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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 33. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Februar 1950 1025 33. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. Februar 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1026D, 1057C Eintritt des Abg. Kohl in den Bundestag 1026D Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen zur Durchführung der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung für die Veranlagungszeiträume zweite Hälfte 1948 und das Kalenderjahr 1949 und zur Erhebung von Abschlagszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 1950 . . . . 1027A Beschluß des Bundesrats zu dem Entwurf eines Gesetzes betreffend das Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember 1949 . 1027A Anfrage Nr. 25 der Fraktion der SPD betreffend Bau eines Sperrwerks bei Leer (Drucksachen Nr. 354 und 477) . 1027B Anfrage Nr. 28 der Zentrumsfraktion betreffend Sonderpreise für Mineralöl (Drucksachen Nr. 380 und 479) . . . . 102713 Namensänderung der Gruppe „Nationale Rechte" in „Deutsche Reichspartei" . . 1027B Einspruch des Abgeordneten Goetzendorff gegen seinen Ausschluß von den Verhandlungen des Bundestages gemäß § 92 der vorläufigen Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 475) 1027C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Wiederherstellung der Ehrenämter und der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung (Drucksache Nr. 444) 1027C Storch, Bundesminister für Arbeit 1027C Arndgen (CDU) 1028D Dr. Wellhausen (FDP) . . . . 1030A Frau Kalinke (DP) 1031D Dr. Leuchtgens (DR?) . . . . 1034A Richter (SPD) . . . . . . . 1034C Oskar Müller (KPD) 1036C von Fürstenberg (BP) . . . . 1037D Beratung des Mündlichen Berichts • des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge über den Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Ilk, Dr. Schäfer und Genossen betreffend Familienunterstützung ehemaliger Kriegsgefangener und Internierter und über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Rückerstattungspflicht von Fürsorgeaufwendungen (Drucksachen Nr. 416, 202 und 329) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der KPD betreffend Auswirkungen der Leistungssteigerungen des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes (Drucksachen Nr. 453 und 106) 1038B Frau Niggemeyer (CDU), Berichterstatterin . . . . . . . . . 1038B Fischer (SPD), Berichterstatter . 1039B Renner (KPD) 1040C Frau Schanzenbach (SPD) . . . 1041A Dr. Kleindinst (CSU) 1042B Frau Dr. Ilk (FDP) 1042D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der DP betreffend Wiederherstellung der deutschen Fischerei-Hoheit (Drucksachen Nr. 449 und 349) . . . . 1043B Tobaben (DP), Berichterstatter . . 1043B Wehner (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . 1043D Dr. Bucerius (CDU) 1044A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abgeordneten Ollenhauer und Genossen betreffend besonderes Referat für in Polen und in der Tschechoslowakei lebende Deutsche (Drucksachen Nr. 459 und 78) 1044C Höfler (CDU), Berichterstatter . . 1044D Frau Dr. Hubert 1045A Oskar Müller (KPD) 1045D Dr. Trischler (FDP) 1046A von Thadden (DRP) . . . . . 1046D Krause (Z) 1047B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Fraktion der BP betreffend Sofortmaßnahmen der Bundesregierung hinsichtlich der Verteilung der illegal über die Ostgrenzen kommenden Flüchtlinge (Drucksachen Nr. 460 und 92) 1047C Kuntscher (CDU), Berichterstatter 1047C Tichi (WAV) 1048B Donhauser (BP) . . . . . . . 1049A Paul (Württemberg) (SPD) . . . . 1050B Strauss (CSU) 1050D Clausen (SSW) 1051D Beschlußfassung über den Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abgeordneten Dr. Holzapfel und Genossen betreffend Gesetz über die Liquidation des ehemalig reichseigenen Filmeigentums (Drucksachen Nr. 402 und 34) 1052B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Antrag der Fraktion der WAV . betreffend Baudarlehn an Schwer- und Schwerstversehrte (Drucksachen Nr. 419 und 237) . . . . 1052B Lücke (CDU), Berichterstatter . . . 1052B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betreffend abgelaufenes Produktionspermit (Drucksache Nr. 412) . . . 1052D Storch, Bundesminister für Arbeit . 1053A Dr. Bucerius (zur Geschäfts- ordnung) 1053B Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) 1053D Agatz (KPD) 1054D Meyer (Westfalen) (SPD) . . . 1055C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Bericht über die wirtschaftliche Lage der Deutschen Bundesbahn (Drucksache Nr. 435) 1056D Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 473) 1056D Nächste Sitzung 1057C Anmerkung zur 32. Sitzung betreffend Zustimmung der Abg. Dr. Dorls und Dr. Ott zu den Erklärungen zur Frage der Zurückhaltung von Kriegsgefangenen und Internierten . 1057 Die Sitzung wird um 14 Uhr 45 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Anmerkung zu Punkt 4 der Tagesordnung der 32. Sitzung, Seite 1011 B ff. Die Abgeordneten Dr. Dorls und Dr. Ott haben dem Präsidenten gegenüber nach der Sitzung schriftlich und mündlich ihre Zustimmung zu der von dem Bundeskanzler abgegebenen Erklärung und zu der von dem Abgeordneten Pohle im Namen der Fraktionen des Bundestags abgegebenen Erklärung zur Frage der Zurückhaltung von Kriegsgefangenen und Internierten erklärt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Bevor ich die Aussprache eröffne, darf ich darauf hinweisen, daß der Ältestenrat Ihnen gemäß § 88 der Geschäftsordnung vorschlägt, die Debatte zu Punkt 2 der Tagesordnung auf insgesamt 90 Minuten zu beschränken. Das bedeutet eine Redezeit für die beiden großen Fraktionen von je 18 Minuten, für die FDP-Fraktion von 12 Minuten, für die übrigen Fraktionen je 8 Minuten, für die DRP-Fraktion von 5 Minuten. Ich darf das Einverständnis des Hauses mit dieser Einteilung der Redezeit feststellen. — Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist demgemäß beschlossen.
    Ich erteile Herrn Abgeordneten Arndgen als erstem Redner das Wort.


