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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. — 39. Sitzung: Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1950 1301 39. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1950. Geschäftliche Mitteilungen 1301D, 1307D, 1326C Anfrage Nr. 41 der Abg. Strauß und Genossen betr. Einfuhr von Kakaoschalen (Drucksachen Nr. 452 und 562) . . . 1302A Anfrage Nr. 29 der Fraktion der DP betr. Reichsanstalt für Angestellte (Drucksachen Nr. 388 und 568) 1302A Erklärung der Fraktion der SPD betr Freispruch im Prozeß gegen den Abg Hedler 1302A Ollenhauer (SPD) 1302A Kiesinger (CDU) . . . . . . . 1302C Euler (FDP) . . . . . . . . 1303B Dr. von Merkatz (DP) . . . . 1303D Renner (KPD) . . . . . . . 1304C Dr. Reismann (Z) 1305D Dr. Schmid (SPD) . . . . . . 1306B Strauß (CSU) . . . . . . . . 1307B von Thadden (DRP) 1307C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Überwachungsausschuß zur Durchführung des § 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksachen Nr. 467 und 231) . . . 1308A Gaul (FDP), Berichterstatter . . 1308A Pannenbecker (Z) 1308D Dr. Kleindinst (CSU) 1309B Böhm (SPD) . . . . . . . . 1309C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Vereinheitlichung der Sozialversicherung (Drucksachen Nr. 483 und 296) . . . . 1310A Degener (CDU), Berichterstatter . . 1310B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der SPD betr. Frauen im öffentlichen Dienst bei der Bundesverwaltung (Drucksachen Nr 487 und 177) 1310C Dr. Dr. h. c. Lehr (CDU), Berichterstatter 1310D Neumayer (FDP) 1311C Frau Dr. Weber (CDU) 1312A Frau Albrecht (SPD) 1312A Frau Kalinke (DP) 1312D Frau Wessel (Z) 1313A Dr. Heinemann, Bundes- minister des Innern . . . . . 1313B Euler (FDP) (zur Abstimmung) . . 1313D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 19. Oktober 1949 betr. Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Aumer (Drucksache Nr. 494) 1313D Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 1314A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. ordnungsgemäße Erneuerung des Fahrzeugparks der Bundesbahn (Drucksache Nr. 486) 1314C Jahn (SPD), Antragsteller 1314D, 1322D Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1316A Vesper (KPD) 1320B Juncker (FDP) 1320C Dr. Bucerius (CDU) 1320D Dr. Bertram (Z) 1321D Dr. Wellhausen (FDP) . . . . 1322B Ollenhauer (SPD) (zur Geschäftsordnung) 1323C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 533) 1323D Interpellation der Fraktion der SPD betr. Neufestsetzung der Kohlenpreise (Drucksache Nr. 404) 1323D Ollenhauer (SPD) . . . . . 1323D Interpellation der Abgeordneten Dr. Bucerius und Genossen betr. Ausweisung aus dem Bundesgebiet (Drucksache Nr. 426) 1324A Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 1324A Dr. Bucerius (CDU), Interpellant 1325A Ewers (DP) 1325C Niebergall (KPD) 1326A Nächste Sitzung 1326D Die Sitzung wird um 14 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ist das Haus mit diesem Antrag einverstanden? — Ich stelle allseitiges Einverständnis fest. Der Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt und wird auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Plenums gesetzt werden.
    Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:
    Interpellation der Abgeordneten Dr. Bucerius und Genossen betreffend Ausweisung
    aus dem Bundesgebiet (Drucksache Nr. 426).
    Zur Beantwortung der Anfrage erteile ich dem Herrn Bundesinnenminister das Wort.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
In der Drucksache Nr. 426 haben die Abgeordneten Dr. Bucerius und Genossen einige Anfragen an die Bundesregierung gerichtet, die sich auf einen Fall von Ausweisung aus dem Bundesgebiet beziehen. Ich möchte zunächst ergänzend zum Tatbestand folgendes mitteilen.
