Meine Damen und Herren! Die vorliegende Drucksache Nr. 677 enthält in der Anlage den Haushalt des Bundesministeriums der Justiz. Ich bitte, die Anlage zur Hand zu nehmen.
Bei einer Personalstärke von 67 Beamten und 73 Angestellten schließt dieser Haushalt ab in Einnahmen mit 183 300 DM und in Ausgaben mit 1 518 600 DM. Es ergibt sich somit ein Zuschußbedarf von 1 335 300 DM. Gegenüber dem ersten Entwurf des Ministeriums bedeutet das eine Erhöhung des Zuschußbedarfs um 41 900 DM.
Im einzelnen werden die Beträge verwendet für persönliche Verwaltungsausgaben mit 631 600 DM, für sächliche Verwaltungsausgaben mit 188 000 DM, für allgemeine Haushaltsausgaben mit 500 000 DM und für einmalige Ausgaben mit 149 000 DM. Das ergibt insgesamt eine Summe von 1 468 600 DM, und hinzu kommt noch ein Ausgabebetrag von 50 000 DM für die Bundesgerichte.
Dieses Ergebnis, meine Damen und Herren, ist das Resultat eingehender und mehrfacher Beratungen. Der Haushaltsausschuß hat sich vor Eintritt in die Einzelberatungen über den von der Regierung vorgelegten Haushaltsvoranschlag intensiv mit dem Stellen- und Organisationsplan befaßt. Zunächst war in einer allgemeinen Aussprache über die Aufgaben und über den Aufbau des Ministeriums die insgesamt angeforderte Stellenzahl vom Ausschuß als zu hoch angesehen worden. Bei der Erörterung dieses Einwandes gegen die Höhe der Stellenzahl wurde vom Vertreter des Ministeriums darauf hingewiesen, daß man sich bei dem Aufbau des Ministeriums im wesentlichen an die Organisation des früheren Reichsjustizministeriums, wie es vor 1933 bestand, gehalten habe. Dieses habe man deshalb getan — so wurde dem Ausschuß erklärt —, weil auch die heutigen Aufgaben auf dem Gebiete der Justiz in etwa die gleichen geblieben seien, wenn sich auch der Umfang der Aufgaben wesentlich erhöht habe.
Es ist dem Ausschuß weiter gesagt worden, daß es früher zur Zeit des Reichsjustizministeriums eine Arbeitsteilung gegeben habe, die darin bestanden hätte, daß es bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen zwischen dem damaligen preußischen Justizministerium und dem Reichsjustizministerium zu gemeinsamer Arbeit gekommen sei, und aus dem Grunde sei der Personalbestand des früheren Reichsjustizministeriums relativ gering gewesen. Der Ausschuß stellte in diesem Zusammenhang die Frage, ob nicht eine gleiche oder ähnliche Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern
möglich sei, um eine Reduzierung dies Verwaltungsapparates zu ermöglichen.
Eine weitere Frage des Ausschusses an das Ministerium war die, ob nicht durch die Abordnung von Hilfskräften aus den Ländern oder durch die Verlagerung von Aufgaben auf die Länder eine solche angestrebte und wünschenswerte Verkleinerung der Verwaltung möglich sei. Eine solche Lösung schien nach der Meinung des Vertreters des Ministeriums nicht durchführbar, und dieser Auffassung hat sich dann auch der Ausschuß im wesentlichen angeschlossen.
Was nun die Relation innerhalb der Stellen des höheren Dienstes betrifft, so wurde insbesondere die Frage aufgeworfen, welche Begründung für das außerordentliche Überwiegen der Oberregierungsrats- und Ministerialratsstellen gegeben werden könne. Dem Ausschuß wurde eine Erklärung dahin gegeben, daß gerade im Justizministerium die Arbeit als eine Art Kunsthandwerk zu betrachten sei und daß dieses Handwerk heute leider nur wenige Kräfte ganz beherrschten; es fehle gerade hier an geeignetem Nachwuchs. Der Haushaltsausschuß ist im wesentlichen auch dieser Argumentation gefolgt, weil die Verhältnisse zur Zeit tatsächlich so zu liegen scheinen. Der Ausschuß glaubt jedoch, dem Ministerium ganz ernsthaft empfehlen zu müssen, sofort Anstrengungen zu unternehmen, um geeigneten Nachwuchs heranzubilden.
Außerordentlich interessant war 'dem Ausschuß die Bemerkung, daß es dem Ministerium leichter gewesen wäre, Fachkräfte aus den Ländern nach Frankfurt zu ziehen; denn nach dort zu gehen, lag eine größere Bereitschaft vor, als es für Bonn der Fall war.
Der Ausschuß hat mit aller Deutlichkeit zu erkennen gegeben, daß auch das Bundesjustizministerium die Zahl der Ministerialkräfte so gering wie möglich halten solle.
Zum Organisations- und Stellenplan allgemein hat der Ausschuß den Wunsch nach einer strafferen Zusammenfassung geäußert, und das Ministerium ist auch im wesentlichen dieser Aufforderung insofern nachgekommen, als es von der ursprünglich vorgesehenen Anzahl von 23 Referaten abgewichen ist. Es darf in diesem Zusammenhang auf die Ihnen vorliegende Übersicht zu den Drucksachen Nr. 670 his 682, Seite 18, verwiesen werden, die das Ergebnis der Veränderungen im Stellenplan aufweist. Ich darf daher bitten, auf weitere Einzelausführungen in diesem Zusammenhang verzichten zu wollen.
