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ID0104402000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 1471 44. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 Geschäftliche Mitteilungen 1472A, 1477B, 1500C Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Gefallenenliste ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger (Drucksache Nr. 480) . . . . 1472B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 1472B, 1475D Renner (KPD), Antragsteller . . . 1473A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksachen Nr. 569, 497 und 175); Anträge Drucksachen Nr. 594, 596, 600, 617) . . . . 1476B Gundelach (KPD) . . . . 1476C, 1490C Dr. Menzel (SPD) 1477C, 1486B, 1488A, 1491B Dr. Wuermeling (CDU) . . . . . 1482A Dr. Falkner (BP) . . . . 1483A, 1493D Dr. Bucerius (CDU) 1483D Frau Albrecht (SPD) 1484B, 1487B, 1488B Dr. Kleindinst (CSU) 1484D, 1487B, 1493C Frau Wessel (Z) 1485B, 1489C, 1493B Dr. Miessner (DRP) 1486A Farke (DP) . . . . . . . . 1489D Huth (CDU) . . . . . . . . 1490A Euler (FDP) 1490C, 1491B Dr. Schmid (SPD) 1490D Frau Dr. Ilk (FDP) . . . . . . 1491C Frau Dr. Weber (CDU) . . . . 1492A Arnholz (SPD) 1493D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksache Nr. 554) . . . . 1494D Dr. Oellers (FDP) 1494D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksachen Nr. 579 und 458) . . 1495A Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter . 1495 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet des Handelsrechts, des Genossenschaftsrechts und des Wechsel- und Scheckrechts (Drucksachen Nr. 587 und 447) . . . . . . . 1496A Neumayer (FDP), Berichterstatter . 1496A Dr. Laforet (CSU) 1496D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Drucksachen Nr. 58U und 445) . 1497A Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter . 1497B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Mündlichen Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Überwachung der Grundsätze bei der Auftragsvergebung für Bauten und Einrichtungen des Bundes im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt (Drucksachen Nr. 578, 443, 199 (geändert)) 1497D Kiesinger (CDU), Berichterstatter 1498A Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 1498B Unterbrechung der Sitzung . 1498C Dr. Ehlers (CDU) (zur Geschäftsordnung) 1498D Dr. Arndt (SPD) 1499A, 1501A Dr. Laforet (CSU) 1500C Dr. Reismann (Z) 1501B Kiesinger (CDU) 1501C Interpellation der Fraktion der SPD betr. Grundsätze bei der künftigen Vergebung von Aufträgen für die Einrichtung der vorläufigen Bundeshauptstadt Bonn (Drucksache Nr. 524) . . . . . . . 1502A Erler (SPD), Interpellant . . . . 1502A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 1502D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung der im Raume Bonn vergebenen Aufträge (Drucksache Nr. 523) 1503C Erler (SPD), Antragsteller . . . . 1503D Graf von Spreti (CSU) . . . . . 1504C Dr. Laforet (CSU) 1505A Nächste Sitzung 1505C Die Sitzung wird um 13 Uhr 49 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz-Josef Wuermeling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der CDU/CSU hat in der ersten und zweiten Lesung dieses Gesetzes ihre grundsätzlichen Auffassungen so ausführlich zum Ausdruck gebracht, daß wir es nicht für erforderlich halten, bei der dritten Lesung nochmals längere grundsätzliche Darlegungen zu machen, schon um die beschleunigte Verabschiedung im Laufe des heutigen Nachmittags zu ermöglichen. Ich möchte nur nochmals herausstellen, daß es sich bei diesem Gesetz um ein Übergangsgesetz handelt, das nach unserem festen Willen nur eine Anzahl von Monaten gelten soll und an dessen Stelle wir noch im Laufe der nächsten Monate ein neues, endgültiges und dann auch vollendet reformiertes Beamtengesetz setzen wollen.

    (Sehr richtig! bei der CDU. — Zuruf links: Nach uns die Sintflut!)

    Sachlich wollen wir uns bei diesen wie bei den künftigen Beratungen als die Hüter der alten guten Idee des Berufsbeamtentums fühlen, die einer Modernisierung des Berufsbeamtentums in voller Aufgeschlossenheit gegenüberstehen.

    (Zuruf links: A la Katholische Aktion!)

    Meine Damen und Herren! Es wurde von meinen Herren Vorrednern insbesondere über die Frage der Gleichberechtigung der Frauen gesprochen, von der auch wir der Meinung sind, daß sie in der von uns zuletzt vorgesehenen Fassung noch keine endgültige Lösung gefunden hat. Wir glauben aber, daß wir diese Lösung für die Übergangsmonate verantworten können.
    Wenn nun Herr Kollege Menzel Ausführungen darüber gemacht hat, was ich anläßlich der zweiten Lesung über die Stellung und die Würde der 1 Frau im sozialen Gemeinschaftsleben gesagt habe, dann, meine Damen und Herren, bedaure ich, daß diese Ausführungen, die sich auf der Ebene einer höheren Ethik bewegten, nicht auf allen Seiten des Hauses verstanden worden sind,

    (Lachen und Zurufe links)

    und ich beschränke mich darauf, mit dem Dichterwort zu erwidern:

    (Zurufe links: Aha!)

