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ID0103302700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 33. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Februar 1950 1025 33. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. Februar 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1026D, 1057C Eintritt des Abg. Kohl in den Bundestag 1026D Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen zur Durchführung der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung für die Veranlagungszeiträume zweite Hälfte 1948 und das Kalenderjahr 1949 und zur Erhebung von Abschlagszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 1950 . . . . 1027A Beschluß des Bundesrats zu dem Entwurf eines Gesetzes betreffend das Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember 1949 . 1027A Anfrage Nr. 25 der Fraktion der SPD betreffend Bau eines Sperrwerks bei Leer (Drucksachen Nr. 354 und 477) . 1027B Anfrage Nr. 28 der Zentrumsfraktion betreffend Sonderpreise für Mineralöl (Drucksachen Nr. 380 und 479) . . . . 102713 Namensänderung der Gruppe „Nationale Rechte" in „Deutsche Reichspartei" . . 1027B Einspruch des Abgeordneten Goetzendorff gegen seinen Ausschluß von den Verhandlungen des Bundestages gemäß § 92 der vorläufigen Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 475) 1027C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Wiederherstellung der Ehrenämter und der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung (Drucksache Nr. 444) 1027C Storch, Bundesminister für Arbeit 1027C Arndgen (CDU) 1028D Dr. Wellhausen (FDP) . . . . 1030A Frau Kalinke (DP) 1031D Dr. Leuchtgens (DR?) . . . . 1034A Richter (SPD) . . . . . . . 1034C Oskar Müller (KPD) 1036C von Fürstenberg (BP) . . . . 1037D Beratung des Mündlichen Berichts • des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge über den Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Ilk, Dr. Schäfer und Genossen betreffend Familienunterstützung ehemaliger Kriegsgefangener und Internierter und über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Rückerstattungspflicht von Fürsorgeaufwendungen (Drucksachen Nr. 416, 202 und 329) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der KPD betreffend Auswirkungen der Leistungssteigerungen des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes (Drucksachen Nr. 453 und 106) 1038B Frau Niggemeyer (CDU), Berichterstatterin . . . . . . . . . 1038B Fischer (SPD), Berichterstatter . 1039B Renner (KPD) 1040C Frau Schanzenbach (SPD) . . . 1041A Dr. Kleindinst (CSU) 1042B Frau Dr. Ilk (FDP) 1042D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der DP betreffend Wiederherstellung der deutschen Fischerei-Hoheit (Drucksachen Nr. 449 und 349) . . . . 1043B Tobaben (DP), Berichterstatter . . 1043B Wehner (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . 1043D Dr. Bucerius (CDU) 1044A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abgeordneten Ollenhauer und Genossen betreffend besonderes Referat für in Polen und in der Tschechoslowakei lebende Deutsche (Drucksachen Nr. 459 und 78) 1044C Höfler (CDU), Berichterstatter . . 1044D Frau Dr. Hubert 1045A Oskar Müller (KPD) 1045D Dr. Trischler (FDP) 1046A von Thadden (DRP) . . . . . 1046D Krause (Z) 1047B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Fraktion der BP betreffend Sofortmaßnahmen der Bundesregierung hinsichtlich der Verteilung der illegal über die Ostgrenzen kommenden Flüchtlinge (Drucksachen Nr. 460 und 92) 1047C Kuntscher (CDU), Berichterstatter 1047C Tichi (WAV) 1048B Donhauser (BP) . . . . . . . 1049A Paul (Württemberg) (SPD) . . . . 1050B Strauss (CSU) 1050D Clausen (SSW) 1051D Beschlußfassung über den Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abgeordneten Dr. Holzapfel und Genossen betreffend Gesetz über die Liquidation des ehemalig reichseigenen Filmeigentums (Drucksachen Nr. 402 und 34) 1052B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Antrag der Fraktion der WAV . betreffend Baudarlehn an Schwer- und Schwerstversehrte (Drucksachen Nr. 419 und 237) . . . . 1052B Lücke (CDU), Berichterstatter . . . 1052B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betreffend abgelaufenes Produktionspermit (Drucksache Nr. 412) . . . 