Rede:
ID0104305900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. März 1950 1431 43. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1432B, 1470D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versorgung der Familienangehörigen von Kriegsgefangenen und Internierten (Drucksache Nr. 522) . 1432C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Drucksache Nr. 525) . . 1432D, 1449A Ludwig (SPD), Antragsteller . . 1449A Sabel (CDU) 1450A Dr. Wellhausen (FDP) . . . . 1451A Dr. Etzel (BP) . . . . . . . 1452B Agatz (KPD) 1452D Walter (DP) 1453A Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 1453B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts (Drucksache Nr. 530) . . 1432D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 1432D, 1447D Zinn (SPD) , 1440C Renner (KPD) . 1441B von Thadden (DRP) 1443A Dr. Schmid (SPD) . . . . . . 1443C Euler (FDP) 1444C Dr. von Merkatz (DP) 1445A Dr. Arndt (SPD) 1445C Dr. von Brentano (CDU) . . . 1446D Löbe (SPD) 1447C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbranken (Drucksache Nr. 545) 1454C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag der Fraktion der BP betr. Streichung der Absätze 2 und 3 des § 103 der Geschäftsordnung (Drucksachen Nr. 495 und 184) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Streichung der Absätze 2 und 3 des § 103 der Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 476) 1454C Gengler (CDU), Berichterstatter . 1454D Sassnick (SPD), Berichterstatter . 1455B Ritzel (SPD), Antragsteller 1455D, 1459A Dr. Seelos (BP) 1456D Dr. Schäfer (FDP) 1457A Dr. Horlacher (CSU) 1457C Dr. Reismann (Z) 1458A Euler (FDP) . . . . . . . . 1458C Kiesinger (CDU) . . . . . . . 1458D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität auf Änderung des § 104 der vorläufigen Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache Nr. 528) . 1459B Ritzel (SPD), Berichterstatter 1459C Dr. Miessner (DRP) 1460A Löbe (SPD) 1460B Dr. Oellers (FDP) 1460C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens über den Antrag der Abgeordneten Dr. von Brentano und Genossen betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (Drucksachen Nr. 529 und 104) . . . . 1460D Pohle (SPD), Berichterstatter . . . 1460D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmelde- wesen über den Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen betr. Befreiung von Rundfunkgebühren für Erwerbslose (Drucksachen Nr. 509 und 205) . . . 1461B Lange (SPD), Berichterstatter . . 1461B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der DP betr. landwirtschaftliches Pachtwesen (Drucksachen Nr. 535 und 230) 1462A Frey (CDU), Berichterstatter . . 1462A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der BP betr. Stromlieferung (Drucksachen Nr. 547 und 226) 1462C, 1468B Etzel (CDU), Berichterstatter 1468C Dr. Decker (BP) . . . . . . . 1469C Stücklen (CSU) 1469D Wönner (SPD) 1470B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Gefallenenliste ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger (Drucksache Nr. 480) 1462C Renner (KPD), Antragsteller . . 1462D Dr. Ehlers (CDU) . 1464B, 1468B Ewers (DP) 1466A Mende (FDP) 1466B Pohle (SPD) . . . 1467C Übersicht über die vom Ausschuß für Petitionen erledigten Eingaben (Drucksache Nr. 548) 1470C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 615) . . . . . . . 1470D Nächste Sitzung 1470D Die Sitzung wird um 13 Uhr 45 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Karl Gengler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat in seiner 14. Sitzung am 3. November 1949 beschlossen, dem § 103 der Geschäftsordnung folgende Absätze 2 und 3 anzufügen:

    (2) Auf Antrag von mindestens 70 anwesenden Mitgliedern kann die geheime Abstimmung beschlossen werden. Sie findet in der Weise statt, daß die Mitglieder auf weißen und unbeschriebenen Karten die Fragestellung des Präsidenten beantworten. Diese Karten werden von den Schriftführern in Urnen gesammelt. Im übrigen gilt für diese Abstimmung § 105 der Geschäftsordnung entsprechend.


    (3) Auf die Abstimmung über Gesetzesvorlagen findet diese Bestimmung keine Anwendung.

    Äußerer Anlaß zur Aufnahme dieser Ergänzung des § 103 der Geschäftsordnung waren die aus Anlaß der Erörterung über den Bundessitz


