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ID0101907500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1949 529 19. Sitzung Erster Tag Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1949. Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Sewald 530B Geschäftliche Mitteilungen 530C, 558A, 565B, 569C Eintritt des Abg. Dr. Pferdmenges in den Bundestag 530C Interpellation der Abg. Euler, Dr. Preusker, Dr. Becker, Meyer, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer und Gen. betr. Abschluß der Entnazifizierung (Drucksache Nr. 172) . . . 530D Einspruch des Abg. Dr. Schumacher gegen seinen Ausschluß (Drucksache Nr. 247) 530D Geschäftsordnungsmäßige Behandlung von Anträgen auf Aufhebung der Immunität von Abgeordneten 530D Antrag des Justizministeriums Rheinland-Pfalz betr. Entscheidung über die Immunität des Abg. Stauch 531A Antrag des Niedersächsischen Justizministers betr. Entscheidung über die Immunität des Abg. Onnen 531A Abänderungsantrag der KPD-Fraktion zur Tagesordnung betr. Regierungserklärung zum Gesetz der Alliierten Hohen Kommission über „strafbare Handlungen gegen Besatzungsinteressen" 531B Fisch (KPD) 531C Euler (FDP) 532A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Initiativantrag der Abg. Strauss, Kemmer und Gen.) (Drucksache Nr. 180) 532A Strauss (CSU), Antragsteller 532A, 543A Frau Thiele (KPD) 535C Frau Dr. Ilk (FDP) 537A Dr. Etzel (BP) . . . . . . . . 537B Frau Keilhack (SPD) 538B Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 539A Ribbeheger (Z) 539B Strauss (CSU) 540A Dr. Kleindinst (CSU) . . . . . 541D Dr. Besold (BP) 542B Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen für Deutsche, die in Auswirkung des Krieges im Ausland zurückgehalten werden (Drucksachen Nr. 165 und 60) . . . . . . . . 543D Dr. Gerstenmaier (CDU) Berichterstatter 543D, 547D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 545C Müller, Oskar (KPD) . . . . . . . 546A Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der DP betr. . Bevölkerung Helgolands (Drucksachen Nr 166 und 41) 548B Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 548C Walter (DP) 551D Rademacher (FDP) . . . . . . 552A Mündliche Berichte des Ausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten über die Anträge der Fraktion der BP betr. Verteilung der DPs (Drucksachen Nr. 196 und 85), betr. Inanspruchnahme der Quartierleistungen durch die Besatzungsmächte (Drucksachen Nr. 197 und 86 neu) und betr. Wohnraumbelegung durch verschleppte Personen (Drucksachen Nr. 198 und 87) 552D Dr. Gerstenmaier (CDU), Berichterstatter 553A, 557A Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 553C Dr. Seelos (BP) . . . . . . . . 553D Dr. Pfeiffer, Staatsminister und Leiter der Bayerischen Staatskanzlei . . 554B Niebergall (KPD) . . . . . . . 554C Stahl (FDP) 556A von Thadden (NR) 556C Unterbrechung der Sitzung . . 557D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenhilfe für Heimkehrer (Drucksachen Nr. 190 und 121) 558A Arndgen (CDU), Berichterstatter . 558A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. einheitliche Regelung der Heimkehrerbetreuung (Drucksachen Nr. 191 und 118) 558B Pohle (SPD), Berichterstatter . 558C, 564B Leddin (SPD) . . . . . . . . . 559C Sabel (CDU) . . . . . . . 560D, 564D Krause (Z) 561C Renner (KPD) . . . . . . . . 562A Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . . 563B Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 563C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Renner und Gen. betr. Bundesbahn (Drucksachen Nr. 170 und 105) . . . . 565A Rademacher (FDP), Berichterstatter 565B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an Ausschüsse (Drucksache Nr. 211) 565D Antrag der Fraktion der BP betr. § 103 der vorl. Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 184) 566A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . 566A Anträge der Fraktion der SPD betr. Gleichberechtigung der Frauen (Drucksache Nr. 176), der Abg. Renner u. Gen. betr. rechtliche Gleichstellung der Frauen (Drucksache Nr. 206) und der Fraktion der SPD betr. Frauen im öffentlichen Dienst bei der Bundesverwaltung (Drucksache Nr. 177) 566B Frau Nadig (SPD), Antragstellerin . 566B Frau Thiele (KPD), Antragstellerin . 567A Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 568A Unterbrechung der Sitzung 565B, 569D Die Sitzung wird um 10 Uhr 17 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Josef Arndgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag Drucksache Nr. 121 haben sich die Ausschüsse für Arbeit, für Sozialpolitik und für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen in gemeinsamer Sitzung beschäftigt. Der Antrag verfolgt das Ziel, die Heimkehrer bevorzugt in Arbeit zu vermitteln. Sofern eine Vermittlung nicht gleich möglich sein sollte, soll dem Heimkehrer eine ausreichende Arbeitslosenhilfe gewährt werden. Bei diesem Antrag ist auf den Gesetzentwurf des Wirtschaftsrates des Zweizonengebietes hingewiesen worden. Nun ist zwar die Verordnung vom Jahre 1939, nach der bestehende Arbeitsverhältnisse durch Einberufung zum Heeresdienst nicht unterbrochen sind, noch in Geltung. Doch ist ein sehr großer Teil der damaligen Arbeitsplätze nicht mehr existent, so-daß das Gros der Heimkehrer sich nach einem neuen Arbeitsplatz umsehen muß. Vielfach wird auch eine berufliche Umschulung notwendig sein.
