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ID0104708100

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    Deutscher Bundestag -- 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, ¿ei f6. März 1950 1589 47. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1590A, 1635D Anfrage Nr. 32 der Fraktion der BP betr. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Drucksachen Nr. 409 und 694) . . . . 1590B Anfrage Nr. 49 der Fraktion der BP betr. Verminderung der Überlastung der Landwirtschaft (Drucksachen Nr. 570 und 706) 1590B Anfrage Nr. 50 der Zentrumsfraktion betr. Deutsche Bundesbahn (Drucksachen Nr. 573 und 695) . . . . . . . . . . 1590B Anfrage Nr. 55 der Fraktion der SPD betr. Lehrstellen bei der Bundesbahn (Drucksachen Nr. 583 und 696) 1590C Anfrage Nr. 51 der Abg. Dr. Solleder, Kahn, Dr. Horlacher und Gen. betr. Preisbildung des Hopfens (Drucksachen Nr. 574 und 701) 1590C Zur Tagesordnung 1590C Antrag der Fraktion der SPD betr. Geschäftsführung des Präsidenten . . . 1590D Zur Geschäftsordnung: Ritzel (SPD) 1591A Schröter (CDU) 1592A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen die Feinde der Demokratie (Drucksache Nr. 563) 1592B Donhauser (BP) 1592C, 1607B Dr. Greve (SPD), Antragsteller . . 1593A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . , . . 1597C Dr. Kiesinger (CDU) 1598B Frau Wessel (Z) 1600B Euler (FDP) 1601D Fisch (KPD) 1603A Dr. von Merkatz (DP) 1604D Clausen (SSW) 1606B von Thadden (DRP) s 1608B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege (Drucksache Nr. 564) . . . 1609D Zinn (SPD), Antragsteller . 1610A, 1617C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . . . . 1611D Dr. Schneider (FDP) 1613A Dr. Mühlenfeld (DP) (zur Geschäftsordnung) . . . 1614D Ewers (DP) 1615A Dr. Kopf (CDU) 1616A Gundelach (KPD) 1617A Erste 'Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung der von der Bundesregierung auf Grund des Artikels 132 des Grundgesetzes erlassenen Ausführungsverordnung (Drucksache Nr. 589) 1618B Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Treibstoffpreise (Drucksache Nr. 620) 1618B Zur Sache: Rademacher (FDP), Antragsteller 1618C, 1623D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1619C Vesper (KPD) . . . . . . . . 1620A Loritz (WAV) . . . . . . . . 1620C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1621B Etzel (CDU) 1621B, 1624B Aumer (BP) . . . . . . . . . 1621 D Dr. Bertram (Z) 1623A Zur Geschäftsordnung: Rademacher (FDP) 1624C Dr. Horlacher (CSU) 1624C Euler (FDP) . . . . . . . . 1625A Dr. Preusker (FDP) 1625A Ritzel (SPD) 1625B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksache Nr. 630) 1625C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1625D Kiesinger (CDU) (zur Geschäftsordnung) . . . 1626C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesstelle über den Warenverkehr im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache Nr. 586) (berichtigt) . . . 1626B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1626D Rische (KPD) 1627D Juncker (FDP) . . . . . . 1628D Kalbitzer (SPD) . . . . . . . 1629B Aumer (BP) 1630B Etzel (CDU) . . . . . . . . 1630D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksachen Nr. 702 und 554) 1631A Dr. Weber (CDU), Berichterstatter 1631B Dr. Etzel (BP) 1632A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz vom 9. Januar 1950 betr. Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Marx (Drucksache Nr. 605) 1633A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verhaftung des Landtagsabgeordneten Lehmann (Drucksache Nr. 689) 1633B Kurt Müller (KPD), Antragsteller 1633B Neumann (SPD) . . . . . . . 1634B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 655) (neu) 1635D Nächste Sitzung 1635D Die Sitzung wird um 14 Uhr 36 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Hans Ewers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob tatsächlich in aller und jeder Beziehung diese Vorlage der SPD durch vorangegangene Ländergesetze oder Gesetze der Militärregierung überholt ist oder nicht. Ich weiß zum Beispiel nicht, ob nicht in sehr vielen dieser Gesetze nur von Gnadenakten die Rede ist oder ob insbesondere Bestimmungen entsprechend § 6 Absatz 2 hinsichtlich des Ersatzes der Geldstrafe und der Kosten schon überall eingeführt sind. Ich begreife aber, daß die SPD diese Vorlage eingebracht hat nicht ohne Rücksicht darauf, daß der namens meiner Partei in den Bundestag gewählte Abgeordnete Hedler die Widerstandskämpfer in einer Weise in den Kreis seiner Betrachtungen gezogen hat, die der Linie meiner Partei und meiner Fraktion in keiner Weise entspricht, und daß man aus diesem Anlaß die Auffassung gesetzlich verankern möchte, daß wir Heutigen diese Handlungen von Rechts wegen nicht als widerrechtlich ansehen können. Weil ich das weiß, habe ich namens meiner Fraktion zu erklären, daß wir dieser Vorlage grundsätzlich zustimmen.

