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ID0104708000

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    Deutscher Bundestag -- 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, ¿ei f6. März 1950 1589 47. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1590A, 1635D Anfrage Nr. 32 der Fraktion der BP betr. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Drucksachen Nr. 409 und 694) . . . . 1590B Anfrage Nr. 49 der Fraktion der BP betr. Verminderung der Überlastung der Landwirtschaft (Drucksachen Nr. 570 und 706) 1590B Anfrage Nr. 50 der Zentrumsfraktion betr. Deutsche Bundesbahn (Drucksachen Nr. 573 und 695) . . . . . . . . . . 1590B Anfrage Nr. 55 der Fraktion der SPD betr. Lehrstellen bei der Bundesbahn (Drucksachen Nr. 583 und 696) 1590C Anfrage Nr. 51 der Abg. Dr. Solleder, Kahn, Dr. Horlacher und Gen. betr. Preisbildung des Hopfens (Drucksachen Nr. 574 und 701) 1590C Zur Tagesordnung 1590C Antrag der Fraktion der SPD betr. Geschäftsführung des Präsidenten . . . 1590D Zur Geschäftsordnung: Ritzel (SPD) 1591A Schröter (CDU) 1592A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen die Feinde der Demokratie (Drucksache Nr. 563) 1592B Donhauser (BP) 1592C, 1607B Dr. Greve (SPD), Antragsteller . . 1593A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . , . . 1597C Dr. Kiesinger (CDU) 1598B Frau Wessel (Z) 1600B Euler (FDP) 1601D Fisch (KPD) 1603A Dr. von Merkatz (DP) 1604D Clausen (SSW) 1606B von Thadden (DRP) s 1608B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege (Drucksache Nr. 564) . . . 1609D Zinn (SPD), Antragsteller . 1610A, 1617C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . . . . 1611D Dr. Schneider (FDP) 1613A Dr. Mühlenfeld (DP) (zur Geschäftsordnung) . . . 1614D Ewers (DP) 1615A Dr. Kopf (CDU) 1616A Gundelach (KPD) 1617A Erste 'Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung der von der Bundesregierung auf Grund des Artikels 132 des Grundgesetzes erlassenen Ausführungsverordnung (Drucksache Nr. 589) 1618B Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Treibstoffpreise (Drucksache Nr. 620) 1618B Zur Sache: Rademacher (FDP), Antragsteller 1618C, 1623D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1619C Vesper (KPD) . . . . . . . . 1620A Loritz (WAV) . . . . . . . . 1620C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1621B Etzel (CDU) 1621B, 1624B Aumer (BP) . . . . . . . . . 1621 D Dr. Bertram (Z) 1623A Zur Geschäftsordnung: Rademacher (FDP) 1624C Dr. Horlacher (CSU) 1624C Euler (FDP) . . . . . . . . 1625A Dr. Preusker (FDP) 1625A Ritzel (SPD) 1625B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksache Nr. 630) 1625C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1625D Kiesinger (CDU) (zur Geschäftsordnung) . . . 1626C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesstelle über den Warenverkehr im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache Nr. 586) (berichtigt) . . . 1626B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1626D Rische (KPD) 1627D Juncker (FDP) . . . . . . 1628D Kalbitzer (SPD) . . . . . . . 1629B Aumer (BP) 1630B Etzel (CDU) . . . . . . . . 1630D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksachen Nr. 702 und 554) 1631A Dr. Weber (CDU), Berichterstatter 1631B Dr. Etzel (BP) 1632A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz vom 9. Januar 1950 betr. Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Marx (Drucksache Nr. 605) 1633A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verhaftung des Landtagsabgeordneten Lehmann (Drucksache Nr. 689) 1633B Kurt Müller (KPD), Antragsteller 1633B Neumann (SPD) . . . . . . . 1634B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 655) (neu) 1635D Nächste Sitzung 1635D Die Sitzung wird um 14 Uhr 36 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, zu der an meiner Tätigkeit geübten Kritik muß ich feststellen, daß ich bereits den Auftrag gegeben habe, das Stenogramm mit dem Wortlaut der eben gefallenen Äußerungen vorzulegen. Sobald es hier vorliegt, werde ich meine Entscheidung treffen.

