Rede von
Dr.
Ernst
Falkner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stehen im Begriff, das vorläufige Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes stehenden Personen zu verabschieden. Meine Fraktion bedauert, daß wir zuerst ein Gesetz verabschieden, das die Rechtsverhältnisse von Personen regelt, die sich wenigstens schon in geordneten Lebensverhältnissen befinden. Wir glauben, daß es notwendiger und besser gewesen wäre, wenn wir uns zuerst der Beamten erinnert hätten, die sich seit Jahren nun ohne Position, ohne Einkommen, ohne Existenzgrundlage, buchstäblich auf der Straße liegend befinden.
Ich darf daran erinnern, daß wir vor dem Hohen Hause am 19. Januar eine Erklärung des Herrn Bundesfinanzministers gehört haben, in der er wörtlich ausführte:
Der Gesetzentwurf über die Regelung der Rechtsverhältnisse der ausgeschiedenen öffentlichen Bediensteten ist in meinem Hause ausgearbeitet und wird mir in Reinschrift übermorgen, am Samstag, zugehen. Er kann dann im Kabinett in der nächsten Woche beraten werden
und in der übernächsten Woche den gesetzgebenden Körperschaften zugehen.
Diese. Erklärung ist hier am 19. Januar abgegeben worden. Heute haben wir den 2. März. Wir hätten es sehr begrüßt, wenn der Herr Bundesfinanzminister die Zusage, die er am 19. Januar gegeben hat, eingehalten hätte. Ich glaube, wir wären dann einer Verpflichtung den Beamten gegenüber, die ohne Existenz sind, nachgekommen, ehe wir jetzt darangehen, die Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes stehenden Personen durch ein Gesetz zu verabschieden.
Seitdem der Beamtenrechtsausschuß die Vorlage dieses Gesetzes behandelt hat, sind dem Ausschuß einige Protesttelegramme und Protesterklärungen von Frauenverbänden zugegangen. Ich habe das loyalerweise hier zu erwähnen, weil im Ausschuß für Beamtenrecht nicht mehr Gelegenheit war, das zu tun.
Für meine Fraktion kann ich zu dieser Frage folgendes erklären. Wir möchten doch die Frauen, die Beamte sind, bitten, Verständnis dafür zu haben, daß es jetzt in einer Zeit, in der Tausende von Beamten ohne Existenz sind,
sehr, sehr schwer verständlich ist, wenn ein Beamter und seine Frau als Beamte im Dienste des Staates stehen.
Das mag später
berechtigt sein, im Augenblick scheint es uns vom
sozialen Standpunkt aus nicht angebracht zu sein.
Ich möchte dem Herrn Abgeordneten Dr. Menzel darin zustimmen, daß eine zeitliche Begrenzung des Gesetzes notwendig ist, und ich möchte die Koalitionsparteien bitten, vor allem Herrn Kollegen Dr. Wuermeling, der zuerst gesprochen hat, von ihrer Meinung abzugehen, daß man das Gesetz nicht zeitlich begrenzen solle. Namens meiner Fraktion bringe ich jedenfalls den Antrag ein, den § 8 der Gesetzesvorlage im letzten Satz, der lautet: Es tritt mit dem Inkrafttreten des endgültigen Gesetzes über den öffentlichen Dienst des Bundes außer Kraft" dahingehend zu ergänzen, daß dieser Satz heißt: „Es tritt mit dem Inkrafttreten des endgültigen Gesetzes über den öffentlichen Dienst des Bundes, spätestens am 31. 12. 1950 außer Kraft". Ich glaube, wir müssen im Laufe dieses Jahres im Beamtenrechtsausschuß Zeit finden und wir werden die Zeit finden, das endgültige Beamtengesetz zu beraten.