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ID0101917500

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    Deutscher Bundestag. — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1949 529 19. Sitzung Erster Tag Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1949. Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Sewald 530B Geschäftliche Mitteilungen 530C, 558A, 565B, 569C Eintritt des Abg. Dr. Pferdmenges in den Bundestag 530C Interpellation der Abg. Euler, Dr. Preusker, Dr. Becker, Meyer, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer und Gen. betr. Abschluß der Entnazifizierung (Drucksache Nr. 172) . . . 530D Einspruch des Abg. Dr. Schumacher gegen seinen Ausschluß (Drucksache Nr. 247) 530D Geschäftsordnungsmäßige Behandlung von Anträgen auf Aufhebung der Immunität von Abgeordneten 530D Antrag des Justizministeriums Rheinland-Pfalz betr. Entscheidung über die Immunität des Abg. Stauch 531A Antrag des Niedersächsischen Justizministers betr. Entscheidung über die Immunität des Abg. Onnen 531A Abänderungsantrag der KPD-Fraktion zur Tagesordnung betr. Regierungserklärung zum Gesetz der Alliierten Hohen Kommission über „strafbare Handlungen gegen Besatzungsinteressen" 531B Fisch (KPD) 531C Euler (FDP) 532A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Initiativantrag der Abg. Strauss, Kemmer und Gen.) (Drucksache Nr. 180) 532A Strauss (CSU), Antragsteller 532A, 543A Frau Thiele (KPD) 535C Frau Dr. Ilk (FDP) 537A Dr. Etzel (BP) . . . . . . . . 537B Frau Keilhack (SPD) 538B Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 539A Ribbeheger (Z) 539B Strauss (CSU) 540A Dr. Kleindinst (CSU) . . . . . 541D Dr. Besold (BP) 542B Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen für Deutsche, die in Auswirkung des Krieges im Ausland zurückgehalten werden (Drucksachen Nr. 165 und 60) . . . . . . . . 543D Dr. Gerstenmaier (CDU) Berichterstatter 543D, 547D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 545C Müller, Oskar (KPD) . . . . . . . 546A Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der DP betr. . Bevölkerung Helgolands (Drucksachen Nr 166 und 41) 548B Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 548C Walter (DP) 551D Rademacher (FDP) . . . . . . 552A Mündliche Berichte des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über die Anträge der Fraktion der BP betr. Verteilung der DPs (Drucksachen Nr. 196 und 85), betr. Inanspruchnahme der Quartierleistungen durch die Besatzungsmächte (Drucksachen Nr. 197 und 86 neu) und betr. Wohnraumbelegung durch verschleppte Personen (Drucksachen Nr. 198 und 87) 552D Dr. Gerstenmaier (CDU), Berichterstatter 553A, 557A Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 553C Dr. Seelos (BP) . . . . . . . . 553D Dr. Pfeiffer, Staatsminister und Leiter der Bayerischen Staatskanzlei . . 554B Niebergall (KPD) . . . . . . . 554C Stahl (FDP) 556A von Thadden (NR) 556C Unterbrechung der Sitzung . . 557D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenhilfe für Heimkehrer (Drucksachen Nr. 190 und 121) 558A Arndgen (CDU), Berichterstatter . 558A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. einheitliche Regelung der Heimkehrerbetreuung (Drucksachen Nr. 191 und 118) 558B Pohle (SPD), Berichterstatter . 558C, 564B Leddin (SPD) . . . . . . . . . 559C Sabel (CDU) . . . . . . . 560D, 564D Krause (Z) 561C Renner (KPD) . . . . . . . . 562A Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . . 563B Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 563C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Bundesbahn (Drucksachen Nr. 170 und 105) . . . . 565A Rademacher (FDP), Berichterstatter 565B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an Ausschüsse (Drucksache Nr. 211) 565D Antrag der Fraktion der BP betr. § 103 der vorl. Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 184) 566A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . 566A Anträge der Fraktion der SPD betr. Gleichberechtigung der Frauen (Drucksache Nr. 176), der Abg. Renner u. Gen. betr. rechtliche Gleichstellung der Frauen (Drucksache Nr. 206) und der Fraktion der SPD betr. Frauen im öffentlichen Dienst bei der Bundesverwaltung (Drucksache Nr. 177) 566B Frau Nadig (SPD), Antragstellerin . 566B Frau Thiele (KPD), Antragstellerin . 567A Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 568A Unterbrechung der Sitzung 565B, 569D Die Sitzung wird um 10 Uhr 17 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Höpker-Aschoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Es ist hier wiederholt von einem Provisorium gesprochen worden, und die Überschrift des Entwurfs, den der Herr Bundesfinanzminister uns vorgelegt hat, bezeichnet das Gesetz, das wir nunmehr verabschieden sollen, als ein vorläufiges Haushaltsgesetz. Mir will scheinen, daß diese Bezeichnung nicht ganz zutrifft, denn das Haushaltsgesetz, das hier zur Verabschiedung steht, ist in der Tat kein vorläufiges Haushaltsgesetz, sondern ist das Haushaltsgesetz, das der Wirtschaftsführung des Bundes in dem zweiten halben Jahr 1949/50 zugrunde gelegt werden soll. Insofern also ist es kein Provisorium, sondern ein Definitivum.
    Richtig ist allerdings — und das haben sowohl die Verfasser des Entwurfs wie auch der Herr Vorredner gesagt —, daß diese Vorlage von dem, was wir bei Haushaltsgesetzen gewohnt sind, in einer erstaunlichen Weise abweicht. Es ist ein Haushaltsgesetz ohne Haushaltsplan und ohne Zahlen. Dieses sonderbare Verfahren ist natürlich zum Teil durch die Schwierigkeiten des Übergangs zu erklären. Wir stimmen dem Herrn Bundesfinanzminister darin zu, daß es unsere erste Aufgabe sein muß, überhaupt eine rechtliche Grundlage für die Haushaltsführung der Bundesregierung zu schaffen, denn diese rechtliche Grundlage ist vorläufig nicht vorhanden; sie muß so schnell wie möglich geschaffen werden.
    Wir wollen auch keine Einwendungen dagegen erheben, daß dies nun auf einem Wege geschieht, der an die Vorschläge des Finanzausschusses der Ministerpräsidenten anknüpft und der uns eine Reihe von harten Opfern zumutet, Verzichte auf Rechte, die sonst ein Parlament zu seinen höchsten Rechten zählt. Aber die außergewöhnliche Lage mag das rechtfertigen.
    Nun bestehen aber doch eine Reihe von Bedenken, auf die ich hier hinweisen möchte. Nach dem Vorschlag des Herrn Bundesfinanzministers sollen wir der Haushaltsführung des Bundes im zweiten Halbjahr 1949/50, soweit die alten Verwaltungen in Frage kommen, einfach den Haushaltsplan des Vereinigten Wirtschaftsgebiets zugrunde legen. Das würde bedeuten, daß wir selber hier auf unser Recht, die Ansätze des Haushaltsplans zu prüfen, weitgehend Verzicht leisten. Der Bundesrat hat seine Zustimmung vorläufig nicht gegeben. Es wäre gut gewesen, wenn der Herr Bundesfinanzminister uns nicht nur die Stellungnahme des Bundesrats mitgeteilt hätte, sondern auch die Begründung zu dieser Stellungnahme. Da es nun nicht geschehen ist, haben wir versuchen müssen, aus anderen Quellen zu schöpfen. Denn, Herr
