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ID0103300400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 33. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. Februar 1950 1025 33. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. Februar 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1026D, 1057C Eintritt des Abg. Kohl in den Bundestag 1026D Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen zur Durchführung der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung für die Veranlagungszeiträume zweite Hälfte 1948 und das Kalenderjahr 1949 und zur Erhebung von Abschlagszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 1950 . . . . 1027A Beschluß des Bundesrats zu dem Entwurf eines Gesetzes betreffend das Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember 1949 . 1027A Anfrage Nr. 25 der Fraktion der SPD betreffend Bau eines Sperrwerks bei Leer (Drucksachen Nr. 354 und 477) . 1027B Anfrage Nr. 28 der Zentrumsfraktion betreffend Sonderpreise für Mineralöl (Drucksachen Nr. 380 und 479) . . . . 102713 Namensänderung der Gruppe „Nationale Rechte" in „Deutsche Reichspartei" . . 1027B Einspruch des Abgeordneten Goetzendorff gegen seinen Ausschluß von den Verhandlungen des Bundestages gemäß § 92 der vorläufigen Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 475) 1027C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Wiederherstellung der Ehrenämter und der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung (Drucksache Nr. 444) 1027C Storch, Bundesminister für Arbeit 1027C Arndgen (CDU) 1028D Dr. Wellhausen (FDP) . . . . 1030A Frau Kalinke (DP) 1031D Dr. Leuchtgens (DR?) . . . . 1034A Richter (SPD) . . . . . . . 1034C Oskar Müller (KPD) 1036C von Fürstenberg (BP) . . . . 1037D Beratung des Mündlichen Berichts • des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge über den Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Ilk, Dr. Schäfer und Genossen betreffend Familienunterstützung ehemaliger Kriegsgefangener und Internierter und über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Rückerstattungspflicht von Fürsorgeaufwendungen (Drucksachen Nr. 416, 202 und 329) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der KPD betreffend Auswirkungen der Leistungssteigerungen des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes (Drucksachen Nr. 453 und 106) 1038B Frau Niggemeyer (CDU), Berichterstatterin . . . . . . . . . 1038B Fischer (SPD), Berichterstatter . 1039B Renner (KPD) 1040C Frau Schanzenbach (SPD) . . . 1041A Dr. Kleindinst (CSU) 1042B Frau Dr. Ilk (FDP) 1042D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der DP betreffend Wiederherstellung der deutschen Fischerei-Hoheit (Drucksachen Nr. 449 und 349) . . . . 1043B Tobaben (DP), Berichterstatter . . 1043B Wehner (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . 1043D Dr. Bucerius (CDU) 1044A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abgeordneten Ollenhauer und Genossen betreffend besonderes Referat für in Polen und in der Tschechoslowakei lebende Deutsche (Drucksachen Nr. 459 und 78) 1044C Höfler (CDU), Berichterstatter . . 1044D Frau Dr. Hubert 1045A Oskar Müller (KPD) 1045D Dr. Trischler (FDP) 1046A von Thadden (DRP) . . . . . 1046D Krause (Z) 1047B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Fraktion der BP betreffend Sofortmaßnahmen der Bundesregierung hinsichtlich der Verteilung der illegal über die Ostgrenzen kommenden Flüchtlinge (Drucksachen Nr. 460 und 92) 1047C Kuntscher (CDU), Berichterstatter 1047C Tichi (WAV) 1048B Donhauser (BP) . . . . . . . 1049A Paul (Württemberg) (SPD) . . . . 