    (Bravo! bei der SPD.)

    Wir sind der Ansicht, daß die Frage in engem Zusammenhang mit dem Problem des Tagesordnungspunktes 1 und der entschiedenen Bestrebung auch meiner Partei steht, die „Denazifizierung" endgültig zu beenden. Denn wir müssen einheitlich mit der Vergangenheit Schluß machen, Schluß sowohl mit ihren Widerrechtlichkeiten wie auch mit ihren Irrtümern. Wir müssen reinen Tisch schaffen, brauchen frische Luft und neuen kräftigen Wind. Diesem Zweck kann das vorgelegte Gesetz sehr wohl dienen, und in diesem Sinne ist es uns willkommen.
    Es kommt hinzu, daß diese Vorlage viele strafbare Handlungen in den Kreis der Betrachtung zieht, für die nur ein Teil derer bestraft worden ist, die sie tatsächlich begangen haben. Alle Gesetze, die in § 2 der Vorlage im einzelnen aufgeführt sind, sind typische politische Ausnahmegesetze. Die Herren Antragsteller brauchten für ihre Absicht keinen einzigen Paragraphen des Strafgesetzbuches anzutasten. Soweit man das als Anwalt beurteilen und beobachten konnte, wurden diese Ausnahmegesetze in der Mehrzahl der Fälle nur dann vom Strafrichter angewandt, dann aber in einem Verfahren, das zu äußerst drakonischen Strafen führte, wenn sich ein Denunziant fand. Die Akten der Gestapo begannen vielfach mit dem Vermerk: „Von vertraulicher Seite wird gemeldet". Nicht Spürsinn der Polizei, sondern Haß und Rachegefühle der Nachbarn, der ehemaligen Freunde oder ehemaliger Geliebten brachten solche Fälle vor den Richter, und dann wurde in einzelnen Fällen sogar auf Todesstrafe erkannt. Das haben wir alle erlebt, und wir wissen ganz genau, daß es ein unglücklicher Zufall war, wenn jemand wegen solcher Dinge vor den Richter gezogen und dann bestraft wurde. Ich weiß nicht, wieviele Millionen in Deutschland im Kriege die ausländischen Sender gehört haben. Ich weiß aber, daß sich selbst der treueste Parteigenosse in den letzten Jahren des Krieges in steigendem Maße zu einem überaus großen Meckerer entwickelte und daß das Heimtückegesetz oder, schlimmer noch, das Gesetz gegen die Wehrkraftzersetzung beinahe auf geradezu jeden Deutschen hätte angewandt werden können. Deshalb müssen wir diese Leute, die in die Maschen des Nazirechts geraten waren, als zufällige Opfer ansehen, die wir unter allen Umständen mit den übrigen Menschen gleichstellen müssen. Aus diesem entscheidenden Grunde halten wir eine Verlautbarung des Bundestages, also die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes, für durchaus erwünscht.
    Was nun die Kontroverse hinsichtlich der Fassung des § 1 anlangt, so muß auch ich sagen, daß die Herren von der Linken dazu neigen, nun einmal gegebene Tatsachen, sei es der Vergangenheit oder der Gegenwart, die nicht aus der Welt zu schaffen sind, zu negieren, und zwar gesetzgeberisch zu negieren. Die Antragsteller sprechen ja selber in ihrem § 1 von der „Herrschaft", die früher gewesen ist. Diese Herrschaft, dieses Regiment, begegnete in Deutschland 12 Jahre hindurch nur. ohnmächtigem Widerstand, das Regime war praktisch unanfechtbar und unangefochten. Es war darüber hinaus von der ganzen Welt anerkannt. Es gab keinen Staat, der nicht mit ihm in Beziehungen stand, der nicht mit ihm Verträge schloß, und viele haben dann nachher Krieg mit ihm geführt. Diese „Herrschaft" hatte ihre eigene Gesetzgebung, und heute in einem Gesetze festzulegen, daß irgend etwas damals kein „Unrecht" war, würde einer geschichtlichen Tatsache widersprechen. Ich bin aber der Meinung, daß alle diese Bedenken leicht überbrückt werden können, wenn man dem Schlußsatz des § 1 von dem Hilfsverbum „war" an etwa folgende Fassung gibt:
    Der Widerstand ist nicht rechtswidrig
    und ist auch als zur Zeit der Tat nicht rechtswidrig begangen anzusehen.
    Wenn man so formuliert, dann haben wir die gesetzliche Vermutung in Ansehung der Vergangenheit, und für die Gegenwart ist damit die Tatsache festgelegt, daß sich die Rechtsauffassungen inzwischen geläutert haben. Auf diese Fassung sollten wir uns einigen, um den von dem Herrn Bundesjustizminister sehr einleuchtend dargestellten juristischen Konflikt zu umgehen, den Konflikt nämlich, ob man in einem Gesetz sich zu evidenten Tatsachen wirksam in Widerspruch setzen kann.


