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    Vokabeln: 41
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1949 529 19. Sitzung Erster Tag Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1949. Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Sewald 530B Geschäftliche Mitteilungen 530C, 558A, 565B, 569C Eintritt des Abg. Dr. Pferdmenges in den Bundestag 530C Interpellation der Abg. Euler, Dr. Preusker, Dr. Becker, Meyer, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer und Gen. betr. Abschluß der Entnazifizierung (Drucksache Nr. 172) . . . 530D Einspruch des Abg. Dr. Schumacher gegen seinen Ausschluß (Drucksache Nr. 247) 530D Geschäftsordnungsmäßige Behandlung von Anträgen auf Aufhebung der Immunität von Abgeordneten 530D Antrag des Justizministeriums Rheinland-Pfalz betr. Entscheidung über die Immunität des Abg. Stauch 531A Antrag des Niedersächsischen Justizministers betr. Entscheidung über die Immunität des Abg. Onnen 531A Abänderungsantrag der KPD-Fraktion zur Tagesordnung betr. Regierungserklärung zum Gesetz der Alliierten Hohen Kommission über „strafbare Handlungen gegen Besatzungsinteressen" 531B Fisch (KPD) 531C Euler (FDP) 532A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Initiativantrag der Abg. Strauss, Kemmer und Gen.) (Drucksache Nr. 180) 532A Strauss (CSU), Antragsteller 532A, 543A Frau Thiele (KPD) 535C Frau Dr. Ilk (FDP) 537A Dr. Etzel (BP) . . . . . . . . 537B Frau Keilhack (SPD) 538B Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 539A Ribbeheger (Z) 539B Strauss (CSU) 540A Dr. Kleindinst (CSU) . . . . . 541D Dr. Besold (BP) 542B Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen für Deutsche, die in Auswirkung des Krieges im Ausland zurückgehalten werden (Drucksachen Nr. 165 und 60) . . . . . . . . 543D Dr. Gerstenmaier (CDU) Berichterstatter 543D, 547D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 545C Müller, Oskar (KPD) . . . . . . . 546A Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der DP betr. . Bevölkerung Helgolands (Drucksachen Nr 166 und 41) 548B Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 548C Walter (DP) 551D Rademacher (FDP) . . . . . . 552A Mündliche Berichte des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über die Anträge der Fraktion der BP betr. Verteilung der DPs (Drucksachen Nr. 196 und 85), betr. Inanspruchnahme der Quartierleistungen durch die Besatzungsmächte (Drucksachen Nr. 197 und 86 neu) und betr. Wohnraumbelegung durch verschleppte Personen (Drucksachen Nr. 198 und 87) 552D Dr. Gerstenmaier (CDU), Berichterstatter 553A, 557A Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 553C Dr. Seelos (BP) . . . . . . . . 553D Dr. Pfeiffer, Staatsminister und Leiter der Bayerischen Staatskanzlei . . 554B Niebergall (KPD) . . . . . . . 554C Stahl (FDP) 556A von Thadden (NR) 556C Unterbrechung der Sitzung . . 557D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenhilfe für Heimkehrer (Drucksachen Nr. 190 und 121) 558A Arndgen (CDU), Berichterstatter . 558A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. einheitliche Regelung der Heimkehrerbetreuung (Drucksachen Nr. 191 und 118) 558B Pohle (SPD), Berichterstatter . 558C, 564B Leddin (SPD) . . . . . . . . . 559C Sabel (CDU) . . . . . . . 560D, 564D Krause (Z) 561C Renner (KPD) . . . . . . . . 562A Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . . 563B Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 563C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Bundesbahn (Drucksachen Nr. 170 und 105) . . . . 565A Rademacher (FDP), Berichterstatter 565B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an Ausschüsse (Drucksache Nr. 211) 565D Antrag der Fraktion der BP betr. § 103 der vorl. Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 184) 566A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . 566A Anträge der Fraktion der SPD betr. Gleichberechtigung der Frauen (Drucksache Nr. 176), der Abg. Renner u. Gen. betr. rechtliche Gleichstellung der Frauen (Drucksache Nr. 206) und der Fraktion der SPD betr. Frauen im öffentlichen Dienst bei der Bundesverwaltung (Drucksache Nr. 177) 566B Frau Nadig (SPD), Antragstellerin . 566B Frau Thiele (KPD), Antragstellerin . 567A Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 568A Unterbrechung der Sitzung 565B, 569D Die Sitzung wird um 10 Uhr 17 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Frieda Nadig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Herren und Damen! In dem Artikel 3 des Grundgesetzes ist