1050B Strauss (CSU) 1050D Clausen (SSW) 1051D Beschlußfassung über den Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abgeordneten Dr. Holzapfel und Genossen betreffend Gesetz über die Liquidation des ehemalig reichseigenen Filmeigentums (Drucksachen Nr. 402 und 34) 1052B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Antrag der Fraktion der WAV . betreffend Baudarlehn an Schwer- und Schwerstversehrte (Drucksachen Nr. 419 und 237) . . . . 1052B Lücke (CDU), Berichterstatter . . . 1052B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betreffend abgelaufenes Produktionspermit (Drucksache Nr. 412) . . . 1052D Storch, Bundesminister für Arbeit . 1053A Dr. Bucerius (zur Geschäfts- ordnung) 1053B Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) 1053D Agatz (KPD) 1054D Meyer (Westfalen) (SPD) . . . 1055C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Bericht über die wirtschaftliche Lage der Deutschen Bundesbahn (Drucksache Nr. 435) 1056D Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 473) 1056D Nächste Sitzung 1057C Anmerkung zur 32. Sitzung betreffend Zustimmung der Abg. Dr. Dorls und Dr. Ott zu den Erklärungen zur Frage der Zurückhaltung von Kriegsgefangenen und Internierten . 1057 Die Sitzung wird um 14 Uhr 45 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Anmerkung zu Punkt 4 der Tagesordnung der 32. Sitzung, Seite 1011 B ff. Die Abgeordneten Dr. Dorls und Dr. Ott haben dem Präsidenten gegenüber nach der Sitzung schriftlich und mündlich ihre Zustimmung zu der von dem Bundeskanzler abgegebenen Erklärung und zu der von dem Abgeordneten Pohle im Namen der Fraktionen des Bundestags abgegebenen Erklärung zur Frage der Zurückhaltung von Kriegsgefangenen und Internierten erklärt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung ist seit Beendigung des Krieges in der gesamten Wirtschaft von den Beteiligten wiederholt eindringlich gefordert worden. Mit vollem Recht; denn das Führerprinzip eines autoritären Staates, das nach 1933 die Selbstverwaltung verdrängt hat, widersprach dem Wesen der deutschen Sozialversicherung. Ihre Schöpfer waren der Überzeugung, daß die soziale Sicherung der werktätigen Bevölkerung nur in der Form einer Selbsthilfe wirksam durchgeführt werden kann. Die Beteiligten sollten sie als eigene Angelegenheit mitgestalten und mitverwalten Deshalb gaben sie den Trägern der Sozialversicherung Organe der Selbsverwaltung, deren Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen zu wählen waren.
    Nach dem Zusammenbruch stand zunächst der Rückkehr zu dem ursprünglichen Rechtszustand die Absicht des Kontrollrats im Wege, die deutsche Sozialversicherung neu zu regeln. Erst als zweifelsfrei feststand, daß die soziale Gesetzgebung wieder ausschließlich eine deutsche Angelegenheit war, konnte die Wiederherstellung der Selbstverwaltung der Sozialversicherung in Angriff genommen werden. Sehr bald haben dann auch die Länder der französischen Zone und das Land Bayern entsprechende Gesetze erlassen, die aber manche Unterschiede aufwiesen.
    Die Sozialversicherung ist immer reichseinheitlich gewesen, und sie verträgt ihrer Natur nach keine Rechtszersplitterung. Aus diesem Grunde hat sich der Wirtschaftsrat bereits mit der Angelegenheit befaßt und am 25. Mai vorigen Jahres ein Gesetz zur Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung beschlossen. Es ist nicht in Kraft getreten, weil die Besatzungsmächte ihm die erforderliche Zustimmung versagt haben. Sie wollten diese Frage einem Gesetz des Bundestags vorbehalten. Dieses Gesetz ist inzwischen äußerst vordringlich geworden. Die werktätige Bevölkerung kann es nicht verstehen, daß viele Sozialversicherungsträger heute, fünf Jahre nach Einstellung der Feindseligkeiten, immer noch autoritär verwaltet werden.