    (Ewers)

    Auf die Frage der Rechtmäßigkeit des Ermächtigungsgesetzes von 1933 heute noch einzugehen, halte ich für müßig; wir haben viel wesentlichere Aufgaben vor uns, Aufgaben in Überfülle, müssen die Vergangenheit auf sich beruhen lassen und statt dessen den heutigen Bedürfnissen Rechnung tragen und uns ihnen widmen.
    Das Gesetzgebungswerk, wie es in der Drucksache Nr. 564 hier vorgelegt ist, bedarf also im einzelnen sicherlich noch der Durcharbeitung. Meine Fraktion wird zu einer auf möglichst breiter Basis zu fassenden Entschließung gern das Ihre beitragen.

    (Beifall bei der DP.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Kopf.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Kopf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf wirft schwere, ja schwierigste Rechtsprobleme auf, Probleme, die in der kurzen Zeit von 10 Minuten nicht erschöpfend behandelt werden können. Jeder, der die Zeit des nationalsozialistischen Regimes bewußt miterlebt hat, weiß, daß die Justiz in zunehmendem Maße durch das System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gelenkt worden ist, weiß, daß Gesetze gemacht worden sind, deren Inhalt teilweise als Unrecht empfunden werden muß, und daß auf Grund dieser Gesetze Urteile ergangen sind, die nicht anders denn als Fehlurteile bezeichnet werden können. Wir sind daher mit den Antragstellern darin einer Meinung, daß Unrecht, das mit dem Erlaß solcher Strafurteile begangen worden ist, der Wiedergutmachung bedarf.
    Auch ich bin der Auffassung, daß diejenigen, die aus Überzeugung Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft geleistet haben, damit nicht rechtswidrige Handlungen begangen ha- ben. Es ist aber die Frage, ob es tunlich und zweckmäßig ist, diesen lapidaren Grundsatz im ersten Paragraphen dieses Gesetzes zu verankern. Die Überzeugung vom Ausschluß der Rechtswidrigkeit kann nach unserer Auffassung nur aus den Grundsätzen des Naturrechts hergeleitet werden, zu denen sich die Bundesrepublik Deutschland im ersten Artikel ihres Grundgesetzes bekannt hat.

    (Abg. Kiesinger: Sehr richtig!)

    Nur deshalb nämlich waren diese Handlungen damals schon nicht rechtswidrig, weil auch damals schon die unveräußerlichen Grundsätze des Naturrechts gegolten haben,

    (Abg. Kiesinger: Weil wir nie die normative Kraft des Faktischen anerkannt haben!)

