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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. — 25. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1949 757 25. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1949. Antrag des Oberstaatsanwalts beim Landgericht Hamburg betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Oellers . . . . 758A Interpellation der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines KB.-Leistungsgesetzes (Drucksache Nr. 344) und Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Überbriickungsmaßnahme für rentenberechtigte Kriegsopfer (Drucksache Nr. 340) 758A Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . 758B, 761D Renner (KPD) . . . . 759A, 762A, 764D Bazille (SPD) 760D, 763C Arndgen (CDU) 761B Dr. Wellhausen (FDP) 763A Frau Kalinke (DP) 764A Antrag der Landesregierung Schleswig-Holstein betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Hedler 765B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes über die Festsetzung und Verrechnung von Ausgleichs- und Unterschiedsbeträgen für Einfuhrgüter der Land- und Ernährungswirtschaft (Drucksachen Nr. 323 und 294) 765C Lübke (CDU), Berichterstatter . . 765C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Fachstellengesetzes und der Fachstellengebührenordnung (Drucksachen Nr. 342 und 283) 765D Etzel (CDU), Berichterstatter . . 766A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Antrag des Abg. Renner u. Gen. betr. Verwendung der Mittel des Arbeitslosenstocks (Drucksachen Nr. 315 N und 204) 766D Sabel (CDU), Berichterstatter . . 766D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes, des Gesetzes zur Deckung der Kosten für den Umsatz ernährungswirtschaftlicher Waren und des Preisgesetzes (Drucksachen Nr. 338 und 284) 768A Hoogen (CDU), Berichterstatter . 768A Dr. Arndt (SPD) 769B Loritz (WAV) 770A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Jugendfürsorge über den Antrag des Abg. Ollenhauer u. Gen. betr. Jugendwohlfahrtsgesetz vom 9. 7. 1922 (Drucksachen Nr. 341 und 31) . . . . . . . ... . 770D Kemmer (CSU), Berichterstatter . . 770D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der WAV betr. Eierpreise (Drucksachen Nr. 326 und 215) 771B Dr. Müller (CDU), Berichterstatter . . . 771B, 772C Loritz (WAV) 771C, 772C Unterbrechung der Sitzung . . 773A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Antrag der Landesregierung Schleswig-Holstein über die Aufhebung der Immunität des Abg. Hedler 773A Gengler (CDU), Berichterstatter . 773A Dr. Miessner (NR) 774A Dr. Greve (SPD) 774B Kiesinger (CDU) 775B Renner (KPD) 775D Ewers (DP) 776C Dr. von Merkatz (DP) 777B Dr. Doris (Parteilos) 777C Weihnachts- und Neujahrswünsche des Präsidenten Dr. Köhler 778A Geschäftliche Mitteilungen 778C Nächste Sitzung 778C Die Sitzung wird um 16 Uhr 57 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 25. Sitzung des Deutschen Bundestags. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor.

(Widerspruch.)



(Präsident Dr. Köhler)

— Verzeihung, sie ist in den letzten 5 Minuten verteilt worden.

(Zurufe.)

- Sie liegt also den meisten Mitgliedern des Hauses vor.
Gestatten Sie, daß ich trotzdem beginne. Ich habe noch eine amtliche Mitteilung zu machen, bevor wir in die Tagesordnung eintreten. Der Senat der Hansestadt Hamburg hat mir den Antrag des Oberstaatsanwalts beim Landgericht Hamburg betreffend Aufhebung der Immunität des Herrn Abgeordneten Dr. Oellers übermittelt. Ich bitte Sie, von diesem Eingang Kenntnis zu nehmen und nach dem bisher gepflogenen Verfahren Ihr Einverständnis damit zu erklären, daß ich diesen Eingang dem zuständigen Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität überweise.

(Zustimmung.)

Wir treten dann in die Tagesordnung ein. Ich rufe auf Punkt 1 a:
Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Vorlage eines KB-Leistungsgesetzes (Drucksache Nr. 344).
Soviel ich weiß, ist diese Drucksache noch nicht restlos verteilt. Oder ist sie verteilt?

(Zurufe: Nein!)

— Dann werde ich mir erlauben, diese Interpellation der Fraktion der SPD zu verlesen:
Der Ausschuß für Kriegsopfer und Kriegsgefangenenfragen und der Ausschuß für Sozialpolitik haben am 27. 10. in Erledigung der Anträge 107 und 108 betreffend Vorlage eines Überbrückungsgesetzes einstimmig beschlossen, die Regierung zur alsbaldigen Vorlage eines entsprechenden Gesetzes durch den Bundestag aufzufordern.
Die Vertreter des Bundesarbeitsministeriums haben die feste Zusage gegeben, daß die Vorlage beschleunigt eingebracht werden soll, damit ihre Verabschiedung noch vor Weihnachten erfolgen könne.
Die Vorlage liegt bis heute dem Bundestage nicht vor. Eine Verabschiedung zu dem vorgesehenen Zeitpunkt ist deshalb nicht möglich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum ist nicht unverzüglich nach Bildung der Bundesregierung das vom Wirtschaftsrat verabschiedete, aber von den Militärgouverneuren nicht genehmigte Gesetz dem Bundestag zur Beschlußfassung vorgelegt worden?
2. Ist die Regierung bereit, eine endgültige Zusage zu geben, wann das Gesetz dem Bundestag zugeleitet werden wird?
Punkt 1 b betrifft den
Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen betreffend Überbrückungsmaßnahme für rentenberechtigte Kriegsopfer.
Er liegt als Drucksache Nr. 340 dem Hohen Hause vor.
Zur Beantwortung der Interpellation auf Drucksache Nr. 344 in Verbindung mit dem Antrag auf Drucksache Nr. 340 erteile ich dem Vertreter des Herrn Bundesarbeitsministers, der durch eine Dienstreise am Erscheinen verhindert ist, Herrn Staatssekretär Sauerborn das Wort.

