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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. März 1950 1749 50. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 1749D, 1750A Anfrage Nr. 59 der Fraktion der SPD betr. Förderung des Schiffsbaues (Drucksachen Nr. 662 und 748) 1750A Einsprüche der Abg. Wehner und Heiland gegen ihren in der 49. Sitzung erfolgten Ausschluß 1750A Beratung des Antrages der Fraktion der Bayernpartei betr. Erlaß einer Rechtsverordnung zur Verteilung der neu aus den Ostgebieten und der Tschechoslowakei kommenden Deutschen (Drucksache Nr. 723) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Aufnahme von Deutschen aus den Gebieten jenseits der Oder-Neiße-Linie und aus der Tschechoslowakei in das Bundesgebiet (Drucksache Nr. 727) . . 1750B, 1751C Dr. Seelos (BP), Antragsteller . . . 1750B Dr. Wenzel (SPD), Antragsteller . . 1751C Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten d. Vertrieb. 1753A, 1760D Tichi (WAV) 1753D Dr. Götz (CDU) 1754D Dr. Zawadil (FDP) 1755D Paul (Düsseldorf) (KPD) 1756D Ewers (DP) 1758A Dr. Richter (DRP) 1758C Krause (Z) 1759A Strauß (CSU) 1759D Clausen (SSW) 1760C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurf eines Gesetzes über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans und über die vorläufige Rechnungsprüfung sowie über die vorläufige Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1949 (Vorläufige Haushaltsordnung und vorläufiges Haushaltsgesetz 1949) (Drucksachen Nr. 682 und 223) mit den Mündlichen Berichten des Haushaltsausschusses (Drucksachen Nr. 670 bis 681) . . . . 1761A Abstimmungen über die Anträge Drucksachen Nr. 734 und 743 1761B Einzelplan V — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Marshallplans (Drucksache Nr. 675) . 1762A, 1802A Kalbitzer (SPD) 1762A Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 1762BD Dr. Oellers (FDP) (zur Geschäfts- ordnung) 1762C Rische (KPD) 1802B Blücher, Bundesminister für Angelegenheiten des Marshallplans . . . 1806B Dr. Vogel (CDU) 1808C Abstimmungen 1809D Einzelplan VI — Haushalt des Bundesministeriums des Innern (Drucksache Nr.1762D Erler (SPD), Berichterstatter . . 1763A Maier (SPD) 1766D Dr. Decker (BP) 1771A Dr. Ehlers (CDU) 1771D Dr. Leuchtgens (DRP) 1775B Zinn (SPD) 1777D Dr. Jaeger (CSU) 1778B Loritz (WAV) 1779B Dr. Fink (BP) 1780B Dr. Hamacher (Z) 1780D Dr. Bergstraeßer (SPD) 1782A Gaul (FDP) 1783C Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 1784B Abstimmungen 1786A Einzelplan VII — Haushalt des Bundesministeriums der Justiz (Drucksache Nr.1786C Steinhörster (SPD), Berichterstatter 1786C Dr. Greve (SPD) 1788A Dr. Leuchtgens (DRP) 1790B Ewers (DP) 1790D Dr. Wuermeling (CDU) 1792D Nuding (KPD) 1794A Zinn (SPD) 1794B Kiesinger (CDU) 1795D Dr. Reismann (Z) 1797A Loritz (WAV) 1799A Dr. Arndt (SPD) 1800B Abstimmungen 1801D Nächste Sitzung 1810C Die Sitzung wird um 10 Uhr 30 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Ich kann mich der Auffassung des Abgeordneten Krause, daß der Antrag Drucksache Nr. 723 erst noch einmal einem Ausschuß zu überweisen ist, nicht anschließen.

    (Sehr richtig! bei der BP.)

    Denn anders läge der Fall, wenn es sich hier um einen Initiativgesetzentwurf handeln würde, der dann rasch in zweiter und dritter Lesung ohne Ausschußberatung durchgepeitscht werden sollte. Das geht nicht. Hier handelt es sich um eine Rechtsverordnung, die von der Regierung mit Zustimmung des Bundesrats zu erlassen ist, und für den Erlaß dieser Rechtsverordnung geben wir der Bundesregierung das Ersuchen dieses Hauses mit auf den Weg.

    (Sehr richtig! bei der BP.)