1052D Storch, Bundesminister für Arbeit . 1053A Dr. Bucerius (zur Geschäfts- ordnung) 1053B Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) 1053D Agatz (KPD) 1054D Meyer (Westfalen) (SPD) . . . 1055C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Bericht über die wirtschaftliche Lage der Deutschen Bundesbahn (Drucksache Nr. 435) 1056D Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 473) 1056D Nächste Sitzung 1057C Anmerkung zur 32. Sitzung betreffend Zustimmung der Abg. Dr. Dorls und Dr. Ott zu den Erklärungen zur Frage der Zurückhaltung von Kriegsgefangenen und Internierten . 1057 Die Sitzung wird um 14 Uhr 45 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Anmerkung zu Punkt 4 der Tagesordnung der 32. Sitzung, Seite 1011 B ff. Die Abgeordneten Dr. Dorls und Dr. Ott haben dem Präsidenten gegenüber nach der Sitzung schriftlich und mündlich ihre Zustimmung zu der von dem Bundeskanzler abgegebenen Erklärung und zu der von dem Abgeordneten Pohle im Namen der Fraktionen des Bundestags abgegebenen Erklärung zur Frage der Zurückhaltung von Kriegsgefangenen und Internierten erklärt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, damit ist die Rednerliste erschöpft. Ich schließe die erste Beratung des Gesetzentwurfs Drucksache Nr. 444 und darf wohl das Einverständnis des Hauses damit annehmen, daß der Gesetzentwurf als dem Ausschuß für Sozialpolitik überwiesen gilt. — Es ist demgemäß beschlossen.
    Wir kommen nunmehr zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung. Ich darf dazu folgendes erläutern. Wir waren uns im Ältestenrat darüber einig — und ich darf annehmen, daß das Haus sich dem Vorschlag des Ältestenrats anschließen wird —, erstens über Punkt 3 und 4 gemeinsam Bericht erstatten zu lassen und zweitens für diese beiden Punkte die Gesamtredezeit auf 60 Minuten festzulegen. Darf ich die Zustimmung des Hauses zu diesem Vorschlag des Ältestenrats, vor allem hinsichtlich der Gesamtredezeit von 60 Minuten für die Punkte 3 und 4 in aller Form f est-stellen? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist demgemäß beschlossen.

    (Abg. Renner: Doch, wir würden widersprechen; aber es hat ja keinen Wert!)

    Dann rufe ich zunächst auf Punkt 3 der Tagesordnung:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge über den Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Ilk, Dr. Schäfer und Genossen betreffend Familienunterstützung ehemaliger Kriegsgefangener und Internierter und über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Rückerstattungspflicht von Fürsorgeaufwendungen (Drucksachen Nr. 416, 202 und 329).
    Als Berichterstatterin hat Frau Abgeordnete Niggemeyer das Wort.
    Frau Niggemeyer (CDU), Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge hat sich in seiner Sitzung vom 19. Januar mit zwei Anträgen befaßt, dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Ilk, Dr. Schäfer und Genossen Drucksache Nr. 202 und dem Antrag der SPD Drucksache Nr. 329. Der Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Ilk, Dr. Schäfer und Genossen lautet:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Die Bundsregierung wolle bei den Länderregierungen veranlassen, baldmöglichst eine Regelung herbeizuführen, durch welche die aus Kriegsgefangenschaft und Internierung Zurückkehrenden von der Verpflichtung befreit werden, die ihren Familien gewährten Unterstützungsbeträge zurückzuzahlen.
    Dieser Antrag Drucksache Nr. 202 ist, materiell gesehen, mit einbegriffen in dem Antrag der SPD Drucksache Nr. 329. Dieser Antrag bezieht die Personengruppe des erstgenannten Antrags mit ein, geht aber in bezug auf den Personenkreis weiter und wünscht von der Rückerstattungspflicht zu befreien: erstens politisch, rassisch und religiös Verfolgte, zweitens ehemalige Kriegsgefangene und drittens Vertriebene und Bombengeschädigte. Er geht über den Antrag Drucksache Nr. 202 auch dadurch hinaus, daß er es in seiner Zielsetzung nicht bei einer Anregung an die Länderregierungen bewenden lassen will, die ja keine gesetzliche Bindung bedeuten würde. Vielmehr ersucht er die Bundesregierung, dem Bundestag baldmöglichst einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, der die Rückerstattungspflicht der eben genannten Personenkreise einheitlich regelt.