    Bundesfinanzminister, bekannt geworden ist uns t die Begründung natürlich doch. Die meisten von uns, die sich für diese Dinge interessieren, werden das Schreiben kennen, das Herr Finanzminister Hilpert im Auftrag des Finanzausschusses des Bundesrats an den Herrn Bundesfinanzminister gerichtet hat. Es wäre daher doch vielleicht ratsam gewesen, wenn uns dieses Schreiben als Begründung der ablehnenden Stellung des Bundesrats auch von Amts wegen zugegangen wäre.
    Die Bedenken, die der Bundesrat gehabt hat, sollten uns zu einigem Nachdenken veranlassen. Der Bundesrat steht auf dem Standpunkt, daß er nicht zustimmen kann, weil nach seinem Dafürhalten die Ansätze der Ausgaben in dem Haushaltsplan des Frankfurter Wirtschaftsrats noch einer sorgfältigen Nachprüfung bedürfen. Die Herren des Bundesrats sind der Meinung, daß hier nicht mit der erforderlichen Sparsamkeit vorgegangen sei; auch die Stellenpläne seien zu aufwendig, und daher sei es gefährlich, einfach diesen Haushaltsplan zugrunde zu legen und damit womöglich nun noch ein Präjudiz für die kommenden Jahre zu schaffen. Ich glaube nicht, daß wir an diesen Bedenken ohne weiteres vorübergehen können. Wir werden versuchen müssen, wenigstens in großen Zügen eine Nachprüfung des Haushaltsplans des Wirtschaftsrats vorzunehmen und uns Gewißheit darüber zu verschaffen, daß diese Ansätze in sparsamen und vernünftigen Grenzen gehalten sind.
    Etwas besser ist unsere Lage bei den neuen Verwaltungen. Hier sollen Verfügungssummen zur Verfügung gestellt werden. Zur Begründung der Verfügungssummen wird uns der Herr Bundesfinanzminister, wie ich annehme, die einzelnen Ausgabenansätze mitteilen; er wird uns auch einen Stellenplan vorlegen. Das ist vorgesehen, und wir sollen dann diese Finanzzuweisungen bewilligen. Hier ist also unser Bewilligungsrecht an sich gewahrt, allerdings mit der bedeutsamen Einschränkung, auf die Herr Kollege Schoettle schon hingewiesen hat, daß es nun nicht durch das Plenum dieses Hauses ausgeübt wird, sondern durch zwei Ausschüsse, durch den Ausschuß des Bundestags und den Ausschuß des Bundesrats. Herr Kollege Schoettle, ich von meinem Standpunkt komme über diese Bedenken hinweg. Die Zeit drängt. Die Forderung des Bundesfinanzministers, so schnell wie möglich eine Rechtsgrundlage für die Haushaltsführung überhaupt zu schaffen, ist durchaus berechtigt, und darum könnte ich mich damit abfinden, daß das Haus selber auf das Bewilligungsrecht verzichtet und die Bewilligung einem Ausschuß überläßt. Aber ich kann hier an einem Bedenken nicht vorbeigehen: daß nämlich der Ausschuß des Bundestags und der Ausschuß des Bundesrats als gleichberechtigt nebeneinandergestellt werden. Meine Damen und Herren, das ist eine ganz merkwürdige Konstruktion. Haushaltgesetze an sich werden nach dem Grundgesetz durch den Bundestag beschlossen. Dem Bundesrate steht nicht das Recht der Zustimmung zu. Ihm muß die Vorlage zur Stellungnahme vorgelegt werden, und er kann gegen das Haushaltgesetz ein Veto einlegen. Immerhin: die eigentliche Entscheidung liegt beim Bundestag allein. Nun wird die Entscheidung an Stelle des Bundestags einem Auschuß übertragen, aber der korrespondierende Faktor auf der andern Seite, der Ausschuß des Bundesrats, hat nun nicht nur ein Veto-, sondern das volle Recht der Zustimmung. Also mir ist nicht ganz wohl bei dieser Geschichte, ob wir hier nicht etwas von den Rechten


