Rede:
ID0104402100

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Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 8
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    8. Bucerius.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 1471 44. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 Geschäftliche Mitteilungen 1472A, 1477B, 1500C Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Gefallenenliste ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger (Drucksache Nr. 480) . . . . 1472B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 1472B, 1475D Renner (KPD), Antragsteller . . . 1473A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksachen Nr. 569, 497 und 175); Anträge Drucksachen Nr. 594, 596, 600, 617) . . . . 1476B Gundelach (KPD) . . . . 1476C, 1490C Dr. Menzel (SPD) 1477C, 1486B, 1488A, 1491B Dr. Wuermeling (CDU) . . . . . 1482A Dr. Falkner (BP) . . . . 1483A, 1493D Dr. Bucerius (CDU) 1483D Frau Albrecht (SPD) 1484B, 1487B, 1488B Dr. Kleindinst (CSU) 1484D, 1487B, 1493C Frau Wessel (Z) 1485B, 1489C, 1493B Dr. Miessner (DRP) 1486A Farke (DP) . . . . . . . . 1489D Huth (CDU) . . . . . . . . 1490A Euler (FDP) 1490C, 1491B Dr. Schmid (SPD) 1490D Frau Dr. Ilk (FDP) . . . . . . 1491C Frau Dr. Weber (CDU) . . . . 1492A Arnholz (SPD) 1493D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksache Nr. 554) . . . . 1494D Dr. Oellers (FDP) 1494D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksachen Nr. 579 und 458) . . 1495A Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter . 1495 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet des Handelsrechts, des Genossenschaftsrechts und des Wechsel- und Scheckrechts (Drucksachen Nr. 587 und 447) . . . . . . . 1496A Neumayer (FDP), Berichterstatter . 1496A Dr. Laforet (CSU) 1496D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Drucksachen Nr. 58U und 445) . 1497A Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter . 1497B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Mündlichen Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Überwachung der Grundsätze bei der Auftragsvergebung für Bauten und Einrichtungen des Bundes im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt (Drucksachen Nr. 578, 443, 199 (geändert)) 1497D Kiesinger (CDU), Berichterstatter 1498A Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 1498B Unterbrechung der Sitzung . 1498C Dr. Ehlers (CDU) (zur Geschäftsordnung) 1498D Dr. Arndt (SPD) 1499A, 1501A Dr. Laforet (CSU) 1500C Dr. Reismann (Z) 1501B Kiesinger (CDU) 1501C Interpellation der Fraktion der SPD betr. Grundsätze bei der künftigen Vergebung von Aufträgen für die Einrichtung der vorläufigen Bundeshauptstadt Bonn (Drucksache Nr. 524) . . . . . . . 1502A Erler (SPD), Interpellant . . . . 1502A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 1502D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung der im Raume Bonn vergebenen Aufträge (Drucksache Nr. 523) 1503C Erler (SPD), Antragsteller . . . . 1503D Graf von Spreti (CSU) . . . . . 1504C Dr. Laforet (CSU) 1505A Nächste Sitzung 1505C Die Sitzung wird um 13 Uhr 49 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Ernst Falkner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stehen im Begriff, das vorläufige Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes stehenden Personen zu verabschieden. Meine Fraktion bedauert, daß wir zuerst ein Gesetz verabschieden, das die Rechtsverhältnisse von Personen regelt, die sich wenigstens schon in geordneten Lebensverhältnissen befinden. Wir glauben, daß es notwendiger und besser gewesen wäre, wenn wir uns zuerst der Beamten erinnert hätten, die sich seit Jahren nun ohne Position, ohne Einkommen, ohne Existenzgrundlage, buchstäblich auf der Straße liegend befinden.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ich darf daran erinnern, daß wir vor dem Hohen Hause am 19. Januar eine Erklärung des Herrn Bundesfinanzministers gehört haben, in der er wörtlich ausführte:
    Der Gesetzentwurf über die Regelung der Rechtsverhältnisse der ausgeschiedenen öffentlichen Bediensteten ist in meinem Hause ausgearbeitet und wird mir in Reinschrift übermorgen, am Samstag, zugehen. Er kann dann im Kabinett in der nächsten Woche beraten werden

    (Hört! Hört! links.)

    und in der übernächsten Woche den gesetzgebenden Körperschaften zugehen.

