Rede von
Dr.
Franz Josef
Strauß
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren! Ich kann mich der Auffassung des Abgeordneten Krause, daß der Antrag Drucksache Nr. 723 erst noch einmal einem Ausschuß zu überweisen ist, nicht anschließen.
Denn anders läge der Fall, wenn es sich hier um einen Initiativgesetzentwurf handeln würde, der dann rasch in zweiter und dritter Lesung ohne Ausschußberatung durchgepeitscht werden sollte. Das geht nicht. Hier handelt es sich um eine Rechtsverordnung, die von der Regierung mit Zustimmung des Bundesrats zu erlassen ist, und für den Erlaß dieser Rechtsverordnung geben wir der Bundesregierung das Ersuchen dieses Hauses mit auf den Weg.
Es handelt sich hier um ein Ersuchen. Nach der Geschäftsordnung können wir einen Auftrag oder eine Anweisung an die Regierung, eine Rechtsverordnung zu erlassen, ja gar nicht geben. Stellen Sie sich jetzt einmal den praktischen Weg bei einem Ersuchen vor. Die Regierung macht die Rechtsverordnung. Daneben berät der Ausschuß für Angelegenheiten der Heimatvertriebenen. Vor den Toren stehen die Hunderttausende von Menschen, die eine Regelung dieser Angelegenheit wollen. Im Innern warten die Menschen, die neue Beschlagnahmungen
fürchten, ungewiß darüber, wie diese Menschen verteilt werden. Für eine solche Ausschußüberweisung hat man in Deutschland und bei den Menschen, die draußen diese Angelegenheit geregelt wissen und zu uns herein wollen, kein Verständnis.
Wir müssen der Regierung die Wünsche des Hauses zur Ausarbeitung und zum Erlaß der Rechtsverordnung, die ja obendrein noch vom Bundesrat genehmigt werden muß, mit auf den Weg geben. Ich bin der Meinung, daß der letzte Satz des Antrags Drucksache Nr. 723 — ich glaube, es ist mit den Antragstellern schon darüber gesprochen worden; der letzte Satz könnte vielleicht zu irreführenden Folgerungen führen — eine redaktionelle Änderung erfahren muß, die den gleichen Sinn hat, aber die Praxis der Durchführung erleichtert.
Erlauben Sie, Herr Kollege Krause, noch eines zu sagen. Es ist eine Ungerechtigkeit gegenüber Bayern — Sie wissen, ich sehe die Dinge nicht engstirnig an —, wenn Sie sagen, man sollte sich in Bayern der heimatvertriebenen Beamten genau so annehmen, wie es in Nordrhein-Westfalen geschehen ist. Dabei haben Sie zwei Tatsachen übersehen: Erstens, daß aus der britischen Zone, besonders aus Nordrhein-Westfalen, sich noch einige Hunderttausend Menschen, darunter einige Tausend Beamte in Bayern befinden und auf Kosten der bayerischen Steuerzahler unterhalten werden.
Das ist eine Tatsache. Und zweitens haben Sie dabei übersehen, daß die Steuerkraft in Bayern ein Drittel der Steuerkraft in Nordrhein-Westfalen beträgt. Das ist kein Vorwurf gegen Nordrhein-Westfalen, aber Bast eine Tatsache, unter der wir genau so leiden, wie Sie darüber glücklich sein sollten. Ich wollte vorschlagen, dann in einer ähnlichen Fassung, wie sie Kollege Ewers vorgetragen hat, den Antrag vielleicht so zu fassen, daß wir da, wo es heißt „wird Zug um Zug", also statt dieses Hauptsatzes nach dem Nebensatz folgende Formulierung bringen: „so sind diese Mehrbelastungen im Rahmen des gesamten Flüchtlingsausgleichs zu berücksichtigen, der mit größter Beschleunigung durchzuführen ist."
Ich habe die Formulierung hier und kann sie Ihnen, Herr Präsident, sofort geben.
Damit wäre diese von den Kollegen Ewers und Seelos aufgezeigte natürliche Mehrbelastung wiederum im Rahmen der laufenden Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt. Eine Sonderzuweisung von jeweils 50 zu 50 Ausgewiesenen ist praktisch nicht durchführbar. Ich sehe, daß die Antragsteller damit einverstanden sind. Das schwierige Problem — ich bitte die Herren von der Bayernpartei, das richtig zu verstehen — ist in dem Falle nicht der böse Wille des Bundes oder des Bundesflüchtlingsministers, sondern die größte Gefahr für den Föderalismus ist die unföderalistische Haltung gewisser Länder. Diese Gefahr ist größer als diejenige, die vom Bund droht.