    (Bundesminister Storch)

    Der vorliegende Entwurf will diesem Bedürfnis entsprechen. Er übernimmt weitgehend Inhalt und Wortlaut des Wirtschaftsratsgesetzes und bezieht sich wie dieses in der Hauptsache auf die Wiederherstellung des Rechtszustandes aus der Zeit vor 1933. Eine Erweiterung der Selbstverwaltung ist nur für die Träger der Unfallversicherung vorgesehen, in deren Organen ehedem die Arbeitgeber allein vertreten waren. Zwischen ihren Verbänden und den Gewerkschaften besteht heute weitgehend Übereinstimmung darüber, daß künftig den Arbeitnehmern eine Vertretung in den Organen der Unfallversicherung billigerweise nicht vorenthalten werden darf. Die Verteilung der Beitragslast allein kann nicht mehr der Maßstab für die Vertretung in diesen Organen sein. Auszugehen ist vielmehr von dem Grundsatz der gleichberechtigten Zusammenarbeit der Arbeitnehmer und Arbeitgeber als den Trägern der gesamten Volkswirtschaft.
    Der Entwurf erweitert das Gesetz des Wirtschaftsrats dadurch, daß er auch die frühere Vorschrift über die Ehrenämter allgemein wiederherstellt und so die Besetzung der Versicherungsbehörden mit Beisitzern aus den Kreisen der Versicherten und ihrer Arbeitgeber sowie die Bildung der übrigen in den Sozialversicherungsgesetzen vorgesehenen Ausschüsse ermöglicht. Ferner räumt er den Trägern der Krankenversicherung in allen Ländern des Bundesgebiets wieder das Recht ein, Beiträge und Leistungen selber festzusetzen. Er entspricht damit einem wesentlichen Erfordernis echter Selbstverwaltung. Außerdem enthält er Vorschriften über die Durchführung der Wahlen, insbesondere über die Bestellung von Wahlbeauftragten.
    Endlich erforderten die Vorschriften des Grundgesetzes und die Einbeziehung der französischen Zone in das Bundesgebiet Abweichungen vom Wirtschaftsratsgesetz. Auf sie wird in dem besonderen Teil hingewiesen.
    Für die Beurteilung des Entwurfs kann dieselbe Forderung erhoben werden, die schon bei der Beratung des Selbstverwaltungsgesetzes in der 31. Vollversammlung des Wirtschaftsrats ausgesprochen worden ist, daß nämlich der Blick auf die Notwendigkeiten der Zukunft zu richten ist. Heute sind andere Gesichtspunkte maßgebend als bei der Einführung der deutschen Sozialversicherung. Wurde damals nur ein verhältnismäßig kleiner Teil aller Deutschen durch die Sozialversicherung erfaßt, so sind gegenwärtig nahezu 75 Prozent der gesamten Bevölkerung des Bundesgebiets in dieser oder jener Form an der Sozialversicherung beteiligt. Die Sozialversicherung der Zukunft muß von dem Gedanken der sozialen Gerechtigkeit in der Wirtschaft getragen werden. Der Entwurf will die Voraussetzungen dafür schaffen, daß die in der Wirtschaft maßgebenden Faktoren der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in höherem Maß- als in der Vergangenheit die Sozialversicherung in eigener Verantwortlichkeit übernehmen.
    Zu dieser Frage liegt ja auch das Initiativgesetz der Sozialdemokratischen Partei vor. Wenn Sie die beiden Gesetzesvorlagen genauer ansehen, werden Sie feststellen, daß sich die Auffassungen eigentlich nur dadurch unterscheiden : der sozialdemokratische Gesetzentwurf geht von dem Gedanken aus, daß in der Sozialversicherung
    der Arbeitgeberbeitrag kein echter Beitrag sei,
    sondern ein aus dem Produktionsergebnis entnommener Teil des gemeinschaftlich Erarbeiteten. Man geht aus diesen Gesichtspunkten in dem Initiativ-Gesetzentwurf dazu über, zu sagen, daß in der Krankenversicherung und in den Rentenversicherungen nur die Versicherten selber die Selbstverwaltung übernehmen sollen. Der Gesetzentwurf der Regierung geht von dem Gesichtspunkt aus, daß in unserer Volkswirtschaft Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Produktionsprozeß zusammenarbeiten.
    Der Herr Bundeskanzler hat bereits in der Regierungserklärung klar zum Ausdruck gebracht, daß die Rechtsverhältnisse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Zukunft sehr stark in die Eigenverantwortlichkeit dieser Faktoren übergeführt werden sollen.
    Von diesem Gesichtspunkt aus haben wir in unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen, daß in der Selbstverwaltung aller Versicherungsträger Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich stark tätig sein sollen. Wir gehen dabei auch von dem Gedanken aus, die großen Fragenkomplexe, die momentan unter dem Stichwort Mitbestimmungsrecht in der Wirtschaft eine Rolle spielen, und die Fragen der Gestaltung einer Wirtschaftsdemokratie auch auf den anderen Gebieten so zu lösen, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichberechtigt tätig sein sollen. Aus diesen Erwägungen haben wir Ihnen den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form vorgelegt.
    Es würde zu weit führen, wenn ich Ihnen jetzt den gesamten Gesetzentwurf in allen seinen Einzelheiten vortragen würde. Ich habe veranlaßt, daß Ihnen noch heute im Laufe der Sitzung eine ausführliche Begründung für sämtliche Paragraphen gegeben wird. Ich hoffe, vor allem den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses damit so viel Material in die Hände gegeben zu haben, daß durch die Ausschußverhandlungen möglichst bald ein Gesetz zustande kommt, das den berechtigten Wünschen aller gerecht wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Bevor ich die Aussprache eröffne, darf ich darauf hinweisen, daß der Ältestenrat Ihnen gemäß § 88 der Geschäftsordnung vorschlägt, die Debatte zu Punkt 2 der Tagesordnung auf insgesamt 90 Minuten zu beschränken. Das bedeutet eine Redezeit für die beiden großen Fraktionen von je 18 Minuten, für die FDP-Fraktion von 12 Minuten, für die übrigen Fraktionen je 8 Minuten, für die DRP-Fraktion von 5 Minuten. Ich darf das Einverständnis des Hauses mit dieser Einteilung der Redezeit feststellen. — Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist demgemäß beschlossen.
Ich erteile Herrn Abgeordneten Arndgen als erstem Redner das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Arndgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem uns von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf ist an sich nicht viel zu sagen, und zwar deswegen nicht, weil schon der Wirtschaftsrat in Frankfurt ein solches Gesetz behandelt und nach allen Seiten hin gründlich durchdiskutiert hat. Da aber dem Hohen