Rede von Josef Arndgen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem uns von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf ist an sich nicht viel zu sagen, und zwar deswegen nicht, weil schon der Wirtschaftsrat in Frankfurt ein solches Gesetz behandelt und nach allen Seiten hin gründlich durchdiskutiert hat. Da aber dem Hohen


(Arndgen)

Haus ein Antrag der SPD-Fraktion, Drucksache Nr. 248, vorliegt, dessen § 2 zu dem gleichen Thema vorschlägt, die Selbstverwaltungsorgane in der Kranken-, in der Renten- und in der Knappschaftsversicherung nur aus Versichertenvertretern zusammenzusetzen, möchte ich namens meiner politischen Freunde erklären, daß wir bezüglich der Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane dem Regierungsvorschlag zustimmen.

(Abg. Renner: Das hat mich gar nicht gewundert! Das brauchen Sie gar nicht zu unterstreichen!)

Ich glaube, daß Vertreter eines Systems, unter dem in den Gebieten, in denen sie herrschend sind, über Selbstverwaltung nicht geredet werden darf,

(Abg. Rische: Kennen Sie das Prinzip überhaupt?)

das Recht verwirkt haben, sich hier als Anwälte der Selbstverwaltung aufzuspielen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Renner: Wer „glauben" muß, der weiß nichts!)

