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ID0103805100

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    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
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    6. Abgeordnete: 1
    7. Dr.: 1
    8. Falkner.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Februar 1950 1245 38. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. Februar 1950. Geschäftliche Mitteilungen 1245D Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen betr. Förderung der Wirtschaft von Groß- Berlin (West) 1246A Regelung von Kriegsfolgelasten im zweiten Rechnungshalbjahr 1949 . . 1246A Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Kalenderjahr 1949 1246A Antrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Max Wönner 1246A Antrag des Oberstaatsanwalts in Hannover betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Franz Richter 1246B Kabinettsbeschluß über die Erhöhung der Butterpreise (Drucksache Nr. 549) . . . 1246B Interpellation der Fraktion der SPD betr. Investitionen im Gebiet der Bundesrepublik (Drucksache Nr. 403) . . . . 1246B Dr. Veit (SPD), Interpellant 1246C, 1263B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1251A Dr. Bertram (Z) 1257D Rische (KPD) . . . . . . . . 1259A Dr. Dr. h. c. Lehr (CDU) . . . . 1260C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Kriegsvorschriften über die Siegelung gerichtlicher und notarischer Urkunden (Drucksache Nr. 506) 1264C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Einwirkung von Kriegssachschäden an Gebäuden auf Miet- und Pachtverhältnisse (Drucksache Nr. 507) . 1264D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (Drucksache Nr. 511) 1264D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksachen Nr. 497 und 175; Abänderungsanträge Drucksachen Nr. 514, 526, 532) 1264D Zur Geschäftsordnung: Dr. Menzel (SPD) 1265A, 1270C, 1299C Dr. Wuermeling (CDU) . . 1265C, 1271A Dr. Becker (FDP) . . . . . 1265D Mellies (SPD) 1265D Schoettle (SPD) 1270D Zur Sache: Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 1266B Gundelach (KPD) 1271C Pannenbecker (Z) 1274B Dr. Menzel (SPD) . . . . . . . 1274C Frau Albrecht (SPD) . . . . . 1277A Böhm (SPD) . . . . . . . . 1278B Arnholz (SPD) . . . . . . . . 1280B Baur (SPD) 1282A Stopperich (SPD) . . . . . . . 1282D Dr. Falkner (BP) 1283B Dr. Nowack (FDP) 1284A Dr. Wuermeling (CDU) . . . . 1289A Farke (DP) . . . . . . . . . 1293A Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern . . . . . . . . 1293D Abstimmungen . . . . . . . . 1295B Zur Abstimmung: Dr. Menzel (SPD) 1297D Dr. Oellers (FDP) 1297D Euler (FDP) 1298A Dr. Bucerius (CDU) 1298A Mellies (SPD) 1298A Nächste Sitzung 1299D Die Sitzung wird um 13 Uhr 45 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Hermann Stopperich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat den Antrag gestellt, den § 148 des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. 1. 1937 zu streichen. Was besagt dieser § 148? Es heißt in diesem Paragraphen:
    Stellen für Beamte dürfen nur eingerichtet werden, soweit sie die Wahrnehmung obrigkeitlicher Aufgaben in sich schließen oder aus Gründen der Staatssicherheit nicht von Angestellten oder Arbeitern versehen werden dürfen. Als obrigkeitliche Aufgabe gilt insbesondere nicht eine Tätigkeit, die sich ihrer Art nach von solchen des allgemeinen Wirtschaftslebens nicht unterscheidet, sowie eine Tätigkeit im Verwaltungsdienste, die sich in mechanischen Hilfeleistungen, im Schreibdienst und in einfachen Büroarbeiten erschöpft.
    Dieser § 148 mag in einem reinen Obrigkeitsstaat eine Bedeutung gehabt haben; aber von unserem heutigen Staat können wir wohl sagen, daß er nicht mehr reine Hoheitsaufgaben zu erfüllen hat, daß seine größten Aufgaben auf dem Gebiete der Wirtschaft und des Sozialen liegen. In den letzten Jahren sind sehr viele Hoheitsaufgaben von Angestellten ausgeübt worden, ohne daß der Staat dadurch irgendwelchen Schaden erlitten hat.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)



