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ID0103302900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 33. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Februar 1950 1025 33. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. Februar 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1026D, 1057C Eintritt des Abg. Kohl in den Bundestag 1026D Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen zur Durchführung der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung für die Veranlagungszeiträume zweite Hälfte 1948 und das Kalenderjahr 1949 und zur Erhebung von Abschlagszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 1950 . . . . 1027A Beschluß des Bundesrats zu dem Entwurf eines Gesetzes betreffend das Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember 1949 . 1027A Anfrage Nr. 25 der Fraktion der SPD betreffend Bau eines Sperrwerks bei Leer (Drucksachen Nr. 354 und 477) . 1027B Anfrage Nr. 28 der Zentrumsfraktion betreffend Sonderpreise für Mineralöl (Drucksachen Nr. 380 und 479) . . . . 102713 Namensänderung der Gruppe „Nationale Rechte" in „Deutsche Reichspartei" . . 1027B Einspruch des Abgeordneten Goetzendorff gegen seinen Ausschluß von den Verhandlungen des Bundestages gemäß § 92 der vorläufigen Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 475) 1027C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Wiederherstellung der Ehrenämter und der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung (Drucksache Nr. 444) 1027C Storch, Bundesminister für Arbeit 1027C Arndgen (CDU) 1028D Dr. Wellhausen (FDP) . . . . 1030A Frau Kalinke (DP) 1031D Dr. Leuchtgens (DR?) . . . . 1034A Richter (SPD) . . . . . . . 1034C Oskar Müller (KPD) 1036C von Fürstenberg (BP) . . . . 1037D Beratung des Mündlichen Berichts • des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge über den Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Ilk, Dr. Schäfer und Genossen betreffend Familienunterstützung ehemaliger Kriegsgefangener und Internierter und über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Rückerstattungspflicht von Fürsorgeaufwendungen (Drucksachen Nr. 416, 202 und 329) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der KPD betreffend Auswirkungen der Leistungssteigerungen des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes (Drucksachen Nr. 453 und 106) 1038B Frau Niggemeyer (CDU), Berichterstatterin . . . . . . . . . 1038B Fischer (SPD), Berichterstatter . 1039B Renner (KPD) 1040C Frau Schanzenbach (SPD) . . . 1041A Dr. Kleindinst (CSU) 1042B Frau Dr. Ilk (FDP) 1042D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der DP betreffend Wiederherstellung der deutschen Fischerei-Hoheit (Drucksachen Nr. 449 und 349) . . . . 1043B Tobaben (DP), Berichterstatter . . 1043B Wehner (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . 1043D Dr. Bucerius (CDU) 1044A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abgeordneten Ollenhauer und Genossen betreffend besonderes Referat für in Polen und in der Tschechoslowakei lebende Deutsche (Drucksachen Nr. 459 und 78) 1044C Höfler (CDU), Berichterstatter . . 1044D Frau Dr. Hubert 1045A Oskar Müller (KPD) 1045D Dr. Trischler (FDP) 1046A von Thadden (DRP) . . . . . 1046D Krause (Z) 1047B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Fraktion der BP betreffend Sofortmaßnahmen der Bundesregierung hinsichtlich der Verteilung der illegal über die Ostgrenzen kommenden Flüchtlinge (Drucksachen Nr. 460 und 92) 1047C Kuntscher (CDU), Berichterstatter 1047C Tichi (WAV) 1048B Donhauser (BP) . . . . . . . 1049A Paul (Württemberg) (SPD) . . . . 1050B Strauss (CSU) 1050D Clausen (SSW) 1051D Beschlußfassung über den Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abgeordneten Dr. Holzapfel und Genossen betreffend Gesetz über die Liquidation des ehemalig reichseigenen Filmeigentums (Drucksachen Nr. 402 und 34) 1052B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Antrag der Fraktion der WAV . betreffend Baudarlehn an Schwer- und Schwerstversehrte (Drucksachen Nr. 419 und 237) . . . . 1052B Lücke (CDU), Berichterstatter . . . 1052B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betreffend abgelaufenes Produktionspermit (Drucksache Nr. 412) . . . 1052D Storch, Bundesminister für Arbeit . 1053A Dr. Bucerius (zur Geschäfts- ordnung) 1053B Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) 1053D Agatz (KPD) 1054D Meyer (Westfalen) (SPD) . . . 1055C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Bericht über die wirtschaftliche Lage der Deutschen Bundesbahn (Drucksache Nr. 435) 1056D Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 473) 1056D Nächste Sitzung 1057C Anmerkung zur 32. Sitzung betreffend Zustimmung der Abg. Dr. Dorls und Dr. Ott zu den Erklärungen zur Frage der Zurückhaltung von Kriegsgefangenen und Internierten . 1057 Die Sitzung wird um 14 Uhr 45 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Anmerkung zu Punkt 4 der Tagesordnung der 32. Sitzung, Seite 1011 B ff. Die Abgeordneten Dr. Dorls und Dr. Ott haben dem Präsidenten gegenüber nach der Sitzung schriftlich und mündlich ihre Zustimmung zu der von dem Bundeskanzler abgegebenen Erklärung und zu der von dem Abgeordneten Pohle im Namen der Fraktionen des Bundestags abgegebenen Erklärung zur Frage der Zurückhaltung von Kriegsgefangenen und Internierten erklärt.
