Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die- heutige Kriegsopferversorgung beruht
auf Landesrecht. Es bestehen zur Zeit sieben verschiedene landesgesetzliche Regelungen, die inhaltlich, insbesondere auch in der Höhe ihrer Leistungen, wesentlich voneinander abweichen. Am 20. September 1949 hat der Herr Bundeskanzler ein einheitliches Versorgungsgesetz in Aussicht gestellt. Das Bundesarbeitsministerium hat die Vorarbeiten unverzüglich aufgenommen. Dem Ausschuß für Kriegsopferversorgung ist bereits ein wesentlicher Teil der für das Gesetz notwendigen Unterlagen zugeleitet worden.
Das vom Wirtschaftsrat verabschiedete Gesetz konnte in der beschlossenen Fassung nicht vorgelegt werden, weil erstens infolge Errichtung des Bundes auch die französische Besatzungszone mit berücksichtigt werden mußte, zweitens in der Zwischenzeit in einzelnen Ländern Änderungen der Versorgungsgesetze erfolgt sind, drittens die Finanzlage der Länder sich inzwischen weiter verschärft hat und damit in Zusammenhang, wie Ihnen bekannt ist, im Bunde selbst bis zu Beginn des neuen Haushaltsjahres eigene Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Wegen der besonderen Notlage der Kriegsbeschädigten hat die Bundesregierung daneben, so wie sie beauftragt ist, geprüft, welche vorläufigen Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungen getroffen werden können. Sie erscheinen insbesondere notwendig, um die Leistungen in d e n Ländern der amerikanischen und britischen Zone zu verbessern, die im Jahre 1949 noch keine Verbesserung von sich aus durchgeführt haben. Insbesondere kommen die Gewährung von Teuerungszulagen und eine Erweiterung des Kreises der anspruchsberechtigten Witwen in Frage. Jede Verbesserung der Leistungen an die Kriegsopfer geht bis zum Schluß des laufenden Haushaltsjahres zu Lasten der Länder. Es genügt deshalb nicht, einen Gesetzentwurf aufzustellen; er muß auch in seinen Mehrleistungen finanziert werden.
Die Bundesregierung hat deshalb unverzüglich die Verhandlungen mit den Ländern über die Bereitstellung neuer Mittel geführt. Auch das ist mit der gebotenen Beschleunigung geschehen. Leider haben sich die Verhandlungen wegen der schwierigen Finanzlage über längere Zeit erstreckt, als das ursprünglich vorgesehen war. Der Haushalt der Länder ist nämlich durch Aufwand für die Kriegsopfer bereits erheblich belastet. Die Aufwendungen an Renten allein betragen im Bundesgebiet zur Zeit jährlich 2,4 Milliarden DM. Diese Summe ist im Zusammenhang mit dem Antrag des Abgeordneten Renner von Bedeutung. Der Antrag bedeutet, da die Gesamtkosten im Jahre 2,4 Milliarden ausmachen, ein Zwölftel von 2,4 Millarden DM, eine Ausgabe von rund 200 Millionen DM.
Bei der Belastung der Länder ist zu berücksichtigen, daß diese Ausgaben zahlenmäßig bei vielen Ländern an zweiter Stelle des Haushalts stehen. Die Länder hatten sich deshalb außerstande erklärt, neue erhebliche Mittel bereitzustellen. Es ist aber der Bundesregierung gelungen, einen Betrag von 80 Millionen DM für diese Verbesserungen zur Verfügung zu stellen.
Das Bundesarbeitsministerium hat daher einen Gesetzentwurf fertiggestellt, der den Kriegsopfern Teuerungszuschläge in den Ländern gewährt, die im laufenden Jahr noch keine Verbesserung durchgeführt haben. Außerdem soll der Kreis der versorgungsberechtigten Witwen in den Ländern, in denen er noch enger gezogen ist — das sind Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein —, an die Verbesserungen der anderen Länder der ameri-
kanischen und britischen Zone angeglichen werden. Diese beiden Maßnahmen allein nehmen die zur Verfügung stehenden 80 Millionen voll in Anspruch.
Das Überbrückungsgesetz ist im Bundesarbeitsministerium fertiggestellt und wird den gesetzgebenden Körperschaften unverzüglich zugeleitet. Das einheitliche Versorgungsgesetz, an dem die Arbeiten in vollem Gange sind, wird so beschleunigt fertiggestellt und den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet, daß es voraussichtlich bis zum Beginn des neuen Haushaltsjahres in Kraft treten kann.