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ID0104309100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. März 1950 1431 43. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1432B, 1470D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versorgung der Familienangehörigen von Kriegsgefangenen und Internierten (Drucksache Nr. 522) . 1432C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Drucksache Nr. 525) . . 1432D, 1449A Ludwig (SPD), Antragsteller . . 1449A Sabel (CDU) 1450A Dr. Wellhausen (FDP) . . . . 1451A Dr. Etzel (BP) . . . . . . . 1452B Agatz (KPD) 1452D Walter (DP) 1453A Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 1453B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts (Drucksache Nr. 530) . . 1432D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 1432D, 1447D Zinn (SPD) , 1440C Renner (KPD) . 1441B von Thadden (DRP) 1443A Dr. Schmid (SPD) . . . . . . 1443C Euler (FDP) 1444C Dr. von Merkatz (DP) 1445A Dr. Arndt (SPD) 1445C Dr. von Brentano (CDU) . . . 1446D Löbe (SPD) 1447C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbranken (Drucksache Nr. 545) 1454C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag der Fraktion der BP betr. Streichung der Absätze 2 und 3 des § 103 der Geschäftsordnung (Drucksachen Nr. 495 und 184) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Streichung der Absätze 2 und 3 des § 103 der Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 476) 1454C Gengler (CDU), Berichterstatter . 1454D Sassnick (SPD), Berichterstatter . 1455B Ritzel (SPD), Antragsteller 1455D, 1459A Dr. Seelos (BP) 1456D Dr. Schäfer (FDP) 1457A Dr. Horlacher (CSU) 1457C Dr. Reismann (Z) 1458A Euler (FDP) . . . . . . . . 1458C Kiesinger (CDU) . . . . . . . 1458D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität auf Änderung des § 104 der vorläufigen Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache Nr. 528) . 1459B Ritzel (SPD), Berichterstatter 1459C Dr. Miessner (DRP) 1460A Löbe (SPD) 1460B Dr. Oellers (FDP) 1460C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens über den Antrag der Abgeordneten Dr. von Brentano und Genossen betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (Drucksachen Nr. 529 und 104) . . . . 1460D Pohle (SPD), Berichterstatter . . . 1460D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmelde- wesen über den Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen betr. Befreiung von Rundfunkgebühren für Erwerbslose (Drucksachen Nr. 509 und 205) . . . 1461B Lange (SPD), Berichterstatter . . 1461B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der DP betr. landwirtschaftliches Pachtwesen (Drucksachen Nr. 535 und 230) 1462A Frey (CDU), Berichterstatter . . 1462A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der BP betr. Stromlieferung (Drucksachen Nr. 547 und 226) 1462C, 1468B Etzel (CDU), Berichterstatter 1468C Dr. Decker (BP) . . . . . . . 1469C Stücklen (CSU) 1469D Wönner (SPD) 1470B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Gefallenenliste ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger (Drucksache Nr. 480) 1462C Renner (KPD), Antragsteller . . 1462D Dr. Ehlers (CDU) . 1464B, 1468B Ewers (DP) 1466A Mende (FDP) 1466B Pohle (SPD) . . . 1467C Übersicht über die vom Ausschuß für Petitionen erledigten Eingaben (Drucksache Nr. 548) 1470C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 615) . . . . . . . 1470D Nächste Sitzung 1470D Die Sitzung wird um 13 Uhr 45 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Kurt Pohle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Da im Ausschuß bei der Verabschiedung des Antrags vollkommene Einmütigkeit bestand, hoffe ich, daß dieser Antrag bzw. dieser Münd-


    (Pohle)

    liche Bericht in diesem Hohen Hause, wenn möglich ohne eine Debatte, ebenfalls einmütig verabschiedet werden kann.
    Es gab in Deutschland nach der Schaffung des Gesetzes von 1927 eine Zeit, in der es den Universitätsprofessoren schwer fiel, ihren Studenten gewisse Spielarten der Geschlechtskrankheiten vorzuführen. Der fürsorgerische und aufklärende Gedanke, der im Gesetz von 1927 verankert war, hatte seine Bewährungsprobe durchaus bestanden. Während des Krieges schon und nach dem Kriege waren wir alle über die ungeheuerlich ansteigende Kurve der Geschlechtskrankheiten erschrocken. Neben dieser ansteigenden Kurve haben wir auch eine Fülle von Gesetzen und Verordnungen auf diesem Gebiete erlebt, die das Gesetz von 1927 durchlöchert haben. Kriegsrecht und Besatzungsrecht haben sich miteinander gemischt; wir haben eine wilde Zeit hinter uns gebracht. Ihnen allen sind noch die widerwärtigen Augenblicke bekannt, als wahre Menschenjagden stattgefunden haben, als die Arbeiterfrau mit grauen Haaren, die mehreren Kindern das Leben geschenkt hat, als die Frau Generalsuperintendentin zusammen mit den leichten Mädchen auf einem Lastwagen verladen wurden. Von all diesen wilden Zuständen wollen wir einmal wieder los. Wir wollen zu friedlichen Verhältnissen kommen, und wir wollen durch dieses Gesetz, das wir Ihnen vorschlagen und das die Regierung vorlegen und dessen Grundlage das Gesetz von 1927 bilden soll, erreichen, daß wir hier wieder die Gründlichkeit einer fürsorgerischen, einer vorbeugenden Betätigung ermöglichen, wobei vor allen Dingen der Polizeicharakter von diesem Gesetz weit ferngehalten werden soll. Der Ausschuß empfiehlt Ihnen, der Regierung den Auftrag zu erteilen, ein Gesetz vorzulegen, das auf der Grundlage des Gesetzes des Jahres 1927 basiert. Wir wollen die zwanzigjährige Erfahrung dabei mitberücksichtigen, und wenn die Regierung diesen Entwurf vorlegt und das Plenum dem Ausschuß den Auftrag gibt, diesen Gesetzentwurf zu beraten, so werden wit uns dieser Aufgabe gern und mit Gründlichkeit unterziehen, weil wir glauben, damit einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung bzw. Wiedergewinnung der Volksgesundheit auf diesem Gebiet zu leisten.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich lasse abstimmen. Wer für den Antrag des Ausschusses auf Drucksache Nr. 529 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Die Gegenprobe! — Er ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 9 der Tagesordnung Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen über den Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen betreffend Befreiung von Rundfunkgebühren für Erwerbslose (Drucksachen Nr. 509 und 205).
Hier hat der Ältestenrat den Vorschlag zu machen, den Punkt in 10 Minuten zu erledigen.
Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Lange als Berichterstatter das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Lange


