Rede von
Dr.
Gerd
Bucerius
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Es mag sein, daß der Artikel 117 für eine Übergangszeit die Beibehaltung des bisherigen Rechtszustandes, nicht nur des Gesetzgebungswortlautes ausdrücklich gestattet, und es muß zugegeben werden, daß die Fassung der Gesetzesvorlage, die sie in der zweiten Lesung gefunden hat, gegenüber dem bisherigen Recht eine Verbesserung darstellt. Wir meinen aber, daß der Verfassungsgesetzgeber gar nicht mit der Möglichkeit gerechnet hat, man werde
an eine Neuordnung des Beamtenrechts herangehen und die durch Artikel 3 zwingend vorgeschriebene Gleichstellung nicht vollziehen.
Leider haben sich jedoch — weder zum Nutzen der Frauen noch der Beamten —die Fronten in diesem Hause derart versteift, daß das Gesetz bei einer unnachgiebigen Haltung unsererseits zu scheitern droht. Wenn wir nämlich auf unseren Wünschen beharren würden, würden die Gegner des Gesetzes auf der einen Seite mit den Gegnern der besonderen Bestimmung auf der anderen Seite gemeinsam stimmen und dadurch idas Gesetz überhaupt zu Fall bringen. Das wäre unerträglich, wie nicht weiter dargelegt zu werden braucht. Vor allen Dingen würden die bisher durch die Fassung der zweiten Lesung erreichten geringen Fortschritte zugunsten der Frauen wieder in Wegfall kommen. Allein diese beiden Gründe haben uns davon abhalten können, unsere Forderungen schon bei diesem vorläufigen Gesetz durchsetzen zu wollen.
Meine Damen und Herren! Wir verkennen keineswegs den Ernst der von beiden Teilen für ihre Auffassung vorgebrachten Gründe; vor allem nicht die Erwägung, daß in Zeiten großer allgemeiner Not der Staat nicht beiden Ehegatten das Beamtenbrot geben könne. Aber auch hier hätte sich nach unserer Auffassung eine Formulierung finden lassen, die Männern und Frauen gleiche Rechte gibt. Leider ist es nicht gelungen, für eine entsprechende Formulierung eine Mehrheit zu finden.
Wir werden bei der sogleich beginnenden Arbeit an dem endgültigen Beamtengesetz nicht zögern, unseren Standpunkt mit Nachdruck zu vertreten, und hoffen auf zahlreiche Bundesgenossen!