    Der Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge war einstimmig der Meinung, daß dem Antrag Drucksache Nr. 329 Rechnung getragen und nach einem Weg gesucht werden sollte, die genannten Personengruppen von der Rückerstattungspflicht für Fürsorgeaufwendungen zu befreien. Er sah die Gegebenheit, sich diesem Antrag anzuschließen, darin, daß der Personenkreis, der in dem Antrag Drucksache Nr. 329 erfaßt wird, nicht durch eigenes Verschulden in eine Notlage geraten ist, und weiter darin, daß der einzelne nicht nur persönlich Leid und Not der Gefangenschaft und Krankheit erduldet hat, sondern daß durch sein Erleiden auch seine Familie in eine soziale Notlage hineingeraten ist, nicht selbstverschuldet,, sondern herbeigeführt durch ein System, an dessen Folgen wir alle noch tragen —das nationalsozialistische System —, durch die Katastrophe des verlorenen Krieges, dessen Lasten wir ja auch alle zu tragen haben. So waren wir uns darin einig, nach dem Weg zu suchen, der eine gesetzliche Regelung hier vorbereiten und schaffen könne. Wir wollten es nicht bei einer Empfehlung an die Länder bewenden lassen.
    Es war auch im Ausschuß kein klares Bild darüber zu erhalten, wie die Praxis in den einzelnen Ländern bisher gehandhabt wurde. Es ist nicht so, als wenn nicht schon in einigen Ländern weitgehend Rücksicht auf die Kriegsgefangenen genommen würde, wenn sie etwa aus langjähriger Haft zurückgekommen sind und zunächst einmal ihre Krankheit überwinden und um ihre Existenz ringen müssen, daß sie dann noch mit der Hypothek der Zurückzahlung empfangener Wohlfahrtsunterstützung belastet werden. Wir waren, uns aber auch klar darüber — das ergab


    (Frau Niggemeyer)

    die Aussprache über die Handhabung in den einzelnen Ländern —, daß wir es nicht etwa dem Ermessen des Leiters eines Wohlfahrtsamtes oder des Landesbezirksfürsorgeamtes überlassen könnten, hier von sich aus zu entscheiden, ob im Einzelfall auf die Rückzahlung verzichtet werden soll. Der Ausschuß sah die Schaffung einer gesetzlichen Möglichkeit für die drei genannten Personengruppen, von der Rückzahlung empfangener Wohlfahrtsunterstützung befreit zu werden, in einer Änderung des § 25 der Fürsorgepflichtverordnung, jenes Paragraphen, der einmal die Rückzahlungspflicht vorsieht, aber andererseits auch die Ausnahmen behandelt, nach denen von einer Rückzahlung abgesehen wird.
    So kam der Ausschuß einstimmig zu dem, Beschluß, den er Ihnen jetzt vorlegt, und er bittet darum, daß sich das gesamte Haus diesem Beschluß anschließen möge. Der Beschluß des Ausschusses lautet:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Die Bundesregierung wird ersucht, baldmöglichst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Rückerstattungspflicht von Fürsorgeaufwendungen gemäß § 25 der Reichsfürsorgepflichtverordnung innerhalb des Bundesgebietes für folgende Gruppen einheitlich regelt:
    1. politisch, rassisch und religiös Verfolgte,
    2. ehemalige Kriegsgefangene,
    3. Vertriebene und Bombengeschädigte. Bis zum Erlaß dieses Gesetzes sind die Länderregierungen zu ersuchen, die Rückerstattung der Fürsorgeaufwendungen für die genannten Gruppen auszusetzen.
    Ich bitte das Hohe Haus noch einmal. sich dem Beschluß des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge anzuschließen.

    (Beifall bei der CDU.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke der Frau Berichterstatterin für ihre Ausführungen.