    (Arndgen)

    Haus ein Antrag der SPD-Fraktion, Drucksache Nr. 248, vorliegt, dessen § 2 zu dem gleichen Thema vorschlägt, die Selbstverwaltungsorgane in der Kranken-, in der Renten- und in der Knappschaftsversicherung nur aus Versichertenvertretern zusammenzusetzen, möchte ich namens meiner politischen Freunde erklären, daß wir bezüglich der Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane dem Regierungsvorschlag zustimmen.

    (Abg. Renner: Das hat mich gar nicht gewundert! Das brauchen Sie gar nicht zu unterstreichen!)

    Ich glaube, daß Vertreter eines Systems, unter dem in den Gebieten, in denen sie herrschend sind, über Selbstverwaltung nicht geredet werden darf,

    (Abg. Rische: Kennen Sie das Prinzip überhaupt?)

    das Recht verwirkt haben, sich hier als Anwälte der Selbstverwaltung aufzuspielen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Renner: Wer „glauben" muß, der weiß nichts!)

    Meine Damen und Herren! Mit den Antragstellern zu Drucksache Nr. 248 gehen wir in der Auffassung einig, daß der Arbeitnehmer, dem der Versicherungsschutz gilt, naturgemäß das größere Interesse an der Verwaltung der Sozialversicherungsträger und an den Finanzmitteln derselben hat. Wir müssen uns jedoch hüten, die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber und Unternehmer ihren Arbeitern und Angestellten gegenüber aufzulockern, die in verschiedenen Paragraphen des BGB verankert ist. Wenn wir die Arbeitgeber von der Verantwortung in der Sozialversicherung ausschließen, dann haben wir den Anfang mit dieser Auflockerung gemacht. Es liegt auch im Interesse der Versicherten und auch der Versicherungsträger selbst, die Unternehmer von der Verantwortung für die Beitragshöhe und für die Leistungen beispielsweise in der Krankenversicherung nicht auszuschließen. Wir haben in der letzten Zeit mehrfach erlebt, daß die Krankenkassen zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit von dem § 391 der Reichsversicherungsordnung Gebrauch machen und die Beiträge bis zu 71/2 Prozent erhöhen mußten. Gerade in schwierigen Zeiten ist es notwendig und dient es den vorgesehenen Maßnahmen, wenn die Verantwortung für diese Maßnahmen auf möglichst breite Basis verteilt wird.
    Mit dieser Auffassung, die ich hier vertreten habe, gehen auch bekannte Sozialpolitiker der Partei einig, die den Antrag, den ich vorhin skizziert habe, eingereicht hat. In seiner Broschüre „Sozialpolitik — Kernfragen des deutschen Aufbaues", in der sich Herr Dr. Preller, der jetzige Minister für Arbeit und Wirtschaft in Schleswig-Holstein, auch mit der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung beschäftigt, schreibt derselbe u. a. folgendes:
    Aber auch der Arbeitgeber muß an der Sozialversicherung interessiert werden, nicht nur weil es sich ja auch um seine nicht geringen Beiträge handelt, sondern auch deshalb, weil erreicht werden muß, daß der Arbeitgeber in seinem Betrieb schadenverhütend mitarbeitet um der Leistungskraft der Versicherten ebenso wie um der Finanzkraft der Versicherung willen. Sieht sich der Arbeitgeber in eine
    hoffnungslose Minderheit versetzt, so wird sein Interesse erlahmen.
    Das ist nichts anderes als das, was ich sinngemäß hier vorgetragen habe.
    Das Hohe Haus wird sich in absehbarer Zeit mit dem Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer in der Wirtschaft und in den Betrieben beschäftigen. Den Beratungen um dieses Mitbestimmungsrecht würde es bestimmt nicht dienlich sein, wenn in der Sozialversicherung, wo das Schwergewicht auf seiten der Versicherten liegt, diese sich gegen eine Mitverantwortung der Arbeitgeber stemmen würden. Wollen wir die Demokratisierung in der Wirtschaft mit einem wesentlichen Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer, dann dürfen wir uns in der Sozialversicherung nicht gegen die Mitverantwortung der Arbeitgeber anstemmen.