    (Gengler)

    aus dem Hause gestellten Anträge auf geheime Abstimmung. Es handelte sich um einen Sonderfall. Solchen etwa auftretenden Sonderfällen Rechnung zu tragen, ist der Sinn der Zulassung einer geheimen Abstimmung. Ich habe als Berichterstatter darauf hinzuweisen, daß Absatz 3 eine sehr wesentliche Beschränkung der Zulassung der geheimen Abstimmung enthält, indem bei einer Abstimmung über Gesetzesvorlagen diese Bestimmung keine Anwendung findet. In dieser starken Einschränkung liegt auch die Anwendung als Sonder- und Ausnahmefall.
    Unsere Geschäftsordnung kennt die geheime Abstimmung sonst noch bei Personenwahlen. Diese ist nicht bestritten.
    Gegenüber einer geheimen Abstimmung nach § 103 Absatz 2 und 3 der Geschäftsordnung wurde im Ausschuß eingewendet, daß der Abgeordnete für seine Haltung durch öffentliche Abstimmung einzustehen habe. Demgegenüber wurde im Ausschuß darauf hingewiesen, daß die Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit der Abgeordneten gegenüber einem Druck von Interessenten, gegenüber einem Druck der Straße oder auch nur bei einem Fraktionszwang die Zulassung einer geheimen Abstimmung als Ausnahmefall erforderlich machen könne. In verschiedenen parlamentarischen Geschäftsordnungen, darunter in der des Nationalrats der Schweiz, eines anerkannt demokratischen Staates und Parlaments, ist die geheime Abstimmung enthalten, zum Teil weitgehender als bei uns.
    Außerdem wurde im Ausschuß erklärt, daß, nachdem diese Bestimmung erst im November 1949 beschlossen worden sei, man fetzt nicht schon wieder ohne direkt zwingenden Grund eine Änderung der Geschäftsordnung vornehmen solle.

    (Zuruf: Die Frage Bonn—Frankfurt ist ja erledigt!)

    Man meinte, eine gewisse Beständigkeit sei hier am Platze.

    (Zustimmung.)

    Zudem hat der Geschäftsordnungsausschuß -- was besonders festgestellt wurde -- die Aufgabe, eine neue Geschäftsordnung auszuarbeiten. Gerade im Hinblick auf diese Arbeit des Geschäftsordnungsausschusses war die Mehrheit des Ausschusses der Meinung, man solle die Beschlußfassung über den Antrag auf Aufhebung der Absätze 2 und 3 des § 103 bis zur Beratung der endgültigen Geschäftsordnung zurückstellen.
    Zu dem Antrag der Bayernpartei ist nach den Ausschußberatungen noch ein gleichlautender Antrag der SPD auf Drucksache Nr. 476 hinzugekommen. Hätte er vorgelegen, dann wäre er natürlich sachlich in den Ausschußantrag einzugliedern gewesen.
    Namens des Geschäftsordnungsausschusses beantrage ich die Zustimmung zu dem Antrag Drucksache Nr. 495: die Beschlußfassung über den Antrag der Fraktion der Bayernpartei — Nr. 184 der Drucksachen — bis zur Beratung der endgültigen Geschäftsordnung zurückzustellen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Das Wort, wiederum als Berichterstatter, hat der Herr Abgeordnete Sassnick.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Sassnick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Ich kann mich sehr kurz fassen. Im
    Gegensatz zu der hier und im Ausschuß vertretenen Ansicht des Herrn Kollegen Gengler zu der Drucksache Nr. 184 steht die Meinung einer Minderheit des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität, der ich hier Ausdruck zu verleihen habe.
    Die Absätze 2 und 3 des § 103 der vorläufigen Geschäftsordnung, die eine geheime Abstimmung zulassen, wurden seinerzeit bei der Beschlußfassung über den vorläufigen Sitz der Bundesorgane aus zweckbestimmten Gründen von einer Mehrheit dieses Hohen Hauses durchgesetzt. Man kann daher von einer „lex specialis Bonnensis", von einem Spezialgesetz zugunsten Bonns sprechen.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Die immerhin beachtliche Minderheit des Ausschusses schloß sich einer im Ausschuß vertretenen Auffassung an, daß geheime Abstimmungen überhaupt zu vermeiden sind. Das Parlament darf sich bei seinen Beschlußfassungen nicht hinter einen undurchsichtigen Vorhang begeben.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Der einzelne Abgeordnete soll sich nicht hinter der Wand der Anonymität verstecken.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Alle Wählerinnen und Wähler haben das absolute Recht, jederzeit über die Stellungnahme und Haltung jedes einzelnen Abgeordneten orientiert zu sein. Das ist aber nur möglich, wenn jede geheime Abstimmungsform ausgeschaltet wird. Wie soll das Vertrauen zum Parlament auch anders geweckt und gefestigt werden als durch vollste Offenheit und Klarlegung der Haltung des einzelnen Abgeordneten wie der Gesamtbeschlußfassung!
    Die Ausschußminderheit lehnte daher den Antrag des Herrn Kollegen Gengler ab, die Beratung über die Drucksache Nr. 184 bis zu einer späteren Behandlung der endgültigen Geschäftsordnung zurückzustellen, und tritt für die sofortige Annahme des Antrages auf Streichung der Absätze 2 und 3 des § 103 der Geschäftsordnung ein. Diese Haltung empfiehlt sie auch dem Hohen Hause.

    (Beifall bei der SPD.)