Rede von
Dr.
Erich
Köhler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, Sie haben den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt zur Geschäftsordnung gehört. Wird das Wort gewünscht? Im allgemeinen ist es parlamentarische Sitte, daß einem solchen Antrag, wenn ihn eine große Fraktion des Hauses stellt, Folge geleistet wird. Wird das Wort zur Geschäftsordnung gewünscht? - Ich stelle fest: das ist nicht der Fall. Darf ich dann das Einverständnis des Hauses damit annehmen, daß wir Punkt 13 zunächst zurückstellen? Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist demgemäß beschlossen.
Wir werden nun allerdings, Herr Abgeordneter Arndt, unter dem gleichen Gesichtspunkt sachlich und zeitlich etwas in Bedrängnis kommen, wenn wir, wie es beabsichtigt ist, die Punkte 14, 15 und 16 gemeinsam behandeln. Aber wir müssen einmal den Versuch machen. Es ist im Ältestenrat vorgesehen worden, daß die Einbringung der Anträge gemäß den Tagesordnungspunkten 14, 15 und 16 gemeinsam erfolgt.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend Gleichberechtigung der Frauen ;
Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen betreffend rechtliche Gleichstellung der Frauen ;
Antrag der Fraktion der SPD betreffend Frauen im öffentlichen Dienst bei der Bundesverwaltung .
Ich darf zunächst die Herren Antragsteller fragen, ob sie eine Begründung geben wollen.
— Dann erteile ich zunächst das Wort zur Begründung des unter Punkt 14 der Tagesordnung aufgeführten Antrags, Drucksache Nr. 176. Wer wünscht das Wort? — Bitte, Frau Abgeordnete Nadig!