    (Bundesminister Dr. Dehler: Herr Arndt kann mich nicht beleidigen! Meinetwegen brauchen Sie ihn nicht zu rügen!)

    Ich glaube, man sollte in diesen Dingen zunächst die sachliche Feststellung ermöglichen. Es ist in dem Augenblick des Gedränges von Rede und Zwischenrufen, bei der Vielseitigkeit der Äußerungen nicht möglich, einen Wortlaut klar festzuhalten.

    (Zuruf links: Wir haben alles verstanden!)

    — Ja, was Sie gehört haben, kann ich nicht alles gehört haben. Ich habe nämlich auf den Redner gehört; dann ist da gerufen worden und dann dort gerufen worden. Ich glaube sagen zu können, daß von hier aus manches anders aussieht.

    (Zuruf des Abg. Rische.)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Ewers.


Rede von Hans Ewers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob tatsächlich in aller und jeder Beziehung diese Vorlage der SPD durch vorangegangene Ländergesetze oder Gesetze der Militärregierung überholt ist oder nicht. Ich weiß zum Beispiel nicht, ob nicht in sehr vielen dieser Gesetze nur von Gnadenakten die Rede ist oder ob insbesondere Bestimmungen entsprechend § 6 Absatz 2 hinsichtlich des Ersatzes der Geldstrafe und der Kosten schon überall eingeführt sind. Ich begreife aber, daß die SPD diese Vorlage eingebracht hat nicht ohne Rücksicht darauf, daß der namens meiner Partei in den Bundestag gewählte Abgeordnete Hedler die Widerstandskämpfer in einer Weise in den Kreis seiner Betrachtungen gezogen hat, die der Linie meiner Partei und meiner Fraktion in keiner Weise entspricht, und daß man aus diesem Anlaß die Auffassung gesetzlich verankern möchte, daß wir Heutigen diese Handlungen von Rechts wegen nicht als widerrechtlich ansehen können. Weil ich das weiß, habe ich namens meiner Fraktion zu erklären, daß wir dieser Vorlage grundsätzlich zustimmen.

(Bravo! bei der SPD.)

