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ID0104401400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 1471 44. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 Geschäftliche Mitteilungen 1472A, 1477B, 1500C Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Gefallenenliste ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger (Drucksache Nr. 480) . . . . 1472B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 1472B, 1475D Renner (KPD), Antragsteller . . . 1473A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksachen Nr. 569, 497 und 175); Anträge Drucksachen Nr. 594, 596, 600, 617) . . . . 1476B Gundelach (KPD) . . . . 1476C, 1490C Dr. Menzel (SPD) 1477C, 1486B, 1488A, 1491B Dr. Wuermeling (CDU) . . . . . 1482A Dr. Falkner (BP) . . . . 1483A, 1493D Dr. Bucerius (CDU) 1483D Frau Albrecht (SPD) 1484B, 1487B, 1488B Dr. Kleindinst (CSU) 1484D, 1487B, 1493C Frau Wessel (Z) 1485B, 1489C, 1493B Dr. Miessner (DRP) 1486A Farke (DP) . . . . . . . . 1489D Huth (CDU) . . . . . . . . 1490A Euler (FDP) 1490C, 1491B Dr. Schmid (SPD) 1490D Frau Dr. Ilk (FDP) . . . . . . 1491C Frau Dr. Weber (CDU) . . . . 1492A Arnholz (SPD) 1493D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksache Nr. 554) . . . . 1494D Dr. Oellers (FDP) 1494D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksachen Nr. 579 und 458) . . 1495A Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter . 1495 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet des Handelsrechts, des Genossenschaftsrechts und des Wechsel- und Scheckrechts (Drucksachen Nr. 587 und 447) . . . . . . . 1496A Neumayer (FDP), Berichterstatter . 1496A Dr. Laforet (CSU) 1496D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Drucksachen Nr. 58U und 445) . 1497A Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter . 1497B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Mündlichen Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Überwachung der Grundsätze bei der Auftragsvergebung für Bauten und Einrichtungen des Bundes im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt (Drucksachen Nr. 578, 443, 199 (geändert)) 1497D Kiesinger (CDU), Berichterstatter 1498A Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 1498B Unterbrechung der Sitzung . 1498C Dr. Ehlers (CDU) (zur Geschäftsordnung) 1498D Dr. Arndt (SPD) 1499A, 1501A Dr. Laforet (CSU) 1500C Dr. Reismann (Z) 1501B Kiesinger (CDU) 1501C Interpellation der Fraktion der SPD betr. Grundsätze bei der künftigen Vergebung von Aufträgen für die Einrichtung der vorläufigen Bundeshauptstadt Bonn (Drucksache Nr. 524) . . . . . . . 1502A Erler (SPD), Interpellant . . . . 1502A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 1502D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung der im Raume Bonn vergebenen Aufträge (Drucksache Nr. 523) 1503C Erler (SPD), Antragsteller . . . . 1503D Graf von Spreti (CSU) . . . . . 1504C Dr. Laforet (CSU) 1505A Nächste Sitzung 1505C Die Sitzung wird um 13 Uhr 49 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Die allgemeinen politischen Ausführungen des Herrn Vorredners weise ich zurück. Unter Bezugnahme auf eine TASS-Meldung. Herr Renner, haben Sie meine Darstellung in Zweifel gezogen. wonach der nach Meiningen verbrachte Teil des Materials der WASt in russische Hände gefallen sei und his heute nicht zurückgegeben wurde. Ich verlese aus einem Brief der WASt vom 13. Februar 1950 folgendes wörtlich:


    (Dr. Dr. Heinemann)

    Wegen der Ende Juni 1945 erfolgten plötzlichen Räumung Thüringens war es der amerikanischen Militär-Kontroll-Kommission aus technischen Gründen leider nicht möglich, das in Meiningen befindliche Material der WASt mit nach Fürstenhagen zu befördern. Es befindet sich seit dieser Zeit im Besitz der Sowjetbehörden. Einer von hohen sowjetischen Offizieren am 18. Dezember 1946 der französischen Kommission gegebenen schriftlichen Verpflichtung, in der sie sich zur Herausgabe dieser Unterlagen bekannt haben, ist die SMA bis heute nicht nachgekommen.

    (Hört! Hört!)

