Rede von
Dr.
Franz-Josef
Wuermeling
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der CDU/CSU hat in der ersten und zweiten Lesung dieses Gesetzes ihre grundsätzlichen Auffassungen so ausführlich zum Ausdruck gebracht, daß wir es nicht für erforderlich halten, bei der dritten Lesung nochmals längere grundsätzliche Darlegungen zu machen, schon um die beschleunigte Verabschiedung im Laufe des heutigen Nachmittags zu ermöglichen. Ich möchte nur nochmals herausstellen, daß es sich bei diesem Gesetz um ein Übergangsgesetz handelt, das nach unserem festen Willen nur eine Anzahl von Monaten gelten soll und an dessen Stelle wir noch im Laufe der nächsten Monate ein neues, endgültiges und dann auch vollendet reformiertes Beamtengesetz setzen wollen.
Sachlich wollen wir uns bei diesen wie bei den künftigen Beratungen als die Hüter der alten guten Idee des Berufsbeamtentums fühlen, die einer Modernisierung des Berufsbeamtentums in voller Aufgeschlossenheit gegenüberstehen.
Meine Damen und Herren! Es wurde von meinen Herren Vorrednern insbesondere über die Frage der Gleichberechtigung der Frauen gesprochen, von der auch wir der Meinung sind, daß sie in der von uns zuletzt vorgesehenen Fassung noch keine endgültige Lösung gefunden hat. Wir glauben aber, daß wir diese Lösung für die Übergangsmonate verantworten können.
Wenn nun Herr Kollege Menzel Ausführungen darüber gemacht hat, was ich anläßlich der zweiten Lesung über die Stellung und die Würde der 1 Frau im sozialen Gemeinschaftsleben gesagt habe, dann, meine Damen und Herren, bedaure ich, daß diese Ausführungen, die sich auf der Ebene einer höheren Ethik bewegten, nicht auf allen Seiten des Hauses verstanden worden sind,
und ich beschränke mich darauf, mit dem Dichterwort zu erwidern:
Es liebt die Welt, das Strahlende zu schwärzen
Und das Erhabne in den Staub zu ziehn.
Meine Damen und Herren! Wenn nun seitens der SPD der Antrag gestellt wird, über § 63 eine namentliche Abstimmung herbeizuführen, so fühlen wir ganz deutlich, worauf dieser Antrag abzielt.
Ziel dieses Antrages ist es nämlich, einzelne Mitglieder dieses Hauses unter Druck zu setzen,
und weil dies das Ziel dieses Antrags ist, haben
wir nicht die Absicht, diesem Antrage zuzustimmen.
Wenn Herr Kollege Menzel weiter Ausführungen über die kürzlich ergangene Durchführungsverordnung der Bundesregierung zu Artikel 132 des Grundgesetzes und über Fragen des Wiedergutmachungsrechts für die naziverfolgten Beamten gemacht hat, so glaube ich, daß ich in diesem Zusammenhang darauf nicht einzugehen brauche, weil
diese Fragen ja nicht im Rahmen des hier zur Erörterung stehenden Gesetzes, sondern außerhalb desselben durch besondere Vorschriften geregelt werden. Was die Wiedergutmachung an den naziverfolgten Beamten angeht, so bin ich überzeugt, daß wir auch mit der SPD hinsichtlich der späteren Formulierung der hier in Betracht kommenden Vorschriften leicht auf eine Linie werden kommen können.
— Weil die Behandlung dieser Dinge im jetzigen Gesetz noch nicht vorgesehen ist und wir ein besonderes Gesetz für diesen Zweck machen wollen. Wenn wir das jetzt eingearbeitet hätten, dann hätte es noch wieder Wochen gedauert, bis wir zur Verabschiedung dieses sachlich sehr dringenden Gesetzes gekommen wären. Das wollten wir vermeiden.
Dann wurde vorher beanstandet, daß dieses Gesetz keine zeitliche Befristung erfahren hat. Meine Damen und Herren! Wir haben uns die Frage einer zeitlichen Befristung sowohl innerhalb unserer Fraktion als auch im Beamtenrechtsausschuß sehr eingehend überlegt und sie hin und her erörtert. Ich erinnere mich genau, daß sogar die SPD-Vertreter sich im Ausschuß, allerdings unter einer bestimmten Voraussetzung, aber sachlich doch schließlich auch einmal gegen eine Befristung des Gesetzes ausgesprochen haben, und zwar aus folgender Erwägung: Wenn wir eine zu kurze Frist wählen, kommen wir dadurch unter Umständen in eine unangenehme Situation und in einen Druck bei der Beratung des endgültigen Beamtengesetzes; wenn wir hingegen eine zu lange Frist wählen, dann wirkt das leicht dahin, daß die Beratungen des endgültigen Beamtengesetzes unter dem Gefühl stehen: Nun, wir haben ja Zeit bis zum Ablauf dieser relativ langen Frist. Aus diesem Grunde haben wir uns gesagt: Wir wollen das Gesetz nicht befristen, sondern wollen praktisch den Willen betätigen, so bald und so schnell und so gut wie möglich ein endgültiges Beamtengesetz an die Stelle dieses vorläufigen Gesetzes zu setzen.
Meine Damen und Herren, dann sagte der Herr Kollege Menzel, daß wir keine Bereitschaft gezeigt hätten, dem Gedanken des modernen Beamtentums Rechnung zu tragen. Ich glaube doch, daß wir in einer ganzen Anzahl von Fällen bei den verschiedensten Paragraphen zwischen Opposition und Regierungsparteien einander so nahe gekommen sind, daß wir uns auf gemeinsame Formulierungen verständigen konnten. Und wenn mein Antrag hier zitiert wurde, der nicht dahin lautete, Anträge zur Änderung des Beamtengesetzes für unzulässig zu erklären, sondern der lediglich besagte, daß wir neue Anträge, die noch zur Änderung des Beamtengesetzes gestellt werden sollten, zurückstellen wollten bis zur Beratung des endgültigen Beamtengesetzes,
so besagt das keineswegs, daß wir derartigen Regelungen grundsätzlich ablehnend gegenüberstehen. Ich glaube, daß wir sagen dürfen: Wir haben in der Beratung im Beamtenrechtsausschuß seitens der Regierungsparteien eine Engelsgeduld aufgebracht, indem wir den erheblichen Zeitverlust immer wieder hingenommen haben, der dadurch entstanden ist, daß seitens der Opposition eine große Anzahl von Anträgen gestellt und eingehend
begründet wurde, die sich letztlich nur bei der endgültigen Regelung des Beamtenrechtes abschließend behandeln ließen. Also der Vorwurf, der hier gemacht wurde, scheint mir nicht begründet zu sein.
Meine Damen und Herren! Ich darf damit in der Generalaussprache die Ausführungen abschließen, die wir seitens der CDU/CSU zu machen haben. Wir legen nicht Wert darauf, Worte zu machen zum Zeugnis dessen, was wir wollen, sondern wir wollen
als Zeugnis dessen, was wir für die Beamtenschaft wollen, dieses Gesetz mit möglichster Beschleunigung verabschieden, damit die Bundesregierung endlich in der Lage ist, die erforderlichen Beamtenanstellungen auf Grund der Vorschriften dieses Gesetzes vorzunehmen.
Präsidenf Dr. Köhler: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Falkner.