Meine Damen und Herren! Nur ganz kurz einige Feststellungen. Der Gesetzentwurf ist dem Kabinett seinerzeit vorgelegt und von diesem am 14. Oktober beschlossen worden. Die Bundesrepublik und das Kabinett selbst sind bekanntlich erst am 20. September erstanden. Demnach war also die Zeitspanne zwischen der Entstehung der Bundesregierung und der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs in der Regierung relativ kurz. Die gesetzliche Frist für den Bundesrat beträgt drei Wochen. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf am 10. November beschlossen. Heute haben wir den 2. Dezember, und heute beraten wir die erste Lesung im Bundestag. Sie sehen, daß der Weg der normalen Gesetzgebung Zeit beansprucht. Gerade weil dem so ist, ist dieser Gesetzentwurf notwendig gewesen. Denn auch in der Zeit, in der die Gesetzgebungsmaschine ihr Werk noch nicht geboren hat, muß der Haushalt der Bundesrepublik laufen und auf bestimmte Grundlagen gestellt werden.
Es ist viel über § 9 und die sogenannten Verfügungssummen gesprochen worden. Ich habe aber in meinen einleitenden Ausführungen schon bemerkt, daß ich hoffe, von dem System der Verfügungssummen überhaupt keinen Gebrauch machen zu müssen; denn inzwischen ist Zeit vergangen, und inzwischen ist es möglich gewesen, die Einzelhaushaltspläne der jungen Verwaltungen auszuarbeiten. Insofern ist es möglich, Ihnen das vom Herrn Kollegen Dr. Höpker-Aschoff gewünschte Zahlenbild im Ausschuß gleichzeitig mit dem Zahlenbild vorzulegen, das der Ergänzungshaushalt voraussichtlich bieten wird, in dem die Ausgaben enthalten sind, welche zum Beispiel infolge der Pfundabwertung nach der Bildung der Bundesregierung unvorhergesehen und ganz neu an den Bundeshaushalt herantreten. Wenn das geschehen ist, werden alle Sorgen, daß der § 9 einem Bundesfinanzminister etwa zuviel Vollmachten gebe und ihn in engere Verbindung mit nicht ganz legalen Körperschaften bringe, hoffentlich geschwunden sein. Ich glaube, daß dann auch die Sorge, daß die Demokratie in Gefahr sei, bei dem Herrn Kollegen Schoettle behoben sein wird.
Wenn inzwischen einige Zeit vergangen ist, um die Haushaltspläne aufzustellen, so darf ich bemerken, daß es 15 Haushaltspläne sind, und — verzeihen Sie, meine Herren — ich habe die Ziffern von ungefähr 20 Millionen Mehraufwendungen für neue Bundesverwaltungen genannt, von denen der größte Betrag — selbstverständlich mit weitem Abstand — auf unsere gesetzgebenden Körperschaften entfällt, die ja auch in diesem Bundeshaushalt einbegriffen sind.
Ich darf vielleicht feststellen, daß der letzte Haushaltsplan, der eingegangen ist, der der gesetzgebenden Körperschaften war.
Nun, meine Damen und Herren, ich möchte noch kurz betonen, daß es sich bei dem Gesetzentwurf, wie der Name sagt, um ein Gesetz über die vorläufige Haushaltsordnung und die vorläufige Haushaltsführung des Rechnungsjahrs 1949 handelt. Damit ist nicht nur der Zweck, sondern auch die Zeit bestimmt. Die Sorgen, die der Herr Vorredner ausgesprochen hat, daß dieses vorläufige Gesetz ein Dauergesetz für den Bundeshaushalt sein könnte, sind nach der Überschrift des Gesetzes, glaube ich, schon behoben.
— Entschuldigung, es heißt: vorläufige Haushaltsordnung und vorläufige Haushaltsführung.
— Es wird nicht gesagt: vorläufiges Haushaltsgesetz, sondern: Gesetz über vorläufige Haushaltsführung.
In diesem Zusammenhang darf ich folgendes sagen. Durch diese Vorschriften sollte die Möglichkeit gegeben sein, Zeit zu gewinnen, dem Deutschen Bundestag und natürlich auch dem Bundesrat die Gesetzentwürfe vorzulegen, die der normale Sprachgebrauch als Haushaltsgesetze begreift, für das Jahr 1950/51 hoffentlich in der vollen ausführlichen Form. Aber für das Jahr 1949/50 ist es weder notwendig noch wäre es sinnvoll, die Ziffern, die der Wirtschaftsrat ausgearbeitet und zuletzt am 26. August 1949, drei Wochen vor Entstehung der Bundesregierung, festgelegt hat, jetzt noch einmal sämtlich neu aufzustellen, sondern man kann annehmen, daß das, was der Wirtschaftsrat für die alten Verwaltungen am 26. 8. 1949 aufgestellt und beschlossen hat, für die Weiterführung derselben Verwaltungen in ihrem grundsätzlich alten Aufgabenbereich einfach zu übernehmen sein wird. Das ist der wesentliche Kern, in dem sich dieser Ihnen vorzulegende Haushaltsplan von einem normalen Haushaltsplan entfernt, und vom Jahre 1950/51 an werden wir wieder im alten System und in den alten Formen sein. Ich hoffe, damit alle Sorgen um eine bedrohte Demokratie behoben zu haben.