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ID0104402500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 1471 44. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 Geschäftliche Mitteilungen 1472A, 1477B, 1500C Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Gefallenenliste ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger (Drucksache Nr. 480) . . . . 1472B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 1472B, 1475D Renner (KPD), Antragsteller . . . 1473A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksachen Nr. 569, 497 und 175); Anträge Drucksachen Nr. 594, 596, 600, 617) . . . . 1476B Gundelach (KPD) . . . . 1476C, 1490C Dr. Menzel (SPD) 1477C, 1486B, 1488A, 1491B Dr. Wuermeling (CDU) . . . . . 1482A Dr. Falkner (BP) . . . . 1483A, 1493D Dr. Bucerius (CDU) 1483D Frau Albrecht (SPD) 1484B, 1487B, 1488B Dr. Kleindinst (CSU) 1484D, 1487B, 1493C Frau Wessel (Z) 1485B, 1489C, 1493B Dr. Miessner (DRP) 1486A Farke (DP) . . . . . . . . 1489D Huth (CDU) . . . . . . . . 1490A Euler (FDP) 1490C, 1491B Dr. Schmid (SPD) 1490D Frau Dr. Ilk (FDP) . . . . . . 1491C Frau Dr. Weber (CDU) . . . . 1492A Arnholz (SPD) 1493D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksache Nr. 554) . . . . 1494D Dr. Oellers (FDP) 1494D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksachen Nr. 579 und 458) . . 1495A Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter . 1495 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet des Handelsrechts, des Genossenschaftsrechts und des Wechsel- und Scheckrechts (Drucksachen Nr. 587 und 447) . . . . . . . 1496A Neumayer (FDP), Berichterstatter . 1496A Dr. Laforet (CSU) 1496D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Drucksachen Nr. 58U und 445) . 1497A Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter . 1497B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Mündlichen Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Überwachung der Grundsätze bei der Auftragsvergebung für Bauten und Einrichtungen des Bundes im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt (Drucksachen Nr. 578, 443, 199 (geändert)) 1497D Kiesinger (CDU), Berichterstatter 1498A Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 1498B Unterbrechung der Sitzung . 1498C Dr. Ehlers (CDU) (zur Geschäftsordnung) 1498D Dr. Arndt (SPD) 1499A, 1501A Dr. Laforet (CSU) 1500C Dr. Reismann (Z) 1501B Kiesinger (CDU) 1501C Interpellation der Fraktion der SPD betr. Grundsätze bei der künftigen Vergebung von Aufträgen für die Einrichtung der vorläufigen Bundeshauptstadt Bonn (Drucksache Nr. 524) . . . . . . . 1502A Erler (SPD), Interpellant . . . . 1502A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 1502D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung der im Raume Bonn vergebenen Aufträge (Drucksache Nr. 523) 1503C Erler (SPD), Antragsteller . . . . 1503D Graf von Spreti (CSU) . . . . . 1504C Dr. Laforet (CSU) 1505A Nächste Sitzung 1505C Die Sitzung wird um 13 Uhr 49 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerd Bucerius


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Es mag sein, daß der Artikel 117 für eine Übergangszeit die Beibehaltung des bisherigen Rechtszustandes, nicht nur des Gesetzgebungswortlautes ausdrücklich gestattet, und es muß zugegeben werden, daß die Fassung der Gesetzesvorlage, die sie in der zweiten Lesung gefunden hat, gegenüber dem bisherigen Recht eine Verbesserung darstellt. Wir meinen aber, daß der Verfassungsgesetzgeber gar nicht mit der Möglichkeit gerechnet hat, man werde

    (andauernde Unruhe; — Glocke des Präsidenten)



    (Dr. Bucerius)