    Eine bevorzugte Arbeitsvermittlung und Berufshilfe ist für die Heimkehrer, die jahrelang nicht nur fern von ihrer Familie gelebt haben und leben mußten, sondern auch die gleiche Zeit außerhalb ihres Berufes standen, ein dringendes Gebot. Kann dem Heimkehrer nicht gleich eine Arbeitsstelle vermittelt werden, dann muß es als ein Akt der Gerechtigkeit betrachtet werden, ihm ohne Prüfung der Hilfsbedürftigkeit Arbeitslosenunterstützung zu gewähren, die nach einem angemessenen Wochenlohn errechnet wird.
    Wohl haben in der Zwischenzeit die einzelnen Länder die Versorgung der Heimkehrer geregelt; doch sind diese Regelungen derart unterschiedlich, daß es unbedingt notwendig ist, sie zu vereinheitlichen. Die drei Ausschüsse haben daher den Antrag Nr. 121 etwas umformuliert und schlagen dem Hause vor, folgendes zu beschließen:
    Die Bundesregierung wird ersucht, dein Bundestag einen Gesetzentwurf über die Betreuung der Heimkehrer unverzüglich vorzulegen.
    Ich bitte, diesem Antrag zuzustimmen.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich danke zunächst dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen und möchte noch hinzufügen, daß wir uns im Ältestenrat darüber klar geworden waren, daß gleichzeitig auch der Bericht zu Punkt 10 der Tagesordnung erstattet wird:
Mündlicher Bericht des Ausschusses für
Kriegopfer- und Kriegsgefangenenfragen
über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend einheitliche Regelung der Heimkehrerbetreuung (Drucksachen Nr. 191 und 118).
Ich darf daher im Einverständnis des Hauses dem Herrn Abgeordneten Pohle als Berichterstatter das Wort erteilen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt Pohle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Ein Kriegsgefangener, der nach Deutschland zurückkehrt, wird im Gespräch freudig ausrufen: Ich w a r gefangen. Wenn man mit diesem Kriegsgefangenen einige Wochen später wieder in ein Gespräch kommt, wird er einem sagen: Ich bin wieder gefangen, und zwar gefangen in einer Unzahl von Verordnungen und Anordnungen, gefangen von der wirtschaftlichen Not und einer vermauerten Berufszukunft, oft den niedrigsten Satz der Arbeitsfürsorge empfangend oder 80 Pfennig tägliches Krankengeld. Das verbittert den Menschen, und diese Verbitterung muß naturgemäß von dem Manne genommen werden. Von diesen Grundsätzen ging auch der Antrag der SPD auf Drucksache Nr. 118 aus, der eine einheitliche Regelung der Heimkehrerbetreuung fordert.
    Über die Massenversammlung von Ausschüssen — drei Ausschüsse! - hat Kollege Arndgen schon berichtet. Mir bleibt übrig, von dem Sozialpolitischen Ausschuß und dem Ausschuß für Kriegshinterbliebene, Kriegsgefangene und Kriegsbeschädigte zu berichten, die sich beide mit diesem Antrag auseinanderzusetzen hatten. Wir haben in einer eingehenden Aussprache zu dem Antrag Stellung genommen und haben uns einmütig zu einer einheitlichen Regelung der Heimkehrerbetreuung im ganzen Bundesgebiet bekannt. Wir haben den Absatz 1 des Antrags Nr. 118 unverändert gelassen, sprechen aber in der Einleitung des Absatzes 2 von den Grundsätzen, die der Gesetzentwurf zu beachten hat. Die Grundsätze für das Gesetz, das von der Bundesregierung geschaffen werden muß und zu dem die Vorbereitungen im Gange sind, haben in Ziffer 2 folgende Änderung erfahren:
    Die Heimkehrer sind bei der Zuweisung von angemessenem Wohnraum mit den in den seitherigen Gesetzen bevorzugten Gruppen gleichzusetzen.
    Ziffer 3 ist durch die Ausführungen des Herrn Kollegen Arndgen schon erledigt.