Meine Damen und Herren! Mit den Antragstellern zu Drucksache Nr. 248 gehen wir in der Auffassung einig, daß der Arbeitnehmer, dem der Versicherungsschutz gilt, naturgemäß das größere Interesse an der Verwaltung der Sozialversicherungsträger und an den Finanzmitteln derselben hat. Wir müssen uns jedoch hüten, die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber und Unternehmer ihren Arbeitern und Angestellten gegenüber aufzulockern, die in verschiedenen Paragraphen des BGB verankert ist. Wenn wir die Arbeitgeber von der Verantwortung in der Sozialversicherung ausschließen, dann haben wir den Anfang mit dieser Auflockerung gemacht. Es liegt auch im Interesse der Versicherten und auch der Versicherungsträger selbst, die Unternehmer von der Verantwortung für die Beitragshöhe und für die Leistungen beispielsweise in der Krankenversicherung nicht auszuschließen. Wir haben in der letzten Zeit mehrfach erlebt, daß die Krankenkassen zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit von dem § 391 der Reichsversicherungsordnung Gebrauch machen und die Beiträge bis zu 71/2 Prozent erhöhen mußten. Gerade in schwierigen Zeiten ist es notwendig und dient es den vorgesehenen Maßnahmen, wenn die Verantwortung für diese Maßnahmen auf möglichst breite Basis verteilt wird.
Mit dieser Auffassung, die ich hier vertreten habe, gehen auch bekannte Sozialpolitiker der Partei einig, die den Antrag, den ich vorhin skizziert habe, eingereicht hat. In seiner Broschüre „Sozialpolitik — Kernfragen des deutschen Aufbaues", in der sich Herr Dr. Preller, der jetzige Minister für Arbeit und Wirtschaft in Schleswig-Holstein, auch mit der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung beschäftigt, schreibt derselbe u. a. folgendes:
Aber auch der Arbeitgeber muß an der Sozialversicherung interessiert werden, nicht nur weil es sich ja auch um seine nicht geringen Beiträge handelt, sondern auch deshalb, weil erreicht werden muß, daß der Arbeitgeber in seinem Betrieb schadenverhütend mitarbeitet um der Leistungskraft der Versicherten ebenso wie um der Finanzkraft der Versicherung willen. Sieht sich der Arbeitgeber in eine
hoffnungslose Minderheit versetzt, so wird sein Interesse erlahmen.
Das ist nichts anderes als das, was ich sinngemäß hier vorgetragen habe.
Das Hohe Haus wird sich in absehbarer Zeit mit dem Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer in der Wirtschaft und in den Betrieben beschäftigen. Den Beratungen um dieses Mitbestimmungsrecht würde es bestimmt nicht dienlich sein, wenn in der Sozialversicherung, wo das Schwergewicht auf seiten der Versicherten liegt, diese sich gegen eine Mitverantwortung der Arbeitgeber stemmen würden. Wollen wir die Demokratisierung in der Wirtschaft mit einem wesentlichen Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer, dann dürfen wir uns in der Sozialversicherung nicht gegen die Mitverantwortung der Arbeitgeber anstemmen.
Meine Damen und Herren! Soweit die sonstigen Bestimmungen des Regierungsentwurfs in Frage kommen, müßte überprüft werden, ob die Einführung der Versichertenältesten, die sich in der Knappschaftsversicherung und auch in der Angestelltenversicherung bis 1933 gut bewährt haben, für die Invalidenversicherung dienlich ist. In der Angestelltenversicherung mit nur einer Anstalt im gesamten früheren Reichsgebiet und in der Knappschaftsversicherung waren und sind die Verhältnisse sehr verschieden von denen in der Invalidenversicherung. In der Invalidenversicherung verfügen wir über Landesversicherungsanstalten in den einzelnen Gebieten.
Was die lebendige Verbindung zwischen Versicherten und Versicherungsträgern in der Rentenversicherung angeht, so haben bis zum Jahre 1933 die sogenannten Arbeitersekretariate der Gewerkschaften und der sonstigen Sozialorganisationen recht segensreich gewirkt. Mit der Einführung der Versichertenältesten in der Invalidenversicherung könnte es dazu kommen, daß die Aufgabengebiete, die diese Arbeitersekretariate segensreich betreut haben, verlagert werden und daß dann Organisationen, die an sich außerhalb der Versicherung stehen, ihren Einfluß völlig verlieren. Es wäre daher nötig, im Ausschuß noch einmal genau zu prüfen, ob die Einführung der Versichertenältesten in der Rentenversicherung der Arbeiter notwendig ist.
Weiter, meine sehr verehrten Damen und Herren, müßte die in § 8 des Regierungsentwurfs vorgesehene Stellung der Geschäftsführer der Sozialversicherungsträger noch einmal überprüft werden. Die Bedeutung der Selbstverwaltung liegt in der eigenen Verantwortlichkeit des Versicherungsträgers. Ein ehrenamtlicher Vorstand jedoch scheidet mit dem Ablauf seiner Wahlzeit nach 4 Jahren aus der Verantwortung praktisch aus, während das Ergebnis der von ihm gefaßten Beschlüsse oft erst nach viel längerer Zeit in Erscheinung tritt. Bei den oft auch für Fachleute sehr schwierigen Materien wird ein ehrenamtlicher Vorstand nicht immer in der Lage sein, die richtige Entscheidung ohne Unterrichtung und Befragung zu treffen. Wollen wir den Gefahren begegnen, die damit der Selbstverwaltung drohen, dann muß ein Weg gesucht und gefunden werden, auf dem die Geschäftsführung, namentlich die Präsidenten der Versicherungsanstalten, in irgendeiner Form mit einem Beschlußrecht bei diesen Organen eingeschaltet werden können, auch deswegen, weil ein sehr großer Teil der Versicherungsträger Staatsaufgaben auferlegt bekommt,


(Arndgen)

die ordnungsmäßig und dem Auftrag des Staates entsprechend durchgeführt werden müssen.
Endlich, meine Damen und Herren, müßte auch überprüft werden, ob der § 11 — überschrieben „Aufsicht" — in der Form, wie er in der Regierungsvorlage enthalten ist, bestehen bleiben kann, oder ob nicht auch hier einige Änderungen durchgeführt werden können.
Schließlich muß überprüft werden, ob es zweckmäßig ist, die Urwahlen entsprechend dem Vorschlag des Regierungsentwurfs durchzuführen, nämlich Urwahlen für jeden Versicherungsträger vorzunehmen, oder ob man nicht wieder zu dem Wahlmodus zurückkehren sollte, der bis zum Jahre 1933 üblich war.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir auch mit dem Regierungsentwurf in seinen Grundzügen einig gehen, so sind wir doch der Auffassung, daß er in einer Reihe von Einzelheiten
ich habe einiges darüber anklingen lassen — überprüft und abgeändert werden müßte. Ich stelle daher namens der CDU-Fraktion den Antrag, den Regierungsentwurf dem Sozialpolitischen Ausschuß zur Durchberatung zu überweisen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Wellhausen. -