    Dies ist um so bedauerlicher, weil sich unter dem Material außer Verlustlisten und der umfangreichen Gräberkartei auch über 100 000 Kriegstestamente befanden, die die Amtsgerichte und Notare auf Grund der ihnen seinerzeit von der WAST erteilten Hinterlegungsbescheide jetzt von der Dienststelle ständig anfordern.
    Unterschrift:
    Exploitation des Archives WASt
    Administrateur Armand E. KLEIN
    Chef du Service des Personnes Déplacées
    Secrétariat de Berlin
    Im Auftrage: SCHLAGK

    (Abg. Renner: Kennen wir schon!)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich darf damit die Aussprache über Antrag Drucksache Nr. 480 schließen.
Es ist gestern beantragt worden, über den Antrag Drucksache Nr. 480 zur Tagesordnung überzugehen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Gegen eine geringe Minderheit so beschlossen.
Damit, meine Damen und Herren, kommen wir zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen.
Zugrunde zu legen sind die Drucksachen Nr. 569, 497 und 175, ferner die Anträge Drucksachen Nr. 594, 596. An Stelle des Antrags Drucksache Nr. 600, der zurückgezogen worden ist, tritt der Antrag Drucksache Nr. 643. Ferner liegt dazu vor der Antrag Drucksache Nr. 617.
Zur Einteilung der Aussprache darf ich Ihnen den Vorschlag des Ältestenrats gemäß § 88 der Geschäftsordnung unterbreiten, eine Redezeit von insgesamt 180 Minuten vorzusehen. Die Verteilung wird sich naturgemäß nicht schematisch vornehmen la .sen, sondern sich je nach der Dauer der Begründung der Abänderungsanträge ergeben. Im ganzen also soll die Redezeit 3 Stunden nicht überschreiten. Darf ich das Einverständnis des Hauses mit dieser Regelung feststellen? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist demgemäß beschlossen.
Meine Damen und Herren! Der Vorschrift der Geschäftsordnung folgend, treten wir zunächst in eine allgemeine Besprechung der Grundsätze ein. Ich eröffne daher zunächst die Aussprache über die Grundsätze der Vorlage. Wer wünscht das Wort? — Zuerst Herr Abgeordneter Gundelach, dann Herr Abgeordneter Menzel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gustav Gundelach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Ich habe bereits bei der zweiten Beratung des vorliegenden Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse für die Beamten darauf hingewiesen, daß die Gewerkschaften bei der Vorbereitung der Gesetzesvorlage völlig ausgeschaltet worden sind. Mit vollem Recht hat die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr in einem Schreiben an alle Abgeordneten dieses Hauses ihre Meinung wie folgt zum Ausdruck gebracht:
    Eine Ausschaltung der gewerkschaftlichen und
    betriebsrätlichen Einflußmöglichkeit auf dem
    Gebiet der Regelung der Rechtsverhältnisse der
    öffentlichen Bediensteten steht im Gegensatz
    zu den Erklärungen des Herrn Bundeskanzlers Dr: Adenauer anläßlich seines Regierungsantritts.
    Weiter heißt es:
    Sollte der Bundestag durch die Annahme dieses Gesetzes die Mitwirkung und die Rechte der Gewerkschaften und der Betriebsräte verweigern, so würde dies einen weiteren Rückschritt bedeuten.
    Das sagt die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr zu der Art und Weise der Vorbereitung der hier zur Beratung stehenden Gesetzesvorlage.
    Der Beamtenausschuß des Deutschen Gewerkschaftsbundes hat sich am 6. Februar zur Regierungsvorlage wie folgt geäußert:
    Mit großer Entrüstung
    — das steht also in einer Entschließung dieses Ausschusses —
    stellt der Beamtenausschuß des Deutschen Gewerkschaftsbundes fest, daß seine wohlbegründeten und für die Beamtenschaft unbedingt notwendigen Forderungen in der Vorlage keineswegs berücksichtigt worden sind.
    Es wird weiter darauf hingewiesen, daß zum Beispiel die Mitwirkung der Personalvertretungen der Gewerkschaft trotz eindeutiger Rechtsgrundlage nicht in die Gesetzesvorlage aufgenommen worden ist.
    Meine Damen und Herren, es besteht kein Zweifel, daß die Regierungsparteien dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in der dritten Lesung ihre Zustimmung geben werden. Namens meiner Fraktion stelle ich erneut und mit allem Nachdruck fest, daß, von ganz geringen Änderungen abgesehen, das Beamtengesetz aus dem Jahre 1937 bis auf weiteres die Grundlage für die Rechte der Beamten ist. Damit beweist die Regierung, daß sie den alten Typ des Berufsbeamten beibehalten will. Sie will den Berufsbeamten als Befehlsempfänger, den Beamten ohne eigene politische Meinung. Deshalb vorenthält sie auch den Beamten die staatsbürgerlichen Rechte auf freie politische Betätigung, Rechte, die nach dem Grundgesetz allen anderen Personen in Westdeutschland zustehen. Mit vollem Recht — das ist unsere Auffassung — wehren sich die Beamten und ihre Gewerkschaften gegen jede Entrechtung und fordern auch für sich die absolute und völlige Gleichberechtigung, wie sie alle Staatsbürger genießen.
    Aber die Adenauer-Regierung kümmert sich weder um die Proteste noch um die gerechten Forderungen der Beamten und ihrer Berufsvertretung, der Gewerkschaften. Das erleben wir nicht nur bei der Regelung der Beamtenrechte auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs, das kommt ebenso deutlich auch zum Ausdruck bei der Behandlung der Forderung der Beamten auf Aufhebung der