    die auch heute noch in der gleichen Weise gelten.
    Meines Erachtens aber ist es unmöglich und nicht tunlich, diesen Grundsatz im Wege einer nur positivistischen Gesetzgebung begründen zu wollen. Lassen Sie mich das veranschaulichen durch den Hinweis auf einen Vorgang, von dem wir heute durch einen ungeheuren Abgrund getrennt sind. Das nationalsozialistische Regime hat durch ein Gesetz vom 3. Juli 1934 den Versuch gemacht, Handlungen nachträglich als angebliche Notwehrhandlungen für Rechtens zu erklären, die gegen die Strafgesetze auch des damaligen nationalsozialistischen Reiches in flagranter Weise verstoßen haben. Hier haben wir ein Beispiel dafür, daß der damalige Staat in positivistischer Weise versucht hat, seine Gesetzgebungsbefugnisse zu mißbrauchen und Handlungen für nicht rechtswidrig zu erklären, die nach unserer festen Überzeugung, die nach den damaligen Strafgesetzen und den Grund- sätzen des Naturrechts flagrante Verletzungen gewesen sind.
    Darum kann der Grundsatz, den ich mit den Herren Antragstellern teile, nicht daraus hergeleitet werden, daß, nachdem das Reich der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft sein Ende gefunden hat und nunmehr ein neuer Staat gegründet worden ist, diesem Staat die Aufgabe obliege, neue Tafeln der Werte aufzurichten und alte Vorgänge unter neuen Gesichtspunkten zu werten. Nein, es ist so, daß wir durch die Anerkennung dieses Grundsatzes nur das anerkennen, was wir immer gewußt und immer geglaubt haben, und daß wir die Handlungen, die heute als nicht rechtswidrig erklärt werden sollen, schon damals als nicht rechtswidrig empfunden haben. Nur die naturrechtliche Grundlage schafft meines Erachtens den moralischen, aber auch den rechtlichen Boden für die Begründung dieses Gesetzes.
    Nun kann man den Weg dieses Gesetzes auf zweierlei Weise beschreiten. Man kann versuchen, die Rechtsüberzeugung in lapidarer Form so zum Ausdruck zu bringen, wie es in § 1 erfolgt ist. Man kann auch den anderen Weg beschreiten und sich mit der faktischen oder praktischen Aufhebung des begangenen Unrechts bescheiden.
    Ich möchte den Beratungen des Rechtsausschusses nicht vorgreifen. Ich möchte lediglich sagen, daß gegen die Formulierung dieses Grundsatzes im Gesetze selbst vor allem das eine Bedenken besteht, daß die Rechtswidrigkeit ja nicht nur ihren materiellen, sondern auch ihren formellen Charakter hat und daß dieser Grundsatz sich ja offensichtlich auf die materielle Rechtswidrigkeit, nicht aber auf die formelle Rechtswidrigkeit erstrecken soll.
    Aber wie immer auch man hierzu Stellung nehmen wird, es wird notwendig sein, daß die Regierung in der Zwischenzeit über einige Punkte Erhebungen anstellt, die für die weitere Tätigkeit des Rechtsausschusses und die Bearbeitung dieses Entwurfes von entscheidender Bedeutung sein werden. Es bedarf zunächst einmal der Feststellung, inwieweit bereits durch Gesetze der Länder eine Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechtes erfolgt ist. Es liegt mir das Gesetz des Landes Rheinland-Pfalz zur Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege vor, und ich entnehme daraus, daß die Grundgedanken des vorliegenden Gesetzentwurfs durch eine praktische Aufhebung derartiger Strafurteile, sogar durch eine Nachholung der Strafverfolgung und durch Wiederaufnahmemöglichkeiten bereits in großem Umfange verwirklicht worden sind. Es bedarf daher wohl einer Enquete darüber, inwieweit heute, nachdem eine Reihe von Ländern diese Gesetze erlassen haben, noch ein praktisches Bedürfnis zu einer Ergänzung dieser Gesetze im Sinne des vorliegenden Entwurfes besteht.
    Es bedarf zweitens der Prüfung — wiederum durch Rückfrage bei den Länderministerien —, inwieweit heute noch die Folgen nationalsozialistischen Unrechtes fortbestehen oder sich in Zukunft noch auswirken können.
    Es bedarf schließlich auch vielleicht noch einer Klärung der finanziellen Auswirkungen einer derartigen Gesetzgebung. Es ist selbstverständlich, daß die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Un- rechts nicht von finanziellen Folgewirkungen irgendwelcher Art abhängig gemacht werden kann.


    (Dr. Kopf)

    )Sie muß durchgeführt werden um der Wiederherstellung des Rechtes willen und um der Rehabilitierung der seinerzeit Betroffenen willen Aber es wird notwendig sein, sich auch über das Ausmaß der finanziellen Auswirkungen Klarheit zu verschaffen.
    Darum möchte ich an die Regierung die Bitte richten, diese Punkte zunächst im Wege einer Enquete zu klären und deren Ergebnis sodann dem Rechtsausschuß vorzulegen. Wir beantragen, dieses Gesetz dem Rechtsausschuß zur Beratung zu überweisen. Wie immer auch die Vorschläge des Rechtsausschusses sein werden, ist es, glaube ich, unsere gemeinsame Rechtsüberzeugung, daß diejenigen Männer und Frauen, die der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft Widerstand entgegengesetzt haben, in einer Zeit schwerer Bedrückung in der Verteidigung der Rechte des Menschen mit dem Opfer ihrer Freiheit, ihrer Gesundheit und ihres Lebens einen guten Kampf gekämpft haben.

    (Bravo! bei den Regierungsparteien.)