    Es handelt sich hier um ein Ersuchen. Nach der Geschäftsordnung können wir einen Auftrag oder eine Anweisung an die Regierung, eine Rechtsverordnung zu erlassen, ja gar nicht geben. Stellen Sie sich jetzt einmal den praktischen Weg bei einem Ersuchen vor. Die Regierung macht die Rechtsverordnung. Daneben berät der Ausschuß für Angelegenheiten der Heimatvertriebenen. Vor den Toren stehen die Hunderttausende von Menschen, die eine Regelung dieser Angelegenheit wollen. Im Innern warten die Menschen, die neue Beschlagnahmungen


    (Strauß)

    fürchten, ungewiß darüber, wie diese Menschen verteilt werden. Für eine solche Ausschußüberweisung hat man in Deutschland und bei den Menschen, die draußen diese Angelegenheit geregelt wissen und zu uns herein wollen, kein Verständnis.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)

    Wir müssen der Regierung die Wünsche des Hauses zur Ausarbeitung und zum Erlaß der Rechtsverordnung, die ja obendrein noch vom Bundesrat genehmigt werden muß, mit auf den Weg geben. Ich bin der Meinung, daß der letzte Satz des Antrags Drucksache Nr. 723 — ich glaube, es ist mit den Antragstellern schon darüber gesprochen worden; der letzte Satz könnte vielleicht zu irreführenden Folgerungen führen — eine redaktionelle Änderung erfahren muß, die den gleichen Sinn hat, aber die Praxis der Durchführung erleichtert.
    Erlauben Sie, Herr Kollege Krause, noch eines zu sagen. Es ist eine Ungerechtigkeit gegenüber Bayern — Sie wissen, ich sehe die Dinge nicht engstirnig an —, wenn Sie sagen, man sollte sich in Bayern der heimatvertriebenen Beamten genau so annehmen, wie es in Nordrhein-Westfalen geschehen ist. Dabei haben Sie zwei Tatsachen übersehen: Erstens, daß aus der britischen Zone, besonders aus Nordrhein-Westfalen, sich noch einige Hunderttausend Menschen, darunter einige Tausend Beamte in Bayern befinden und auf Kosten der bayerischen Steuerzahler unterhalten werden.

    (Beifall bei der BP.)

    Das ist eine Tatsache. Und zweitens haben Sie dabei übersehen, daß die Steuerkraft in Bayern ein Drittel der Steuerkraft in Nordrhein-Westfalen beträgt. Das ist kein Vorwurf gegen Nordrhein-Westfalen, aber Bast eine Tatsache, unter der wir genau so leiden, wie Sie darüber glücklich sein sollten. Ich wollte vorschlagen, dann in einer ähnlichen Fassung, wie sie Kollege Ewers vorgetragen hat, den Antrag vielleicht so zu fassen, daß wir da, wo es heißt „wird Zug um Zug", also statt dieses Hauptsatzes nach dem Nebensatz folgende Formulierung bringen: „so sind diese Mehrbelastungen im Rahmen des gesamten Flüchtlingsausgleichs zu berücksichtigen, der mit größter Beschleunigung durchzuführen ist."

    (Sehr richtig! in der Mitte und bei der BP.)

    Ich habe die Formulierung hier und kann sie Ihnen, Herr Präsident, sofort geben.

    (Abg. Dr. Baumgartner: Einverstanden!) Damit wäre diese von den Kollegen Ewers und Seelos aufgezeigte natürliche Mehrbelastung wiederum im Rahmen der laufenden Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt. Eine Sonderzuweisung von jeweils 50 zu 50 Ausgewiesenen ist praktisch nicht durchführbar. Ich sehe, daß die Antragsteller damit einverstanden sind. Das schwierige Problem — ich bitte die Herren von der Bayernpartei, das richtig zu verstehen — ist in dem Falle nicht der böse Wille des Bundes oder des Bundesflüchtlingsministers, sondern die größte Gefahr für den Föderalismus ist die unföderalistische Haltung gewisser Länder. Diese Gefahr ist größer als diejenige, die vom Bund droht.


    (Händeklatschen rechts und in der Mitte.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich habe eine Frage an das Haus zu richten. Wir hatten ja bekanntlich für alle Fraktionen eine gleichmäßige Redezeit von acht Minuten festgesetzt. Der Herr Abgeordnete Clausen hat mich gebeten, die Frage an das Haus zu richten, ob er noch im
Rahmen von zwei Minuten einige Fragen an den
zuständigen Herrn Ressortminister richten dürfe.

(Zustimmung.)

Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch.
Ich erteile Herrn Abgeordneten Clausen das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Clausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesflüchtlingsminister meinte, daß der Satz 2 des Antrages der Bayernpartei nicht durchführbar sei. Ich stelle die Frage: Was. ist unter „Familienzusammenführung" gemeint? Sind es nur die Ehegatten, oder sieht man hier eine Zusammenführung bis ins zweite und dritte Glied vor? Wir haben in Schleswig-Holstein die Erfahrung gemacht, daß eine solche Zusammenführung bis ins zweite und dritte Glied zu einer ungeheuren Belastung des Landes führt, und falls das durchgeführt wird, halte ich den zweiten Satz des Antrages der Bayernpartei für durchaus gerechtfertigt.

    (Beifall bei der- BP.)