    Es liebt die Welt, das Strahlende zu schwärzen

    (Huhu-Rufe links)

    Und das Erhabne in den Staub zu ziehn.

    (Erneutes Lachen und Zurufe links. — Abg. Dr. Schmid: Courths-Mahler! Heiterkeit.)

    Meine Damen und Herren! Wenn nun seitens der SPD der Antrag gestellt wird, über § 63 eine namentliche Abstimmung herbeizuführen, so fühlen wir ganz deutlich, worauf dieser Antrag abzielt.

    (Abg. Dr. Schmid: Der Groschen ist gefallen! — Heiterkeit.)

    Ziel dieses Antrages ist es nämlich, einzelne Mitglieder dieses Hauses unter Druck zu setzen,

    (Huhu-Rufe bei der SPD)

    und weil dies das Ziel dieses Antrags ist, haben
    wir nicht die Absicht, diesem Antrage zuzustimmen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Wenn Herr Kollege Menzel weiter Ausführungen über die kürzlich ergangene Durchführungsverordnung der Bundesregierung zu Artikel 132 des Grundgesetzes und über Fragen des Wiedergutmachungsrechts für die naziverfolgten Beamten gemacht hat, so glaube ich, daß ich in diesem Zusammenhang darauf nicht einzugehen brauche, weil
    diese Fragen ja nicht im Rahmen des hier zur Erörterung stehenden Gesetzes, sondern außerhalb desselben durch besondere Vorschriften geregelt werden. Was die Wiedergutmachung an den naziverfolgten Beamten angeht, so bin ich überzeugt, daß wir auch mit der SPD hinsichtlich der späteren Formulierung der hier in Betracht kommenden Vorschriften leicht auf eine Linie werden kommen können.

    (Abg. Dr. Schmid: Warum denn später?)

    — Weil die Behandlung dieser Dinge im jetzigen Gesetz noch nicht vorgesehen ist und wir ein besonderes Gesetz für diesen Zweck machen wollen. Wenn wir das jetzt eingearbeitet hätten, dann hätte es noch wieder Wochen gedauert, bis wir zur Verabschiedung dieses sachlich sehr dringenden Gesetzes gekommen wären. Das wollten wir vermeiden.

    (Abg. Dr. Schmid: Die Leute warten fünf Jahre!)

    Dann wurde vorher beanstandet, daß dieses Gesetz keine zeitliche Befristung erfahren hat. Meine Damen und Herren! Wir haben uns die Frage einer zeitlichen Befristung sowohl innerhalb unserer Fraktion als auch im Beamtenrechtsausschuß sehr eingehend überlegt und sie hin und her erörtert. Ich erinnere mich genau, daß sogar die SPD-Vertreter sich im Ausschuß, allerdings unter einer bestimmten Voraussetzung, aber sachlich doch schließlich auch einmal gegen eine Befristung des Gesetzes ausgesprochen haben, und zwar aus folgender Erwägung: Wenn wir eine zu kurze Frist wählen, kommen wir dadurch unter Umständen in eine unangenehme Situation und in einen Druck bei der Beratung des endgültigen Beamtengesetzes; wenn wir hingegen eine zu lange Frist wählen, dann wirkt das leicht dahin, daß die Beratungen des endgültigen Beamtengesetzes unter dem Gefühl stehen: Nun, wir haben ja Zeit bis zum Ablauf dieser relativ langen Frist. Aus diesem Grunde haben wir uns gesagt: Wir wollen das Gesetz nicht befristen, sondern wollen praktisch den Willen betätigen, so bald und so schnell und so gut wie möglich ein endgültiges Beamtengesetz an die Stelle dieses vorläufigen Gesetzes zu setzen.
    Meine Damen und Herren, dann sagte der Herr Kollege Menzel, daß wir keine Bereitschaft gezeigt hätten, dem Gedanken des modernen Beamtentums Rechnung zu tragen. Ich glaube doch, daß wir in einer ganzen Anzahl von Fällen bei den verschiedensten Paragraphen zwischen Opposition und Regierungsparteien einander so nahe gekommen sind, daß wir uns auf gemeinsame Formulierungen verständigen konnten. Und wenn mein Antrag hier zitiert wurde, der nicht dahin lautete, Anträge zur Änderung des Beamtengesetzes für unzulässig zu erklären, sondern der lediglich besagte, daß wir neue Anträge, die noch zur Änderung des Beamtengesetzes gestellt werden sollten, zurückstellen wollten bis zur Beratung des endgültigen Beamtengesetzes,

    (Zuruf von der SPD: Das kommt doch auf dasselbe hinaus!)

    so besagt das keineswegs, daß wir derartigen Regelungen grundsätzlich ablehnend gegenüberstehen. Ich glaube, daß wir sagen dürfen: Wir haben in der Beratung im Beamtenrechtsausschuß seitens der Regierungsparteien eine Engelsgeduld aufgebracht, indem wir den erheblichen Zeitverlust immer wieder hingenommen haben, der dadurch entstanden ist, daß seitens der Opposition eine große Anzahl von Anträgen gestellt und eingehend


    (Dr. Wuermeling)

    begründet wurde, die sich letztlich nur bei der endgültigen Regelung des Beamtenrechtes abschließend behandeln ließen. Also der Vorwurf, der hier gemacht wurde, scheint mir nicht begründet zu sein.