    (Stopperich)

    Wir denken dabei an die Ausgabe von Lebensmittelkarten, an die Tätigkeit der Ernährungsämter, die im Interesse des Volkes von großer Bdeutung war. Es gibt auch heute noch viele wirtschaftliche Aufgaben, die genau so wichtig sind wie die Hoheitsaufgaben, und die von Angestellten ausgeübt werden. Sehr oft ist es auch schwer, die Hoheitsaufgaben von den wirtschaftlichen Aufgaben zu unterscheiden. Wenn gesagt wird, daß Beamtenstellen nur geschaffen werden sollen, wenn Hoheitsaufgaben für sie vorhanden sind, dann müssen wir den Standpunkt vertreten, daß Beamtenstellen nur dann geschaffen werden, wenn Arbeiten für sie vorhanden sind, die nicht allein auf dem Hoheitsgebiet liegen, sondern von der Notwendigkeit getragen werden.
    Wir haben bereits früher darauf hingewiesen, daß Angestellte, die zehn Jahre im Staatsdienst sind, in Beamtenstellen übernommen werden sollen. Daher bitten wir darum, daß unser Antrag angenommen wird, da auch bereits im Beamtengesetz Nr. 15 diese Bestimmung fortfiel.
    Ich habe dann weiter zu dem Antrag auf Drucksache Nr. 550 zu sprechen. Auch hier möchte ich darauf hinweisen, daß bereits im Beamtenrechtsausschuß eingehend darüber gesprochen wurde, daß dieses Gesetz nur ein Übergangsgesetz sein soll. Wir bitten daher, daß dieses Gesetz am 30. 9. außer Kraft tritt und daß das neue Beamtengesetz mit dem 1. 10. 1950 in Kraft gesetzt wird. Denn die bisherigen Vorbereitungen im Beamten-ausschuß haben hinreichend die schwierigen Stellen erkennen lassen. Wir glauben daher, daß das Ministerium die Möglichkeit hatte, die Wünsche der einzelnen Fraktionen zur Kenntnis zu nehmen. Es wäre dringend an der Zeit, endlich mit dem alten Naziüberbleibsel aufzuräumen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Falkner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Falkner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BP)

    Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende vom Beamtenrechtsausschuß erarbeitete Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes stehenden Personen weist vielleicht Schwächen und Mängel auf; aber er bewahrt doch grundsätzlich den Gedanken des Berufsbeamtentums. Ich kann deshalb namens meiner Fraktion erklären, daß wir uns gern für die Annahme der Vorlage aussprechen möchten.
    Aber ich muß auf § 3 des Gesetzes hinweisen, der im Ausschuß folgende Fassung erhalten hat:
    Die im Dienste des Bundes stehenden Personen müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der im Grundgesetz festgelegten demokratischen Staatsordnung bekennen. Sie haben auch außerhalb des Dienstes Angriffen auf diese Staatsordnung, die in ihrer Anwesenheit erfolgen, entgegenzutreten.
    Diese Fassung, die sich von dem Text der Regierungsvorlage sehr wesentlich unterscheidet, ist im Ausschuß auf Antrag der SPD-Fraktion zustande gekommen. Der Gedanke, der dazu Veranlassung gegeben hat, ist zweifellos richtig und zu bejahen. Man hat sich gesagt, daß es in den Jahren von 1918 bis 1933 Beamte und Offiziere gegeben hat, die in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat standen und trotzdem offen und heimlich gegen diesen Staat, gegen die Demokratie gewirkt haben. Das sollte ein zweites Mal
    nicht geschehen. Diese Überlegung hat, wie gesagt, in einer Beratung des Ausschusses für Beamtenrecht Anlaß für die Fassung dieses § 3 gegeben. Meine Fraktion steht aber auf dem Standpunkt, daß die jetzige Fassung nicht gut ist. Denn es ergibt sich daraus zweifellos für einen Beamten die Pflicht, in dem Augenblick, in dem irgend etwas geschieht oder in dem er irgend el-was hört, was sich gegen das Grundgesetz wendet — sei es in einer Versammlung oder bei einer sonstigen Gelegenheit —, dagegen aufzutreten.
    Nehmen Sie das Beispiel einer Versammlung. Es tritt ein Redner auf — es braucht gar keine politische Versammlung zu sein —, er spricht gegen das Grundgesetz; es fällt eine abfällige Äußerung gegen die Verfassung. Nun müßte der kleine Beamte, der als Zuhörer drin sitzt, auftreten und einschreiten.