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Der Antrag Drucksache Nr. 205 der Abgeordneten Renner und Genossen betreffend Befreiung von Rundfunkgebühren für Erwerbslose ist von diesem Hohen Hause den Ausschüssen für Post- und Fernmeldewesen, dem Ausschuß für Sozialpolitik und dem Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und .des Films unter Federführung des erstgenannten Ausschusses überwiesen worden.
    Da die Militärregierungen in den verschiedenen Besatzungszonen die Funkhoheit privaten Rundfunkgesellschaften übertragen haben und somit die Post und damit das Bundespostministerium unmittelbar keinen Einfluß auf die Befreiung von Rundfunkgebühren nehmen kann --dadurch: daß es von sich aus entscheidet ist der Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen zu der Auffassung gekommen, daß die Regierung ersucht werden soll, mit den Rundfunkgesellschaften Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, den Prozentsatz des von der Gebührenzahlung befreiten Personenkreises zu erhöhen und einheitlich für das gesamte Bundesgebiet festzulegen. Die Befreiung von der Gebührenzahlung soll auf Antrag nach Prüfung der Bedürftigkeit erfolgen.
    Es erscheint mir wesentlich, hier noch darauf hinzuweisen, daß der Kreis der von der Zahlung der Rundfunkgebühren Befreiten in der französischen Besatzungszone 3 Prozent der Rundfunkteilnehmer, in der britischen und amerikanischen Zone 5 Prozent ausmacht. Der Ausschuß hält es für wichtig, daß der Prozentsatz des von der Gebührenzahlung befreiten Personenkreises für das gesamte Bundesgebiet einheitlich festgelegt wird.
    Ich will nicht verfehlen, die uns mitgeteilten Beschlüsse der Ausschüsse für Sozialpolitik einerseits und für Fragen der Presse, des Films und Rundfunks andererseits bekanntzumachen.
    Der Ausschuß für Sozialpolitik bejaht eine Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der Rundfunkgebühren für einen bestimmten Personenkreis und hat folgenden Beschluß gefaßt:
    Der Ausschuß empfiehlt der Bundesregierung, bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, daß hilfsbedürftige Rundfunkhörer, deren Einkommen nicht über die Fürsorgesätze geht, von den Rundfunkgebühren befreit werden.
    Der Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und Films hat beschlossen, sich einmal der Stellungnahme des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen anzuschließen, darüber hinaus aber zur Erwägung zu geben, ob es nicht zweckmäßig wäre, erstens die Rundfunkgesellschaften zu ersuchen, die bisherigen Kontingente von der Gebührenzahlung befreiter Personen zu erhöhen. Damit deckt sich. die Auffassung dieses Ausschusses mit der desjenigen, für den ich referiere. Vielleicht ist auf diese Weise auch eine Erhöhung der Einkommensgrenze für die Bedürftigkeit in dieser Hinsicht möglich. Der Ausschuß regt zweitens an, zur Erleichterung des technischen Verfahrens den Arbeitslosen bei der Auszahlung der Arbeitslosenunterstützung einen Gutschein auszuhändigen, den sie an Stelle der Rundfunkgebühr beim nächsten Inkasso abgeben.
    Meine Damen und Herren! Wir haben in unserm Antrag bewußt darauf verzichtet, nur von Erwerbslosen zu sprechen, weil wir der Ansicht sind, daß neben den Erwerbslosen noch eine ganze Reihe bedürftiger Kreise vorhanden ist, die vor allem bei den sozial Bedrängten, den Versicherungsempfängern, Rentenempfängern usw. zu suchen sind. Deshalb bitten wir dieses Hohe Haus, sich dem Antrage des Ausschusses mit der Maß-


    (Lange)

    gabe anzuschließen, .daß die Bundesregierung mit den Rundfunkgesellschaften entsprechende Verhandlungen aufnimmt, um den Prozentsatz des von der Gebührenzahlung befreiten Personenkreises zu erhöhen und, wie vorhin schon erwähnt, für das gesamte Bundesgebiet einheitlich festzusetzen. Ich bitte also, diesem Antrag zuzustimmen.