Ich erteile zu Punkt 4 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der KPD betreffend Auswirkungen der Leistungssteigerungen des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes (Drucksachen Nr. 453 und 106).
Herrn Abgeordneten Fischer als Berichterstatter das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willy Fischer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag Nr. 106 der kommunistischen Fraktion lag einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Sozialpolitik und des Ausschusses für öffentliche Fürsorge zur Beratung vor. Der Antrag ist am 14. Oktober 1949 gestellt worden. Der sozialpolitische Ausschuß hat 'ebenfalls in seiner Sitzung im Oktober beschlossen, diese gemeinsame Sitzung einzuberufen, um dort den Antrag zu beraten.
    Das Problem selbst dürfte eigentlich jedem Abgeordneten genügend bekannt sein, weil es nach meinen Erfahrungen nach Erlaß des Sozialverversicherungsanpassungsgesetzes doch wohl in allen Gemeinden und Länderparlamenten eine große Rolle gespielt hat. Nach weitverbreiteten
    Auffassungen in den Bezirksfürsorgeverbänden und selbst in den Länderministerien war dabei nach der Reichsfürsorgepflichtverordnung jegliches Einkommen auf die Fürsorgeunterstützung anzurechnen, und daraus ergab sich eine Serie von sehr großen sozialen Härten. Insbesondere die Organisationen der Rentner haben nach wie vor immer wieder den Standpunkt vertreten, daß dem nicht so sein könne und daß deshalb gesetzliche Maßnahmen beraten und beschlossen werden müßten, um diese sozialen Härten auszuschalten. Insbesondere muß — und das brachten in dieser gemeinsamen Sitzung die verschiedensten Redner auch zum Ausdruck die berechtigte Anschauung der Rentnerkreise berücksichtigt werden, daß durch die Handhabung der Anrechnung der erhöhten Renten bei den Fürsorgeämtern eine Hand nehme, was die andere gegeben hätte. Insbesondere aber standen sich in vielen Grenzfällen die Rentner trotz der erhöhten Renten als Fürsorgeunterstützungsempfänger faktisch dadurch schlechter, daß von vornherein bei ihnen die sogenannten Sonderbeihilfen wie Brennstoff- und Kartoffelbeihilfen eingestellt wurden. Insofern erkannte auch der Ausschuß den Antrag der Kommunistischen Partei als von allgemeiner Bedeutung an. Er kann jedoch zu dem Ergebnis, daß der Antrag in dieser Form nicht passieren könne, weil er für die Durchführung etwaiger geeigneter Maßnahmen nicht klar genug gehalten war. Der Ausschuß war sich insbesondere darüber einig, daß eine Reihe von sozialen Härten zu beseitigen sei und eine geeignete Form hierfür gefunden werden müßte. Es wurde insbesondere betont, daß durch das Sozialversicherungsanpassungsgesetz — durch die Rentenerhöhung — eine Anpassung an das veränderte Lohn- und Preisgefüge erreicht werden sollte, wobei gleichzeitig allerdings auch eine Entlastung der öffentlichen Fürsorge beabsichtigt war.
    Ebenso stimmten sämtliche Vertreter im Ausschuß darin überein, daß die erhöhten Rentensätze ebenfalls noch nicht den unbedingten Lebensnotwendigkeiten entsprechen; um so mehr Grund läge vor, um — dem Antrag entsprechend — auf Abhilfe zu sinnen. Es ist auch betont worden, daß bereits der Wirtschaftsrat bei Erlaß des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes den Ländern empfohlen hat, nicht die gesamte Erhöhung anzurechnen. Insbesondere aber auch verdient die Tatsache Beachtung, daß der Einwand nicht anerkannt werden könne, wonach man durch eine sogenannte Sonderregelung für Rentner im Fürsorgewesen etwa zwei Gruppen oder zwei Klassen schaffen würde, weil- man ja nicht verkennen darf, daß der Rentenempfänger für seine Rente im Gegensatz zum Fürsorgeunterstützungsempfänger sein Leben lang Beiträge in die Invaliden- oder Angestelltenversicherung gezahlt hat.