    (Zuruf von der KPD: Er kann hinausgehen!) — Mit dem Hinausgehen ist es nicht getan; dann wäre er ja feige. Ein Beispiel, das noch weitergehender ist: Wenn eine Zeitung mit einem Artikel, der sich gegen das Grundgesetz richtet, erscheint, müßte der Beamte, meinetwegen der Landrat, einschreiten. Wir haben vor kurzem in einer Pressekonferenz darüber gesprochen. Es wurde von journalistischer Seite - meines Erachtens mit Recht — erwähnt, daß der Beamte, der eine solche Zeitung nur liest, schon gegen sie einschreiten müßte. Wir glauben also, daß diese Fassung, deren gute Absicht wir anerkennen, untragbar ist.

    Ich möchte deshalb namens meiner Fraktion den Antrag stellen, den ich auch dem Herrn Präsidenten schriftlich eingereicht habe, für den § 3 dieses Gesetzes die Fassung der Regierungsvorlage zu wählen, die einfach lautet:
    Die im Dienst des Bundes stehenden Personen müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur demokratischen Staatsauffassung bekennen.
    Wenn jemand glaubt, daß diese Fassung nicht
    scharf genug sei, so möchte ich darauf hinweisen,
    daß ja schon im nächsten Paragraphen, im § 4,
    die Ablegung des Diensteides des Beamten festgelegt ist, wo es heißt: „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zu
    wahren." Wenn trotzdem noch Bedenken bestehen sollten und man einen Vergleich oder
    Hinweis auf die Situation von 1931, 1932 und 1933
    bringen sollte, dann möchte ich sagen: ich glaube
    nicht, daß die sogenannte nationalsozialistische
    Revolution deshalb erfolgreich war, weil damals
    vielleicht einige 5000 Beamte Mitglieder dieser Partei waren, sondern ich glaube viel eher,
    man hätte damals in der Demokratie den Mut
    haben sollen, denjenigen politischen Organisationen, die sich nicht zur Demokratie bekannten,
    auch die Rechte der Demokratie abzuerkennen.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Ich befinde mich dabei in guter Gesellschaft. Ich erinnere an das Buch, das in diesen Tagen aus der Feder des früheren sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Braun erschienen ist, der das, was ich jetzt kurz gesagt habe, bestätigt.
    Es geht nicht darum, daß man den Beamten jetzt, wie es hier geschehen soll, zum Büttel des Staates macht. Wenn wir je in eine ähnliche Situation kommen sollten, wie die deutsche Demokratie sich im Jahre 1931 und 1932 befunden hat, dann müßte meiner Ansicht nach der demo-


    (Dr. Falkner)

    kratische Staat, der Gesetzgeber, den Mut haben, zu erklären: In der Demokratie kann nur derjenige die Rechte eines Demokraten für sich in Anspruch nehmen, der auch gewillt ist, die Pflichten eines Demokraten zu erfüllen.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Eine nichtdemokratische politische Organisation hat im demokratischen Staat keine Existenzberechtigung. Sie können aber nicht eine Berufsgruppe des Volkes, nämlich den Beamten allein durch ein Gesetz oder durch eine Verordnung binden, daß er nun gegen irgendwelche Vorgänge einschreiten soll, die ihm nicht demokratisch erscheinen; sondern wir müßten den Mut haben, durch Gesetz zu verhindern, daß antidemokratische Organisationen im Staate entstehen.
    Aus diesen Erwägungen bitte ich insbesondere die Regierungsparteien, sich dem Antrag der Bayernpartei anzuschließen, der ja nichts anderes besagt, als die von der Bundesregierung vorgelegte Fassung des § 3 dieses Gesetzes anzunehmen.