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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. März 1950 1749 50. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 1749D, 1750A Anfrage Nr. 59 der Fraktion der SPD betr. Förderung des Schiffsbaues (Drucksachen Nr. 662 und 748) 1750A Einsprüche der Abg. Wehner und Heiland gegen ihren in der 49. Sitzung erfolgten Ausschluß 1750A Beratung des Antrages der Fraktion der Bayernpartei betr. Erlaß einer Rechtsverordnung zur Verteilung der neu aus den Ostgebieten und der Tschechoslowakei kommenden Deutschen (Drucksache Nr. 723) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Aufnahme von Deutschen aus den Gebieten jenseits der Oder-Neiße-Linie und aus der Tschechoslowakei in das Bundesgebiet (Drucksache Nr. 727) . . 1750B, 1751C Dr. Seelos (BP), Antragsteller . . . 1750B Dr. Wenzel (SPD), Antragsteller . . 1751C Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten d. Vertrieb. 1753A, 1760D Tichi (WAV) 1753D Dr. Götz (CDU) 1754D Dr. Zawadil (FDP) 1755D Paul (Düsseldorf) (KPD) 1756D Ewers (DP) 1758A Dr. Richter (DRP) 1758C Krause (Z) 1759A Strauß (CSU) 1759D Clausen (SSW) 1760C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurf eines Gesetzes über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans und über die vorläufige Rechnungsprüfung sowie über die vorläufige Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1949 (Vorläufige Haushaltsordnung und vorläufiges Haushaltsgesetz 1949) (Drucksachen Nr. 682 und 223) mit den Mündlichen Berichten des Haushaltsausschusses (Drucksachen Nr. 670 bis 681) . . . . 1761A Abstimmungen über die Anträge Drucksachen Nr. 734 und 743 1761B Einzelplan V — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Marshallplans (Drucksache Nr. 675) . 1762A, 1802A Kalbitzer (SPD) 1762A Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 1762BD Dr. Oellers (FDP) (zur Geschäfts- ordnung) 1762C Rische (KPD) 1802B Blücher, Bundesminister für Angelegenheiten des Marshallplans . . . 1806B Dr. Vogel (CDU) 1808C Abstimmungen 1809D Einzelplan VI — Haushalt des Bundesministeriums des Innern (Drucksache Nr.1762D Erler (SPD), Berichterstatter . . 1763A Maier (SPD) 1766D Dr. Decker (BP) 1771A Dr. Ehlers (CDU) 1771D Dr. Leuchtgens (DRP) 1775B Zinn (SPD) 1777D Dr. Jaeger (CSU) 1778B Loritz (WAV) 1779B Dr. Fink (BP) 1780B Dr. Hamacher (Z) 1780D Dr. Bergstraeßer (SPD) 1782A Gaul (FDP) 1783C Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 1784B Abstimmungen 1786A Einzelplan VII — Haushalt des Bundesministeriums der Justiz (Drucksache Nr.1786C Steinhörster (SPD), Berichterstatter 1786C Dr. Greve (SPD) 1788A Dr. Leuchtgens (DRP) 1790B Ewers (DP) 1790D Dr. Wuermeling (CDU) 1792D Nuding (KPD) 1794A Zinn (SPD) 1794B Kiesinger (CDU) 1795D Dr. Reismann (Z) 1797A Loritz (WAV) 1799A Dr. Arndt (SPD) 1800B Abstimmungen 1801D Nächste Sitzung 1810C Die Sitzung wird um 10 Uhr 30 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe daher die Aussprache über Einzelplan VI in Verbindung mit Drucksache Nr. 676.
    Wir kommen zunächst zur Abstimmung über die Abänderungsanträge. Wir stimmen zuerst über den Abänderungsantrag Drucksache Nr. 752 der Herren Abgeordneten Dr. Leuchtgens und Genossen ab.

    (Abg. Frau Dr. Steinbiß: Sie müssen schellen, die oben haben es nicht gewußt!)

    — Es schellt im ganzen Haus. — Wer für diesen Abänderungsantrag Drucksache Nr. 752 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist fast einstimmig abgelehnt.

    (Abg. Frau Dr. Weber: Einstimmig!)