    verfassungsmäßig die Gleichstellung von Mann und Frau verankert. Damit hat endlich die Frau die volle rechtliche Mündigkeit erhalten. Ein langer Kampf ist hier vorausgegangen. Wurde doch der erste Antrag auf Gleichberechtigung schon 1895 im alten Reichstag gestellt. Das Hohe Haus hat jetzt die Aufgabe — bis zum 31. März 1953 läuft die Frist nach dem Grundgesetz —, den Gleichheitssatz Wirklichkeit werden zu lassen, ihm Leben und Inhalt zu geben, das heißt die Gleichberechtigung der Frau auf allen Gebieten des zivilen, des Privatrechts und des gesamten wirtschaftlichen und sozialen Lebens zu vollziehen. Eine sehr große Aufgabe! Es ergibt sich daraus eine Fülle von Maßnahmen und Forderungen, unter denen zweifellos die Umgestaltung des Familien-, Ehe- und Güterrechts im Vordergrund steht. Dafür ein Beispiel.
    Im deutschen Familienrecht ist der Mann das Oberhaupt der Familie. Ihm steht die alleinige Entscheidung in allen das gemeinschaftliche Eheleben betreffenden Angelegenheiten zu. Die Frau hat sich seinen Entscheidungen zu fügen. An Stelle dieser Bevormundung der Frau muß die gemeinsame Entscheidung beider Ehegatten treten. Das ist aber nur ein Beispiel von vielen.
    Eine ähnliche Regelung wünschen wir auch für das Elternrecht. Auch hier soll die elterliche Gewalt auf beiden Schultern liegen.
    Am reformbedürftigsten ist zweifellos das eheliche Güterrecht. Der gesetzliche Güterstand des Bürgerlichen Gesetzbuchs weist der Frau die Rolle eines bevormundeten Kindes zu. Die Verwaltung und Nutznießung des Vermögens der Frau steht dem Manne zu. Er ist berechtigt, das Vermögen der Frau in Besitz zu nehmen; er ist auch berechtigt, mit diesem Vermögen zu arbeiten, ohne seiner Frau Auskunft geben zu müssen. Der Frau ist praktisch jeder entscheidende Einfluß darauf entzogen. Das sind Paragraphen, die in klarem Widerspruch zur Gleichberechtigung stehen.
    Die Gleichstellung von Mann und Frau muß aber auch im Beamtenrecht erfolgen. Die Bestimmung, daß Frauen nur bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres ins Beamtenverhältnis überführt werden können, muß beseitigt werden. Ihre Beibehaltung wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz.
    Von außerordentlicher Bedeutung ist die soziale und wirtschaftliche Gleichstellung der Frau. Frauenlöhne kann es nach der verfassungsmäßigen Verankerung der Gleichberechtigung nicht mehr geben. Es muß für gleichwertige Arbeit auch gleicher Lohn gezahlt werden. Es wird unsere Aufgabe sein, diesen. Grundsatz zur vollen Anerkennung zu bringen. Er ist nicht mit gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit erfüllt. Es gilt, der Frau den Weg in die leitenden Stellen und führenden Berufe wirklich freizumachen. Bis jetzt ist das Vordringen in diese Stellen immer nur einzelnen gelungen. Die noch vorhandenen Hürden müssen fallen.
    In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß es eine verschiedenartige Behandlung der Beamten und Beamtinnen im beruflichen Aufstieg nicht mehr geben darf, zum Beispiel bei den Lehrern und Lehrerinnen. Ich denke an gewisse Vorgänge in Bayern, an die Sonderbehandlung der Lehrerinnen, sie im Schuldienst zurückzudrängen, unter anderem auch an den Erlaß des bayerischen Kultusministers vom 3. 8. 1949, der den Frauen bei der Wiedereinberufung ins Beamtenverhältnis
    Deutscher Bundestag. — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1049 567

