Rede:
ID0103804900

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Metadaten
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    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
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    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Stopperich.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Februar 1950 1245 38. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. Februar 1950. Geschäftliche Mitteilungen 1245D Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen betr. Förderung der Wirtschaft von Groß- Berlin (West) 1246A Regelung von Kriegsfolgelasten im zweiten Rechnungshalbjahr 1949 . . 1246A Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Kalenderjahr 1949 1246A Antrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Max Wönner 1246A Antrag des Oberstaatsanwalts in Hannover betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Franz Richter 1246B Kabinettsbeschluß über die Erhöhung der Butterpreise (Drucksache Nr. 549) . . . 1246B Interpellation der Fraktion der SPD betr. Investitionen im Gebiet der Bundesrepublik (Drucksache Nr. 403) . . . . 1246B Dr. Veit (SPD), Interpellant 1246C, 1263B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1251A Dr. Bertram (Z) 1257D Rische (KPD) . . . . . . . . 1259A Dr. Dr. h. c. Lehr (CDU) . . . . 1260C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Kriegsvorschriften über die Siegelung gerichtlicher und notarischer Urkunden (Drucksache Nr. 506) 1264C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Einwirkung von Kriegssachschäden an Gebäuden auf Miet- und Pachtverhältnisse (Drucksache Nr. 507) . 1264D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (Drucksache Nr. 511) 1264D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksachen Nr. 497 und 175; Abänderungsanträge Drucksachen Nr. 514, 526, 532) 1264D Zur Geschäftsordnung: Dr. Menzel (SPD) 1265A, 1270C, 1299C Dr. Wuermeling (CDU) . . 1265C, 1271A Dr. Becker (FDP) . . . . . 1265D Mellies (SPD) 1265D Schoettle (SPD) 1270D Zur Sache: Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 1266B Gundelach (KPD) 1271C Pannenbecker (Z) 1274B Dr. Menzel (SPD) . . . . . . . 1274C Frau Albrecht (SPD) . . . . . 1277A Böhm (SPD) . . . . . . . . 1278B Arnholz (SPD) . . . . . . . . 1280B Baur (SPD) 1282A Stopperich (SPD) . . . . . . . 1282D Dr. Falkner (BP) 1283B Dr. Nowack (FDP) 1284A Dr. Wuermeling (CDU) . . . . 1289A Farke (DP) . . . . . . . . . 1293A Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern . . . . . . . . 1293D Abstimmungen . . . . . . . . 1295B Zur Abstimmung: Dr. Menzel (SPD) 1297D Dr. Oellers (FDP) 1297D Euler (FDP) 1298A Dr. Bucerius (CDU) 1298A Mellies (SPD) 1298A Nächste Sitzung 1299D Die Sitzung wird um 13 Uhr 45 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Valentin Baur


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der § 5 Absatz 2 des Wahlgesetzes zum Bundestag sieht vor, daß die Abgeordneten, die Beamte sind und Hoheitsrechte ausüben, aus ihren Ämtern auszuscheiden haben, ebenso die Angestellten der öffentlichen Anstalten usw. Aus dem Bericht des Berichterstatters haben Sie vernommen, daß die Mehrheit des Ausschusses bei den Beratungen auf dem Standpunkt stand, daß dafür ein eigenes Gesetz geschaffen werden sollte. Meine Fraktion ist gegenteiliger Meinung. Sie ist der Auffassung, daß diese Regelung gleich mit der Materie dieses Beamtengesetzes erfolgen sollte. Sie ist dieser Auffassung nicht zuletzt deshalb, weil der Kreis der Männer und Frauen, die von dieser Bestimmung betroffen worden sind, einen Anspruch darauf haben, daß sie in Bälde von den Sorgen befreit werden, die ein Ungeregeltsein ihrer persönlichen Rechte und ihrer Ansprüche an den Staat hervorruft. Wir haben ja bereits in den wenigen Monaten einige Todesfälle innerhalb unseres Parlaments erlebt. Kein Mensch weiß, wann er eines Tages aus dem Leben zu scheiden hat. Es ist daher eine Selbstverständlichkeit, daß die betreffenden Kollegen und Kolleginnen die Versorgung ihrer Hinterbliebenen geregelt wissen wollen. Wenn Sie sich die Bestimmung dieses Gesetzes genau ansehen, dann kann mit Fug und Recht gesagt werden, daß sie einer Ausnahmebestimmung gleichkommt, der die Abgeordneten, die Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienste sind, unterliegen. Es ist eine kollegiale Pflicht des Parlaments, auch die Verhältnisse dieser Kolleginnen und Kollegen raschestens zu regeln und ihre Ansprüche zu sichern.
    Aus diesem Grunde bittet Sie meine Fraktion, dem Antrage zuzustimmen und die entsprechende Regelung schon bei der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs zu treffen.
    Meine Fraktion hat außerdem den Antrag gestellt, daß die Bestimmung des § 83 des bisherigen Gesetzes auch für die Beamten gilt, die von den §§ 2 bis 4 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 4. April 1933 betroffen worden sind, und bei denen es sich um anerkannte Wiedergutmachungsfälle handelt. Dieses Gesetz, das den famosen Titel „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" hatte, diente nicht dieser Wiederherstellung, sondern ausschließlich dem Zwecke, die aufrechten Männer und Frauen, von denen das nationalsozialistische Regime überzeugt war, daß sie seinen
    politischen Bestrebungen nicht willfährig sein würden, daß sie aufrechte Demokraten sein würden, außer Dienst zu stellen, andererseits die vie] verschrienen Parteibuchbeamten in erhöhtem Maße einzuführen, damit man in entsprechender Zahl eine Gefolgschaft für die Gemeinheiten und Verbrechen hatte, die das nationalsozialistische Regime in seinem zwölfjährigen Bestande begangen hat. Nach Auffassung meiner Fraktion ist es eine Ehrenpflicht des Parlaments und nicht zuletzt auch der Bundesregierung, sich in erster Linie der Männer und Frauen zu erinnern, die damals in all den Jahren den Mut hatten, dem nationalsozialistischen Regime zu widerstehen, die aufrechte Bürger und Bürgerinnen bleiben wollten. Mit keiner Maßnahme kann größeres Vertrauen zu der jungen deutschen Demokratie erweckt werden als dadurch, daß man diesen Menschen endlich einmal Gerechtigkeit widerfahren läßt und ihre alten Ansprüche, die sie sich vor 1933 erworben hatten, anerkennt. Je vorbehaltloser, je aufrichtiger das geschieht, um so stärker wächst das Vertrauen dieser Bürger und Bürgerinnen in die Demokratie, das Ansehen der neuen Republik in der Welt. Ich ersuche Sie daher namens meiner Fraktion, auch diesem Antrage zuzustimmen.
    Lassen Sie sich im übrigen nicht durch die Kürze meiner Begründung beeinflussen!