    — Pardon, Frau Abgeordnete, ich glaube, meine Feststellung war zutreffend.
    Wir kommen dann zu der Drucksache Nr. 759, Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Strauß und Genossen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt.
    Wir kommen dann zu dem bisher noch nicht verteilten Abänderungsantrag der Fraktion der WAV, von dem ich annehmen darf, daß er von dem Herrn Antragsteller im einzelnen vorgetragen ist, so daß sich seine Verlesung erübrigt. Wer für diesen Abänderungsantrag der Fraktion der WAV ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich glaube, eine Gegenprobe erübrigt sich.

    (Abg. Loritz: Wieso denn? — Heiterkeit.)

    -- Die Gegenprobe wird gewünscht. Wer gegen diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist eindeutig die Mehrheit.
    Meine Damen und Herren, die übrigen Abänderungsanträge — ich richte diese Frage an die Herren Antragsteller von der SPD — sind heute früh bereits durch die Vorabstimmung erledigt? — Wir können infolgedessen nunmehr über den Einzelplan VI einschließlich der in Drucksache Nr. 676 ausgeworfenen Einnahmen- und Ausgabesummen im ganzen abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um
    die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Damit ist dieser Einzelplan VI angenommen.
    Wir treten nunmehr in die Beratung von Einzelplan VII, Bundesministerium der Justiz, in Verbindung mit der Drucksache Nr. 677 ein:
    Einzelplan VII — Haushalt des Bundesministeriums der Justiz für das Rechnungsjahr 1949 21. September 1949 bis 31. März 1950).
    Als Berichterstatter hat Herr Abgeordneter Steinhörster das Wort.
    Ich darf vorher noch die geschäftliche Mitteilung machen: Der Herr Bundesminister für ERP-Angelegenheiten hat mir inzwischen Nachricht zukommen lassen, daß er zwischen vier und fünf Uhr erscheinen wird.
    Bitte, Herr Abgeordneter Steinhörster!


Rede von Willi Steinhörster
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Die vorliegende Drucksache Nr. 677 enthält in der Anlage den Haushalt des Bundesministeriums der Justiz. Ich bitte, die Anlage zur Hand zu nehmen.
Bei einer Personalstärke von 67 Beamten und 73 Angestellten schließt dieser Haushalt ab in Einnahmen mit 183 300 DM und in Ausgaben mit 1 518 600 DM. Es ergibt sich somit ein Zuschußbedarf von 1 335 300 DM. Gegenüber dem ersten Entwurf des Ministeriums bedeutet das eine Erhöhung des Zuschußbedarfs um 41 900 DM.
Im einzelnen werden die Beträge verwendet für persönliche Verwaltungsausgaben mit 631 600 DM, für sächliche Verwaltungsausgaben mit 188 000 DM, für allgemeine Haushaltsausgaben mit 500 000 DM und für einmalige Ausgaben mit 149 000 DM. Das ergibt insgesamt eine Summe von 1 468 600 DM, und hinzu kommt noch ein Ausgabebetrag von 50 000 DM für die Bundesgerichte.
Dieses Ergebnis, meine Damen und Herren, ist das Resultat eingehender und mehrfacher Beratungen. Der Haushaltsausschuß hat sich vor Eintritt in die Einzelberatungen über den von der Regierung vorgelegten Haushaltsvoranschlag intensiv mit dem Stellen- und Organisationsplan befaßt. Zunächst war in einer allgemeinen Aussprache über die Aufgaben und über den Aufbau des Ministeriums die insgesamt angeforderte Stellenzahl vom Ausschuß als zu hoch angesehen worden. Bei der Erörterung dieses Einwandes gegen die Höhe der Stellenzahl wurde vom Vertreter des Ministeriums darauf hingewiesen, daß man sich bei dem Aufbau des Ministeriums im wesentlichen an die Organisation des früheren Reichsjustizministeriums, wie es vor 1933 bestand, gehalten habe. Dieses habe man deshalb getan — so wurde dem Ausschuß erklärt —, weil auch die heutigen Aufgaben auf dem Gebiete der Justiz in etwa die gleichen geblieben seien, wenn sich auch der Umfang der Aufgaben wesentlich erhöht habe.
Es ist dem Ausschuß weiter gesagt worden, daß es früher zur Zeit des Reichsjustizministeriums eine Arbeitsteilung gegeben habe, die darin bestanden hätte, daß es bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen zwischen dem damaligen preußischen Justizministerium und dem Reichsjustizministerium zu gemeinsamer Arbeit gekommen sei, und aus dem Grunde sei der Personalbestand des früheren Reichsjustizministeriums relativ gering gewesen. Der Ausschuß stellte in diesem Zusammenhang die Frage, ob nicht eine gleiche oder ähnliche Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern


