Rede von
Ernst August
Farke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist heute im Laufe des Nachmittags häufig von dieser Stelle versprochen worden, sich kurz zu fassen; aber das Versprechen ist niemals gehalten worden. Ich verspreche Ihnen nichts, aber ich fasse mich kurz.
Die Fraktion der Deutschen Partei ist mit dem vorliegenden Gesetz einverstanden, da es nur für eine Übergangszeit bestimmt ist und den beschleunigten Aufbau der Bundesverwaltung im Sinne der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtenums ermöglicht.
Die von der FDP gestellten Änderungsanträge finden unsere Unterstützung. Wir bejahen die Gleichstellung des Anstellungsalters auf Lebenszeit für männliche und weibliche Beamte, das nun für beide mit dem 27. Lebensjahr beginnt. Wir bejahen besonders die für das Berufsbeamtentum unerläßliche Wiederherstellung des Absatz 2 in § 28 DEG, in dem die fachlichen Vorbereitungs- und Probedienstvoraussetzungen für die Anstellung festgelegt sind.
Die Streichung des zweiten Satzes des § 3 Absatz 2 entspricht unserer Forderung, die ich schon in den Ausschußverhandlunegn in schärfster Form vertreten habe. Die politische Aktivierung des Beamten ist für einen totalitären Staat selbstverständlich, für einen demokratischen Staat aber einfach undenkbar. Sie würde zum übelsten Denunziantentum, zur unsachgemäßen Verteidigung der demokratischen Staatsordnung und zur Untergrabung derselben führen. Politische Aufgaben, die die Parteien und ihre gewählten Vertreter haben - also wir selbst —, können nicht den Beamten übertragen werden; diese haben andere Aufgaben. Der erste Satz des Absatz 2 von § 3 in der Regierungsfassung verlangt das gesamte Verhalten des Beamten im Sinne der demokratischen Staatsordnung. Das ist allumfassend und für ein notwendiges disziplinäres Vorgehen ausreichend. Wir schließen uns in dieser Beziehung dem von der Bayernpartei gestellten Antrag an.
Der Änderungsantrag zu § 63 Absatz 1, den der Kollege Nowack mit Rücksicht auf die Stellung der Frau eingebracht hat, findet angesichts unserer schwierigen Verhältnisse, insbesondere des Arbeitslosenproblems, ebenfalls unsere Zustimmung.
Der CDU-Antrag in Drucksache Nr. 552 hat formalen Charakter. Wir stimmen ihm zu.
Die Anträge der SPD müssen wir ablehnen. Sie verlangen zumeist Änderungen im Sinne des Personalgesetzes Nr. 15, das für uns teilweise rückschrittlich ist und der deutschen Auffassung vom Berufsbeamtentum nicht entspricht. Der Antrag der SPD, der die Beamtenverhältnisse der Beamtenabgeordneten regelt, darf nach unserer Auffassung nicht im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetz behandelt werden. Seine Materie ist in einem besonderen Gesetz zu gestalten.
Die gesetzliche Regelung des Rechtes des öffentlichen Dienstes wird von uns in diesem Gesetz noch nicht als umfassend gelöst betrachtet. Es ist uns aber von der Regierung zugesichert, daß uns im Laufe dieses Jahres ein endgültiges Beamtengesetz vorgelegt wird. Eine Terminfestsetzung bis zum 1. September 1950 gemäß dem SPD-Antrag auf Drucksache Nr. 550 müssen wir aus Gründen einer sorgfältigen Gesetzesarbeit, besonders in Verbindung mit dem Artikel 131 des Grundgesetzes, ablehnen.