    (Heiterkeit.)

    Glauben Sie nicht, daß unsere Anträge deshalb weniger wichtig seien! Nehmen Sie vielmehr diese Anträge ernst! Denn sie werden ein Beweis dafür sein, inwieweit die Wiedergutmachung im Interesse der von mir genannten Kreise, die Anerkennung ihrer Ansprüche von Ihnen ernst genommen wird.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Stopperich.

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    Rede von Hermann Stopperich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat den Antrag gestellt, den § 148 des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. 1. 1937 zu streichen. Was besagt dieser § 148? Es heißt in diesem Paragraphen:
    Stellen für Beamte dürfen nur eingerichtet werden, soweit sie die Wahrnehmung obrigkeitlicher Aufgaben in sich schließen oder aus Gründen der Staatssicherheit nicht von Angestellten oder Arbeitern versehen werden dürfen. Als obrigkeitliche Aufgabe gilt insbesondere nicht eine Tätigkeit, die sich ihrer Art nach von solchen des allgemeinen Wirtschaftslebens nicht unterscheidet, sowie eine Tätigkeit im Verwaltungsdienste, die sich in mechanischen Hilfeleistungen, im Schreibdienst und in einfachen Büroarbeiten erschöpft.
    Dieser § 148 mag in einem reinen Obrigkeitsstaat eine Bedeutung gehabt haben; aber von unserem heutigen Staat können wir wohl sagen, daß er nicht mehr reine Hoheitsaufgaben zu erfüllen hat, daß seine größten Aufgaben auf dem Gebiete der Wirtschaft und des Sozialen liegen. In den letzten Jahren sind sehr viele Hoheitsaufgaben von Angestellten ausgeübt worden, ohne daß der Staat dadurch irgendwelchen Schaden erlitten hat.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)



    (Stopperich)

    Wir denken dabei an die Ausgabe von Lebensmittelkarten, an die Tätigkeit der Ernährungsämter, die im Interesse des Volkes von großer Bdeutung war. Es gibt auch heute noch viele wirtschaftliche Aufgaben, die genau so wichtig sind wie die Hoheitsaufgaben, und die von Angestellten ausgeübt werden. Sehr oft ist es auch schwer, die Hoheitsaufgaben von den wirtschaftlichen Aufgaben zu unterscheiden. Wenn gesagt wird, daß Beamtenstellen nur geschaffen werden sollen, wenn Hoheitsaufgaben für sie vorhanden sind, dann müssen wir den Standpunkt vertreten, daß Beamtenstellen nur dann geschaffen werden, wenn Arbeiten für sie vorhanden sind, die nicht allein auf dem Hoheitsgebiet liegen, sondern von der Notwendigkeit getragen werden.
    Wir haben bereits früher darauf hingewiesen, daß Angestellte, die zehn Jahre im Staatsdienst sind, in Beamtenstellen übernommen werden sollen. Daher bitten wir darum, daß unser Antrag angenommen wird, da auch bereits im Beamtengesetz Nr. 15 diese Bestimmung fortfiel.
    Ich habe dann weiter zu dem Antrag auf Drucksache Nr. 550 zu sprechen. Auch hier möchte ich darauf hinweisen, daß bereits im Beamtenrechtsausschuß eingehend darüber gesprochen wurde, daß dieses Gesetz nur ein Übergangsgesetz sein soll. Wir bitten daher, daß dieses Gesetz am 30. 9. außer Kraft tritt und daß das neue Beamtengesetz mit dem 1. 10. 1950 in Kraft gesetzt wird. Denn die bisherigen Vorbereitungen im Beamten-ausschuß haben hinreichend die schwierigen Stellen erkennen lassen. Wir glauben daher, daß das Ministerium die Möglichkeit hatte, die Wünsche der einzelnen Fraktionen zur Kenntnis zu nehmen. Es wäre dringend an der Zeit, endlich mit dem alten Naziüberbleibsel aufzuräumen.

    (Beifall bei der SPD.)