    Wie sehr verschiedenartig insbesondere nach Erlaß des Gesetzes für Sozialrentenanpassung diese Angelegenheit behandelt worden ist, das zeigt ein Bericht des Regierungsvertreters in der genannten Sitzung, wonach hinsichtlich der personellen und finanziellen Auswirkungen auf die Fürsorgeleistungen seitens des Innenministeriums eine Anfrage an die einzelnen Länder ergangen sei, deren Beantwortung nur in ganz wenigen Fällen eine klare statistische Übersicht ermöglicht, insbesondere sei das nur möglich bei Bre-


    (Fischer)

    men, Hamburg, Schleswig-Holstein und Württemberg-Hohenzollern. In einigen Berichtsländern würde eine Anrechnung der Rentenerhöhung erfolgen, in anderen würde generell davon Abstand genommen, während wieder andere Länder in Anlehnung an das Gesetz über die Verbesserung der Leistungen in der Rentenversicherung vom Jahre 1941 dazu übergegangen seien, bestimmte Beträge außer Ansatz zu lassen.
    Diese verschiedenartige Handhabung hat den Ausschuß veranlaßt, eine Koordinierung dieser unbedingt notwendigen Maßnahmen vorzuschlagen, und es kam unter anderem von Herrn Abgeordneten Degener von der CDU der Vorschlag, eine bestimmte Summe als sogenannten Freibetrag festzusetzen, der dann allgemeingültig im gesamten Bundesgebiet zur Anwendung gebracht werden könnte. In der Diskussion ist man allerdings zu der Auffassung gekommen, daß durch die Nennung eines bestimmten Betrages neuerdings irgendwelche Schwierigkeiten und Härten entstehen könnten und daß doch ein anderer Weg vielleicht noch geeigneter wäre, diese Schwierigkeiten zu beseitigen, um so mehr, als es in den verschiedenen Ländern, ja in den verschiedenen Kreisen verschiedenartige Fürsorgerichtsätze gibt. Ich habe von mir aus damals den Vorschlag gemacht, doch von den Fürsorgerichtsätzen auszugehen: also ein bestimmter über den Fürsorgerichtsätzen liegender Hundertsatz möge gewissermaßen freigelassen werden, und erst diese Summe übersteigende Rentenbeträge könnten dann für die Fürsorgeunterstützung nicht mehr in Frage kommen. Der Ausschuß schloß sich diesem Vorschlag in der Meinung an, daß dadurch auch lokale bzw. regionale Gesichtspunkte genügend berücksichtigt seien. Es ist zweifellos bei einer solchen Beschlußfassung auch zu beachten, daß das für die Fürsorgeämter eine wesentliche Vereinfachung der Neufestsetzung von Unterstützungssätzen darstellt, ohne daß der Begünstigte selbst dabei etwa irgendeinen Nachteil hat.
    Ich glaube, es darf auch in diesem Zusammenhang betont werden, daß der Ausschuß in dieser Frage zweifellos von Einmütigkeit getragen war und daß die Vertreterin der kommunistischen Fraktion sich auf Grund des gefaßten Beschlusses mit der Erklärung des kommunistischen Antrages als „erledigt" einverstanden erklärt hat.
    Der Ausschuß hat also folgenden Beschluß gefaßt:
    Der Bundestag wolle beschließen,
    1. die Bundesregierung zu ersuchen, alsbald dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, nach dem ein Hundertsatz der jeweiligen Fürsorgebeträge nicht angerechnet werden soll für die Empfänger von Leistungen aus der Sozialversicherung,
    2. den Antrag der Fraktion der KPD — Nr. 106 der Drucksachen — als erledigt anzusehen.
    Ich glaube, ich darf zum Schluß auf Wunsch des Ausschusses noch die Bitte anfügen, daß die Regierung, falls Sie diesen Antrag annehmen, dann auch entsprechend den großen Schwierigkeiten in Rentnerkreisen einen wirklich angemessenen Hundertsatz festlegen wird, der nach diesem Beschluß anrechnungsfrei bleiben soll. Ich bitte um Annahme des Ausschußantrages.