(Steinhörster)

möglich sei, um eine Reduzierung dies Verwaltungsapparates zu ermöglichen.
Eine weitere Frage des Ausschusses an das Ministerium war die, ob nicht durch die Abordnung von Hilfskräften aus den Ländern oder durch die Verlagerung von Aufgaben auf die Länder eine solche angestrebte und wünschenswerte Verkleinerung der Verwaltung möglich sei. Eine solche Lösung schien nach der Meinung des Vertreters des Ministeriums nicht durchführbar, und dieser Auffassung hat sich dann auch der Ausschuß im wesentlichen angeschlossen.
Was nun die Relation innerhalb der Stellen des höheren Dienstes betrifft, so wurde insbesondere die Frage aufgeworfen, welche Begründung für das außerordentliche Überwiegen der Oberregierungsrats- und Ministerialratsstellen gegeben werden könne. Dem Ausschuß wurde eine Erklärung dahin gegeben, daß gerade im Justizministerium die Arbeit als eine Art Kunsthandwerk zu betrachten sei und daß dieses Handwerk heute leider nur wenige Kräfte ganz beherrschten; es fehle gerade hier an geeignetem Nachwuchs. Der Haushaltsausschuß ist im wesentlichen auch dieser Argumentation gefolgt, weil die Verhältnisse zur Zeit tatsächlich so zu liegen scheinen. Der Ausschuß glaubt jedoch, dem Ministerium ganz ernsthaft empfehlen zu müssen, sofort Anstrengungen zu unternehmen, um geeigneten Nachwuchs heranzubilden.
Außerordentlich interessant war 'dem Ausschuß die Bemerkung, daß es dem Ministerium leichter gewesen wäre, Fachkräfte aus den Ländern nach Frankfurt zu ziehen; denn nach dort zu gehen, lag eine größere Bereitschaft vor, als es für Bonn der Fall war.

(Hört! Hört!)