Der Ausweisungsfall betrifft einen Werner Jespers, ursprünglich belgischer Staatsangehörigkeit. Er hat von 1942 an auf deutscher Seite am krieg teilgenommen und die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Er ließ sich nach dem Krieg unter dem angenommenen Namen Körbert als Waldarbeiter in Mellbeck bei Luneburg nieder und wurde im Sommer 1949 von einem britischen Militärgericht wegen Führung eines falschen Namens zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Nach Verbüßung der Gefängnisstrafe kehrte er nach Mellbeck zurück und wurde dort am 14. Dezember 1949 auf britischen Befehl erneut festgenommen und am 16. Dezember durch britische Militärpolizei der belgischen Militärpolizei übergeben. Er wird in Belgien wegen Verletzung seiner Treuepflicht gegenüber dem belgischen Staat strafgerichtlich verfolgt.
Das Bundeskanzleramt und das Bundesjustizministerium hörten von diesem Vorgang am 15. Dezember und haben sofort bei der Hohen Kommission interveniert. Der Fall war aber dort noch nicht bekannt. Die Hohe Kommission hat sich in anerkennenswerter Weise bemüht, den Sachverhalt aufzuklären, und zugesagt, alle weiteren Maßnahmen abzustoppen. Auf ihre Nachfrage er- gab sich jedoch, daß Jespers inzwischen, nämlich, wie gesagt, bereits am 16. Dezember, der belgischen Militärpolizei übergeben wurde.
Nun zur Rechtslage und damit zu den Fragen, die diesbezüglich in der Interpellation aufgeworfen worden sind.
Was zunächst die besatzungsrechtlichen Vorschriften über Ausweisung anlangt, so ist hier das Gesetz Nr. 10 der Alliierten Hohen Kommission vom 27. Oktober 1949 maßgebend. Danach können ausgewiesen werden deutsche Staatsangehörige, die keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben, und Ausländer vom Rat der Hohen Kommission oder auch einer Behörde, die hierfür bestimmt wird, wenn sie durch ein Besatzungsgericht wegen strafbarer Handlungen verurteilt wurden oder wenn ihre Anwesenheit im Bundesgebiet geeignet wäre, die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit der alliierten Streitkräfte zu gefährden oder deren Ansehen zu schädigen. Außerdem können ausgewiesen werden Ausländer durch jeden Hohen Kommissar aus dem Gebiet seiner Zone, falls ihm dies im Interesse der öffentlichen Ordnung usw. notwendig erscheint.
Es mag zweifelhaft sein, ob diese Bestimmungen des Gesetzes Nr. 10 in allen Teilen mit dem Besatzungsstatut vereinbar sind. Es könnte zum Beispiel gesagt werden, daß das Besatzungsstatut keine überzeugende Stütze für die Bestimmung enthält, daß deutsche Staatsangehörige ohne gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet sowie Ausländer schon deshalb ausgewiesen werden können, weil sie militärgerichtlich bestraft worden sind. Auch ist zweifelhaft, ob die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 10 im Falle Jespers überhaupt beachtet worden sind. Jespers ist nach deutschem Recht deutscher Staatsangehöriger; er hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt zweifellos im Bundesgebiet. Das Gesetz Nr. 10 sieht ausdrücklich vor, daß nur Deutsche ohne gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet ausgewiesen werden können. Selbst wenn nun die britischen Behörden der Meinung sind, daß Jespers belgischer Staatsangehöriger sei, hätte seine Ausweisung im Hinblick auf die militärgerichtliche Verurteilung nur durch einen Beschluß des Rates der Hohen Kommissare oder eines von ihnen bestellten Ausschusses vollzogen werden dürfen. An einem solchen Beschluß fehlt es aber offenbar.
Der britische Hohe Kommissar für seine Person und für seine Zone hätte selbständig handeln können, wenn ihm dies im Interesse der öffentlichen Ordnung oder des Ansehens oder der Sicherheit seiner Streitkräfte geboten erschien. Ein solcher Ausweisungsgrund ist nicht erkennbar; vielmehr besteht der Eindruck, daß der britische Hohe Kommissar mit dem Fall überhaupt nicht befaßt wurde.