    (Gundelach)

    Verordnung über die sechsprozentige Gehaltskürzung, zu der wir ja bereits in früheren Sitzungen vom Standpunkt der Beamten aus Stellung zu nehmen Gelegenheit hatten. Finanzminister Schäffer war es, der die Abgeordneten der Regierungsparteien, die im Beamtenrechtsausschuß für die Aufhebung der Gehaltskürzungsverordnung gestimmt hatten, veranlaßte, umzufallen und im Plenum für die Zurückverweisung des Berichtes, der sich für die Aufhebung aussprach, an den Haushaltsausschuß zu stimmen. Dieser Bericht des Bamtenrechtsausschusses liegt nun schon seit Wochen im Haushaltsausschuß trotz der zahlreichen Proteste, die seitens der Beamten und ihrer Gewerkschaft erhoben worden.

    (Abg. Schoettle: Hat sich schon erledigt, Herr Kollege!)

    Und es wird sicher so kommen — darüber sind wir
    uns klar —, daß dieser Bericht so lange im Haushaltsausschuß begraben sein wird, bis der Herr Finanzminister seine angekündigte Gehaltskürzung
    für die Beamten unter dem von ihm geprägten
    Stichwort „Notgemeinschaft" durchgesetzt hat.

    (Abg. Schoettle: Sie sind im Irrtum, Herr Kollege! Das ist gestern erledigt worden!)

    Die Gewerkschaftszeitung „Öffentlicher Dienst",
    das Organ für Beamte und Angestellte, schreibt am
    15. Februar dieses Jahres unter der Überschrift
    „Sind Willkür und Reaktion Wegbereiter für das
    neue Beamtengesetz?" unter anderem folgendes: Die Bediensteten der Bundesverwaltung leiden noch immer unter dem Unrecht der sechsprozentigen Gehaltskürzung von 1930. Die Beseitigung dieses Unrechts bedeutet keineswegs eine Gehaltserhöhung, weil die seit 1927 geltenden Besoldungsbezüge den gestiegenen Lebenshaltungskosten immer noch nicht angeglichen sind. Die Verkoppelung der Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung mit einer Sonderbesteuerung der öffentlichen Bediensteten lehnt der Beamtenausschuß des Deutschen Gewerkschaftsbundes aus besoldungs- und verfassungsrechtlichen Gründen entschieden ab. Er fordert erneut die sofortige Beseitigung der Brüningschen Notverordnung und die Zurückziehung der beabsichtigten Sonderbesteuerung für den öffentlichen Dienst.
    Soweit die Stellungnahme des Beamtenausschusses des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Neuregelung der Beamtenrechte und zu dem beabsichtigten Angriff des Herrn Finanzministers auf die Lebenshaltung insbesondere der großen Zahl der unteren und mittleren Beamten. Mit diesen ihren Plänen beweist die Adenauer-Regierung ebenso wie mit dem vorliegenden „Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen", daß sie nicht gewillt ist, eine fortschrittliche Politik gegenüber den Beamten zu entwickeln.
    Ich erkläre im Namen meiner Fraktion, daß wir Kommunisten nicht bereit sind, die Mitverantwortung für ein Beamtenrecht zu tragen, das sich im wesentlichen auf das Beamtengesetz von 1937, also ein Gesetz aus der Hitlerzeit, stützt. Wir Kommunisten lehnen aus den von mir dargelegten Gründen das vorliegende Gesetz in seiner heutigen Fassung ab.