligen Überlegungen schon weit hinausgeht, und ich glaube, daß das bevorstehende Wohnungsbaugesetz ihm noch gewisse weitere Ausweitungen bringen wird. Aber ich halte es doch für notwendig, ihm hier dringend nahezulegen, daß ein wenig mehr
das Maximum sein sollte, wobei der Ton auf wenig und nicht auf mehr liegt. Denn das Ministerium würde dadurch in der Konzentration seiner Arbeit leiden und sich in der Erörterung über einzelne technische Fragen, vielleicht auch über einzelne Verteilungsfragen in bezug auf öffentliche Mittel mehr der Kritik aussetzen, als ei für sein Ansehen wünschenswert ist.
Das Ministerium hat mit der Schaffung dieses Wohnungsbaugesetzes eine Art Bewährungsprobe abgelegt. Lassen Sie mich zu dieser Bewährungsprobe lediglich hinsichtlich des Zeitablaufs etwas sagen. Wir würdigen die Schwierigkeiten sehr, die darin bestehen, daß wir schließlich erst am 31. März die dritte Lesung des Gesetzes haben können. Ein Gesetz, das auf eine gewisse Sicht abgestellt ist,, erfordert gründliche Arbeit. Aber es wäre doch wünschenswert gewesen, wenn die Erörterungen mit den einzelnen Interessenten in der Zeit mehr beschränkt worden wären und wir so Gelegenheit gehabt hätten, uns früher mit dem Thema zu befassen. Wir sind nämlich — und das scheint mir auch für dieses Jahr und die späteren Jahre wichtig zu sein und deswegen eine Erörterung im Rahmen des Haushaltsplans zu verdienen - bei diesem Ministerium genötigt, mehr als irgendwo anders Terminarbeit zu leisten. Wir erleben doch, daß die Einigung über diesen Entwurf, der vorhin zitiert wurde, lediglich beim letzten Absatz des letzten Paragraphen auf eine gewisse Klippe gestoßen ist, weil wir uns mit der Frage auseinandersetzen müssen: wie greift das Gesetz in das gegenwärtig laufende Bauprogramm ein? Eine Frage, die keine politische, sondern eine sachliche ist, die aber wesentlich leichter zu lösen wäre, wenn man früher zu der Beschlußfassung gekommen wäre und dann mit einer gewissen Sicht einen Termin des Inkrafttretens hätte vorsehen können. Heute befinden wir uns in der Gefahr, daß wir in das große laufende Programm eingreifen und es auseinanderreißen müssen. Wir befinden uns weiter in der Gefahr, daß die organisatorischen Dispositionen, die hier zu treffen sind, den technischen Fortgang der Bauarbeiten leicht hemmen können.
Ich benutze diese Schilderung nur, um an Sie zu 'appellieren, daß wir alles tun, damit das Ministerium seine Wünsche in gesetzgeberischer Hinsicht rechtzeitig an uns heranbringt und seine Vorlagen hier rechtzeitig verabschiedet werden können. Man sollte sich einig sein, daß ein Wohnungsbauministerium Neuerungen eigentlich nur im letzten Quartal eines Jahres vorlegen kann und daß diese Neuerungen auch noch in diesem letzten Quartal abgeschlossen werden müssen.
Wenn wir uns die Arbeitsweise des Ministeriums ansehen, das ja nun bei der großen Aufgabenstellung des Wohnungsbaus zu einem großen Ministerium wird und daher wohl auch bis hinauf in die Spitze die Ausstattung eines großen Ministeriums in personeller Hinsicht verdient, so haben wir doch festzustellen, daß nicht seine sämtlichen Teile gleichmäßig intensiv in den ministeriellen Arbeitsprozeß eingegliedert sind, und den Wunsch auszusprechen, daß der Herr Bundeswohnungsbauminister, wenn jetzt das Gesetz das Licht der Welt erblickt hat, sich mit gleicher Intensität auch den anderen Aufgaben seines Ministeriums widmen sollte. Ich weiß, daß er die Probleme selber kennt und hierin nicht etwa eine unfreundliche, sondern eine sehr zweckmäßige Kritik erblickt.
Mein Damen und Herren! Dieses Ministerium steht in einem besonderen Spannungsverhältnis zu den Ländern. Denn wir müssen zugeben, daß der Wohnungsbau bis zum Jahre 1949 einschließlich allein eine Angelegenheit der Länder war und daß alles - insbesondere, was seit der Währungsreform geleistet wurde — ein Verdienst der Länder ist. Man sollte dahin kommen, daß die Leistungsfähigkeit und die Mitarbeitsfreude der Länder voll gesichert wird, so daß durch das Hinzutreten des Wohnungsbauministeriums nicht Spannungen entstehen, sondern zusätzliche Möglichkeiten der Förderung des Wohnungsbaus geschaffen werden. Das erfordert manche Resignation, manche Bereitschaft, Dinge gründlich zu erörtern. Man sollte davon absehen, die heute noch in der Diskussion über das Gesetz immer wieder einmal kurz auftauchenden Spannungen gründlicher und etwa im einzelnen zu erörtern; man sollte die Tendenz haben, die Zusammenarbeit des Ministeriums mit den Ländern als eine der wichtigsten Aufgaben im Wohnungsbau herauszustellen.