Rede:
ID0104402300

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 1471 44. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 Geschäftliche Mitteilungen 1472A, 1477B, 1500C Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Gefallenenliste ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger (Drucksache Nr. 480) . . . . 1472B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 1472B, 1475D Renner (KPD), Antragsteller . . . 1473A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksachen Nr. 569, 497 und 175); Anträge Drucksachen Nr. 594, 596, 600, 617) . . . . 1476B Gundelach (KPD) . . . . 1476C, 1490C Dr. Menzel (SPD) 1477C, 1486B, 1488A, 1491B Dr. Wuermeling (CDU) . . . . . 1482A Dr. Falkner (BP) . . . . 1483A, 1493D Dr. Bucerius (CDU) 1483D Frau Albrecht (SPD) 1484B, 1487B, 1488B Dr. Kleindinst (CSU) 1484D, 1487B, 1493C Frau Wessel (Z) 1485B, 1489C, 1493B Dr. Miessner (DRP) 1486A Farke (DP) . . . . . . . . 1489D Huth (CDU) . . . . . . . . 1490A Euler (FDP) 1490C, 1491B Dr. Schmid (SPD) 1490D Frau Dr. Ilk (FDP) . . . . . . 1491C Frau Dr. Weber (CDU) . . . . 1492A Arnholz (SPD) 1493D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksache Nr. 554) . . . . 1494D Dr. Oellers (FDP) 1494D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksachen Nr. 579 und 458) . . 1495A Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter . 1495 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet des Handelsrechts, des Genossenschaftsrechts und des Wechsel- und Scheckrechts (Drucksachen Nr. 587 und 447) . . . . . . . 1496A Neumayer (FDP), Berichterstatter . 1496A Dr. Laforet (CSU) 1496D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Drucksachen Nr. 58U und 445) . 1497A Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter . 1497B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Mündlichen Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Überwachung der Grundsätze bei der Auftragsvergebung für Bauten und Einrichtungen des Bundes im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt (Drucksachen Nr. 578, 443, 199 (geändert)) 1497D Kiesinger (CDU), Berichterstatter 1498A Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 1498B Unterbrechung der Sitzung . 1498C Dr. Ehlers (CDU) (zur Geschäftsordnung) 1498D Dr. Arndt (SPD) 1499A, 1501A Dr. Laforet (CSU) 1500C Dr. Reismann (Z) 1501B Kiesinger (CDU) 1501C Interpellation der Fraktion der SPD betr. Grundsätze bei der künftigen Vergebung von Aufträgen für die Einrichtung der vorläufigen Bundeshauptstadt Bonn (Drucksache Nr. 524) . . . . . . . 1502A Erler (SPD), Interpellant . . . . 1502A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 1502D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung der im Raume Bonn vergebenen Aufträge (Drucksache Nr. 523) 1503C Erler (SPD), Antragsteller . . . . 1503D Graf von Spreti (CSU) . . . . . 1504C Dr. Laforet (CSU) 1505A Nächste Sitzung 1505C Die Sitzung wird um 13 Uhr 49 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Gerd Bucerius


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich muß noch einmal auf den § 3 Ziffer 9 des Beamtengesetzes zurückkommen, der die Entlassung weiblicher Beamten bei ihrer Verehelichung betrifft. Einige meiner Freunde stimmen mit der von der Mehrheit meiner Fraktion vertretenen Auffassung in dieser Beziehung nicht überein. Sie werden trotzdem zum Teil nicht gegen die in der zweiten Lesung beschlossene Fassung stimmen und haben mich gebeten, die Gründe hierfür kurz bekanntzugeben. Wir sind allerdings der Auffassung, daß Artikel 3 des Grundgesetzes nicht nur geltendes und alsbald anzuwendendes Recht ist, sondern auch Richtlinien für den Gesetzgeber enthält.

    (Große Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Dr. Bucerius, ich darf Sie einen Moment unterbrechen, und ich darf weiter an das Haus appellieren, die Ruhe zu bewahren. Es war bisher allgemein so angenehm ruhig. Ich bitte, die Ruhe bis zum Schluß der allgemeinen Beratung beizubehalten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerd Bucerius


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Es mag sein, daß der Artikel 117 für eine Übergangszeit die Beibehaltung des bisherigen Rechtszustandes, nicht nur des Gesetzgebungswortlautes ausdrücklich gestattet, und es muß zugegeben werden, daß die Fassung der Gesetzesvorlage, die sie in der zweiten Lesung gefunden hat, gegenüber dem bisherigen Recht eine Verbesserung darstellt. Wir meinen aber, daß der Verfassungsgesetzgeber gar nicht mit der Möglichkeit gerechnet hat, man werde

    (andauernde Unruhe; — Glocke des Präsidenten)



    (Dr. Bucerius)

    an eine Neuordnung des Beamtenrechts herangehen und die durch Artikel 3 zwingend vorgeschriebene Gleichstellung nicht vollziehen.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Leider haben sich jedoch — weder zum Nutzen der Frauen noch der Beamten —die Fronten in diesem Hause derart versteift, daß das Gesetz bei einer unnachgiebigen Haltung unsererseits zu scheitern droht. Wenn wir nämlich auf unseren Wünschen beharren würden, würden die Gegner des Gesetzes auf der einen Seite mit den Gegnern der besonderen Bestimmung auf der anderen Seite gemeinsam stimmen und dadurch idas Gesetz überhaupt zu Fall bringen. Das wäre unerträglich, wie nicht weiter dargelegt zu werden braucht. Vor allen Dingen würden die bisher durch die Fassung der zweiten Lesung erreichten geringen Fortschritte zugunsten der Frauen wieder in Wegfall kommen. Allein diese beiden Gründe haben uns davon abhalten können, unsere Forderungen schon bei diesem vorläufigen Gesetz durchsetzen zu wollen.
    Meine Damen und Herren! Wir verkennen keineswegs den Ernst der von beiden Teilen für ihre Auffassung vorgebrachten Gründe; vor allem nicht die Erwägung, daß in Zeiten großer allgemeiner Not der Staat nicht beiden Ehegatten das Beamtenbrot geben könne. Aber auch hier hätte sich nach unserer Auffassung eine Formulierung finden lassen, die Männern und Frauen gleiche Rechte gibt. Leider ist es nicht gelungen, für eine entsprechende Formulierung eine Mehrheit zu finden.
    Wir werden bei der sogleich beginnenden Arbeit an dem endgültigen Beamtengesetz nicht zögern, unseren Standpunkt mit Nachdruck zu vertreten, und hoffen auf zahlreiche Bundesgenossen!