    an eine Neuordnung des Beamtenrechts herangehen und die durch Artikel 3 zwingend vorgeschriebene Gleichstellung nicht vollziehen.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Leider haben sich jedoch — weder zum Nutzen der Frauen noch der Beamten —die Fronten in diesem Hause derart versteift, daß das Gesetz bei einer unnachgiebigen Haltung unsererseits zu scheitern droht. Wenn wir nämlich auf unseren Wünschen beharren würden, würden die Gegner des Gesetzes auf der einen Seite mit den Gegnern der besonderen Bestimmung auf der anderen Seite gemeinsam stimmen und dadurch idas Gesetz überhaupt zu Fall bringen. Das wäre unerträglich, wie nicht weiter dargelegt zu werden braucht. Vor allen Dingen würden die bisher durch die Fassung der zweiten Lesung erreichten geringen Fortschritte zugunsten der Frauen wieder in Wegfall kommen. Allein diese beiden Gründe haben uns davon abhalten können, unsere Forderungen schon bei diesem vorläufigen Gesetz durchsetzen zu wollen.
    Meine Damen und Herren! Wir verkennen keineswegs den Ernst der von beiden Teilen für ihre Auffassung vorgebrachten Gründe; vor allem nicht die Erwägung, daß in Zeiten großer allgemeiner Not der Staat nicht beiden Ehegatten das Beamtenbrot geben könne. Aber auch hier hätte sich nach unserer Auffassung eine Formulierung finden lassen, die Männern und Frauen gleiche Rechte gibt. Leider ist es nicht gelungen, für eine entsprechende Formulierung eine Mehrheit zu finden.
    Wir werden bei der sogleich beginnenden Arbeit an dem endgültigen Beamtengesetz nicht zögern, unseren Standpunkt mit Nachdruck zu vertreten, und hoffen auf zahlreiche Bundesgenossen!


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Wenn keine weiteren Wortmeldungen zu der allgemeinen Besprechung der Grundsätze der Vorlage erfolgen — ich darf feststellen, daß das nicht der Fall ist —, dann schließe ich im Sinne der Geschäftsordnung die allgemeine Besprechung der Grundsätze der Vorlage.
Wir kommen nunmehr zur Einzelbesprechung. Ich bitte, die in Frage kommenden Drucksachen, die ich vorhin aufgerufen habe, zur Hand zu nehmen. Grundlegend sind die Drucksachen Nr. 569 und 497 mit den entsprechenden Abänderungsanträgen, die ich vorhin bekanntgegeben habe.
Ich rufe zunächst die Paragraphen auf, zu denen keine Abänderungsanträge vorliegen. Wer für die §§ 1, - 2, — 3, Ziffer 1, — Ziffer 2, — und Ziffer 3 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit.
Meine Damen und Herren! Wir kommen dann zu dem Abänderungsantrag der SPD auf Drucksache Nr. 594 Ziffer 1, eine Ziffer 3 a einzufügen. Ich frage, ob das Wort dazu gewünscht wird. - Das Wort hat Frau Abgeordnete Albrecht.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lisa Albrecht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Meine politischen Freunde und ich sind nach wie vor der Meinung, daß in § 10 der Absatz 2 Ziffer 4 des deutschen Beamtengesetzes von 1937 zu streichen sei, weil er in die persönlichsten Rechte der Frauen eingreift. Der Herr Kollege Nowak war so liebenswürdig, uns darauf aufmerksam zu machen, wie schrecklich es sei und was alles geschehen könne, wenn ein Zollbeamter mit einer Frau, die einen Zigarrenladen besitzt, verheiratet wäre. Was aber könnte geschehen, wenn eine Beamtin mit einem Mann, der einen Gewerbebetrieb besitzt, verheiratet ist? Muß er dann zu der vorgesetzten Behörde seiner Frau gehen, um sich ebenfalls dort die Erlaubnis zur Führung seines Gewerbebetriebs einzuholen? Ist dann weniger die Gefahr einer Korruption gegeben als im umgekehrten Falle, oder treffen die Bedingungen in diesem Falle, weil der Mann der Besitzer eines Gewerbebetriebs ist und die Frau sich im Beamtenverhältnis befindet, nicht zu? Sind bei der Beurteilung dieser Frage der Gleichberechtigung nicht doch einige Konkurrenzzöpfchen bei den verehrten Herren Kollegen übriggeblieben? Ganz zweifellos hat der feminine Teil der Zivilisation seit der Jahrhundertwende eine Emanzipation erfahren. Diese Erscheinung muß man heute als eine entwicklungsgeschichtlich gegebene ansehen, als eine zwangsläufige Folge der Entwicklung der gesamten Menschheit zum Geistigen und Abstrakten. Die Frauen waren die Hauptleidtragenden der beiden verlorenen Kriege.

    (Unruhe und Zurufe.)

    — Falls das die Herren nicht interessiert, können sie ja das Plenum verlassen.

    (Lachen und Zurufe rechts. — Glocke des Präsidenten.)