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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die- heutige Kriegsopferversorgung beruht
    auf Landesrecht. Es bestehen zur Zeit sieben verschiedene landesgesetzliche Regelungen, die inhaltlich, insbesondere auch in der Höhe ihrer Leistungen, wesentlich voneinander abweichen. Am 20. September 1949 hat der Herr Bundeskanzler ein einheitliches Versorgungsgesetz in Aussicht gestellt. Das Bundesarbeitsministerium hat die Vorarbeiten unverzüglich aufgenommen. Dem Ausschuß für Kriegsopferversorgung ist bereits ein wesentlicher Teil der für das Gesetz notwendigen Unterlagen zugeleitet worden.
    Das vom Wirtschaftsrat verabschiedete Gesetz konnte in der beschlossenen Fassung nicht vorgelegt werden, weil erstens infolge Errichtung des Bundes auch die französische Besatzungszone mit berücksichtigt werden mußte, zweitens in der Zwischenzeit in einzelnen Ländern Änderungen der Versorgungsgesetze erfolgt sind, drittens die Finanzlage der Länder sich inzwischen weiter verschärft hat und damit in Zusammenhang, wie Ihnen bekannt ist, im Bunde selbst bis zu Beginn des neuen Haushaltsjahres eigene Mittel nicht zur Verfügung stehen.
    Wegen der besonderen Notlage der Kriegsbeschädigten hat die Bundesregierung daneben, so wie sie beauftragt ist, geprüft, welche vorläufigen Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungen getroffen werden können. Sie erscheinen insbesondere notwendig, um die Leistungen in d e n Ländern der amerikanischen und britischen Zone zu verbessern, die im Jahre 1949 noch keine Verbesserung von sich aus durchgeführt haben. Insbesondere kommen die Gewährung von Teuerungszulagen und eine Erweiterung des Kreises der anspruchsberechtigten Witwen in Frage. Jede Verbesserung der Leistungen an die Kriegsopfer geht bis zum Schluß des laufenden Haushaltsjahres zu Lasten der Länder. Es genügt deshalb nicht, einen Gesetzentwurf aufzustellen; er muß auch in seinen Mehrleistungen finanziert werden.
    Die Bundesregierung hat deshalb unverzüglich die Verhandlungen mit den Ländern über die Bereitstellung neuer Mittel geführt. Auch das ist mit der gebotenen Beschleunigung geschehen. Leider haben sich die Verhandlungen wegen der schwierigen Finanzlage über längere Zeit erstreckt, als das ursprünglich vorgesehen war. Der Haushalt der Länder ist nämlich durch Aufwand für die Kriegsopfer bereits erheblich belastet. Die Aufwendungen an Renten allein betragen im Bundesgebiet zur Zeit jährlich 2,4 Milliarden DM. Diese Summe ist im Zusammenhang mit dem Antrag des Abgeordneten Renner von Bedeutung. Der Antrag bedeutet, da die Gesamtkosten im Jahre 2,4 Milliarden ausmachen, ein Zwölftel von 2,4 Millarden DM, eine Ausgabe von rund 200 Millionen DM.
    Bei der Belastung der Länder ist zu berücksichtigen, daß diese Ausgaben zahlenmäßig bei vielen Ländern an zweiter Stelle des Haushalts stehen. Die Länder hatten sich deshalb außerstande erklärt, neue erhebliche Mittel bereitzustellen. Es ist aber der Bundesregierung gelungen, einen Betrag von 80 Millionen DM für diese Verbesserungen zur Verfügung zu stellen.
    Das Bundesarbeitsministerium hat daher einen Gesetzentwurf fertiggestellt, der den Kriegsopfern Teuerungszuschläge in den Ländern gewährt, die im laufenden Jahr noch keine Verbesserung durchgeführt haben. Außerdem soll der Kreis der versorgungsberechtigten Witwen in den Ländern, in denen er noch enger gezogen ist — das sind Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein —, an die Verbesserungen der anderen Länder der ameri-


    (Staatssekretär Sauerborn)

    kanischen und britischen Zone angeglichen werden. Diese beiden Maßnahmen allein nehmen die zur Verfügung stehenden 80 Millionen voll in Anspruch.
    Das Überbrückungsgesetz ist im Bundesarbeitsministerium fertiggestellt und wird den gesetzgebenden Körperschaften unverzüglich zugeleitet. Das einheitliche Versorgungsgesetz, an dem die Arbeiten in vollem Gange sind, wird so beschleunigt fertiggestellt und den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet, daß es voraussichtlich bis zum Beginn des neuen Haushaltsjahres in Kraft treten kann.