Wir sind der Ansicht, daß die Frage in engem Zusammenhang mit dem Problem des Tagesordnungspunktes 1 und der entschiedenen Bestrebung auch meiner Partei steht, die „Denazifizierung" endgültig zu beenden. Denn wir müssen einheitlich mit der Vergangenheit Schluß machen, Schluß sowohl mit ihren Widerrechtlichkeiten wie auch mit ihren Irrtümern. Wir müssen reinen Tisch schaffen, brauchen frische Luft und neuen kräftigen Wind. Diesem Zweck kann das vorgelegte Gesetz sehr wohl dienen, und in diesem Sinne ist es uns willkommen.
Es kommt hinzu, daß diese Vorlage viele strafbare Handlungen in den Kreis der Betrachtung zieht, für die nur ein Teil derer bestraft worden ist, die sie tatsächlich begangen haben. Alle Gesetze, die in § 2 der Vorlage im einzelnen aufgeführt sind, sind typische politische Ausnahmegesetze. Die Herren Antragsteller brauchten für ihre Absicht keinen einzigen Paragraphen des Strafgesetzbuches anzutasten. Soweit man das als Anwalt beurteilen und beobachten konnte, wurden diese Ausnahmegesetze in der Mehrzahl der Fälle nur dann vom Strafrichter angewandt, dann aber in einem Verfahren, das zu äußerst drakonischen Strafen führte, wenn sich ein Denunziant fand. Die Akten der Gestapo begannen vielfach mit dem Vermerk: „Von vertraulicher Seite wird gemeldet". Nicht Spürsinn der Polizei, sondern Haß und Rachegefühle der Nachbarn, der ehemaligen Freunde oder ehemaliger Geliebten brachten solche Fälle vor den Richter, und dann wurde in einzelnen Fällen sogar auf Todesstrafe erkannt. Das haben wir alle erlebt, und wir wissen ganz genau, daß es ein unglücklicher Zufall war, wenn jemand wegen solcher Dinge vor den Richter gezogen und dann bestraft wurde. Ich weiß nicht, wieviele Millionen in Deutschland im Kriege die ausländischen Sender gehört haben. Ich weiß aber, daß sich selbst der treueste Parteigenosse in den letzten Jahren des Krieges in steigendem Maße zu einem überaus großen Meckerer entwickelte und daß das Heimtückegesetz oder, schlimmer noch, das Gesetz gegen die Wehrkraftzersetzung beinahe auf geradezu jeden Deutschen hätte angewandt werden können. Deshalb müssen wir diese Leute, die in die Maschen des Nazirechts geraten waren, als zufällige Opfer ansehen, die wir unter allen Umständen mit den übrigen Menschen gleichstellen müssen. Aus diesem entscheidenden Grunde halten wir eine Verlautbarung des Bundestages, also die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes, für durchaus erwünscht.
Was nun die Kontroverse hinsichtlich der Fassung des § 1 anlangt, so muß auch ich sagen, daß die Herren von der Linken dazu neigen, nun einmal gegebene Tatsachen, sei es der Vergangenheit oder der Gegenwart, die nicht aus der Welt zu schaffen sind, zu negieren, und zwar gesetzgeberisch zu negieren. Die Antragsteller sprechen ja selber in ihrem § 1 von der „Herrschaft", die früher gewesen ist. Diese Herrschaft, dieses Regiment, begegnete in Deutschland 12 Jahre hindurch nur. ohnmächtigem Widerstand, das Regime war praktisch unanfechtbar und unangefochten. Es war darüber hinaus von der ganzen Welt anerkannt. Es gab keinen Staat, der nicht mit ihm in Beziehungen stand, der nicht mit ihm Verträge schloß, und viele haben dann nachher Krieg mit ihm geführt. Diese „Herrschaft" hatte ihre eigene Gesetzgebung, und heute in einem Gesetze festzulegen, daß irgend etwas damals kein „Unrecht" war, würde einer geschichtlichen Tatsache widersprechen. Ich bin aber der Meinung, daß alle diese Bedenken leicht überbrückt werden können, wenn man dem Schlußsatz des § 1 von dem Hilfsverbum „war" an etwa folgende Fassung gibt:
Der Widerstand ist nicht rechtswidrig
und ist auch als zur Zeit der Tat nicht rechtswidrig begangen anzusehen.
Wenn man so formuliert, dann haben wir die gesetzliche Vermutung in Ansehung der Vergangenheit, und für die Gegenwart ist damit die Tatsache festgelegt, daß sich die Rechtsauffassungen inzwischen geläutert haben. Auf diese Fassung sollten wir uns einigen, um den von dem Herrn Bundesjustizminister sehr einleuchtend dargestellten juristischen Konflikt zu umgehen, den Konflikt nämlich, ob man in einem Gesetz sich zu evidenten Tatsachen wirksam in Widerspruch setzen kann.


(Ewers)

Auf die Frage der Rechtmäßigkeit des Ermächtigungsgesetzes von 1933 heute noch einzugehen, halte ich für müßig; wir haben viel wesentlichere Aufgaben vor uns, Aufgaben in Überfülle, müssen die Vergangenheit auf sich beruhen lassen und statt dessen den heutigen Bedürfnissen Rechnung tragen und uns ihnen widmen.
Das Gesetzgebungswerk, wie es in der Drucksache Nr. 564 hier vorgelegt ist, bedarf also im einzelnen sicherlich noch der Durcharbeitung. Meine Fraktion wird zu einer auf möglichst breiter Basis zu fassenden Entschließung gern das Ihre beitragen.

(Beifall bei der DP.)


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    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Kopf.