Der Ausschuß hat mit aller Deutlichkeit zu erkennen gegeben, daß auch das Bundesjustizministerium die Zahl der Ministerialkräfte so gering wie möglich halten solle.
Zum Organisations- und Stellenplan allgemein hat der Ausschuß den Wunsch nach einer strafferen Zusammenfassung geäußert, und das Ministerium ist auch im wesentlichen dieser Aufforderung insofern nachgekommen, als es von der ursprünglich vorgesehenen Anzahl von 23 Referaten abgewichen ist. Es darf in diesem Zusammenhang auf die Ihnen vorliegende Übersicht zu den Drucksachen Nr. 670 his 682, Seite 18, verwiesen werden, die das Ergebnis der Veränderungen im Stellenplan aufweist. Ich darf daher bitten, auf weitere Einzelausführungen in diesem Zusammenhang verzichten zu wollen.
Eine besondere Erörterung bei den Beratungen im Haushaltsausschuß erfuhr das vom Bundesjustizministerium geforderte Dolmetscherbüro. Der Haushaltsausschuß vertrat die Ansicht, daß es sich auch bei dieser Stelle nur um eine Übergangseinrichtung handeln dürfe, da nicht nur die hier anfallenden Arbeiten, sondern überhaupt alle Übersetzungs- und Dolmetscherarbeiten bei dem beim Bundeskanzleramt eingerichteten Sprachendienst bei der Verbindungsstelle zur Hohen Kommission wahrzunehmen sein. Eine nochmalige Überprüfung aber hat dann ergeben, daß es sich beim Justizministerium tatsächlich um einen Sonderfall handelt, und der Ausschuß hat sich den Anforderungen deshalb nicht verschließen können, weil er davon überzeugt wurde, daß die Übersetzer gerade dieses Ministeriums doch sehr weitgehend mit den Ausdrucksformen der ausländischen Rechtssprache vertraut sein müssen.
Der Ausschuß hat im Verlauf der Beratung als Vergleichsmaßstab zur Kenntnis nehmen können, daß der Personalhaushalt beim ehemaligen Zentraljustizamt in Hamburg etwa die gleiche Stärke aufwies wie jetzt der des Ministeriums. Vielleicht ist es auch für Sie interessant, zu erfahren, daß in Hamburg 152 Bedienstete, davon 78 Beamte, beschäftigt wurden, während wir im jetzigen Personaletat eine Anzahl von 67 Beamten und 73 Angestellten finden. Diese Zahl ist also tatsächlich geringer. Das Ministerium aber hat schon heute für 1950 Personalmehranforderungen mit der Begründung in Aussicht gestellt, daß etwa 50 Gesetzentwürfe anstehen, da alle Rechtsgebiete überarbeitet werden müßten. Der Ausschuß wird sich also zu gegebener Zeit erneut mit diesen Fragen zu befassen haben.
Bei der Beratung der im Einzelplan enthaltenen Einnahmepositionen in Kap. 1 hat sich ergeben, daß unter Tit. 4 ein Betrag von 30 000 DM eingestellt werden kann. Diese Einnahmen haben sich aus dem Vertrieb des Bundesgesetzblattes ergeben.
Bei den Ausgaben wies ich bereits auf die in der Ihnen vorliegenden Übersicht enthaltenen Änderungen bei Kap. 1 Tit. 1 hin. Das gleiche ergibt sich bei den Titeln 2 und 4. Weitere Veränderungen bzw. Erhöhungen finden Sie ebenfalls in der Ihnen vorliegenden Übersicht, deren Ergebnis schließlich einen Mehrbetrag von 41 900 DM aufweist. Den Grund dieser Erhöhungen gegenüber den Voranschlägen der Regierung finden Sie ebenfalls dort angegeben.
Ich möchte noch einmal ganz besonders auf Tit. 32 von Kap. 1 hinweisen. Der Ausschuß hält die Einsetzung eines Betrages für Rechtschutzmaßnahmen für im Ausland festgehaltene Deutsche für besonders wichtig.
Bei der unter Kap. 3 veranschlagten Verfügungssumme für den Aufbau der Bundesgerichte in Höhe von 50 000 DM, über die ich schon sprach, hat der Ausschuß die Erklärung des Vertreters des Ministeriums mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, daß beabsichtigt sei, die Bundesgerichte möglichst bereits zum 1. April 1950 zur Aufnahme ihrer Tätigkeit instand zu setzen.
Zum Schluß, meine Damen und Herren, noch ein Hinweis auf den im Einzelplan unter Kap. E 11 Tit. 5 veranschlagten Betrag von 35 000 DM für die Einzahlung auf die Stammeinlage der Verlagsgesellschaft des Bundesanzeigers, einer GmbH. Hier hatte der Ausschuß die Genehmigung dieses Titels zurückgestellt, weil die Rechtsverhältnisse hinsichtlich der Beteiligung an der Verlagsgesellschaft des Bundesanzeigers nicht klar genug dargestellt werden konnten und weil auch der diesem Rechtsverhältnis zugrunde liegende Vertrag den Mitgliedern des Ausschusses zum Zeitpunkt der Beratung nicht bekannt war. Bei der zweiten Beratung hat dann das Ministerium eingehende Darstellungen über diese Frage und auch den genannten Vertrag vorgelegt. Der Ausschuß konnte sich von den Verhältnissen ein klares Bild verschaffen, und er hat schließlich auch einer Beteiligung am Stammkapital der Verlagsgesellschaft zugestimmt.
Das, meine Damen und Herren, ist es, was im wesentlichen zu dem Einzelplan VII zu berichten ist. Im Namen des Haushaltsausschusses darf ich Sie bitten, diesem Einzelplan Ihre Zustimmung zu geben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen und eröffne die Aussprache.


    (Präsident Köhler)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Greve.