Rede von
Johann
Schuster
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(WAV)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)
Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende vorläufige Gesetzentwurf weist eine ganze Reihe von Mängeln auf, die ich aber hier nicht mehr alle anführen möchte, da doch ein großer Teil davon schon von fast allen Vorrednern erwähnt wurde. Ich möchte nur auf einige wenige Punkte besonders hinweisen.
Als einer der Hauptmängel dieses Entwurfs erscheint uns der Umstand, daß er nunmehr glücklich drei Monate nach Arbeitsbeginn der Regierung endlich auf dem Tisch des Hohen Hauses gelandet ist. Da er doch ein Provisorium darstellt, das nur vorübergehend in Kraft gesetzt werden soll, hätte man doch erwarten dürfen, daß die Ausarbeitung eines solchen vorläufigen Entwurfs wesentlich schneller hätte bewerkstelligt werden können.
Ein anderer Punkt ist noch der, daß der Entwurf zwar als vorläufig gekennzeichnet wird, aber im Gesetz selbst keine zeitliche Begrenzung vorgesehen ist. Wir wollen es nicht annehmen - aber es könnte immerhin möglich sein —, daß man sehr lange keine Zeit finden würde, ein endgültiges Gesetz dazu auszuarbeiten. Deshalb erachten wir es als dringend notwendig, in einen vorläufigen Gesetzentwurf wie diesen auf alle Fälle eine zeitliche Begrenzung mit einzubauen.
Auch daß es in einem Haushaltsgesetzentwurf der Regierung erlassen ist, einen detaillierten Haushaltsplan und Etats vorzulegen, halten wir für denkbar unmöglich. Selbst wenn man die Schwierigkeiten berücksichtigt, mit der die Regierung bzw. das Bundesfinanzministerium zur Zeit zu kämpfen hat, so kann ein Provisorium doch nicht so weit gehen, daß man der Regierung
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die maßgebendsten Dinge, wie es die Vorlage eines Haushaltsplans ist, einfach erläßt.
Als ein ebenso wichtiger Punkt erscheint uns noch der § 9, die Bewilligung der Verfügungsmittel durch die beiden Ausschüsse, das heißt, den Haushaltsausschuß des Bundestags und den des Bundesrats. Dies würde ja den Charakter der Ausschüsse vollkommen ändern. Bis jetzt hatten alle Ausschüsse nur beratenden Charakter. Wenn man einem Ausschuß die Befugnis der Mittelbewilligung gäbe, würde dies eine vollkommene Abweichung von der bisherigen Praxis bedeuten.
Ich will nun auf all die Punkte, die von Vorrednern schon erwähnt wurden, nicht mehr eingehen, sondern nur nochmals bemerken, daß die Fraktion der WAV diesen vorläufigen Gesetzentwurf ablehnen wird.