Rede von
Erwin
Lange
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Der Antrag Drucksache Nr. 205 der Abgeordneten Renner und Genossen betreffend Befreiung von Rundfunkgebühren für Erwerbslose ist von diesem Hohen Hause den Ausschüssen für Post- und Fernmeldewesen, dem Ausschuß für Sozialpolitik und dem Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und .des Films unter Federführung des erstgenannten Ausschusses überwiesen worden.
Da die Militärregierungen in den verschiedenen Besatzungszonen die Funkhoheit privaten Rundfunkgesellschaften übertragen haben und somit die Post und damit das Bundespostministerium unmittelbar keinen Einfluß auf die Befreiung von Rundfunkgebühren nehmen kann --dadurch: daß es von sich aus entscheidet ist der Ausschuß für Post- und Fernmeldewesen zu der Auffassung gekommen, daß die Regierung ersucht werden soll, mit den Rundfunkgesellschaften Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, den Prozentsatz des von der Gebührenzahlung befreiten Personenkreises zu erhöhen und einheitlich für das gesamte Bundesgebiet festzulegen. Die Befreiung von der Gebührenzahlung soll auf Antrag nach Prüfung der Bedürftigkeit erfolgen.
Es erscheint mir wesentlich, hier noch darauf hinzuweisen, daß der Kreis der von der Zahlung der Rundfunkgebühren Befreiten in der französischen Besatzungszone 3 Prozent der Rundfunkteilnehmer, in der britischen und amerikanischen Zone 5 Prozent ausmacht. Der Ausschuß hält es für wichtig, daß der Prozentsatz des von der Gebührenzahlung befreiten Personenkreises für das gesamte Bundesgebiet einheitlich festgelegt wird.
Ich will nicht verfehlen, die uns mitgeteilten Beschlüsse der Ausschüsse für Sozialpolitik einerseits und für Fragen der Presse, des Films und Rundfunks andererseits bekanntzumachen.
Der Ausschuß für Sozialpolitik bejaht eine Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der Rundfunkgebühren für einen bestimmten Personenkreis und hat folgenden Beschluß gefaßt:
Der Ausschuß empfiehlt der Bundesregierung, bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, daß hilfsbedürftige Rundfunkhörer, deren Einkommen nicht über die Fürsorgesätze geht, von den Rundfunkgebühren befreit werden.
Der Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und Films hat beschlossen, sich einmal der Stellungnahme des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen anzuschließen, darüber hinaus aber zur Erwägung zu geben, ob es nicht zweckmäßig wäre, erstens die Rundfunkgesellschaften zu ersuchen, die bisherigen Kontingente von der Gebührenzahlung befreiter Personen zu erhöhen. Damit deckt sich. die Auffassung dieses Ausschusses mit der desjenigen, für den ich referiere. Vielleicht ist auf diese Weise auch eine Erhöhung der Einkommensgrenze für die Bedürftigkeit in dieser Hinsicht möglich. Der Ausschuß regt zweitens an, zur Erleichterung des technischen Verfahrens den Arbeitslosen bei der Auszahlung der Arbeitslosenunterstützung einen Gutschein auszuhändigen, den sie an Stelle der Rundfunkgebühr beim nächsten Inkasso abgeben.
Meine Damen und Herren! Wir haben in unserm Antrag bewußt darauf verzichtet, nur von Erwerbslosen zu sprechen, weil wir der Ansicht sind, daß neben den Erwerbslosen noch eine ganze Reihe bedürftiger Kreise vorhanden ist, die vor allem bei den sozial Bedrängten, den Versicherungsempfängern, Rentenempfängern usw. zu suchen sind. Deshalb bitten wir dieses Hohe Haus, sich dem Antrage des Ausschusses mit der Maß-
gabe anzuschließen, .daß die Bundesregierung mit den Rundfunkgesellschaften entsprechende Verhandlungen aufnimmt, um den Prozentsatz des von der Gebührenzahlung befreiten Personenkreises zu erhöhen und, wie vorhin schon erwähnt, für das gesamte Bundesgebiet einheitlich festzusetzen. Ich bitte also, diesem Antrag zuzustimmen.