(Abg. Dr. Bucerius: Hört! Hört!)

Insgesamt hat es also den Anschein, daß es sich bei der Auslieferung des Jespers an die belgische Militärpolizei um einen Obergriff untergeordneter britischen Stellen gehandelt hat.
Was die deutschen Rechtsvorschriften anlangt, so sehen sie eine Ausweisung nur für Ausländer vor, und zwar nach der auch heute noch in Geltung stehenden Ausländer-Polizeiverordnung vom 22. August 1938. Es handelt sich dabei um eine Verordnung, die in ihrem wesentlichen Inhalt auch früher schon in Geltung gewesen ist.
Durch das Inkrafttreten des Grundgesetzes erfahren die Bestimmungen dieser Verordnung von 1938 wesentliche Korrekturen, insofern nämlich, als politische Verfolgte jetzt unter das Asylrecht des Artikel 16 der Grundordnung fallen, ferner insofern, als in jedem Falle nun der Rechtsweg gegen Ausweisungsbefehle gemäß Artikel 19 des Grundgesetzes erschlossen ist, und schließlich auch insofern, als nach Artikel 104 über eine sogenannte Abschiebungshaft immer der Richter zu entscheiden hat. Schließlich ist in diesem Zusammenhang zu sagen, daß deutsche Behörden eine Ausweisung niemals vornehmen können, ohne daß die zuständige Besatzungsbehörde — und das ist Combined Travel Board — die Ausreisegenehmigung erteilt.


(Bundesinnenminister Dr. Heinemann)

Deutsche Behörden sind bei der Ausweisung durch die Besatzungsmächte bisher nicht beteiligt. Eine Beteiligung deutscher Behörden erscheint aber jedenfalls dann geboten, wenn es sich um die Ausweisung deutscher Staatsangehöriger handelt. Eine Regelung dieser Materie mit den Besatzungsmächten ist anzustreben, wobei dann auch die Frage zu klären sein wird, ob man demjenigen, der da ausgewiesen werden soll, ein Wahlrecht hinsichtlich des Landes eröffnet, in das die Ausweisung vollzogen wird. Die Bundesregierung wird die notwendigen Schritte bei den Hohen Kommissaren dieserhalb tun, und was den konkreten Fall Jespers anlangt, so wird es Sache des Bundeskanzleramtes sein, ihn weiter zu verfolgen.

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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Bucerius.
    Dr. Bucerius (CDU), Interpellant: Die Ausführungen der Bundesregierung sind voll befriedigend. Wir haben mit Genugtuung davon Kenntnis genommen, daß die Bundesregierung, vor allem der Bundesjustizminister unverzüglich, das heißt beim ersten Bekanntwerden des Vorfalles, beim britischen Hohen Kommissar und den Hohen Kommissaren vorstellig geworden ist. Leider ist diese Aktion daran gescheitert, daß die Behörden, untergeordnete britische Dienststellen, bereits einen vollendeten Tatbestand geschaffen hatten.
    Um jeden Irrtum auszuschließen: es handelt sich nicht um die Person von Werner Jespers. Werner Jespers, belgischer Staatsangehöriger, hat während des Krieges im deutschen Heeresdienst gestanden, ein Tatbestand, über den wir uns hier nicht zu unterhalten brauchen, weil es, um seine Person nicht geht. Er hat durch diesen Sachverhalt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben; er war Deutscher, lebte im deutschen Bundesgebiet. Über seine Ausweisung durfte nach den eigenen Gesetzen, die die Militärregierungen und die Hohen Kommissare erlassen haben, nur von den deutschen Stellen entschieden werden, nicht von alliierten Stellen.
    Hier liegt — das ist nicht zweifelhaft nach dem Tatbestand, soweit er uns bekanntgeworden ist — das vor, war der Herr Bundesinnenminister einen Übergriff untergeordneter britischer Stellen genannt hat.
    Meine Damen und Herren! Im Jahre 1933 wurde ein deutscher Journalist jüdischer Abstammung von der Gestapo an der deutsch-schweizerischen Grenze offenbar auf schweizerischem Staatsgebiet „verhaftet", um einen freundlichen Ausdruck zu gebrauchen ,oder „gekidnapped", um einen schärferen zu gebrauchen. Er wurde nach Berlin in die Keller der Gestapo verbracht. Die kleine Schweiz, wehrlos und waffenlos, hat gegenüber dem damals schon sehr ungebärdig auftretenden Hitlerreich protestiert. Der energische Protest hatte zur Folge, daß Hitler seinerzeit nachgegeben hat. Der Mann wurde der protestierenden Schweiz zurückgeliefert, ein Beweis dafür, daß selbst Hitler internationale Gesetze und Gerechtigkeit anerkannte, nicht deshalb, weil er sie zu schätzen wußte, sondern weil er sie als eine Macht anerkannte.
    Meine Damen und Herren, wir möchten wünschen, daß die Militärregierungen diesem Beispiel folgen, nicht deshalb, weil sie glauben, daß sie dazu gezwungen seien, sondern weil sie mit ihrem Verhalten und mit ihrer Einstellung in diesem Falle dem deutschen Volke und allen Völkern ein Vorbild geben sollten!