Rede von
Theodor
Blank
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Der 0 Ausschuß gemäß Artikel 15 des Grundgesetzes hat dem Hohen Hause soeben die Annahme des Antrages der CDU/CSU-Fraktion gemäß Drucksache Nr. 109 empfohlen. Dieser Antrag ersucht die Regierung um Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuordnung der Eigentumsverhältnisse im Kohlenbergbau. Als Sprecher meiner Fraktion möchte ich einige Ausführungen über die Beweggründe zu unserem Antrag machen.
Die CDU hat im Ahlener Wirtschafts- und Sozialprogramm verkündet: „Wir fordern die Vergesellschaftung der Bergwerke". Diese Forderung wurde mit dem monopolartigen Charakter der Bergwerke und mit der entscheidenden volkswirtschaftlichen Bedeutung des Urprodukts Kohle begründet. In den Düsseldorfer Leitsätzen bejaht die CDU das Privateigentum. Damit ist, wie aus dem Zusammenhang der Sätze hervorgeht, auch das Eigentum an Produktionsmitteln gemeint. Daneben aber steht noch einmal ausdrücklich: Wir bejahen im industriellen Raum Unternehmungsformen in Gemeineigentum dann, wenn sie wirtschaftlich zweckmäßig, betriebstechnisch möglich und politisch notwendig sind.
In seiner Regierungserklärung hat der Herr Bundeskanzler gesagt: Die sozial- und gesellschaftspolitische Anerkennung der Arbeitnehmerschaft macht eine Neuordnung der Besitzverhältnisse in den Grundstoffindustrien notwendig.
Um diese programmatischen Forderungen und Zielsetzungen zu verwirklichen, hat die CDU/ CSU-Fraktion ihren Antrag gestellt. Sie hat zur Bundesregierung zwar das Vertrauen, daß diese in Ausführung ihres Regierungsprogramms die erforderlichen Gesetzentwürfe vorlegen wird,
Dennoch hat die Fraktion diesen Antrag eingebracht, weil sie .damit fördernd die zeitliche Rangfolge der geplanten Regierungsentwürfe beeinflussen möchte. Und das auch noch aus einem anderen Grunde als aus dem der programmatischen Zielsetzung. Meine Damen und Herren, Sie alle kennen die gegenwärtig ungeklärte Lage der Besitzverhältnisse im deutschen Kohlenbergbau. Sie `wissen, daß das Eigentum durch die Militärregierung beschlagnahmt ist und daß seit 1947 die Deutsche Kohlenbergbauleitung für den leistungsfähigen Betrieb und die Leistung des Stein-und Braunkohlenbergbaus der Militärregierung verantwortlich ist. Seit dem 6. 7. 1949 ist der Generaldirektor der Deutschen Kohlenbergbauleitung mit den vorbereitenden Aufgaben für die Neuordnung des Bergbaus gemäß Militärregierungsgesetz Nr. 75 beauftragt. Dieses Gesetz, mit dessen Einzelheiten und dessen Stand seiner Durchführung ich mich jetzt nicht beschäftigen möchte, enthält in seiner Präambel einen bedeutsamen Satz, den ich Ihnen wörtlich zitieren muß. Es heißt dort:
Die Militärregierung hat beschlossen, die endgültige Entscheidung über die Eigentumsverhältnisse im Kohlenbergbau und in der
Eisen- und Stahlindustrie einer aus freien
Wahlen hervorgegangenen, den politischen
Willen der Bevölkerung zum Ausdruck bringenden deutschen Regierung zu überlassen. Wir glauben, daß die in diesem Satz stehenden Voraussetzungen nun gegeben sind. Wir haben eine aus freien Wahlen hervorgegangene deutsche Regierung. Deshalb unsere Aufforderung an die Regierung, den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Eigentumsverhältnisse vorzulegen.
I Meine Damen und Herren! Mit voller Absicht unterlasse ich den Versuch einer Darstellung, wie dieser Entwurf die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse verwirklichen soll, weil wir der Meinung sind, daß ein solches Gesetz, welches die Grundlagen der Kohlewirtschaft entscheidend ändert und tief in die gesamte Volkswirtschaft eingreift, diese nur dann vor Erschütterungen bewahren kann, wenn es den Wünschen und Vorstellungen einer großen Mehrheit des Volkes entspricht. Die Regierung wird bei der Ausarbeitung ihres Entwurfs auch genötigt sein — wir wünschen das —, die Meinung der Sozialpartner, die Meinung der Gewerkschaften und auch der Unternehmerverbände zu dieser Frage einzuholen und sie entsprechend zu berücksichtigen. Wir möchten diesem notwendigen klärenden Gespräch ebenfalls nicht vorgreifen.
Zuletzt ist es unser Wille, daß dieses Gesetz der sozialen Befriedung dienen soll. Es soll zu seinem Teil die sozial- und gesellschaftspolitische Anerkennung der Arbeitnehmer verwirklichen. Deshalb bedarf es einer breiten Vertrauensbasis. Wir möchten bewußt — und das sage ich betont nach allen Seiten dieses Hauses — diese Möglichkeit nicht durch eine enge Festlegung auf Details verhindern.