    (Frau Nadig)

    bestimmte Auflagen macht, die man vom Mann nicht fordert.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das sind Bestimmungen und Maßnahmen, die zum Grundgesetz in scharfem Widerspruch stehen. Die Lehrerin, kurz jede Beamtin und Angestellte muß die gleiche Aufstiegsmöglichkeit haben wie der Beamte und der Angestellte.
    Die große Aufgabe, ein lang geübtes Unrecht gegenüber der Frau wiedergutzumachen, hat jetzt dieses Hohe Haus. Sie, meine Herren und Damen, können das Gemeinschaftsleben auf eine höhere Ebene heben. Das ist eine Aufgabe, die sich lohnt. In diesem Sinne bitte ich Sie, unserer Drucksache Nr. 176 Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich darf mich noch einer Höflichkeitspflicht entledigen. Ich habe vorhin gesagt: Frau Abgeordnet Ladig, - in Wirklichkeit Frau Abgeordnete Nadig.
Unter Tagesordnungspunkt 15, Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen betreffend rechtliche Gleichstellung der Frauen, Drucksache Nr. 206, hat zur Einbringung des Antrages Frau Abgeordnete Thiele das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Grete Thiele


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Herren und Damen, gestatten Sie mir eine kritische Bemerkung zuvor. Der Antrag, bei dem es sich um die Änderung der Geschäftsordnung handelt, wurde mit der Bemerkung zurückgestellt, daß jetzt die 30 Minuten nicht mehr ausreichten, um eine so wichtige Sache zu behandeln. Ich stelle aber fest, daß die Frage der Gleichberechtigung der Frauen soeben zwischen Tür und Angel noch erledigt werden soll.

    (Sehr gut! bei der KPD.)

    Da ist es „nicht so wichtig"!
    Nun zum Antrag selbst. Die Vorlagen Nr. 176 und Nr. 177 der SPD-Fraktion und unser Antrag auf Drucksache Nr. 206 beschäftigen sich mit der Verwirklichung der im Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2 deklarierten Gleichberechtigung. Im Parlamentarischen Rat ist die Forderung der kommunistischen Fraktion, den Rechtsanspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit für Frauen und Jugendliche auch im Grundgesetz zu verankern, von allen übrigen Parteien abgelehnt worden. Aber im Protokoll des Parlamentarischen Rates ist bei diesem Beratungspunkt ausdrücklich vermerkt worden, daß in der Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt" auch beinhaltet ist der Rechtsanspruch der Frauen auf Zahlung von gleichem Lohn bei gleicher Arbeit. Es kommt nun darauf an, diesem Verfassungsgrundsatz durch ein Gesetz auch Wirksamkeit zu verschaffen.
    Von allen Forderungen, die die Frauen im Sinne der Gleichberechtigung erheben, ist dies eine der wichtigsten Forderungen. Denn heute stehen Hunderttausende von Frauen im Arbeitsprozeß, haben eine Familie zu versorgen und arbeiten unter Bedingungen, die wesentlich schlechter sind als die der Männer. Eine Weberin zum Beispiel, die im Stundenlohn arbeitet, bekommt nur 80 Prozent des Lohnes, den ein Weber für die gleiche Arbeit bekommt. In meiner Heimatstadt Wuppertal gibt es zum Beispiel eine große Textilfirma, die ihren Betrieb auf der Basis der Frauenlöhne fast als Frauenbetrieb aufgebaut hat. Daher ist auch das
    Bestreben der Unternehmer, möglichst Frauenbetriebe oder Frauenabteilungen zu schaffen, damit keine Vergleichslöhne vorhanden sind, damit man aber Löhne geben kann, die sich auf der Ebene der unterschiedlichen Lohnstufe bewegen.

    (Zuruf des Abg. Dr. Freiherr von Rechenberg.) — Sie vergessen dabei aber, daß die Lebenshaltungskosten für die Frauen — —