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    Rede von Willy Fischer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag Nr. 106 der kommunistischen Fraktion lag einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Sozialpolitik und des Ausschusses für öffentliche Fürsorge zur Beratung vor. Der Antrag ist am 14. Oktober 1949 gestellt worden. Der sozialpolitische Ausschuß hat 'ebenfalls in seiner Sitzung im Oktober beschlossen, diese gemeinsame Sitzung einzuberufen, um dort den Antrag zu beraten.
    Das Problem selbst dürfte eigentlich jedem Abgeordneten genügend bekannt sein, weil es nach meinen Erfahrungen nach Erlaß des Sozialverversicherungsanpassungsgesetzes doch wohl in allen Gemeinden und Länderparlamenten eine große Rolle gespielt hat. Nach weitverbreiteten
    Auffassungen in den Bezirksfürsorgeverbänden und selbst in den Länderministerien war dabei nach der Reichsfürsorgepflichtverordnung jegliches Einkommen auf die Fürsorgeunterstützung anzurechnen, und daraus ergab sich eine Serie von sehr großen sozialen Härten. Insbesondere die Organisationen der Rentner haben nach wie vor immer wieder den Standpunkt vertreten, daß dem nicht so sein könne und daß deshalb gesetzliche Maßnahmen beraten und beschlossen werden müßten, um diese sozialen Härten auszuschalten. Insbesondere muß — und das brachten in dieser gemeinsamen Sitzung die verschiedensten Redner auch zum Ausdruck die berechtigte Anschauung der Rentnerkreise berücksichtigt werden, daß durch die Handhabung der Anrechnung der erhöhten Renten bei den Fürsorgeämtern eine Hand nehme, was die andere gegeben hätte. Insbesondere aber standen sich in vielen Grenzfällen die Rentner trotz der erhöhten Renten als Fürsorgeunterstützungsempfänger faktisch dadurch schlechter, daß von vornherein bei ihnen die sogenannten Sonderbeihilfen wie Brennstoff- und Kartoffelbeihilfen eingestellt wurden. Insofern erkannte auch der Ausschuß den Antrag der Kommunistischen Partei als von allgemeiner Bedeutung an. Er kann jedoch zu dem Ergebnis, daß der Antrag in dieser Form nicht passieren könne, weil er für die Durchführung etwaiger geeigneter Maßnahmen nicht klar genug gehalten war. Der Ausschuß war sich insbesondere darüber einig, daß eine Reihe von sozialen Härten zu beseitigen sei und eine geeignete Form hierfür gefunden werden müßte. Es wurde insbesondere betont, daß durch das Sozialversicherungsanpassungsgesetz — durch die Rentenerhöhung — eine Anpassung an das veränderte Lohn- und Preisgefüge erreicht werden sollte, wobei gleichzeitig allerdings auch eine Entlastung der öffentlichen Fürsorge beabsichtigt war.