    (Hört! Hört! bei der BP.)

    Diese. Erklärung ist hier am 19. Januar abgegeben worden. Heute haben wir den 2. März. Wir hätten es sehr begrüßt, wenn der Herr Bundesfinanzminister die Zusage, die er am 19. Januar gegeben hat, eingehalten hätte. Ich glaube, wir wären dann einer Verpflichtung den Beamten gegenüber, die ohne Existenz sind, nachgekommen, ehe wir jetzt darangehen, die Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes stehenden Personen durch ein Gesetz zu verabschieden.
    Seitdem der Beamtenrechtsausschuß die Vorlage dieses Gesetzes behandelt hat, sind dem Ausschuß einige Protesttelegramme und Protesterklärungen von Frauenverbänden zugegangen. Ich habe das loyalerweise hier zu erwähnen, weil im Ausschuß für Beamtenrecht nicht mehr Gelegenheit war, das zu tun.
    Für meine Fraktion kann ich zu dieser Frage folgendes erklären. Wir möchten doch die Frauen, die Beamte sind, bitten, Verständnis dafür zu haben, daß es jetzt in einer Zeit, in der Tausende von Beamten ohne Existenz sind,

    (Sehr richtig! in der Mitte)

    sehr, sehr schwer verständlich ist, wenn ein Beamter und seine Frau als Beamte im Dienste des Staates stehen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Das mag später

    (Abg. Dr. Schmid: Was heißt denn das?)

    berechtigt sein, im Augenblick scheint es uns vom
    sozialen Standpunkt aus nicht angebracht zu sein.
    Ich möchte dem Herrn Abgeordneten Dr. Menzel darin zustimmen, daß eine zeitliche Begrenzung des Gesetzes notwendig ist, und ich möchte die Koalitionsparteien bitten, vor allem Herrn Kollegen Dr. Wuermeling, der zuerst gesprochen hat, von ihrer Meinung abzugehen, daß man das Gesetz nicht zeitlich begrenzen solle. Namens meiner Fraktion bringe ich jedenfalls den Antrag ein, den § 8 der Gesetzesvorlage im letzten Satz, der lautet: Es tritt mit dem Inkrafttreten des endgültigen Gesetzes über den öffentlichen Dienst des Bundes außer Kraft" dahingehend zu ergänzen, daß dieser Satz heißt: „Es tritt mit dem Inkrafttreten des endgültigen Gesetzes über den öffentlichen Dienst des Bundes, spätestens am 31. 12. 1950 außer Kraft". Ich glaube, wir müssen im Laufe dieses Jahres im Beamtenrechtsausschuß Zeit finden und wir werden die Zeit finden, das endgültige Beamtengesetz zu beraten.

    (Beifall bei der BP.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Bucerius.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerd Bucerius


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich muß noch einmal auf den § 3 Ziffer 9 des Beamtengesetzes zurückkommen, der die Entlassung weiblicher Beamten bei ihrer Verehelichung betrifft. Einige meiner Freunde stimmen mit der von der Mehrheit meiner Fraktion vertretenen Auffassung in dieser Beziehung nicht überein. Sie werden trotzdem zum Teil nicht gegen die in der zweiten Lesung beschlossene Fassung stimmen und haben mich gebeten, die Gründe hierfür kurz bekanntzugeben. Wir sind allerdings der Auffassung, daß Artikel 3 des Grundgesetzes nicht nur geltendes und alsbald anzuwendendes Recht ist, sondern auch Richtlinien für den Gesetzgeber enthält.

    (Große Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)