    Meine Damen und Herren! Soweit die sonstigen Bestimmungen des Regierungsentwurfs in Frage kommen, müßte überprüft werden, ob die Einführung der Versichertenältesten, die sich in der Knappschaftsversicherung und auch in der Angestelltenversicherung bis 1933 gut bewährt haben, für die Invalidenversicherung dienlich ist. In der Angestelltenversicherung mit nur einer Anstalt im gesamten früheren Reichsgebiet und in der Knappschaftsversicherung waren und sind die Verhältnisse sehr verschieden von denen in der Invalidenversicherung. In der Invalidenversicherung verfügen wir über Landesversicherungsanstalten in den einzelnen Gebieten.
    Was die lebendige Verbindung zwischen Versicherten und Versicherungsträgern in der Rentenversicherung angeht, so haben bis zum Jahre 1933 die sogenannten Arbeitersekretariate der Gewerkschaften und der sonstigen Sozialorganisationen recht segensreich gewirkt. Mit der Einführung der Versichertenältesten in der Invalidenversicherung könnte es dazu kommen, daß die Aufgabengebiete, die diese Arbeitersekretariate segensreich betreut haben, verlagert werden und daß dann Organisationen, die an sich außerhalb der Versicherung stehen, ihren Einfluß völlig verlieren. Es wäre daher nötig, im Ausschuß noch einmal genau zu prüfen, ob die Einführung der Versichertenältesten in der Rentenversicherung der Arbeiter notwendig ist.
    Weiter, meine sehr verehrten Damen und Herren, müßte die in § 8 des Regierungsentwurfs vorgesehene Stellung der Geschäftsführer der Sozialversicherungsträger noch einmal überprüft werden. Die Bedeutung der Selbstverwaltung liegt in der eigenen Verantwortlichkeit des Versicherungsträgers. Ein ehrenamtlicher Vorstand jedoch scheidet mit dem Ablauf seiner Wahlzeit nach 4 Jahren aus der Verantwortung praktisch aus, während das Ergebnis der von ihm gefaßten Beschlüsse oft erst nach viel längerer Zeit in Erscheinung tritt. Bei den oft auch für Fachleute sehr schwierigen Materien wird ein ehrenamtlicher Vorstand nicht immer in der Lage sein, die richtige Entscheidung ohne Unterrichtung und Befragung zu treffen. Wollen wir den Gefahren begegnen, die damit der Selbstverwaltung drohen, dann muß ein Weg gesucht und gefunden werden, auf dem die Geschäftsführung, namentlich die Präsidenten der Versicherungsanstalten, in irgendeiner Form mit einem Beschlußrecht bei diesen Organen eingeschaltet werden können, auch deswegen, weil ein sehr großer Teil der Versicherungsträger Staatsaufgaben auferlegt bekommt,


    (Arndgen)

    die ordnungsmäßig und dem Auftrag des Staates entsprechend durchgeführt werden müssen.
    Endlich, meine Damen und Herren, müßte auch überprüft werden, ob der § 11 — überschrieben „Aufsicht" — in der Form, wie er in der Regierungsvorlage enthalten ist, bestehen bleiben kann, oder ob nicht auch hier einige Änderungen durchgeführt werden können.
    Schließlich muß überprüft werden, ob es zweckmäßig ist, die Urwahlen entsprechend dem Vorschlag des Regierungsentwurfs durchzuführen, nämlich Urwahlen für jeden Versicherungsträger vorzunehmen, oder ob man nicht wieder zu dem Wahlmodus zurückkehren sollte, der bis zum Jahre 1933 üblich war.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir auch mit dem Regierungsentwurf in seinen Grundzügen einig gehen, so sind wir doch der Auffassung, daß er in einer Reihe von Einzelheiten
    ich habe einiges darüber anklingen lassen — überprüft und abgeändert werden müßte. Ich stelle daher namens der CDU-Fraktion den Antrag, den Regierungsentwurf dem Sozialpolitischen Ausschuß zur Durchberatung zu überweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)