    Ebenso stimmten sämtliche Vertreter im Ausschuß darin überein, daß die erhöhten Rentensätze ebenfalls noch nicht den unbedingten Lebensnotwendigkeiten entsprechen; um so mehr Grund läge vor, um — dem Antrag entsprechend — auf Abhilfe zu sinnen. Es ist auch betont worden, daß bereits der Wirtschaftsrat bei Erlaß des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes den Ländern empfohlen hat, nicht die gesamte Erhöhung anzurechnen. Insbesondere aber auch verdient die Tatsache Beachtung, daß der Einwand nicht anerkannt werden könne, wonach man durch eine sogenannte Sonderregelung für Rentner im Fürsorgewesen etwa zwei Gruppen oder zwei Klassen schaffen würde, weil- man ja nicht verkennen darf, daß der Rentenempfänger für seine Rente im Gegensatz zum Fürsorgeunterstützungsempfänger sein Leben lang Beiträge in die Invaliden- oder Angestelltenversicherung gezahlt hat.
    Wie sehr verschiedenartig insbesondere nach Erlaß des Gesetzes für Sozialrentenanpassung diese Angelegenheit behandelt worden ist, das zeigt ein Bericht des Regierungsvertreters in der genannten Sitzung, wonach hinsichtlich der personellen und finanziellen Auswirkungen auf die Fürsorgeleistungen seitens des Innenministeriums eine Anfrage an die einzelnen Länder ergangen sei, deren Beantwortung nur in ganz wenigen Fällen eine klare statistische Übersicht ermöglicht, insbesondere sei das nur möglich bei Bre-


    (Fischer)

    men, Hamburg, Schleswig-Holstein und Württemberg-Hohenzollern. In einigen Berichtsländern würde eine Anrechnung der Rentenerhöhung erfolgen, in anderen würde generell davon Abstand genommen, während wieder andere Länder in Anlehnung an das Gesetz über die Verbesserung der Leistungen in der Rentenversicherung vom Jahre 1941 dazu übergegangen seien, bestimmte Beträge außer Ansatz zu lassen.
    Diese verschiedenartige Handhabung hat den Ausschuß veranlaßt, eine Koordinierung dieser unbedingt notwendigen Maßnahmen vorzuschlagen, und es kam unter anderem von Herrn Abgeordneten Degener von der CDU der Vorschlag, eine bestimmte Summe als sogenannten Freibetrag festzusetzen, der dann allgemeingültig im gesamten Bundesgebiet zur Anwendung gebracht werden könnte. In der Diskussion ist man allerdings zu der Auffassung gekommen, daß durch die Nennung eines bestimmten Betrages neuerdings irgendwelche Schwierigkeiten und Härten entstehen könnten und daß doch ein anderer Weg vielleicht noch geeigneter wäre, diese Schwierigkeiten zu beseitigen, um so mehr, als es in den verschiedenen Ländern, ja in den verschiedenen Kreisen verschiedenartige Fürsorgerichtsätze gibt. Ich habe von mir aus damals den Vorschlag gemacht, doch von den Fürsorgerichtsätzen auszugehen: also ein bestimmter über den Fürsorgerichtsätzen liegender Hundertsatz möge gewissermaßen freigelassen werden, und erst diese Summe übersteigende Rentenbeträge könnten dann für die Fürsorgeunterstützung nicht mehr in Frage kommen. Der Ausschuß schloß sich diesem Vorschlag in der Meinung an, daß dadurch auch lokale bzw. regionale Gesichtspunkte genügend berücksichtigt seien. Es ist zweifellos bei einer solchen Beschlußfassung auch zu beachten, daß das für die Fürsorgeämter eine wesentliche Vereinfachung der Neufestsetzung von Unterstützungssätzen darstellt, ohne daß der Begünstigte selbst dabei etwa irgendeinen Nachteil hat.
    Ich glaube, es darf auch in diesem Zusammenhang betont werden, daß der Ausschuß in dieser Frage zweifellos von Einmütigkeit getragen war und daß die Vertreterin der kommunistischen Fraktion sich auf Grund des gefaßten Beschlusses mit der Erklärung des kommunistischen Antrages als „erledigt" einverstanden erklärt hat.
    Der Ausschuß hat also folgenden Beschluß gefaßt:
    Der Bundestag wolle beschließen,
    1. die Bundesregierung zu ersuchen, alsbald dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, nach dem ein Hundertsatz der jeweiligen Fürsorgebeträge nicht angerechnet werden soll für die Empfänger von Leistungen aus der Sozialversicherung,
    2. den Antrag der Fraktion der KPD — Nr. 106 der Drucksachen — als erledigt anzusehen.
