Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! Zu dem in der Drucksache Nr. 480 der kommunistischen Fraktion enthaltenen Anliegen erkläre ich folgendes:
Die Benachrichtigung von Angehörigen Gefallener erfolgte während des letzten Weltkrieges durch die Truppeneinheiten, durch die Sanitätsformationen, Lazarette usw. Unabhängig davon hatten die militärischen Dienststellen alle Kriegssterbefälle an die Wehrmachtauskunftsstelle für Kriegsverluste und Kriegsgefangene, an die sogenannte WASt, zu melden. Diese hatte die Aufgabe, die Meldungen karteimäßig zu erfassen und die standesamtliche Beurkundung durchzuführen. Da die Benachrichtigung der Angehörigen im allgemeinen schon durch den Truppenteil erfolgt war, beschränkte
sich die Auskunftserteilung der WASt auf die Beantwortung von Anfragen.
Im Jahre 1943 wurde die WASt von Berlin verlegt, und zwar aus Raummangel getrennt nach Saalfeld und nach Meiningen. Nach der Besetzung von Saalfeld wurden die Unterlagen, soweit sie sich hier befanden, durch die amerikanische Militärkontrollkommission übernommen und Ende Juni 1945 auf deren Anordnung zunächst nach Fürstenhagen bei Kassel und dann nach Berlin zurückverlegt. Die WASt arbeitet jetzt als „Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht ", und zwar in Berlin-Waidmannslust unter der Aufsicht der f ranzösischen Militärkontrollkommission. Der andere Teil der Unterlagen, nämlich der nach Meiningen verbrachte, muß bei der Räumung Thüringens durch die amerikanische Kontrollkommission zurückgelassen werden und kam in den Besitz der russischen Militärverwaltung. Dort ist er bislang verblieben. Diese Unterlagen, in denen sich außer den Verlustlisten und der umfangreichen Gräberkartei auch über 100 000 Kriegstestamente befinden, sind der deutschen Bevölkerung seitdem nicht mehr zugänglich.
Um eine Übersicht über die Tätigkeit und die Aufgaben der WASt zu. erhalten, wurde im Jahre 1946 eine Schätzung der Kriegssterbefälle, deren standesamtliche Beurkundung noch erforderlich war, durchgeführt. Dieser Schätzung wurde folgendes zugrunde gelegt: 1. die bis zum April 1945 in der Zentralkartei erfaßten, aber noch nicht standesamtlich beurkundeten Kriegssterbefälle; 2. die in den letzten Kriegsmonaten eingetretenen Sterbefälle, soweit sie von den militärischen Einheiten mit Rücksicht auf die Kriegslage der WASt nicht mehr restlos gemeldet werden konnten; 3. die von den westlichen Gegnerstaaten während der Invasion ausgebliebenen Todesmeldungen; 4. die Kriegssterbefälle, über die Rußland und die anderen Oststaaten bislang keine Auskunft gegeben haben, wie das alle anderen Staaten' entsprechend dem Genfer Abkommen tun.
Auf dem Ergebnis dieser Schätzungen der noch nicht beurkundeten Kriegssterbefälle beruhen die vielfach verbreiteten Nachrichten über eine angebliche Geheimhaltung von Wehrmachtverlusten. Nach den amtlichen Feststellungen der französischen Dienststelle, die, wie gesagt, die Aufsicht führt, hat die deutsche Dienststelle zu keiner Zeit irgendwelche Kriegssterbefälle verheimlicht. Ihr ist auch von keiner Stelle weder des Inlandes noch des Auslandes jemals eine Anordnung zur Geheimhaltung erteilt worden. Gemäß dem Beschluß ,des Koordinierungskomitees des Alliierten Kontrollrats vom 14. 6. 1946 sind sämtliche in Saalfeld vorhandenen und alle später eingegangenen Unterlagen über. Kriegssterbefälle dieser deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen übergeben worden. Seit Januar 1946 hat diese Dienststelle über 1 070 000 Kriegssterbefälle der standesamtlichen Beurkundung zugeführt und den Angehörigen Nachricht gegeben. Die deutsche Dienststelle in Berlin erteilt auf Anfrage über jeden ihr bekanntgewordenen Kriegssterbefall Auskunft.
Was sodann die Zahl der ehemaligen deutschen Kriegsgefangenen anbelangt, die in die franzö-
sische Fremdenlegion übergeführt wurden, so ist darüber diesseits nichts bekannt. In den Fällen, in denen Fremdenlegionäre während ihrer Zugehörigkeit zur Fremdenlegion sterben, werden die Angehörigen von den zuständigen Stellen der Legion benachrichtigt, sofern die Legionäre eine Anschrift für die Benachrichtigung angegeben haben, was bekanntlich nicht immer der Fall ist. Eine amtliche Mitteilung der französischen Regierung an die Heimatländer der Fremdenlegionäre erfolgt allgemein nicht.