    (Dr. Höpker-Aschoff)

    U des Bundestags preisgeben und die Rechtsstellung des Bundesrats allzusehr erweitern.
    Ein weiteres, meine Damen und Herren. Der § 10 enthält die Ermächtigung des Bundesfinanzministers, die Fehlbeträge, die sich ergeben, von den Ländern mit Zustimmung des Bundesrats in einer Globalsumme einzufordern; die Unterverteilung soll dem Bundesrat überlassen werden. Nun, dieses Wiederaufleben der Matrikularbeiträge soll von mir nicht getadelt werden. Denn da wir nun einmal noch nicht über die Bundessteuern verfügen können und nach dem Grundgesetz der Übergang der Einnahmen auf den Bund gleichzeitig mit dem Übergang der Ausgaben stattfinden soll und gegen den Gedanken, der Termin dieses Übergangs möge bis zum 1. April hinausgeschoben werden, nicht allzuviel zu sagen ist, habe ich gegen dieses Verfahren an sich nichts einzuwenden. Aber, Herr Bundesfinanzminister, ich möchte Sie dringend bitten, wenn wir hier schon keinen Plan festzustellen haben, wie das sonst bei Haushaltgesetzen der Fall ist, uns doch wenigstens im Ausschuß einen Plan — ich verlange keine Einzelpläne — in seinen großen Zügen vorzulegen, uns einmal ein Zahlenbild zu geben, aus dem hervorgehen müßte, welche Einnahmen aus dem Haushaltplan des Wirtschaftsrats anfallen, welche Ausgaben anzusetzen sind, welche Verfügungssummen für die neuen Verwaltungen in Frage kommen, welcher Fehlbetrag sich daraus ergibt; und dann müßte auch der so errechnete Fehlbetrag doch wohl in einem solchen Zahlenbild noch durch die weiteren Summen ergänzt werden, die ja auf Grund eines Ergänzungsgesetzes für Berlin und für die Nahrungsmittelsubventionen zur Verfügung gestellt werden sollen. Das gehört auch in diesen Plan hinein. Wenn wir uns dazu entschließen sollten, auf die Feststellung eines Plans zu verzichten — und ich sehe keine Möglichkeit, nach den allgemeinen Normen zu verfahren —, so möchte ich doch den Herrn Bundesfinanzminister dringend bitten, uns dieses Zahlenbild in einer möglichst eingehenden Darstellung im Ausschuß vorzulegen, weil wir ohne die Kenntnis dieses mutmaßlichen und genau abzuschätzenden Ergebnisses die Verantwortung dafür, dem Herrn Bundesfinanzminister eine solche Ermächtigung zu erteilen, kaum übernehmen könnten.
    Meine Damen und Herren! Das ist eigentlich das Wesentliche, was ich ausführen wollte. Ich bin dabei der Mahnung eingedenk, die der Herr Präsident an uns gerichtet hat. Es wird im Ausschuß noch manches zu besprechen sein. Aber, Herr Kollege Schoettle, glauben Sie nicht, daß wir am Mittwoch nachmittag oder Donnerstag fertig werden. Sehen Sie einige Tage mehr für die nächste Woche vor!

    (Abg. Schoettle: Ich habe keine Illusionen!) Ich glaube, wir werden sehr eingehend miteinander zu verhandeln haben, und an Meinungsverschiedenheiten wird es offenbar nicht fehlen. Nun, das schadet ja auch nichts. Im übrigen aber erscheint mir die Anregung, die der Herr Kollege Schoettle gegeben hat, sehr beachtenswert, daß nämlich unter Umständen in einem außergewöhnlichen Verfahren — also in Abweichung von den Bestimmungen des Grundgesetzes Artikel 77 — der Ausschuß von sich aus sich mit dem Ausschuß des Bundesrats in Verbindung setzt. Ich möchte mir daher den Vorschlag erlauben, daß wir, wenn wir jetzt diese Vorlage an den Haushaltsausschuß überweisen, diesem gleichzeitig die Ermächtigung erteilen, seinerseits die Verhandlungen mit dem

