Rede von
Josef
Arndgen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag Drucksache Nr. 121 haben sich die Ausschüsse für Arbeit, für Sozialpolitik und für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen in gemeinsamer Sitzung beschäftigt. Der Antrag verfolgt das Ziel, die Heimkehrer bevorzugt in Arbeit zu vermitteln. Sofern eine Vermittlung nicht gleich möglich sein sollte, soll dem Heimkehrer eine ausreichende Arbeitslosenhilfe gewährt werden. Bei diesem Antrag ist auf den Gesetzentwurf des Wirtschaftsrates des Zweizonengebietes hingewiesen worden. Nun ist zwar die Verordnung vom Jahre 1939, nach der bestehende Arbeitsverhältnisse durch Einberufung zum Heeresdienst nicht unterbrochen sind, noch in Geltung. Doch ist ein sehr großer Teil der damaligen Arbeitsplätze nicht mehr existent, so-daß das Gros der Heimkehrer sich nach einem neuen Arbeitsplatz umsehen muß. Vielfach wird auch eine berufliche Umschulung notwendig sein.
Eine bevorzugte Arbeitsvermittlung und Berufshilfe ist für die Heimkehrer, die jahrelang nicht nur fern von ihrer Familie gelebt haben und leben mußten, sondern auch die gleiche Zeit außerhalb ihres Berufes standen, ein dringendes Gebot. Kann dem Heimkehrer nicht gleich eine Arbeitsstelle vermittelt werden, dann muß es als ein Akt der Gerechtigkeit betrachtet werden, ihm ohne Prüfung der Hilfsbedürftigkeit Arbeitslosenunterstützung zu gewähren, die nach einem angemessenen Wochenlohn errechnet wird.
Wohl haben in der Zwischenzeit die einzelnen Länder die Versorgung der Heimkehrer geregelt; doch sind diese Regelungen derart unterschiedlich, daß es unbedingt notwendig ist, sie zu vereinheitlichen. Die drei Ausschüsse haben daher den Antrag Nr. 121 etwas umformuliert und schlagen dem Hause vor, folgendes zu beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, dein Bundestag einen Gesetzentwurf über die Betreuung der Heimkehrer unverzüglich vorzulegen.
Ich bitte, diesem Antrag zuzustimmen.