    (Zuruf von der SPD: Das scheint nur so!)

    Meine Damen und Herren! Ich darf damit in der Generalaussprache die Ausführungen abschließen, die wir seitens der CDU/CSU zu machen haben. Wir legen nicht Wert darauf, Worte zu machen zum Zeugnis dessen, was wir wollen, sondern wir wollen

    (Zurufe von der SPD)

    als Zeugnis dessen, was wir für die Beamtenschaft wollen, dieses Gesetz mit möglichster Beschleunigung verabschieden, damit die Bundesregierung endlich in der Lage ist, die erforderlichen Beamtenanstellungen auf Grund der Vorschriften dieses Gesetzes vorzunehmen.

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf links: Richtig reaktionär!)

    Präsidenf Dr. Köhler: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Falkner.


Rede von Dr. Ernst Falkner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stehen im Begriff, das vorläufige Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes stehenden Personen zu verabschieden. Meine Fraktion bedauert, daß wir zuerst ein Gesetz verabschieden, das die Rechtsverhältnisse von Personen regelt, die sich wenigstens schon in geordneten Lebensverhältnissen befinden. Wir glauben, daß es notwendiger und besser gewesen wäre, wenn wir uns zuerst der Beamten erinnert hätten, die sich seit Jahren nun ohne Position, ohne Einkommen, ohne Existenzgrundlage, buchstäblich auf der Straße liegend befinden.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Ich darf daran erinnern, daß wir vor dem Hohen Hause am 19. Januar eine Erklärung des Herrn Bundesfinanzministers gehört haben, in der er wörtlich ausführte:
Der Gesetzentwurf über die Regelung der Rechtsverhältnisse der ausgeschiedenen öffentlichen Bediensteten ist in meinem Hause ausgearbeitet und wird mir in Reinschrift übermorgen, am Samstag, zugehen. Er kann dann im Kabinett in der nächsten Woche beraten werden

(Hört! Hört! links.)

und in der übernächsten Woche den gesetzgebenden Körperschaften zugehen.

(Hört! Hört! bei der BP.)

Diese. Erklärung ist hier am 19. Januar abgegeben worden. Heute haben wir den 2. März. Wir hätten es sehr begrüßt, wenn der Herr Bundesfinanzminister die Zusage, die er am 19. Januar gegeben hat, eingehalten hätte. Ich glaube, wir wären dann einer Verpflichtung den Beamten gegenüber, die ohne Existenz sind, nachgekommen, ehe wir jetzt darangehen, die Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes stehenden Personen durch ein Gesetz zu verabschieden.
Seitdem der Beamtenrechtsausschuß die Vorlage dieses Gesetzes behandelt hat, sind dem Ausschuß einige Protesttelegramme und Protesterklärungen von Frauenverbänden zugegangen. Ich habe das loyalerweise hier zu erwähnen, weil im Ausschuß für Beamtenrecht nicht mehr Gelegenheit war, das zu tun.
Für meine Fraktion kann ich zu dieser Frage folgendes erklären. Wir möchten doch die Frauen, die Beamte sind, bitten, Verständnis dafür zu haben, daß es jetzt in einer Zeit, in der Tausende von Beamten ohne Existenz sind,

(Sehr richtig! in der Mitte)

sehr, sehr schwer verständlich ist, wenn ein Beamter und seine Frau als Beamte im Dienste des Staates stehen.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Das mag später

(Abg. Dr. Schmid: Was heißt denn das?)

berechtigt sein, im Augenblick scheint es uns vom
sozialen Standpunkt aus nicht angebracht zu sein.
Ich möchte dem Herrn Abgeordneten Dr. Menzel darin zustimmen, daß eine zeitliche Begrenzung des Gesetzes notwendig ist, und ich möchte die Koalitionsparteien bitten, vor allem Herrn Kollegen Dr. Wuermeling, der zuerst gesprochen hat, von ihrer Meinung abzugehen, daß man das Gesetz nicht zeitlich begrenzen solle. Namens meiner Fraktion bringe ich jedenfalls den Antrag ein, den § 8 der Gesetzesvorlage im letzten Satz, der lautet: Es tritt mit dem Inkrafttreten des endgültigen Gesetzes über den öffentlichen Dienst des Bundes außer Kraft" dahingehend zu ergänzen, daß dieser Satz heißt: „Es tritt mit dem Inkrafttreten des endgültigen Gesetzes über den öffentlichen Dienst des Bundes, spätestens am 31. 12. 1950 außer Kraft". Ich glaube, wir müssen im Laufe dieses Jahres im Beamtenrechtsausschuß Zeit finden und wir werden die Zeit finden, das endgültige Beamtengesetz zu beraten.

(Beifall bei der BP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Bucerius.