    zuständigen Ausschuß des Bundesrats aufzunehmen, falls er es für notwendig und richtig hält. Das mag ein ungewöhnliches Verfahren sein und nicht ganz dem Gedankengang des Artikel 77 entsprechen, aber die Schwierigkeiten dieser Übergangszeit erfordern eben außergewöhnliche Maßnahmen, und ich könnte mir denken, daß durch eine solche gemeinsame Behandlung mit dem zuständigen Ausschuß des Bundesrats die möglichst schnelle Verabschiedung dieses Gesetzes außerordentlich gefördert werden könnte. Die schnelle Verabschiedung ist eine Notwendigkeit, denn die Bundesregierung braucht die haushaltsrechtliche Grundlage für ihre Geschäftsführung überhaupt und muß sie so schnell wie möglich haben. Wenn wir in normalen Zeiten lebten, müßten wir heute nicht im Plenum, sondern schon in den Ausschüssen mit der Beratung des Haushaltsplans für das Jahr 1950 beschäftigt sein. Früher wurden die Haushaltspläne den parlamentarischen Körperschaften im Reich und in Preußen am 1. November zugeleitet, und wir haben dann für die Verabschiedung über drei bis vier Monate gebraucht. Wenn ich an diese Fristen früherer Zeiten denke, bekomme ich ein bißchen Sorge: Wann werden wir die Vorlage für das nächste Jahr bekommen, und wann werden wir sie verabschiedet haben? Das sollten wir uns ja nicht leisten, daß wir am 1. April in das nächste, volle Rechnungsjahr hineingehen, ohne daß bis dahin auch der Haushaltsplan für dieses volle Jahr verabschiedet ist.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schuster.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johann Schuster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (WAV)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)

    Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende vorläufige Gesetzentwurf weist eine ganze Reihe von Mängeln auf, die ich aber hier nicht mehr alle anführen möchte, da doch ein großer Teil davon schon von fast allen Vorrednern erwähnt wurde. Ich möchte nur auf einige wenige Punkte besonders hinweisen.
    Als einer der Hauptmängel dieses Entwurfs erscheint uns der Umstand, daß er nunmehr glücklich drei Monate nach Arbeitsbeginn der Regierung endlich auf dem Tisch des Hohen Hauses gelandet ist. Da er doch ein Provisorium darstellt, das nur vorübergehend in Kraft gesetzt werden soll, hätte man doch erwarten dürfen, daß die Ausarbeitung eines solchen vorläufigen Entwurfs wesentlich schneller hätte bewerkstelligt werden können.
    Ein anderer Punkt ist noch der, daß der Entwurf zwar als vorläufig gekennzeichnet wird, aber im Gesetz selbst keine zeitliche Begrenzung vorgesehen ist. Wir wollen es nicht annehmen - aber es könnte immerhin möglich sein —, daß man sehr lange keine Zeit finden würde, ein endgültiges Gesetz dazu auszuarbeiten. Deshalb erachten wir es als dringend notwendig, in einen vorläufigen Gesetzentwurf wie diesen auf alle Fälle eine zeitliche Begrenzung mit einzubauen.
    Auch daß es in einem Haushaltsgesetzentwurf der Regierung erlassen ist, einen detaillierten Haushaltsplan und Etats vorzulegen, halten wir für denkbar unmöglich. Selbst wenn man die Schwierigkeiten berücksichtigt, mit der die Regierung bzw. das Bundesfinanzministerium zur Zeit zu kämpfen hat, so kann ein Provisorium doch nicht so weit gehen, daß man der Regierung


    (Schuster) -

    die maßgebendsten Dinge, wie es die Vorlage eines Haushaltsplans ist, einfach erläßt.
    Als ein ebenso wichtiger Punkt erscheint uns noch der § 9, die Bewilligung der Verfügungsmittel durch die beiden Ausschüsse, das heißt, den Haushaltsausschuß des Bundestags und den des Bundesrats. Dies würde ja den Charakter der Ausschüsse vollkommen ändern. Bis jetzt hatten alle Ausschüsse nur beratenden Charakter. Wenn man einem Ausschuß die Befugnis der Mittelbewilligung gäbe, würde dies eine vollkommene Abweichung von der bisherigen Praxis bedeuten.
    Ich will nun auf all die Punkte, die von Vorrednern schon erwähnt wurden, nicht mehr eingehen, sondern nur nochmals bemerken, daß die Fraktion der WAV diesen vorläufigen Gesetzentwurf ablehnen wird.

    (Beifall bei der WAV.)