    In Ziffer 4 haben wir gesagt:
    Im Falle der Arbeitslosigkeit erhält ein Heimkehrer eine Unterstützung, berechnet nach
    den Grundsätzen der Arbeitslosenversicherung und unter Zugrundelegung eines
    Wochenverdienstes von mindestens 48 DM. Damit würde eine ungeheuerliche Menge von Unzuträglichkeiten, die sich bei der Heimkehrerbetreuung herausgestellt haben, aus der Welt geschafft werden.
    Ziffer 5 lautet:
    Ruhe- und Wartegelder sowie Renten von Heimkehrern sind mit größter Beschleunigung wieder zu gewähren.
    Das ist unverändert geblieben.
    Ziffer 6 hat eine Änderung erfahren, indem wir uns hier zu folgender Formulierung bekannt haben:
    Dem Heimkehrer ist in jedem Fall der Versicherungsschutz der Sozialversicherung zu ge-


    (Pohle)

    währen. Bei der Krankenversicherung ist ein Grundlohn von mindestens 200 DM zugrunde zu legen.
    Auch hier Würden die Unzuträglichkeiten, die, wie ich schon angeführt habe, sich oftmals bei einem Krankengeld von täglich 80 Pfennig bemerkbar machen, aus der Welt zu schaffen sein.
    Die Ziffer 7 hat eine Änderung erfahren, indem es dort heißt:
    Soweit für die Schaffung neuer oder zur Sicherung bestehender Existenzen Mittel zur Verfügung gestellt werden, sind die Heimkehrer den Vertriebenen und Bombengeschädigten gleichzustellen.
    Besonderen Wert legt der Ausschuß in Ziffer 8 auf folgendes:
    Für die Niederlegung von Grundsätzen für die berufliche Ausbildung, Fortbildung und Umschulung der Heimkehrer ist besonders Sorge zu tragen.
    Einem Knaben, der einberufen worden ist, nachdem
    er vorher sein Notabitur gemacht hat, und heute im
    Alter von 25, 26, 27 Jahren zurückkehrt, mussen
    die ersten Schritte zu einem neuen Anfang und zu einer Berufsumschulung einheitlich im ganzen Bundesgebiet geebnet werden. Bei der Binnenwanderung, die wir als Folge der Umsiedlung gegenwärtig noch haben, spielt es auch eine Rolle, daß, wer in irgendeinem Land anfängt und mit seiner Familie umgesiedelt wird, auch in dem Aufnahmeland dieselben Bedingungen vorfindet.
    In Ziffer 9 sagen wir, daß den Heimkehrern Vergünstigungen zu gewähren sind, die ihnen die Eingliederung in das wirtschaftliche Leben ermöglichen. Wir haben nicht konkreter dazu Stellung genommen, weil wir keine Steuersachverständigen sind. Wir hoffen, bei der Beratung des Gesetzentwurfs noch die Hilfe der Steuersachverständigen zu finden.
    Der Ausschuß hat sich weiterhin mit der Frage beschäftigt, ob nicht durch eine Bezuschussung von Arbeitsplätzen, die für Kriegsgefangene zur Verfügung gestellt werden sollten, mit eine Teillösung des Problems herbeigeführt werden könnte. Bremen ist in dieser Angelegenheit vorangegangen. Wir wollen erst die Erfahrungen von Bremen auf diesem Gebiet abwarten, ehe wir hier eingehend und abschließend dazu Stellung nehmen.
    Es bestand innerhalb des Ausschusses allgemein die Ansicht, die Bestimmungen des materiellen Inhalts ab 1. 10. 1949 in Kraft treten zu lassen und als Stichtag für den Spätheimkehrer den 1. 1. 1948 zu nehmen.
    Meine Damen und Herren! Auch nach Erlaß eines solchen Gesetzes wird sich das Einzelschicksal oft nur in harter Mitarbeit des Heimkehrers wenden lassen. Aber dieses Gesetz, in welchem die Grundsätze verankert sind, die ich soeben von den beiden Ausschüssen aus vortragen konnte, kann die Barrikaden mit beseitigen helfen, die dem Tätigwerden des Heimkehrers hinderlich im Wege stehen, und an Stelle der Verbitterung wieder Hoffnung setzen. Der Ausschuß ist der Meinung: mit der einheitlichen Ausrichtung der Heimkehrerfürsorge durch das angestrebte Gesetz mit den hier vorgelegten Grundsätzen schaffen wir im Heimkehrer — gleichgültig, ob er in München oder Kiel, Essen oder Stuttgart beheimatet ist, ob er aus Königsberg oder Breslau, Stettin oder Danzig stammt — das Gefühl: du bist als Deutscher in Deutschland willkommen geheißen worden, Deutschland in seiner Gesamtheit will dir
    bei einem neuen Anfang helfend zur Seite stehen.

    (Beifall bei der SPD.)