Eine besondere Erörterung bei den Beratungen im Haushaltsausschuß erfuhr das vom Bundesjustizministerium geforderte Dolmetscherbüro. Der Haushaltsausschuß vertrat die Ansicht, daß es sich auch bei dieser Stelle nur um eine Übergangseinrichtung handeln dürfe, da nicht nur die hier anfallenden Arbeiten, sondern überhaupt alle Übersetzungs- und Dolmetscherarbeiten bei dem beim Bundeskanzleramt eingerichteten Sprachendienst bei der Verbindungsstelle zur Hohen Kommission wahrzunehmen sein. Eine nochmalige Überprüfung aber hat dann ergeben, daß es sich beim Justizministerium tatsächlich um einen Sonderfall handelt, und der Ausschuß hat sich den Anforderungen deshalb nicht verschließen können, weil er davon überzeugt wurde, daß die Übersetzer gerade dieses Ministeriums doch sehr weitgehend mit den Ausdrucksformen der ausländischen Rechtssprache vertraut sein müssen.
Der Ausschuß hat im Verlauf der Beratung als Vergleichsmaßstab zur Kenntnis nehmen können, daß der Personalhaushalt beim ehemaligen Zentraljustizamt in Hamburg etwa die gleiche Stärke aufwies wie jetzt der des Ministeriums. Vielleicht ist es auch für Sie interessant, zu erfahren, daß in Hamburg 152 Bedienstete, davon 78 Beamte, beschäftigt wurden, während wir im jetzigen Personaletat eine Anzahl von 67 Beamten und 73 Angestellten finden. Diese Zahl ist also tatsächlich geringer. Das Ministerium aber hat schon heute für 1950 Personalmehranforderungen mit der Begründung in Aussicht gestellt, daß etwa 50 Gesetzentwürfe anstehen, da alle Rechtsgebiete überarbeitet werden müßten. Der Ausschuß wird sich also zu gegebener Zeit erneut mit diesen Fragen zu befassen haben.
Bei der Beratung der im Einzelplan enthaltenen Einnahmepositionen in Kap. 1 hat sich ergeben, daß unter Tit. 4 ein Betrag von 30 000 DM eingestellt werden kann. Diese Einnahmen haben sich aus dem Vertrieb des Bundesgesetzblattes ergeben.
Bei den Ausgaben wies ich bereits auf die in der Ihnen vorliegenden Übersicht enthaltenen Änderungen bei Kap. 1 Tit. 1 hin. Das gleiche ergibt sich bei den Titeln 2 und 4. Weitere Veränderungen bzw. Erhöhungen finden Sie ebenfalls in der Ihnen vorliegenden Übersicht, deren Ergebnis schließlich einen Mehrbetrag von 41 900 DM aufweist. Den Grund dieser Erhöhungen gegenüber den Voranschlägen der Regierung finden Sie ebenfalls dort angegeben.
Ich möchte noch einmal ganz besonders auf Tit. 32 von Kap. 1 hinweisen. Der Ausschuß hält die Einsetzung eines Betrages für Rechtschutzmaßnahmen für im Ausland festgehaltene Deutsche für besonders wichtig.
Bei der unter Kap. 3 veranschlagten Verfügungssumme für den Aufbau der Bundesgerichte in Höhe von 50 000 DM, über die ich schon sprach, hat der Ausschuß die Erklärung des Vertreters des Ministeriums mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, daß beabsichtigt sei, die Bundesgerichte möglichst bereits zum 1. April 1950 zur Aufnahme ihrer Tätigkeit instand zu setzen.
Zum Schluß, meine Damen und Herren, noch ein Hinweis auf den im Einzelplan unter Kap. E 11 Tit. 5 veranschlagten Betrag von 35 000 DM für die Einzahlung auf die Stammeinlage der Verlagsgesellschaft des Bundesanzeigers, einer GmbH. Hier hatte der Ausschuß die Genehmigung dieses Titels zurückgestellt, weil die Rechtsverhältnisse hinsichtlich der Beteiligung an der Verlagsgesellschaft des Bundesanzeigers nicht klar genug dargestellt werden konnten und weil auch der diesem Rechtsverhältnis zugrunde liegende Vertrag den Mitgliedern des Ausschusses zum Zeitpunkt der Beratung nicht bekannt war. Bei der zweiten Beratung hat dann das Ministerium eingehende Darstellungen über diese Frage und auch den genannten Vertrag vorgelegt. Der Ausschuß konnte sich von den Verhältnissen ein klares Bild verschaffen, und er hat schließlich auch einer Beteiligung am Stammkapital der Verlagsgesellschaft zugestimmt.
Das, meine Damen und Herren, ist es, was im wesentlichen zu dem Einzelplan VII zu berichten ist. Im Namen des Haushaltsausschusses darf ich Sie bitten, diesem Einzelplan Ihre Zustimmung zu geben.