    Ich glaube, ich darf zum Schluß auf Wunsch des Ausschusses noch die Bitte anfügen, daß die Regierung, falls Sie diesen Antrag annehmen, dann auch entsprechend den großen Schwierigkeiten in Rentnerkreisen einen wirklich angemessenen Hundertsatz festlegen wird, der nach diesem Beschluß anrechnungsfrei bleiben soll. Ich bitte um Annahme des Ausschußantrages.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen und eröffne die gemeinsame Aussprache über die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung, Drucksachen Nr. 416 und 453.
Ich möchte nur der Ordnung halber darauf hinweisen, daß eine Redezeit von 60 Minuten in der bekannten Reihenfolge der Fraktionen 12, 12, 8, 8, 5, 5, 5 und 3 Minuten bedeutet.
Als erster hat sich der Herr Abgeordnete Renner zum Wort gemeldet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir begrüßen das Ergebnis der Beratungen in den beiden Ausschüssen, obwohl wir gegen die Formulierung, die der Ausschuß unserem Antrag auf Drucksache Nr. 106 gegeben hat, gewisse Bedenken haben. Wir sind der Auffassung, daß das Problem nicht in der Form gelöst werden kann, daß man die alte „Gehobene Fürsorge" wieder einführt. Wir Kommunisten sind in dieser Auffassung nicht allein; denn bis in die Rechtskreise der auf dem sozialen Gebiet tätigen Personen und Organisationen besteht die Ansicht, daß durch die Schaffung einer gehobenen Fürsorge, an der nur ein bestimmter Teil von Fürsorgeberechtigten partizipieren würde, eine gewisse Generalisierung der Wohlfahrtsleistungen eintreten würde, wogegen man sich zu wenden habe. Ich stehe also mit meinem Urteil gegen die Wiedereinführung der gehobenen Fürsorge nicht allein. Ich bin mir allerdings darüber klar, daß die Regelung des Tatbestandes, den wir mit unserem Antrag angeschnitten haben, nicht leicht ist.
    Ich bin folgender Überzeugung. Das Problem der Außerachtlassung eines gewissen Teils der Renten oder der Eigentumserträgnisse bei der Berechnung zur Feststellung der Bedürftigkeit nach den Prinzipien der allgemeinen Wohlfahrtspflege kann man nur auf der Basis lösen, daß man die Fürsorgepflichtverordnung, die die derzeitige Rechtsbasis der gesamten öffentlichen Wohlfahrtspflege ist, grundsätzlich ändert. Man sollte den neuen sozialen Begriffen, wie sie sich im Laufe der Jahre nach dem Zustandekommen der Fürsorgepflichtverordnung herausgebildet haben, und auch der allgemeinen sozialen Lage, wie sie nicht zuletzt der Krieg bedingt hat, Rechnung tragen. Unter diesen Gesichtspunkten sollte man an eine Neuregelung der Rückerstattungspflicht und an eine Neuregelung der Unterhaltspflicht herangehen. Wenn man das .Problem auf dieser Basis anpackt, kann man eine Regelung im Sinne des Ausschußbeschlusses erreichen, ohne zum Prinzip der gehobenen Fürsorge zurückzukehren.
    Entschuldigen Sie, wenn ich mich für verpflichtet gehalten habe, auf diesen Tatbestand hinzuweisen. Wir begrüßen den Beschluß des Ausschusses insofern schon, als er wenigstens mit der Praxis Schluß macht, die sich herausgebildet hat, daß nämlich die Gemeinden die Leistungsverbesserungen des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes dazu benutzt haben, um Rieseneinsparungen zu machen, daß also die eine Hand wieder weggenommen hat, was die andere gegeben hatte, daß das Sozialversicherungsanpassungsgesetz in der Tat eigentlich nur eine Verschiebung der Lastenträger bedeutete. Insofern begrüßen wir, wie gesagt, den Beschluß


    (Renner)

    des Ausschusses, bitten aber doch darum, noch einmal den Gedanken zu erwägen, ob nicht das, was von uns allen gewünscht wird, besser durch eine grundsätzliche Änderung der Prinzipien der Fürsorgepflichtverordnung als dadurch zu erreichen ist, daß wir zu dem meines Erachtens längst überholten Prinzip der sogenannten gehobenen Fürsorge zurückkehren.